EU Fluggastrechte / Annullierung

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Schlicki

Neues Mitglied
03.01.2016
8
0
Dortmund
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Alternativ-Angebot von Air France:

ATL-AMS 15:03 05:50+1
AMS-DUS 06:50 07:40

Hätten sie mal richtig geguckt, dann wüssten sie, dass wir erst um 16:04 aus MIA in ATL landen..... Und die werden bestimmt nicht auf uns warten. Und 2x Umsteigen sehe ich auch nicht ein...
Über Amadeus habe ich gesehen, dass wir alternativ immer noch "bestätigt" für unseren ATL-DUS sind, der fliegt nur jetzt 17:40 statt ursprünglich 17:50, warum können wir dann nicht auf dem Flug bleiben? Irgendwie ist mir das alles suspekt, ob ich vorher lieber nochmal "Terminal" gucken sollte?
 

Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
0
... gebucht über deutsche Plattform
... gebucht als Air France Flug (so schreibt er)
... gebucht mit EU-Flughafen

nur weil der Flug im Rahmen einer Kooperation von Delta ausgeführt wird kann ich mir nicht vorstellen das die Verordnung aus dem Spiel ist; müsste er aber in den Buchungsunterlagen sehen, steht ja was zur 261/2004 dabei...
 

Schlicki

Neues Mitglied
03.01.2016
8
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Dortmund
... gebucht über deutsche Plattform
... gebucht als Air France Flug (so schreibt er)
... gebucht mit EU-Flughafen

nur weil der Flug im Rahmen einer Kooperation von Delta ausgeführt wird kann ich mir nicht vorstellen das die Verordnung aus dem Spiel ist; müsste er aber in den Buchungsunterlagen sehen, steht ja was zur 261/2004 dabei...

"Er" ist da.... ;)

- Seat24.de ist in Finnland ansässig
- gebucht als AF, stimmt
- auch das ist korrekt

Allerdings scheint die EU-Verordnung nur zu greifen, wenn es entweder Abflug in der EU oder EU-Fluglinie ist. Ob via AF gebucht, spielt anscheinend keine Rolle. Soweit meine Recherche aktuell...
Zur 261/2004 steht nichts in der Buchungsbestätigung.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
5.114
20
Die ausführende Airline ist entscheidend und die ist nun mal genauso wie der Startflughafen nicht im Geltungsbereich der Verordnung.
 
A

Anonym38428

Guest
Wobei der Wortlaut der Verordnung derzeit nur an Rande interessiert, es wird eh auf alles umgebucht was AF KL DL hergeben. Man muss nur wissen was man will ...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
... gebucht über deutsche Plattform
... gebucht als Air France Flug (so schreibt er)
... gebucht mit EU-Flughafen

nur weil der Flug im Rahmen einer Kooperation von Delta ausgeführt wird kann ich mir nicht vorstellen das die Verordnung aus dem Spiel ist; müsste er aber in den Buchungsunterlagen sehen, steht ja was zur 261/2004 dabei...

Au weia
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.134
636
ich habe da mal eine Frage bzgl. einer korrekten Vorgehensweise.
Wie ist jetzt da das korrekte Vorgehen?

Such Dir eine zeitnahe Verbindung aus, auf die seat24 Dich umbuchen soll. Alternativ kannst Du auch kostenlos stornieren.
Das Problem ist das Verhaeltnis zwischen seat24 und DL. Seat24 wird nicht begeistert sein von zusaetzlicher Arbeit; DL wird immer auf das OTA verweisen, da dort gebucht wurde.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
...
Über Amadeus habe ich gesehen, dass wir alternativ immer noch "bestätigt" für unseren ATL-DUS sind, der fliegt nur jetzt 17:40 statt ursprünglich 17:50, warum können wir dann nicht auf dem Flug bleiben? Irgendwie ist mir das alles suspekt, ob ich vorher lieber nochmal "Terminal" gucken sollte?
Hast Du denn mal angerufen um zu bestätigen, dass du den ursprünglichen Flug, auch mit 10 Min. Verschiebung, behalten möchtest?
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Ich überlege gerade die Verbindung PMI-BCN-STR mit Vueling zu buchen. Umsteigezeit in BCN gerade mal 35 min und die Statistik der letzten Woche sagt, dass alle PMI-BCN Flüge mit VY verspätet waren. Also beste Chancen die Verbindung nicht zu schaffen.

Spätere Flüge an dem Tag mit VY gibt es nicht, leider auch keine Umsteigeverbindung mit IB/BA. Es gibt nur einen Direktflug mit 4U und diverse Umsteigeverbindungen mit AF,KL,LH,LX,SN. Ich habe zwar noch keine Erfahrungen mit VY, aber mein Gefühl sagt mir, dass VY höchstens auf IB/BA umbuchen könnte und nicht auf Fremd-Airlines. Wenn wir das mal annehmen, was wären dann meine Möglichkeiten am gleichen Tag in STR anzukommen? Wäre ich nach der EU-Verordnung berechtigt den 4U-Direktflug auf eigene Kosten zu buchen und die Erstattung bei VY ggf. einzuklagen? Auch bei aussergewöhnlichen Umständen für die Verspätung des PMI-BCN Fluges?
 

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Oh, und ich hatte mal fest im Kopf, dass die EU-Verordnung nach einem Gerichtsurteil auch in diesem Fall gilt. Wahrscheinlich bezog es sich tatsächlich nur auf die mögliche Ausgleichszahlung. Wieder was gelernt, danke umsteiger!

Abgesehen von der Ausgleichszahlung, was für Rechte hätte man in diesem Fall? Wenn die Airline auf den gleichen Flug 24h später umbucht (halte ich für das wahrscheinlichste Szenario), muss man das so hinnehmen auch wenn es deutlich schnellere Alternativen mit anderen Airlines gibt?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Oh, und ich hatte mal fest im Kopf, dass die EU-Verordnung nach einem Gerichtsurteil auch in diesem Fall gilt. Wahrscheinlich bezog es sich tatsächlich nur auf die mögliche Ausgleichszahlung. Wieder was gelernt, danke umsteiger!

Abgesehen von der Ausgleichszahlung, was für Rechte hätte man in diesem Fall? Wenn die Airline auf den gleichen Flug 24h später umbucht (halte ich für das wahrscheinlichste Szenario), muss man das so hinnehmen auch wenn es deutlich schnellere Alternativen mit anderen Airlines gibt?


Tja, das ist dann eine rein schuldrechtliche Frage, wobei spanisches Recht zu berücksicitigen sein wird.

Ich bin ja der Meinung, dass 24 Stunden eindeutig unzumutbar sind. Aber was heißt das schon?

Ärgere mich gerade in einer Sache über das AG Erding, das sogar in Anwendung der EU-VO 261/2004 etwa 34 Stunden (sogar ohne Übernachtungsangebot) für "zumutbar" hält, obwohl die herrschende Meinung eindeutig ist, dass auf Fremdairlines zurückgegriffen werden muss und der Begriff der "Zumutbarkeit" in der EU-VO 261/2004 in dem Zusammenhang gar nicht vorkommt.

Was ich damit sagen will: Wenn die Verbindung absehbar nicht zu schaffen ist, Hände weg!
 
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pimpcoltd

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03.07.2009
3.316
10
Sind Versuche bekannt, in dieser Konstellation (erstes Segment verspätet, zweites kann nicht mehr erreicht werden) nicht nur die Entschädigungsregeln, sondern auch die Regeln über die Ersatzbeförderung analog anzuwenden? Dass die Ansprüche des Fluggastes nicht davon abhängen sollen, ob die Airline das unplanmäßige erste Segment als Annullierung oder Verspätung verkauft, war ja genau die Überlegung des EuGH zu Art. 7. Warum also nicht auch zu Art. 8?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Sind Versuche bekannt, in dieser Konstellation (erstes Segment verspätet, zweites kann nicht mehr erreicht werden) nicht nur die Entschädigungsregeln, sondern auch die Regeln über die Ersatzbeförderung analog anzuwenden? Dass die Ansprüche des Fluggastes nicht davon abhängen sollen, ob die Airline das unplanmäßige erste Segment als Annullierung oder Verspätung verkauft, war ja genau die Überlegung des EuGH zu Art. 7. Warum also nicht auch zu Art. 8?

Gutes Argument, finde ich. Setzt eine ählich mutige Rechtsprechung voraus. Wobei hier zusätzliche Probleme auftreten, wenn der verpasste Anschlussflug keinen EU-Bezug hat. Eventl. lässt sich das Problem durch eine weite Auslegung d. Art. 6 umgehen...?
 

michi137

Erfahrenes Mitglied
01.11.2013
356
10
Biebelnheim / FRA
Ich möchte hier mal meinen gestrigen Fallschildern und bitte um Hilfe. Wenns hier nicht passend ist, bitte verschieben.

Wir waren gebucht (bei Swiss, carrier Edelweiß) auf WK35 PUJ - ZRH am 12.10. um 20.20 Uhr und LH1197 ZRH-FRA, Ankunft in ZRH sollte 11.30 sein, in FRA 15.45.
Am 12.10. mittags bekamen wir eine Mail von Swiss, dass unser Anschlußflug ZRH-FRA umgebucht wurde wegen Verspärung des Langstreckenfluges.
Zur Verspätung ab PUJ bekamen wir keine Auskunft oder Mail, im Gegenteil, Freunde hatten Swiss angerufen und es hiess, der Flug ginge pünktlich, so war er auch bis zum späten Nachmittag gelistet in der Buchung und der HP von PUJ.

Korrigierte Abflugszeit in PUJ war schließlich am 13.10., 1.00 Uhr, tatsächlich abgeflogen sind wir kurz vor 2 wegen eines Problems mit einem Triebwerk saßen wir solange im Flieger.
Landung in ZRH war 16.27, in FRA 19.10 h.

Die Mitarbeiter in PUJ sowie der Purser von Edelweiss sagten, wir hätten keinerlei Ansprüche außer den Verpflegungsgutschein (wir bekamen 15$ p.P.). Nach deutlichem fordern bekamen wir immerhin am Gate in PUJ eine Bestätigung über eie Flugverspätung von 4 Std. (alle andern Passagiere bekamen keinen Zettel mehr).

Frage: wie gehe ich vor? Habe ich wirklich keine Ansprüche (ich denke aber doch, ab 3 Std?) Sollte ich flighright o.ä. nutzen oder einfach an die Airline schreiben? Anwalt einschalten?
Oder ist Swiss anders weil nicht EU?


Ich muss das mal rauskramen.
Ich hatte per Einschreiben en Edelweiss geschrieben. keine Antwort bisher.
Unsere Freunde kamen nicht nur knapp 5 Std. zu spät in ZRH an, sondern verpassten auch den (vorher bereits von LH umgebuchten) Anschlußflug nach MUC, kamen dann dort statt 14.10 Uhr um 20.26 an.

Sie hatten es flightright übergeben, die jetzt abgelehnt haben, da Edelweiss den Anspruch ablehnt.

Wir selbst hatten ja "nur" fast 5 Std. Verspätung in ZRH und rund 3,5 in FRA.

Macht es (für uns und auch für unsere Freunde) Sinn, Rechtsschutz und Anwalt einzuschalten?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich muss das mal rauskramen.
Ich hatte per Einschreiben en Edelweiss geschrieben. keine Antwort bisher.
Unsere Freunde kamen nicht nur knapp 5 Std. zu spät in ZRH an, sondern verpassten auch den (vorher bereits von LH umgebuchten) Anschlußflug nach MUC, kamen dann dort statt 14.10 Uhr um 20.26 an.

Sie hatten es flightright übergeben, die jetzt abgelehnt haben, da Edelweiss den Anspruch ablehnt.

Wir selbst hatten ja "nur" fast 5 Std. Verspätung in ZRH und rund 3,5 in FRA.

Macht es (für uns und auch für unsere Freunde) Sinn, Rechtsschutz und Anwalt einzuschalten?


Kommt mir vor, als hätte ich dazu schon was geschrieben. Egal.

Mit Rechtsschutz macht es auf jeden Fall Sinn. Die entscheidende Frage scheint zu sein, ob die maßgebliche EU-VO in eurem Fall zur Anwendung kommt. Das ist deswegen fraglich, weil die Schweiz nicht zum EWR gehört und die VO lediglich per Abkommen mit der EU in nationales Recht umgesetzt hat.

Die Kernfrage ist, ob ob die VO zur Anwendung kommt, wenn ein SCHWEIZER Luftfahrtunternehmen von einem Drittstaat in die Schweiz fliegt. Aus meiner Sicht: Eindeutig ja. Gleichwohl fand die Frage bereits den Weg zum EuGH, wurde aber nicht beantwortet, da das AG Hannover die Vorlage zurückgenommen hat (offenbar hat die dort verklagte Swiss schlicht anerkannt). Besteht also ein Risiko, das aber im Rahmen liegt und zumindest bei Rechtsschutz eingegangen werden sollte.

Seht aber zu, dass ihr bei einem Kollegen landet, der sich mit Fluggastrecht auskennt! Das ist kein 08/15-Fall.
 
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michi137

Erfahrenes Mitglied
01.11.2013
356
10
Biebelnheim / FRA
Danke sehr.
Wie finde ich denn wirklich kompetente Kollegen? Google ist so eine Sache, mancher schreibt sich auf die Fahne, sich auszukennen, teils ist es aber einfach nicht zutreffend.

Die Freunde wollen es jetzt an ein Abtretungsunetrnehmen geben, wo man direkt den Anspruch abgekauft und (noch weniger) Geld bekommt, sofern die Interesse haben.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Danke sehr.
Wie finde ich denn wirklich kompetente Kollegen? Google ist so eine Sache, mancher schreibt sich auf die Fahne, sich auszukennen, teils ist es aber einfach nicht zutreffend.

Die Freunde wollen es jetzt an ein Abtretungsunetrnehmen geben, wo man direkt den Anspruch abgekauft und (noch weniger) Geld bekommt, sofern die Interesse haben.


Finde ich persönlich furchtbar. Schreiben ich ja auch bei jeder Gelegenheit... :)

In diesem speziellen Fall könnte man allerdings darüber nachdenken, da ja objektiv ein Risiko besteht. Aus diesem Grund würde ich mich aber auch wundern, wenn die die Forderung abkaufen... Aber womöglich besteht über die paar Euro ja auch ein Interesse daran, wie sich der Fall entwickelt. Dann sollte man doch bitteschön selbst die Sache in der Hand behalten!

Für den Fall, dass nur ihr versichert seid, nicht aber eure Freunde, könnten die ja schlicht abwarten. Früher oder später landet die Rechtsfrage wieder beim EuGH...
 

michi137

Erfahrenes Mitglied
01.11.2013
356
10
Biebelnheim / FRA
Ich weiss nicht ob sie Rechtsschutz haben. Sie haben es aber noch am Ankunftstag direkt an flightright geschickt. Ich hatte überlegt, aber beschlossen zu warten.
Sie geben mir Bescheid ob die Abtretung angenommen wurde. Ich glaub auch nicht dran. Ursprünglich gings ja um 1200 Euro für 2 Personen. Die würde ich ehrlich gesagt dann auch gerne bald nehmen wollen.
Bei uns wegen der <4 Std. bestenfalls um 300 p.P., wenn ich da die horrenden Gebühren abziehe lohnt es kaum den Aufwand und man kann warten.

Aber bei uns ist der Knackpunkt ja die kürzere Verspätung, unter 4 Std. am Endziel.
 

schlauberger

Erfahrenes Mitglied
17.02.2013
2.433
204
Ich schließe mich Airsicknessbags Empfehlung an, brauche aber kein Küsschen, das habe ich schon beim letzten Mal bekommen.;)

Alternativ ist übrigens auch pimpcoltd ein ziemlich pfiffiges Kerlchen.
 

Reisemeister

Erfahrenes Mitglied
04.08.2010
358
44
DUS/WAS
Hier mal gute Erfahrungen mit LOT:

Gebucht WRO-WAW vor etwas mehr als 4 Wochen auf der 1755h Maschine, Flug am Abreisetag gecancelled, umgebucht auf den 21:05h Flug.

Am nächsten Tag formlose Email an LOT, Austausch von 2-3 Emails in den Tagen danach, 250€ heute auf dem Konto.
 
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