EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Auch bei Pauschalreisen verjähren Ansprüche nicht nach einem Monat. Auch wenn ich ahne, worauf zu hinaus willst.

Was die 261/2004 angelangt, enthält diese keine Regelungen zur Verjährung, Verwirkung etc.

Die Verjährung kann also davon abhängen, in welchem Land du klagst. Darüber hinaus davon, ob nationales Rechts zur Anwendung kommt oder das Recht eines anderen Landes Berücksichtigung finden muss. Eine abschließende Antwort ist daher nicht möglich.

Gehst du vor einem deutschen Gericht gegen eine deutsche Fluggesellschaft vor, ist die Chance hoch, dass die regelmäßige Verjährung greift, also drei Jahre, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem das Ereignis stattfindet.

Erinnere mich an einen Amtsrichter in Hannover, der mal eine Klage abgewiesen hat, weil das Ereignis schon über zwei Jahre zurücklag. Der hat tatsächlich Reiserecht angewandt. Ist natürlich ein krasser, eigentlich nicht haltbarer Einzelfall. Gleichwohl würde ich nicht zu lange warten. Wer innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Ereignis, klagt, sollte unabhängig von anzuwendenden Recht auf der sicheren Seite sein.
 
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FlyLo

Reguläres Mitglied
05.07.2012
26
0
UPDATE

Hatte das Guest Relation Team unmittelbar über das Online-Formular kontaktiert, aber leider bis dato keine Eingangsbestätigung per Mail bekommen und daher auch keine Vorgangsnummer. Ich befürchte, dass meine Eingabe dort gar nicht eingegangen ist. Wie ist das denn üblicherweise? Bekommt man gleich eine Eingangsbestätigung per Mail? Airberlin hat mir auf telefonische Nachfrage (15 min Warteschleife) für vorgestern einen Rückruf zugesagt, der natürlich nicht erfolgt ist. Jetzt hänge ich aktuell seit 34 Minuten in der Warteschleife. Hat jemand einen Rat, wie ich jetzt am besten vorgehe?

Nach 64 Minuten Warteschleife habe ich jetzt aufgelegt. Ist ja abartig!

Guten Morgen,

bei mir gibt´s folgenden Sachverhalt: Flug von TXL über DUS nach HAV am 15.04. Gerade auf airberlin.de eingeloggt, um nochmal die Sitzplatzreservierung zu checken. Dabei festgestellt, dass mein Zubringer nach DUS am 15.04. nicht mehr durchgeführt wird. Unter neuer Flugnummer bin ich jetzt auf den Vorabend (knapp 9 Std, eher) nach DUS gebucht. Heisst also, es ist eine Übernachtung in DUS erforderlich.

Von AB gab es keinerlei Benachrichtigung über die Stornierung / Vorverlegung. Damit dürfte es m.E. (mit Blick auf die gesamte Flugstrecke) 600,00 € pro Person und die Übernachtungskosten in DUS geben, falls ich den "Ersatzzubringer" am Vorabend wahrnehme. Höre gerne Eure Meinung, welches Vorgehen jetzt am geschicktesten ist: Ich wäre auch mit einem BC-Upgrade statt der Ausgleichszahlung einverstanden. Sagt AB so etwas auf telefonische Reklamation hin zu? Und wie ist das dortige Procedere bzgl. der Übernachtungskosten? Lässt sich AB immer noch regelmäßig verklagen, um dann anzuerkennen oder ist man dort mittlerweile an einvernehmlichen Lösungen interessiert?

Danke für Eure Einschätzung!
FlyLo
 
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Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Falls nicht die Entschädigung sondern eine schnelle Reise im Vordergrund steht, wäre vielleicht noch eine Umbuchung auf DE eine Alternative:
15.04. TXL-FRA 08:45-09:55 Uhr LH177
15.04. FRA-HAV 11:30-15:40 Uhr DE2184
Eco 540, Premium 640, Business 870 EUR ab TXL (Preise ab TXL nur zur Orientierung, Kosten müsste natürlich AB tragen)

Zum LH-Flug gäbe es auch noch die AB-Alternative 08:50-10:05 Uhr, wird so aber zumindest von DE nicht angeboten. AB könnte sich aber die 70 EUR für den LH-Zubringer sparen ;-)
 

FlyLo

Reguläres Mitglied
05.07.2012
26
0
Falls nicht die Entschädigung sondern eine schnelle Reise im Vordergrund steht, wäre vielleicht noch eine Umbuchung auf DE eine Alternative:
15.04. TXL-FRA 08:45-09:55 Uhr LH177
15.04. FRA-HAV 11:30-15:40 Uhr DE2184
Eco 540, Premium 640, Business 870 EUR ab TXL (Preise ab TXL nur zur Orientierung, Kosten müsste natürlich AB tragen)

Zum LH-Flug gäbe es auch noch die AB-Alternative 08:50-10:05 Uhr, wird so aber zumindest von DE nicht angeboten. AB könnte sich aber die 70 EUR für den LH-Zubringer sparen ;-)


Vielen Dank für den guten Tipp! Condor bietet mir aber leider statt 40+ kg Gepäck nur 20 kg. Der Aufpreis für zusätzliches Gepäck ist mir dann zu groß. Ausserdem befürchte ich, bei AB nach einer Stornierung ewig auf die Rückerstattung des Flugpreises zu warten. Habe jetzt ein Hotel am Terminal in DUS gebucht und nehme den Vorabendflug. Statt der Entschädigung würde ich auch ein BC-Upgrade für die Reise akzeptieren, was für AB deutlich günstiger wäre als 2x600 EUR Entschädigung. Dort rührt sich aber keiner. Hotline ist nicht erreichbar. Gibt es Tipps, wie ich das mit AB noch kurzfrsitig abstimmen kann?

Vielen Dank vorab!
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Auch bei Pauschalreisen verjähren Ansprüche nicht nach einem Monat. Auch wenn ich ahne, worauf zu hinaus willst.

Was die 261/2004 angelangt, enthält diese keine Regelungen zur Verjährung, Verwirkung etc.

Die Verjährung kann also davon abhängen, in welchem Land du klagst. Darüber hinaus davon, ob nationales Rechts zur Anwendung kommt oder das Recht eines anderen Landes Berücksichtigung finden muss. Eine abschließende Antwort ist daher nicht möglich.

Gehst du vor einem deutschen Gericht gegen eine deutsche Fluggesellschaft vor, ist die Chance hoch, dass die regelmäßige Verjährung greift, also drei Jahre, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem das Ereignis stattfindet.

Erinnere mich an einen Amtsrichter in Hannover, der mal eine Klage abgewiesen hat, weil das Ereignis schon über zwei Jahre zurücklag. Der hat tatsächlich Reiserecht angewandt. Ist natürlich ein krasser, eigentlich nicht haltbarer Einzelfall. Gleichwohl würde ich nicht zu lange warten. Wer innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Ereignis, klagt, sollte unabhängig von anzuwendenden Recht auf der sicheren Seite sein.

Danke! Es geht um einen Flug vor rund 8 Monaten ... Hatte damals denied boarding auf DEN-MUC (in C), weil ich angeblich das erste Leg IDA-DEN nicht angetreten wäre. Welcher magische Beamer mich stattdessen dann hier zum Gate nach DEN befördert haben soll, konnte mir dann leider keiner so richtig erklären. ;-) Naja, beste IT der Welt halt ...

Fazit war, dass ich auf den nächsten Flug nach FRA umgebucht wurde. Letztendlich 6h zu spät in MUC, somit also 600 EUR. Hatte damals darauf verzichtet, LH zu belangen, weil man sich wirklich Mühe gegeben hatte in DEN, und ich ihnen auch eigentlich nix böses wollte. Da die LH mir aber in den letzten Monaten immer mehr auf die Eier geht, und sich einige Male jetzt extremst kleinlich angestellt hat was Gepäckfreigrenzen, Upgrades usw. angeht, hab ich jetzt auch keine Lust mehr auf Rücksicht, und hole mir die 600 EUR. Ja, ich weiß, ist ein bisschen kindisch von mir, aber hier ist LH irgendwie selber Schuld mit seiner Sturköpfigkeit.
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Vielen Dank für den guten Tipp! Condor bietet mir aber leider statt 40+ kg Gepäck nur 20 kg. Der Aufpreis für zusätzliches Gepäck ist mir dann zu groß. Ausserdem befürchte ich, bei AB nach einer Stornierung ewig auf die Rückerstattung des Flugpreises zu warten. Habe jetzt ein Hotel am Terminal in DUS gebucht und nehme den Vorabendflug. Statt der Entschädigung würde ich auch ein BC-Upgrade für die Reise akzeptieren, was für AB deutlich günstiger wäre als 2x600 EUR Entschädigung. Dort rührt sich aber keiner. Hotline ist nicht erreichbar. Gibt es Tipps, wie ich das mit AB noch kurzfrsitig abstimmen kann?

Vielen Dank vorab!

Mein Vorschlag bezog sich schon darauf dass Du Dich von AB umbuchen lässt und nicht selbst in Vorleistung gehst. Ich wollte bloß zeigen dass trotz Ostern in allen Reiseklassen noch mehrere Plätze vorhanden sind. Das setzt aber natürlich voraus dass Du überhaupt jemanden erreichst der eine Umbuchung durchführen kann. Bei einer "freiwilligen" Abreise am Vortag wird Dir AB vermutlich zwar das Hotel erstatten, aber eine pauschale Entschädigung wegen verspäteter Ankunft eher ablehnen, da diese dann ja (planmäßig) gar nicht eintritt. Das ist jetzt natürlich nur meine Vermutung, aber mit einer freiwilligen Bereitschaft würde ich zumindest nicht rechnen. Falls Du z.B. aufgrund von Status zusätzliches Freigepäck bei AB hast, müsstest Du darauf hinweisen dass dies bei einer Umbuchung auch entsprechend berücksichtigt wird.

Dann wünsche ich Dir viel Erfolg bei der Upgrade-Verhandlung!
 

FlyLo

Reguläres Mitglied
05.07.2012
26
0
Bei einer "freiwilligen" Abreise am Vortag wird Dir AB vermutlich zwar das Hotel erstatten, aber eine pauschale Entschädigung wegen verspäteter Ankunft eher ablehnen, da diese dann ja (planmäßig) gar nicht eintritt. Das ist jetzt natürlich nur meine Vermutung, aber mit einer freiwilligen Bereitschaft würde ich zumindest nicht rechnen.

Dann wünsche ich Dir viel Erfolg bei der Upgrade-Verhandlung!

Dankeschön!
Kannst Du erläutern, mit welcher Argumentation sich AB denn vor der Ausgleichszahlung drücken können sollte? Habe noch nicht recht verstanden, was Du meinst... Habe ja die Strecke TXL-HAV gebucht für den 15.04. und jetzt beginnt die Reise unfreiwillig am 14.04. und dauert bis zum 15.04... 23 Stunden statt 14 Stunden also. Von Freiwilligkeit kann da nicht die Rede sein...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Keine Verspaetung, keine Entschaedigung.

Unzutreffend! Eine Vorverlegung um 9 Stunden ist eine Anullierung im Sinne der Fluggastrechteverordnung lt. BGH-Rechtsprechung...

Gut, dass der werte Kollege Umsteiger und ich die Höhe der Entschädigung in solchen Fällen hier vor einer Woche erst diskutiert haben: Bundesgerichtshof

Bemerkenswert ist, dass der BGH, nachdem die beklagte Willkür-Airline die Flügel eingezogen hatte, es sich nicht nehmen ließ, seine Ansicht medienwirksam zu verbreiten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Unzutreffend! Eine Vorverlegung um 9 Stunden ist eine Anullierung im Sinne der Fluggastrechteverordnung lt. BGH-Rechtsprechung...

Also ich habe mich noch nicht so intensiv mit der Rechtsprechung zur Fluggastrechteverordnung beschäftigt, da können Dir vielleicht andere User bessere Ratschläge geben. Ich würde aber die Gefahr sehen, dass ohne vorherige Verhandlung das Einchecken am Vorabend als Annahme des Angebotes aus der automatisch erfolgten Umbuchung interpretiert werden könnte. Als Folge davon würde ich damit rechnen dass AB argumentiert dass ohne Verspätung des Havanna-Fluges kein Anspruch auf pauschale Entschädigung besteht.
Aber Du hast natürlich das Recht zur Umbuchung auf eine akzeptable Alternativ-Verbindung oder auch auf Stornierung des Tickets.

Ergänzung: Meine Antwort hat sich jetzt mit dem vorherigen Beitrag überschnitten. Dann nehme ich das natürlich zurück, würde aber trotzdem erwarten dass man diese Ausgleichszahlung nicht ganz freiwillig erhält ;)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Hallo LH, LX, AB, AA, UA & Co! Bitte Eure Liste dummdreister Ausreden um diesen Fall erweitern:
United Airlines: Flug überbucht – Passagier aus Flugzeug geschleift - Gesellschaft - FAZ

"...ging die Streichung Ihres Fluges auf außergewöhnliche Umstände zurück. Die für Ihren Flug vorgesehene Crew konnte den Abflughafen nicht rechtzeitig erreichen, weil sich mehrere Passagiere auf dem vorangegangenen Flug weigerten, ihre Plätze zugunsten der Crew aufzugeben."
 

fanzug

Erfahrenes Mitglied
21.05.2011
2.089
236
Berlin (TXL)
Hallo,

ich würde mich mal hier dranhängen. Meine Frage ist, ob EU 261 auch in folgendem Beispiel greifen würde:

Sapporo-Tokyo operated by ANA
Tokyo-CPH operated by SAS.

Ich bin der Meinung, dass diese greifen würde, da es sich um ein interkontinentales Ticket einer europäischen Airline mit Ziel Europa handeln würde, auch wenn NH für den Missconect verantwortlich wäre. Immerhin hätte SK die Verbindung so auf ihrem Ticketstock verkauft. Sehe ich das richtig?

Danke für die Hilfe
Thomas
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sie gilt auf der Langstrecke.

Tritt das Problem auf dem Zubringer auf, also verspätetet sich dieser z.B., sodass der Anschluss verpasst wird, greift sie nicht.

Was die Anwendbarkeit der VO anbelangt, ist jedes Segment getrennt zu prüfen. Beim ersten Segment erübrigen sich mangels Gemeinschafts-Bezug jegliche weitere Prüfung.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Was die Anwendbarkeit der VO anbelangt, ist jedes Segment getrennt zu prüfen.

Das stimmt so generell nicht. Wenn wir das Beispiel mal abändern:

TXL - JFK - LAX

dann kann die Verspätung (von weniger als drei Stunden) auf dem ersten Leg ein Verpassen des zweiten Leg zur Folge haben, der - durchgeführt durch einen US Carrier - keinerlei Bezug zur EU hat und dennoch die Kompensation auslöst. So jedenfalls sieht es der BGH.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das stimmt so generell nicht. Wenn wir das Beispiel mal abändern:

TXL - JFK - LAX

dann kann die Verspätung (von weniger als drei Stunden) auf dem ersten Leg ein Verpassen des zweiten Leg zur Folge haben, der - durchgeführt durch einen US Carrier - keinerlei Bezug zur EU hat und dennoch die Kompensation auslöst. So jedenfalls sieht es der BGH.

Es gibt die Entschädigung in diesem Fall ja auch nicht für eine Verspätung auf JFK-LAX, sondern für die durch den Erstflug TXL-JFK ausgelöste Verspätung am Endziel.

Was der Kollege Umsteiger geschrieben hat, ist völlig korrekt.
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Es gibt die Entschädigung in diesem Fall ja auch nicht für eine Verspätung auf JFK-LAX, sondern für die durch den Erstflug TXL-JFK ausgelöste Verspätung am Endziel.

Was der Kollege Umsteiger geschrieben hat, ist völlig korrekt.

Okay, aber ist es nicht falsch, zu sagen, dass die Anwendbarkeit für jedes einzelne Leg individuell geprüft wird? Denn: die Verspätung am Endziel - um im Beispiel zu bleiben - LAX ist ja gerade nicht dem (verpassten) Leg JFK - LAX geschuldet, sondern der Abflugsverspätung in TXL. Wenn also das erste Leg sich auf das zweite Leg auswirkt, dann ist es doch nicht korrekt, zu sagen, dass die Anwendbarkeit grundsätzlich individuell geprüft wird, denn dann wäre ja JFK - LAX draußen!?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Okay, aber ist es nicht falsch, zu sagen, dass die Anwendbarkeit für jedes einzelne Leg individuell geprüft wird? Denn: die Verspätung am Endziel - um im Beispiel zu bleiben - LAX ist ja gerade nicht dem (verpassten) Leg JFK - LAX geschuldet, sondern der Abflugsverspätung in TXL. Wenn also das erste Leg sich auf das zweite Leg auswirkt, dann ist es doch nicht korrekt, zu sagen, dass die Anwendbarkeit grundsätzlich individuell geprüft wird, denn dann wäre ja JFK - LAX draußen!?

Nein, nochmal: Die (Nicht-)Anwendbarkeit auf JFK-LAX steht außer Frage, ebenso die Anwendbarkeit auf TXL-JFK. Wenn TXL-JFK irrops geht, dann richtet sich die Entschädigung nach der Ankunft am Endziel. Das kann irgendwo in der Welt sein, völlig egal, denn der Folgeflug bestimmt nur das Endziel.
 
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AUA772

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
4.252
45
Okay, aber ist es nicht falsch, zu sagen, dass die Anwendbarkeit für jedes einzelne Leg individuell geprüft wird? Denn: die Verspätung am Endziel - um im Beispiel zu bleiben - LAX ist ja gerade nicht dem (verpassten) Leg JFK - LAX geschuldet, sondern der Abflugsverspätung in TXL. Wenn also das erste Leg sich auf das zweite Leg auswirkt, dann ist es doch nicht korrekt, zu sagen, dass die Anwendbarkeit grundsätzlich individuell geprüft wird, denn dann wäre ja JFK - LAX draußen!?
Du musst es so sehen: Für eine etwaige Entschädigung wird die Gesamtverspätung herangezogen, allerdings unter der Bedingung dass das die Verspätung auslösende Leg einen Bezug zur VO herstellen kann.
Für dein Bsp TXL-JFK gilt das - unabhängig der durchführenden Airline -, bei CTS-NRT hingegen nicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Das stimmt so generell nicht. Wenn wir das Beispiel mal abändern:

TXL - JFK - LAX

dann kann die Verspätung (von weniger als drei Stunden) auf dem ersten Leg ein Verpassen des zweiten Leg zur Folge haben, der - durchgeführt durch einen US Carrier - keinerlei Bezug zur EU hat und dennoch die Kompensation auslöst. So jedenfalls sieht es der BGH.


pimpcoltd und AUA und haben dir´s ja zutreffend erklärt.

Gebe aber gerne zu, dass das auf dem ersten Blick etwas verwirrend erscheint. ;)
 
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libertad

Erfahrenes Mitglied
03.08.2016
1.045
322
Dann schreib mal den User kexbox an, kann ihn persönlich empfehlen.


Ein paar Monate später nochmals vielen Dank für die Empfehlung! kexbox hat die Sache hervorragend gemanagt und das Ergebnis ist sehr zufriedenstellend!


Zur Erinnerung: Österreicher und Drittstaatsangehörige wollten gemeinsam mit Touristenkarte nach Kuba fliegen. Die Airline verweigerte der Drittstaatsangehörigen die Beförderung mit der Begründung, dass die Touristenkarte für sie zur Einreise nicht ausreichend sei, woraufhin auch der Österreicher auf die Reise verzichtete. Reaktion auf Beschwerden: null.


Für Mai war nun bereits der Verhandlungstermin vor dem AG angesetzt, nun hat die Airline einen Rückzieher gemacht und die Klageforderung (Ticketpreis der Drittstaatsangehörigen + Entschädigung nach EG 261/2004) anerkannt, auch der Ticketpreis des Österreichers wird rückerstattet.


Für mich als Laien war durchaus interessant, dass die Airline zunächst lange auf Tauchstation gegangen ist und dann wochenlang die völlig klare Faktenlage mehr oder weniger ignoriert hat, obwohl klar erkennbar war, dass wir den Gang vor Gericht nicht scheuen würden. Ein guter Anwalt, der sich auch direkt um Auskünfte der Botschaften kümmert, ist da natürlich Goldes wert.
 
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chuck_yeager

Reguläres Mitglied
03.09.2010
56
0
Verspätung mit Übernachtung

Hallo zusammen,

mein Flug hat Verspätung, sodass ich meinen Anschlussflug nicht bekomme und übernachten muss. Alle Flüge sind auf einem Ticket mit Swiss.
Ich kann doch schon davon ausgehen das mir neben dem Hotel und Auslagen auch eine Kompensation zusteht? Mir passiert das zum ersten Mal, und ich wäre gern vorbereitet. Danke für Tipps und Grüße, Chuck
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.956
3.174
FRA
So wird dir keiner helfen koennen. Da brauchts Details. Und fuer Fluege ab/bis Deutschland gibts anderen Thread. Einfach mal suchen