EU Fluggastrechte / Annullierung

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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.335
2.081
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
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Bitte was soll eine Anweisung der Flugsicherung zur Stornierung sein?

So etwas gibt es nicht, weil für die Durchführung eines Fluges ist die Airline zuständig und keine Flugsicherung (die es so sowieso nicht gibt).
OS verhält sich in der Causa ausgesprochen unkooperativ. Betroffener Flug war am besagten Nachmittag die einzige Stornierung ab/an VIE. Es gab wohl einige kleinere Verspätungen aber ansonsten keine Stornos.

OS schrieb nun zurück, dass man weder an eine Kompensation noch an eine weitere Kommunikation denke. Mein Freund war eigentlich gerade dabei sich mit der Causa abzufinden, das verbale Nachtreten seitens OS hat ihn nun aber dazu veranlasst, die Causa einmal der Schlichtungsstelle zu übergeben. Die antworten erstaunlich fix, eine Stellungnahme seitens OS haben sie angefragt.

Für mich ist die Rechtslage (auch in Anbetracht der Umstand dass der Flug auf den die Storno-Betroffenen umgebucht wurden nur sehr spärlich besetzt war) inzwischen eindeutig: OS hat die 250 EUR zu bezahlen.
 
A

Anonym42122

Guest
Hallo zusammen,

ich bräuchte auch mal eure Hilfe.
Ursprünglich gebuchte Strecke:
MIA - DUS: AB7001 10.1. 16:10 - 07:00 (+1)
DUS - VIE : AB8432 11.1. 08:50 - 10:20
natürlich in einer Buchung.

MIA - DUS war verspätet (Aufgrund eines technischen Problems in Toilettenanlage musste laut Ansage des Piloten das Flugzeug getauscht werden, Ankunft in DUS um 09:50). Wurde noch vor Abflug in MIA von AB8432 auf AB8436 (12:45-14:15) umgebucht.
Ankunft in VIE war schließlich um 13:57 (also 3h 37 min nach ursprünglich geplant).

Halte ich es hier für richtig, dass mir €300 laut VO zustehen (50% Abschlag von €600 da Ersatzbeförderung und Verspätung < 4h) ?

Vielen Dank vorab und LG
gleschnapi
 
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Hristo

Aktives Mitglied
13.07.2010
169
4
ZRH
Hallo zusammen,

ich habe aktuell folgende "Auseinanderstzung" mit LH:

ein Kollege und ich sind im Oktober von Zürich über München nach Budapest geflogen. Aufgrund einer Abflugsverspätung von LH 2369 in Zürich haben wir in München unseren Anschlussflug verpasst, so dass wir in Budapest knapp 4h später als geplant angekommen sind. Aufgrund dieser Verspätung habe ich im Nachgang der Reise einen Antrag auf eine Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 250.- gemäss EU261 gestellt. Dieser Antrag wurde nun gestern mit folgender Begründung abgelehnt:

"Sehr geehrter Herr Hristo,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 15. Dezember 2016. Uns ist bewusst, dass Sie schon lange auf eine Antwort von uns warten. Dies bedauern wir sehr.

Es tut uns leid, dass Sie am 6. Oktober 2016 auf Ihrer Reise Zürich nach Budapest von einer Flugverspätung betroffen waren. Wir können sehr gut nachvollziehen, wie unangenehm dies für Sie gewesen sein muss.
Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir nur für solche Schäden haften, die durch unser eigenes Verschulden verursacht wurden. Der Grund für die Verspätung Ihres Fluges waren jedoch Umstände, die Dritte zu verantworten haben.
Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche dafür, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir jedoch leider keinerlei Einfluss.
Eine ordnungsgemäße Flugdurchführung war vor diesen Hintergründen leider nicht möglich und die Flugverspätung lag eindeutig außerhalb unseres Einflussbereiches.

Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Wir bitten daher um Ihr Verständnis, dass wir Ihrer Forderung nach einer Kompensation nicht nachkommen können.

Auch wenn wir Ihrer Forderung nicht nachkommen können, würden wir uns freuen, wenn Sie Lufthansa auch weiterhin Ihr Vertrauen schenken.

Mit freundlichen Grüßen"

(Gleichzeitig war LH noch der Meinung, es sei eine Gute Idee, gleichzeitig eine Einladung zur Kundenzufriedenheit zuzusenden... )

Aufgrund der schwammigen Begründung habe ich nochmals nachgehakt und nach dem genauen Grund der Verspätung gefragt, worauf heute folgendes Baukasten-Email zurückkam:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Januar 2017.

Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihnen interne Dokumentationen zur konkreten Darlegung der Umstände aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen können. Im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht ist Lufthansa selbstverständlich in der Lage, die erforderlichen Dokumentationen vorzulegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen"

Was haltet Ihr von dieser Nicht-Auskunft? Ich werde das Ganze auf jeden Fall an einen der Flugastrecht-Vermittler übergeben...
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Übersetzung: "Leider war die Bordtoilette nach dem Besuch unseres Vorstandsvorsitzenden nicht mehr funktionsfähig."
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Natürlich müssen die Auskunft über die genauen Gründe geben, auf Dritte als Verursacher zu verweisen reicht nicht.
 

AnniAnoushka

Neues Mitglied
16.01.2017
1
0
Hallo Ihr Lieben,

ich hätte mal eine Frage:

Gebucht waren Hin-und Rückflug. Beim Check in zum Hinflug gab die Fluggesellschaft an, dass keine Buchung vorläge und daher weder Hin- nich Rückflug angeboten werden könne.

Es wurde dann altenativ gebucht. Während der Reise wurde dann der - ursprünglich gebuchte - Rückflug doch wieder angeboten. Es war aber ja bereits ein Alternativflug gebucht.

Reicht das aus, damit die Fluggesellschaft um die Entschädigung nach FluggastrechteVO rum kommt? Welcher Zeitpunkt ist maßgeblich für die Verweigerung/Nichtbeförderung/Annulierung bzw. dem Angebot der anderweitigen Beförderung.

(Dass ein Anspruch auf Entschädigung dem Grunde nach besteht ist sicher)

Vielen Dank für Eure Antworten.
 

Jet

Aktives Mitglied
25.04.2010
246
13
...

Aufgrund der schwammigen Begründung habe ich nochmals nachgehakt und nach dem genauen Grund der Verspätung gefragt, worauf heute folgendes Baukasten-Email zurückkam:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Nachricht vom 12. Januar 2017.

Wir bitten Sie jedoch um Ihr Verständnis dafür, dass wir Ihnen interne Dokumentationen zur konkreten Darlegung der Umstände aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zur Verfügung stellen können. Im Falle einer Auseinandersetzung vor Gericht ist Lufthansa selbstverständlich in der Lage, die erforderlichen Dokumentationen vorzulegen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen"

Was haltet Ihr von dieser Nicht-Auskunft? Ich werde das Ganze auf jeden Fall an einen der Flugastrecht-Vermittler übergeben...

In mindestens einem Urteil haben Gerichte entschieden, dass die Fluggesellschaften verpflichtet sind, den genauen Grund für eine Verspätung anzugeben (Urteil zu Flugverspätung: Airline muss Gründe offenlegen)
 
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The Wolf

Erfahrenes Mitglied
15.12.2014
1.067
11
42
BRU-ZRH
Jetzt hat es mir auch mal erwischt.

BRU-SAW am 24.01 mit TK annuliert, man hat mich + Kollege umgebucht auf BRU-IST.
Ist für mich überhaupt nicht akzeptabel, mir wurde dann vorgeschlagen ab AMS zu fliegen oder einen Tag früher zu fliegen, beides für mich keine Option.
Auf meine Frage um mich um zu buchen auf z.B. BRU-TXL-SAW oder BRU-MXP-SAW kam ein klares nein.


Ich vermute ich kann jetzt aber trotzdem umbuchen lassen auf BRU-SAW einen Tag eher und 400 EUR pro person (-50%?) verlangen?


Edit: ich glaube laut art 3 nur folgendes:

3. When, in the case where a town, city or region is served by several airports, an operating air carrier offers a passenger a flight to an airport alternative to that for which the booking was made, the operating air carrier shall bear the cost of transferring the passenger from that alternative airport either to that for which the booking was made, or to another close-by destination agreed with the passenger.
 
Zuletzt bearbeitet:

boniste

Neues Mitglied
11.01.2017
6
0
Anwalt einschalten und die LH boykottieren so lange bis die mal von ihrem hohen Ross runtersteigen. Die meinen sie könnten mit ihren Kunden umspringen wie sie es wollen. Ich kämpfe auch gerade, hab aber noch nicht mal etwas auf meine Anfrage von denen gehört und das nach 7 Wochen. Hier und bei Facebook werde ich nur hingehalten und ne Telefonnummer rücken die nicht raus. Wenn ich so in meiner Firma arbeiten würde dann wäre ich schon längst geflogen. Ich finde so etwas unverschämt. Ich war auch Stammkunde bei denen. Werde sie aber nach diesem Vorfall boykottieren und auf die zuverlässige Konkurrenz ausweichen.
 

boniste

Neues Mitglied
11.01.2017
6
0
Hat mir jemand ne Telefonnummer des Lufthansa Customer Relation Service???????????????????????
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Moin erstmal. Da ich mich schon lange nicht mehr mit Fluggastrechten beschäftigte Frage in die Runde.

Bei signifikanten Änderungen der Flugzeiten hatte ich früher das Recht auf entweder vollständige Rückerstattung oder einen Flug zu ähnlichen Flugzeiten mit einer Konkurrenzairline. Gilt das noch immer? Wo ist das geregelt?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.860
3.524
Moin erstmal. Da ich mich schon lange nicht mehr mit Fluggastrechten beschäftigte Frage in die Runde.

Bei signifikanten Änderungen der Flugzeiten hatte ich früher das Recht auf entweder vollständige Rückerstattung oder einen Flug zu ähnlichen Flugzeiten mit einer Konkurrenzairline. Gilt das noch immer? Wo ist das geregelt?

Gilt noch immer, steht in der VO 261/2004 - wie gesagt.
 

The Wolf

Erfahrenes Mitglied
15.12.2014
1.067
11
42
BRU-ZRH
Jetzt hat es mir auch mal erwischt.

BRU-SAW am 24.01 mit TK annuliert, man hat mich + Kollege umgebucht auf BRU-IST.
Ist für mich überhaupt nicht akzeptabel, mir wurde dann vorgeschlagen ab AMS zu fliegen oder einen Tag früher zu fliegen, beides für mich keine Option.
Auf meine Frage um mich um zu buchen auf z.B. BRU-TXL-SAW oder BRU-MXP-SAW kam ein klares nein.


Ich vermute ich kann jetzt aber trotzdem umbuchen lassen auf BRU-SAW einen Tag eher und 400 EUR pro person (-50%?) verlangen?


Edit: ich glaube laut art 3 nur folgendes:


TK (via BRU office) hat mir jetzt bestätigt dass sie mir einen Taxi fahrt nach SAW bezahlen rückerstatten wollen.
Hätte lieber ein anderes Routing gehabt, z.b. via MXP oder TXL, aber das wurde ja wie gesagt kategorisch verweigert.
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Gilt noch immer, steht in der VO 261/2004 - wie gesagt.


Ja, danke, ist mir schon klar, dass es in VO 261/2004 steht ;) Aber wo genau? http://eur-lex.europa.eu/resource.h...a7-8bf4-b0f60600c1d6.0002.02/DOC_1&format=PDF




Auf den Webseiten der EU (Fragen und Antworten - Rechte von Flugreisenden - Ihr Europa) kann ich nur diese Passage finden, welche aber nicht ganz genau meinen Sachverhalt wiederspiegelt:


Habe ich Rechte, wenn ich nicht an Bord meines Anschlussfluges gehen darf, da ich wegen einer Verspätung meines ersten Fluges zu spät zum Gate gekommen bin?


JA – wenn Sie die Flüge zusammen gebucht haben, muss Ihnen die Fluggesellschaft die Wahl lassen zwischen den folgenden Optionen: i) Erstattung des Flugpreises und frühestmöglicher Rückflug zum Abflug-Flughafen, ii) frühestmögliche anderweitige Beförderung zu Ihrem Endziel oder iii) Umbuchung auf einen späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen und je nach Sitzplatzverfügbarkeit. Falls Sie umgeleitet werden und Ihr Endziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr erreichen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.



Darum nochmals präzisierende Nachfrage meinerseits: Handelt es sich um Art. 6 (Verspätung) in meinem Fall? Oder ist ein anderer Sachverhalt zutreffend?
 
F

Feuilvleiger1985

Guest
Hmm... Ist es wirklich eine Annullierung? Vielleicht besser, wenn ich mal den genauen Sachverhalt schildere

[FONT=&quot]------------------------------------------------------------------------------------------------------
| | Flugnummer | Datum / Uhrzeit | Abflughafen | Zielflughafen | Datum / Uhrzeit |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| alt | AB8435Z | 19.05.2017 10:30:00 | Wien (VIE) | Düsseldorf (DUS) | 19.05.2017 12:00:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| alt | AB7430Z | 19.05.2017 13:20:00 | Düsseldorf (DUS) | Los Angeles (LAX) | 19.05.2017 16:05:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| alt | AB7431Z | 29.05.2017 18:05:00 | Los Angeles (LAX) | Düsseldorf (DUS) | 30.05.2017 13:55:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| alt | AB8438Z | 30.05.2017 15:45:00 | Düsseldorf (DUS) | Wien (VIE) | 30.05.2017 17:15:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB8431Z | 19.05.2017 07:10:00 | Wien (VIE) | Düsseldorf (DUS) | 19.05.2017 08:40:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------[/FONT]

[FONT=&quot]| neu | AB7430U | 19.05.2017 10:55:00 | Düsseldorf (DUS) | Los Angeles (LAX) | 19.05.2017 13:40:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB7431Z | 29.05.2017 17:15:00 | Los Angeles (LAX) | Düsseldorf (DUS) | 30.05.2017 13:00:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------
| neu | AB8438Z | 30.05.2017 17:55:00 | Düsseldorf (DUS) | Wien (VIE) | 30.05.2017 19:25:00 |
------------------------------------------------------------------------------------------------------

Mein Problem: Weder der Zubringer nach Wien noch von Wien schaffe ich so.

Als Alternative habe ich AirBerlin angeboten

Hinflug
- Abflug ab Basel statt ab Wien
- in Wien ein Hotel am Flughafen
- in Wien ein Taxi

Rückflug
- Rückflug nach Basel statt nach Wien
- DUS-VIE mit AB 8436 (14.00 Uhr) statt mit AB 8438 (17.55 Uhr)

Sämtliche Vorschläge von mir wurden abgelehnt. [/FONT]
 

armin1987

Aktives Mitglied
06.11.2012
145
15
GRZ, VIE, DAR
Ja, sind sie.
Award-Buchungen liegt ebenfalls ein wirtschaftlicher Wert (von mir aus Preis pro Meile) zugrunde.

Wie verhält sich das bei "Entschädigungsflügen", sprich bei Freiflügen, die die Airline anbietet (Free flight vouchers), wenn es Verspätungen gab, z.B. wie es eben bei Aegean häufig der Fall ist und wo nur die Tax bezahlt werden müssen?