EU Fluggastrechte / Annullierung

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Sven12

Aktives Mitglied
31.10.2013
182
250
ZRH
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Jep wäre eine Möglichkeit.
Hab jetzt mit Air Berlin telefoniert und eine Umbuchung auf den 13.5 ist möglich. Das wäre eine Lösung für mich.
Jetzt kommt aber eine Besonderheit. Die Strecke DUS-SFO hab ich gebucht weil ich mit Meilen auf Business Upgraden konnte.
Die Hotline meinte, Sie können mich nur auf den 13.5. umbuchen aber die Strecke nicht in Business übernehmen sondern nur Warteliste obwohl noch 60% der BC frei ist.
Was meint ihr dazu? Habe ich einen Anspruch darauf das mir die Langstrecke in Business bleibt?
 
A

Anonym38428

Guest
Jep wäre eine Möglichkeit.
Hab jetzt mit Air Berlin telefoniert und eine Umbuchung auf den 13.5 ist möglich. Das wäre eine Lösung für mich.
Jetzt kommt aber eine Besonderheit. Die Strecke DUS-SFO hab ich gebucht weil ich mit Meilen auf Business Upgraden konnte.
Die Hotline meinte, Sie können mich nur auf den 13.5. umbuchen aber die Strecke nicht in Business übernehmen sondern nur Warteliste obwohl noch 60% der BC frei ist.
Was meint ihr dazu? Habe ich einen Anspruch darauf das mir die Langstrecke in Business bleibt?

Anspruch und Realität sind halt 2 paar Schuhe ... einen Anspruch sehe ich durchaus, aber nicht wie der zur Realität werden könnte (von dem Glück eines kurzfristigen Upgrades auf dem umgebuchten Flug mal abgesehen).
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Kann ich nicht bestätigen. Mir hat LX im Januar auf meinen ersten Kontakt die Ausgleichszahlung zugesagt (Bummelei bei der Abfertigung in BRU, dadurch verpasster Slot und infolgedessen verpasster Anschluss in ZRH). Gleiches in einer ähnlichen Situation letztes Jahr im Sommer.

Ansonsten scheint bei Swiss auch die Strecke eine Rolle zu spielen (also ob Abflug / Zielort in der EU oder nicht...).
Dann bin ich gespannt. Abflug war NUE, aber bis jetzt habe ich immer nur mitbekommen, dass ein Technical von Swiss als aussergewöhnlichen UmMstand angesehen wird.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.404
9.395
BRU
Dann bin ich gespannt. Abflug war NUE, aber bis jetzt habe ich immer nur mitbekommen, dass ein Technical von Swiss als aussergewöhnlichen UmMstand angesehen wird.

Das Problem mit Swiss ist, dass bei Flügen außerhalb der EU zwar die EU-VO, nicht aber die z.T. sehr verbraucherfreundliche Auslegung durch entsprechende EuGH-Urteile gilt. Bei Flügen ab DE sollte das aber irrelevant sein.

Was natürlich nicht heißt, dass sie es in dem einen oder anderen Fall nicht trotzdem probieren, sich auf außerordentliche Umstände rauszureden... Nur bevor Du Dir über eventuelle weitere Schritte Gedanken machst, würde ich es erstmal direkt bei LX versuchen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.599
1.659
Ich habe Swiss selbstverständlich erstmal mitgeteilt, dass ich der Meinung bin, dass mir 250 Euro Kompensation zustehen. Ich möchte aber halt gerne die nächsten Schritte kennen, damit ich das ganze innerhalb nützlicher Zeit abschliessen kann. Da ich nicht weiss, welche Schritte in Deutschland einzuleiten sind, bin ich hier für Infos dankbar. Auch da ich nicht unbedingt zu EUClaim möchte, falls Swiss nicht freiwillig zahlt. Letzteres ist natürlich in meinem Sinn....
 

Sven12

Aktives Mitglied
31.10.2013
182
250
ZRH
Anspruch und Realität sind halt 2 paar Schuhe ... einen Anspruch sehe ich durchaus, aber nicht wie der zur Realität werden könnte (von dem Glück eines kurzfristigen Upgrades auf dem umgebuchten Flug mal abgesehen).

Im Moment sehe ich es genauso. Ich werde heute nochmal mit der Gold Hotline telefonieren und versuchen eine gangbare Möglichkeit auszuloten. Wenn die Hotline sofort auf stur schaltet, werde ich versuchen schriftlich meinen Anspruch geltend zu machen. Wenn irgendjemand schon einmal in dieser Situation war, ich nehme jeden Tipp dankbar auf.
 

FlyLo

Reguläres Mitglied
05.07.2012
26
0
Update

Anruf bei airberlin: Flug ist gecancelt wegen Umstellung des Flugplanes. Es sei aber angeblich keine zur Ausgleichszahlung berechtigende Verschiebung, da ich ja 9 St. eher fliegen könne. Selbstverständlich würde man die Hotelkosten übernehmen. Keine Aufklärung über Möglichkeit der Stornierung des Fluges - dieses erst auf explizite Nachfrage. Für Ausgleichszahlung, Übernachtungskosten und ggf. Upgrade auf BC solle ich mich an die Guest Relation Abteilung wenden, diese könne "aus Kulanz" evtl. ein Angebot machen.

Auf Kuba erreicht mich eine Mail von airberlin mit einer Entschuldigung...Blabla... und 150 Euro Fluggutschein. Weder ist die Rede von einer Hotelkostenerstattung (knapp 150,00 Euro) noch von der Ausgleichszahlung. Habe Ihnen jetzt eine letzte Zahlungsfrist gesetzt, ansonsten Klage - mach ich über meine eigene Kanzlei und hab denen das auch mitgeteilt.

Ist dieses unwürdige Verhalten bei airberlin üblich?
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Auf Kuba erreicht mich eine Mail von airberlin mit einer Entschuldigung...Blabla... und 150 Euro Fluggutschein. Weder ist die Rede von einer Hotelkostenerstattung (knapp 150,00 Euro) noch von der Ausgleichszahlung. Habe Ihnen jetzt eine letzte Zahlungsfrist gesetzt, ansonsten Klage - mach ich über meine eigene Kanzlei und hab denen das auch mitgeteilt.

Ist dieses unwürdige Verhalten bei airberlin üblich?


Du hast eine eigene Kanzlei und fragst hier nach Fluggastrechten? ;)

Aber zum Thema, wurde eigentlich die Abflugzeit des Fluges DUS-HAV nach der automatischen Umbuchung von TXL-DUS auf den Vortag nochmals geändert? Ich hatte Dir ja "damals" geantwortet und wg. möglichen Alternativen auch die verfügbaren Flüge gecheckt. Nach meiner Erinnerung war zu dem Zeitpunkt die MCT nach dem ersten Flug TXL-DUS des Tages bis zum Abflug DUS-HAV unterschritten.
Am letzten Samstag war dann aber die erste Ankunft aus TXL mit AB6433 um 9:45 und der Abflug AB7024 nach HAV erst um 10:40 im Online-Flugplan gelistet. Damit war die MCT nicht mehr unterschritten und eine Übernachtung in DUS wäre somit eigentlich gar nicht nötig gewesen. Das hilft natürlich nichts wenn die Buchung von AB nicht mehr geändert wurde (Du warst ja vermutlich nicht auf AB6433 sondern auf den gestrichenen vorherigen Flug gebucht) und auch keine Information hierzu erfolgt ist. Ganz abgesehen vom von Dir schon gebuchten Hotel ...

Dies nur zur ergänzenden Info für Deine Argumentation. Dann genieße die Zeit in/auf Kuba und anschließend viel Erfolg!
 

LiRa

Neues Mitglied
23.02.2017
3
0
Ich bitte um einen kurzen Rat:

Mein Rückflug AirBerlin MIA-TXL (Direktflug) am 5.5.17 (ursprüglich 21:50, später auf 20:05 vorgezogen) wurde nun offenbar heute annulliert. Im Flugkalender sieht es so aus, als würden am 4.5 und 5.5.17 alle Flüge von MIA nach TXL und DUS annulliert worden sein - da sind nur weisse Felder im Flugkalender auf der AB-Homepage angezeigt.
Der Rückflug sieht nun wie folgt aus:
5.5.-17:40 AA MIA - JFK
5.5.-21:50 AB JFK - TXL

Buchungskriterium war der Direktflug und die damit verbundene kurze Flugzeit, sowie der ursprügliche späte Abflugtermin. Beides ist nun hinfällig.

1. Ich habe auf den Hinflug ein Upgrade in die BC und nehme deshalb zwei Koffer a 32 kg sowie ein weiteres Gepäckstück (wg. Silver-Status) mit. Werde ich da Probleme mit AA auf der Strecke MIA-JFK bekommen?
2. Ich hatte einen XL-Platz gebucht. Sollte ich auf dem Flug JFK-TXL keinen bekommen, besteht neben dem Rückerstattungsanspruch ein weiterer Entschädigungsanspruch?
3. Habe ich einen Entschädigungsanspruch wegen der Annullierung bzw. der längeren Reisezeit?

Vielen Dank.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.136
7.985
HAM
Ich bitte um einen kurzen Rat:

Mein Rückflug AirBerlin MIA-TXL (Direktflug) am 5.5.17 (ursprüglich 21:50, später auf 20:05 vorgezogen) wurde nun offenbar heute annulliert. Im Flugkalender sieht es so aus, als würden am 4.5 und 5.5.17 alle Flüge von MIA nach TXL und DUS annulliert worden sein - da sind nur weisse Felder im Flugkalender auf der AB-Homepage angezeigt.
Der Rückflug sieht nun wie folgt aus:
5.5.-17:40 AA MIA - JFK
5.5.-21:50 AB JFK - TXL

Buchungskriterium war der Direktflug und die damit verbundene kurze Flugzeit, sowie der ursprügliche späte Abflugtermin. Beides ist nun hinfällig.

1. Ich habe auf den Hinflug ein Upgrade in die BC und nehme deshalb zwei Koffer a 32 kg sowie ein weiteres Gepäckstück (wg. Silver-Status) mit. Werde ich da Probleme mit AA auf der Strecke MIA-JFK bekommen?
2. Ich hatte einen XL-Platz gebucht. Sollte ich auf dem Flug JFK-TXL keinen bekommen, besteht neben dem Rückerstattungsanspruch ein weiterer Entschädigungsanspruch?
3. Habe ich einen Entschädigungsanspruch wegen der Annullierung bzw. der längeren Reisezeit?

Vielen Dank.

Zu 1: nein, die Ticketrule des von AB greift hier
Zu 2: verstehe dich nicht. Entweder hast Du ein ECO Ticket mit XL Seat oder ein Business Ticket
 

LiRa

Neues Mitglied
23.02.2017
3
0
Zu 1: nein, die Ticketrule des von AB greift hier
Zu 2: verstehe dich nicht. Entweder hast Du ein ECO Ticket mit XL Seat oder ein Business Ticket

Zu 2. ich habe eco gebucht und mir ein Meilenupgrade auf dem Hinflug gesichert, daher auch die großzügigere Gepäckregelung, die nach Auskunft von AB auch für den ursprüglichen Rückflug gelten sollte. Auf dem Rückflug hatte ich einen XL-Platz gegen Aufpreis gebucht, da ein Meilenupgrade nicht verfügbar war und ich 17.000 Meilen für einen XL-Sitzplatz einfach zu teuer fand.
Hast Du auch eine Antwort auf Frage 3? :)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hast Du auch eine Antwort auf Frage 3? :)


Eine Ausgleichszahlung gem. EU-VO meinst du mit "Entschädigungsanspruch ja offenbar nicht. Die stünde dir nicht zu, da du offenbar gerade noch rechtzeitig über die Annullierung informiert wurdest.

Einen vertraglichen Minderungsanspruch alleine wegen des Umstiegs und der zusätzlichen Reisezeit wird man auch nur schwer begründen können. Zumal hier die ABB von AB zu berücksichtigen wären.

Was du hast, ist ein Anspruch auf ersatzweise Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt unter vergleichbaren Reisebedingungen.

Sollte es also eine Verbindung von MIA aus geben, die dich mit einem wesentlich geringeren Zeitverlust nach TXL bringt, könntest du auf ein entsprechendes Angebot bestehen. Da dir der Wunsch dann allerdings kaum erfüllt wird, müsstest du in Vorleistung gehen und die Mehrkosten anschließend erstattet verlangen.

Außerdem könntest du auch Erstattung der Flugscheinkosten verlangen, ggf. auch für den Hinflug, sollte der noch nicht angetreten sein.
 

FlyLo

Reguläres Mitglied
05.07.2012
26
0
Du hast eine eigene Kanzlei und fragst hier nach Fluggastrechten? ;)

Aber zum Thema, wurde eigentlich die Abflugzeit des Fluges DUS-HAV nach der automatischen Umbuchung von TXL-DUS auf den Vortag nochmals geändert? Ich hatte Dir ja "damals" geantwortet und wg. möglichen Alternativen auch die verfügbaren Flüge gecheckt. Nach meiner Erinnerung war zu dem Zeitpunkt die MCT nach dem ersten Flug TXL-DUS des Tages bis zum Abflug DUS-HAV unterschritten.
Am letzten Samstag war dann aber die erste Ankunft aus TXL mit AB6433 um 9:45 und der Abflug AB7024 nach HAV erst um 10:40 im Online-Flugplan gelistet. Damit war die MCT nicht mehr unterschritten und eine Übernachtung in DUS wäre somit eigentlich gar nicht nötig gewesen. Das hilft natürlich nichts wenn die Buchung von AB nicht mehr geändert wurde (Du warst ja vermutlich nicht auf AB6433 sondern auf den gestrichenen vorherigen Flug gebucht) und auch keine Information hierzu erfolgt ist. Ganz abgesehen vom von Dir schon gebuchten Hotel ...

Dies nur zur ergänzenden Info für Deine Argumentation. Dann genieße die Zeit in/auf Kuba und anschließend viel Erfolg!

Na klar, ich mache aber ganz andere Dinge in meinem Büro und ein Zahnarzt ist ja auch kein Allgemeinmediziner;-)

Danke für die Anregungen und Infos- ich werde bei Interesse gerne berichten...
 

Fensterplatz

Erfahrenes Mitglied
24.07.2015
680
245
Danke für die Anregungen und Infos- ich werde bei Interesse gerne berichten...

Ich finde es generell interessant wie hier besprochene Dinge letztendlich ausgehen und würde mich daher auch freuen wenn Du davon berichtest. In diesem Fall ist es besonders interessant wie hier entschieden wird, da es keine verspätete Ankunft sondern "nur" eine deutlich frühere Abreise gab.
 
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rubinho5

Reguläres Mitglied
08.09.2015
35
0
Habe aktuell einen Fall mit Iberia für ZRH-MAD-ORD. Der Zubringer nach MAD wurde gestrichen, damit der Flug nach ORD nicht erreicht. Umbuchung erfolgte auf BA durch AA, die Ticketaussteller waren. Ankunft in ORD war dann ca. 5 Stunden verspätet. Gestern habe ich mich dann an die IB gewandt wegen 600 EUR Entschädigung. Folgende Aussage kam bereits heute zurück:

"In diesem Fall mussten wir den Flug aufgrund eines technischen Problems streichen, das unsere Mechaniker beheben mussten, damit die Flugsicherheit gewährleistet ist. Wir haben Ihnen diese Entscheidung sofort nach Bekanntwerden dieses Umstands mitgeteilt und Ihnen im Rahmen der verfügbaren Möglichkeiten die schnellstmögliche Alternative zur Erreichung Ihres Reiseziels angeboten.

Da es sich hierbei um einen außergewöhnlichen Umstand handelt, den wir trotz aller Bemühungen nicht verhindern konnten, steht Ihnen gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 keine Entschädigung zu."

Interessant finde ich die Ansicht, dass ein technischer Defekt ein außergewöhnlicher Umstand sein soll.

Für mich ist daher klar, dass ich mich daraufhin zwar weiter mit der IB auseinander setzen werde, die Frage ist aber noch, inwiefern man nochmal an die IB schreibt und versucht eine Einigung zu erzielen (Verweis auf technical als eben doch entschädigungspflichtig...) oder man lieber gleich den Weg über Anwalt geht.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
@Rubinho5: Ja, das wuerde mich ebenfalls bitte interessieren.Danke fuer eine zukuenftige Berichterstattung.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Für mich ist daher klar, dass ich mich daraufhin zwar weiter mit der IB auseinander setzen werde, die Frage ist aber noch, inwiefern man nochmal an die IB schreibt und versucht eine Einigung zu erzielen (Verweis auf technical als eben doch entschädigungspflichtig...) oder man lieber gleich den Weg über Anwalt geht.


Meist bringt auch "der Weg über den Anwalt" bei IB wenig. Der Weg zur Ausgleichszahlung für bei denen über´s Gericht.

Auch ein technischer Defekt kann selbstredend herhalten, um außergewöhnliche Umstände zu begründen. Die Frage ist, wie es zum Defekt kam. Aber in der Regel gelingt der Nachweis außergewöhnlicher Umstände bei einer solchen Begründung nicht. Stimmt schon.
 

Stajni

Aktives Mitglied
30.01.2013
100
0
HAJ
Hallo zusammen,

ich sollte heute um 15:50 mit AirBerlin von DRS nach DUS fliegen, Flug wurde gestrichen. Ich bin von der Hotline jetzt auf 19:15 umgebucht worden, neue Ankunft dementsprechend mehr als 3 Stunden später.
somit sollte ja ein Anspruch auf 250€ bestehen, richtig?

danke für eine kurze Info!

VG
Basti


So, dann auch hier mal ein kurzes Update:
Habe direkt eine Mail an customer relations geschrieben, ein paar Tage später kam dann die Bitte, das Ganze nochmal über ein Formular auf der HP einzugeben. Hier habe ich dann auch eine Vorgangsnummer erhalten. 8 Tage später dann eine Mail, dass sie die 250€ anerkennen, mir aber auch alternativ einen 350€ AB-Gutschein anbieten - 2 Jahre gültig.
Bin doch sehr positiv überrascht, dass es so reibungslos geklappt hat.
 

aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
1.524
1.799
MZ
Ich habe auch eine Frage zu den Fluggastrechten in folgendem Fall:

Ein Freund von mir fliegt FRA-YUL-YYZ-HAV mit AC. Alles wurde auf einem Ticket gebucht. Jetzt wurde die Teilstrecke YUL-YYZ gestrichen, angeblich weil es in Toronto Bauarbeiten seien, die die Kapazität einschränken und somit der Flugplan kurzfristig angepasst werden musste.
Das Resultat sind circa 24h Verspätung in HAV.
Kommen hier die EU-Fluggastrechte inklusive Entschädigungsleistung zum Tragen, weil in Europa gestartet wurde oder eher nicht. Ich gebe zu ich hatte einen solchen Fall selber noch nicht.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
In Sachen Vogelschlag scheint alles im Wesentlichen so zu bleiben, wie es der BGH seinerzeit entschieden hat, wenn ich das im Inforadio gerade richtig verstanden habe. Bleibt also dabei, dass der bird strike außergewöhnliche Umstände begründen kann. Allerdings muss das Luftfahrtunternehmen nachweisen, alles getan zu haben, dass es trotz dem Zusammenstoßes nicht zu einem Flugausfall oder zu einer großen Verspätung kommt. Zusätzlich soll der EuGH auch noch den Nachweis fordern, dass das Unternehmen technisch alles getan hat, um die Folgen des Vogelschlags zu begrenzen, was ich jetzt für etwas albern hielte. Hab´ die Begründung der Entscheidung aber selbst noch nicht gelesen...
 

Alltagsheldin

Neues Mitglied
12.11.2015
7
0
Hi zusammen,
nachträglich noch mal besten Dank für eure Hilfe :)
Ich habe unser Anliegen ursprünglich in diesem Post geschildert. Nachdem AirBerlin uns eine Zahlung zugesagt hatte, dann aber nichts mehr passiert ist hat Ratis mit Rechtsanwalt Jens Jansen einen Brief an AirBerlin geschrieben und das Geld ist mittlerweile auf unserem Konto eingegangen.
Auf seiner Homepage ist geschildert "Auch wenn Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten und Sie erhalten die volle Entschädigung (ohne Provision).
Wie das funktioniert? Ganz einfach: Sind Ihre Entschädigungsansprüche berechtigt und antwortet die Fluggesellschaft nicht innerhalb von zwei Wochen auf Ihre Forderung (oder lehnt diese ab), dann muss die Fluggesellschaft Ihre Anwaltskosten übernehmen."
Das war bei uns sozusagen der Fall (erst abgelehnt, dann zugesagt und trotzdem nichts passiert). Ich bin daher gespannt ob wir noch eine Rechnung von Herrn Jansen bekommen, wenn nicht kann ich das ganze Team uneingeschränkt weiterempfehlen :)

Viele Grüße
Alltagsheldin
 
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DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Am 3.4. hat es uns beim Flug AB7446 DUS-PUJ erwischt, Ankunft statt planmäßig 1420 ca. 4 Stunden später.
Am Gate in DUS (planmäßiger Abflug wäre 1050 gewesen) hieß es: Grund sei die Verspätung der hereinkommenden Maschine - Gelogen, es wurde die aus LAX kommende Maschine genommen, die planmäßig erst um 1300 in DUS gelandet wäre (hatte dann ca. 20 Minuten Verfrühung).
Aus dem Cockpit kam die Durchsage "Ich kann Ihnen leider den Grund für die Verspätung nicht mitteilen, da er mir nicht mitgeteilt wurde" (oder so ähnlich) :blah:.

War wohl immer noch eine Spätfolge der Ratte. Selbst wenn die Ratte selbst als aussergewöhnlicher Umstand anerkannt werden würde (für Flüge an dem Tag, an dem die Ratte erkannt wurde), gilt das sicher nicht für einen Flug, der über eine Woche später stattfindet. Von daher sollte es keinen Grund für eine Verweigerung der Entschädigung geben, oder?

Da AB sicher nicht freiwillig zahlt: kexbox, könntest Du mir schonmal Deine Kontaktdaten zukommen lassen? Danke.

Allerdings habe ich einen dicken Fehler gemacht: da ich seltenst Interkont fliege, hatte ich nur die 2- bzw. 3-Stunden-Regel im Kopf und habe daher (Gedanke "Über die 3 Stunden sind wir locker drüber") nicht auf die exakte Ankunftszeit (=Öffnen der Türen) geachtet, sondern nur den Zeitpunkt des Aufsetzens notiert (war 1806, fr24 sagt 1804) und auch kurz vor der Landung ein Foto des IFE mit der entsprechenden Anzeige gemacht, mir fehlt allerdings der relevante Zeitpunkt für die Differenzierung zwischen 300 € und 600 € Entschädigung:-(.
Wie sind allerdings noch relativ lange gerollt, so dass es beim Türöffnen durchaus später als 1820 gewesen sein könnte.
Also erstmal 600 € pro Person fordern und die Reaktion abwarten oder wie sollten wir vorgehen?

Eine weitere Frage in dem Zusammenhang: bisher hatte ich Forderungen an Airlines immer nur entweder für mich alleine oder für mich und Familienmitglieder angemeldet (betraf bisher nur LH und Wingsdings, das Geld kam jeweils nach dem zweiten Schreiben noch vor Einschaltung eines Anwalts). Bei diesem Flug waren jetzt noch zwei Freunde dabei (alle auf einer gemeinsamen, von mir durchgeführten Buchung). Kann ich den Anspruch auch für die Nicht-Familienmitglieder aus der Buchung gesammelt an die Airline stellen oder müssen das die Nicht-Familienmitglieder von mir selbst machen?
Und wie ist das, wenn es schließlich beim Anwalt landet? Gibt es auch dann nur ein Verfahren oder wird es dann getrennt (weil es ja verschiedene Personen mit - falls vorhanden - verschiedenen Rechtsschutzversicherungen betrifft)?
 
Zuletzt bearbeitet:

c00

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
1.638
207
auch mal von mir eine Frage: ich fliege demnächst AUS-IAD-CPH-MUC, gebucht auf einem Ticket (SAS-Stock), die einzelnen Legs werden nacheinander von UA, SK, LH durchgeführt. Der Umstieg in IAD ist recht knapp (aber größer als MCT). Angenommen, ich schaffe die Verbindung nicht: steht mir was zu? Geld wäre mir egal, eher die Betreuungsleistungen ;)