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Auch bei Pauschalreisen verjähren Ansprüche nicht nach einem Monat. Auch wenn ich ahne, worauf zu hinaus willst.
Was die 261/2004 angelangt, enthält diese keine Regelungen zur Verjährung, Verwirkung etc.
Die Verjährung kann also davon abhängen, in welchem Land du klagst. Darüber hinaus davon, ob nationales Rechts zur Anwendung kommt oder das Recht eines anderen Landes Berücksichtigung finden muss. Eine abschließende Antwort ist daher nicht möglich.
Gehst du vor einem deutschen Gericht gegen eine deutsche Fluggesellschaft vor, ist die Chance hoch, dass die regelmäßige Verjährung greift, also drei Jahre, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem das Ereignis stattfindet.
Erinnere mich an einen Amtsrichter in Hannover, der mal eine Klage abgewiesen hat, weil das Ereignis schon über zwei Jahre zurücklag. Der hat tatsächlich Reiserecht angewandt. Ist natürlich ein krasser, eigentlich nicht haltbarer Einzelfall. Gleichwohl würde ich nicht zu lange warten. Wer innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Ereignis, klagt, sollte unabhängig von anzuwendenden Recht auf der sicheren Seite sein.
Was die 261/2004 angelangt, enthält diese keine Regelungen zur Verjährung, Verwirkung etc.
Die Verjährung kann also davon abhängen, in welchem Land du klagst. Darüber hinaus davon, ob nationales Rechts zur Anwendung kommt oder das Recht eines anderen Landes Berücksichtigung finden muss. Eine abschließende Antwort ist daher nicht möglich.
Gehst du vor einem deutschen Gericht gegen eine deutsche Fluggesellschaft vor, ist die Chance hoch, dass die regelmäßige Verjährung greift, also drei Jahre, beginnend ab dem Ende des Jahres, in dem das Ereignis stattfindet.
Erinnere mich an einen Amtsrichter in Hannover, der mal eine Klage abgewiesen hat, weil das Ereignis schon über zwei Jahre zurücklag. Der hat tatsächlich Reiserecht angewandt. Ist natürlich ein krasser, eigentlich nicht haltbarer Einzelfall. Gleichwohl würde ich nicht zu lange warten. Wer innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Ereignis, klagt, sollte unabhängig von anzuwendenden Recht auf der sicheren Seite sein.