Am 3.4. hat es uns beim Flug AB7446 DUS-PUJ erwischt, Ankunft statt planmäßig 1420 ca. 4 Stunden später.
Am Gate in DUS (planmäßiger Abflug wäre 1050 gewesen) hieß es: Grund sei die Verspätung der hereinkommenden Maschine - Gelogen, es wurde die aus LAX kommende Maschine genommen, die planmäßig erst um 1300 in DUS gelandet wäre (hatte dann ca. 20 Minuten Verfrühung).
Aus dem Cockpit kam die Durchsage "Ich kann Ihnen leider den Grund für die Verspätung nicht mitteilen, da er mir nicht mitgeteilt wurde" (oder so ähnlich)
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War wohl immer noch eine Spätfolge der Ratte. Selbst wenn die Ratte selbst als aussergewöhnlicher Umstand anerkannt werden würde (für Flüge an dem Tag, an dem die Ratte erkannt wurde), gilt das sicher nicht für einen Flug, der über eine Woche später stattfindet. Von daher sollte es keinen Grund für eine Verweigerung der Entschädigung geben, oder?
Da AB sicher nicht freiwillig zahlt: kexbox, könntest Du mir schonmal Deine Kontaktdaten zukommen lassen? Danke.
Allerdings habe ich einen dicken Fehler gemacht: da ich seltenst Interkont fliege, hatte ich nur die 2- bzw. 3-Stunden-Regel im Kopf und habe daher (Gedanke "Über die 3 Stunden sind wir locker drüber") nicht auf die exakte Ankunftszeit (=Öffnen der Türen) geachtet, sondern nur den Zeitpunkt des Aufsetzens notiert (war 1806, fr24 sagt 1804) und auch kurz vor der Landung ein Foto des IFE mit der entsprechenden Anzeige gemacht, mir fehlt allerdings der relevante Zeitpunkt für die Differenzierung zwischen 300 € und 600 € Entschädigung
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Wie sind allerdings noch relativ lange gerollt, so dass es beim Türöffnen durchaus später als 1820 gewesen sein könnte.
Also erstmal 600 € pro Person fordern und die Reaktion abwarten oder wie sollten wir vorgehen?
Eine weitere Frage in dem Zusammenhang: bisher hatte ich Forderungen an Airlines immer nur entweder für mich alleine oder für mich und Familienmitglieder angemeldet (betraf bisher nur LH und Wingsdings, das Geld kam jeweils nach dem zweiten Schreiben noch vor Einschaltung eines Anwalts). Bei diesem Flug waren jetzt noch zwei Freunde dabei (alle auf einer gemeinsamen, von mir durchgeführten Buchung). Kann ich den Anspruch auch für die Nicht-Familienmitglieder aus der Buchung gesammelt an die Airline stellen oder müssen das die Nicht-Familienmitglieder von mir selbst machen?
Und wie ist das, wenn es schließlich beim Anwalt landet? Gibt es auch dann nur ein Verfahren oder wird es dann getrennt (weil es ja verschiedene Personen mit - falls vorhanden - verschiedenen Rechtsschutzversicherungen betrifft)?