EU Fluggastrechte / Annullierung

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Hinzu dürfte noch kommen, dass die Airline nachweisen muss, welche Maßnahmen bzw. Versuche sie unternommen hat, den Flug trotzdem noch durchführen zu können. Wenn ein Vogelschlag schon mind. 8 Std. alt ist, dürfte die Airline ja genug Möglichkeiten haben, ein Flugzeug von einer anderen Gesellschaft zu chartern. Unterlässt sie jegliche Versuche, dürfte das auch ein Argument für eine Entschädigung sein.

Nee, gerade nicht, wenn er 8 Stunden alt ist, aber erst vor 8 Minuten bemerkt wurde. :)
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Ich denke, dass eine Airline das Gericht auch davon wird überzeugen müssen, dass man den Schaden am Vortag nicht hätte entdecken können. Denn jedes Gericht wird doch wohl erst ein Mal davon ausgehen, dass ein Flugzeug nach Landung sorgfältig inspiziert wird und der Schaden daher hätte erkannt werden müssen.
Da fangen also die Schwierigkeiten für die Airline doch schon an. Sie müssen darlegen, dass sie auf Sicherheit Wert legen, dass sie sorgfältig arbeiten und den Schaden dennoch nicht entdecken konnten. Dann ist doch die Folgefrage, warum ging dies plötzlich am Folgetag? Natürlich kann man dies alles eventuell erklären und begründen, dennoch kann ich mir vorstellen, dass die Airline hier vor Gericht einfach nicht die passenden Beweise vorlegen wird (wie wir ja auch schon bei anderen Urteilen erlebt haben).
Und dann wird das Gericht wohl annehmen, dass der Fehler bereits vorher hätte entdeckt und behoben (bzw. eine Alternativlösung gefunden) werden können.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ja, nur befasst sich die VO erstmal nicht mit Wartungsverschulden, sondern mit außergewöhnlichen Umständen. Es wäre auch ein klares Airline-Verschulden, wenn der Purser eine Bombe in der Eco zündet. Trotzdem dürfte dies ein i.S.d. VO entlastender außergewöhnlicher Umstand sein. Die Folgefrage nach VO ist auch nicht, ob der Schaden hätte verhindert werden können, sondern ob die Verspätung/Streichung (nach Eintritt des außergewöhnlichen Umstands) hätte vermieden werden können.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ja, nur befasst sich die VO erstmal nicht mit Wartungsverschulden, sondern mit außergewöhnlichen Umständen. Es wäre auch ein klares Airline-Verschulden, wenn der Purser eine Bombe in der Eco zündet. Trotzdem dürfte dies ein i.S.d. VO entlastender außergewöhnlicher Umstand sein. Die Folgefrage nach VO ist auch nicht, ob der Schaden hätte verhindert werden können, sondern ob die Verspätung/Streichung (nach Eintritt des außergewöhnlichen Umstands) hätte vermieden werden können.
Wenn ein Purser von der Airline eine Bombe zündet, liegt die Ursache ja innerhalb des Betriebes. Ob das wirklich außergewöhnliche Umstände rechtfertigt, ist für mich schon fraglich.

Aber auch, dass ein Schaden am Flugzeug erst vor dem Start entdeckt wird und nicht zu einem Zeitpunkt, an dem noch eine Reparatur oder eine alternative Organisation des Fluges möglich wäre, dürfte die Airline sich anrechnen lassen müssen. Wenn ein Wartungsverschulden zu einem Flugausfall führt, ist die Frage berechtigt, ob wirklich der Vogelschlag zum Flugausfall führt oder nicht letztlich doch das Wartungsverschulden, die Airline hat ja in dem Moment eben nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen...
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wenn ein Purser von der Airline eine Bombe zündet, liegt die Ursache ja innerhalb des Betriebes. Ob das wirklich außergewöhnliche Umstände rechtfertigt, ist für mich schon fraglich.


Eine Frage, die zum Glück bislang noch kein Gericht beantworten musste.

Aber ja, klarer Fall von Sabotage > außergewöhnlicher Umstand. Das wäre ja ein rein kriminelles Verhalten, das mit dem Betrieb einer Fluggesellschaft an und für sich so gar nichts zu tun hat.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Vorausgesetzt, der Herr ... hat das AG FfM richtig wiedergegeben,
Wurde verlinkt!
Aber zum Vorflug (müsstest du dir jetzt aber selbst raussuchen... :)) .
Da Du das (da-da-da) Urteil anführst, wirst Du es auch hier einführen müssen. ;)
'[FONT=&quot]In der Rechtssache C-315/15 verweist Generalanwalt M. YVES BOT auf Art. 5 Abs 3 der Fluggastrechte-VO 261/2004 und sieht einen Vogelschlag als keinen außergewöhnlichen Umstand an.[/FONT] Vogelschläge gehören nach Ansicht des Generalanwalts zum gewöhnlichen Betriebsrisiko eines Luftfahrtunternehmens und exkulpiert die Airline nicht von der Ausgleichsleistung.
Der Schlussantrag liegt noch nicht in deutsch vor. Mit einer Entscheidung des EuGH ist zu rechnen.' Quelle: Reiserecht: Vogelschlag ist nach EuGH-Generalanwalt kein "außergewöhnlicher Umstand"
In der Regel folgt der EuGH den Anträgen des Generalanwalts.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Wenn ein Purser von der Airline eine Bombe zündet, liegt die Ursache ja innerhalb des Betriebes. Ob das wirklich außergewöhnliche Umstände rechtfertigt, ist für mich schon fraglich.

Aber auch, dass ein Schaden am Flugzeug erst vor dem Start entdeckt wird und nicht zu einem Zeitpunkt, an dem noch eine Reparatur oder eine alternative Organisation des Fluges möglich wäre, dürfte die Airline sich anrechnen lassen müssen. Wenn ein Wartungsverschulden zu einem Flugausfall führt, ist die Frage berechtigt, ob wirklich der Vogelschlag zum Flugausfall führt oder nicht letztlich doch das Wartungsverschulden, die Airline hat ja in dem Moment eben nicht alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen...

Ob ein Terrorist im Airline-Kostüm wirklich noch im Sinne der VO "von innen" kommt, lasse ich mal dahingestellt in der Hoffnung, dass uns dieser Fall niemals praktisch beschäftigen wird.

Ob Flugzeuge nach jeder Landung in einer Weise untersucht werden müssen, die bei fachgerechter Durchführung unausweichlich zur Entdeckung eines Vogelschlags führt, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn dem so wäre, dann hätten wir hier zwei Ursachen, die kumulativ zum Flugausfall geführt haben: zum einen den Vogelschlag und zum anderen die unterlassene oder mangelhafte Untersuchung. Letztere wäre dann sicherlich kein "außergewöhnlicher Umstand" (weil voll im Kontrollbereich der Airline) und die Entlastungsmöglichkeit der Airline bereits an dieser Stelle abgeschnitten. Insoweit: ja, wenn die Dinge tatsächlich so liegen, dann ist das ein Ansatzpunkt.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
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FRA
Ob ein Terrorist im Airline-Kostüm wirklich noch im Sinne der VO "von innen" kommt, lasse ich mal dahingestellt in der Hoffnung, dass uns dieser Fall niemals praktisch beschäftigen wird.

Ob Flugzeuge nach jeder Landung in einer Weise untersucht werden müssen, die bei fachgerechter Durchführung unausweichlich zur Entdeckung eines Vogelschlags führt, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn dem so wäre, dann hätten wir hier zwei Ursachen, die kumulativ zum Flugausfall geführt haben: zum einen den Vogelschlag und zum anderen die unterlassene oder mangelhafte Untersuchung. Letztere wäre dann sicherlich kein "außergewöhnlicher Umstand" (weil voll im Kontrollbereich der Airline) und die Entlastungsmöglichkeit der Airline bereits an dieser Stelle abgeschnitten. Insoweit: ja, wenn die Dinge tatsächlich so liegen, dann ist das ein Ansatzpunkt.

Mir ging es auch ausschließlich um die rechtzeitige Entdeckung des Schadens - ich persönlich würde Vogelschlag als außergewöhnlichen Umstand bezeichnen, allerdings gilt der dann nur für den Betroffenen Flug und ggf. direkte Anschlussflüge, nicht automatisch auch für einen Flug der zeitlich deutlich später angesetzt ist.
Man stelle sich vor, ein Flieger wird nach einem unentdeckten Vogelschlag für einige Wochen bis Monate abgestellt. Am Tag des dann zum ersten Mal wieder geplanten Einsatzes der Maschine wird der Vogelschlag beim Anlassen der Motoren entdeckt. Da würde ich dann behaupten wollen, dass das Verschulden ganz klar bei der Airline liegt.
Wenn ich mit meinem Auto in den Urlaub fahren will, prüfe ich dich auch rechtzeitig, ob die Reifen noch Profil haben und auch sonst keine technischen Mängel vorliegen (insbesondere Mängel, die nicht sofortig behoben werden können, also nicht nur wenig Luftdruck, den ich zur Not auch bei Abfahrt noch kurz an der Tanke korrigieren könnte).
Im konkreten Fall denke ich schon, dass die Airline konkret darlegen müsste, warum dieser Mangel nicht rechtzeitig entdeckt und ggf. behoben wurde.
 

Schlesinger

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10.06.2012
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Daid30274

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15.02.2016
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VIE
Das habe ich die Dame am Gate auch gefragt, warum der Vogelschlag nicht zuvor entdeckt worden war. Sie hat gemeint, dass es angeblich die zu geringe Leuchtkraft der Taschenlampe gewesen sei, die ein Erkennen des Vogelschlags verhindert hat (allerdings weiß ich nicht inwieweit sie jetzt tatsächlich über die Umstände informiert war).
Nur ob dieses Argument nun als Grund ausreichen würde, dass man hier auf höhere Gewalt plädiert, ist in meinen Augen doch sehr fraglich, schließlich obliegt es ja der Fluggesellschaft geeignete Taschenlampen mitzuführen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Solche persönlichen Angruffe sind nicht zielführend! Sie zeugen nicht von charakterlicher Größe. - Wenn man mit dem Finger auf andere Leute zeigt, zeigen bekanntermaßen immer drei Finger zurück...

Das sind keine persönlichen Angriffe, sondern dutzendfach durch deine "Beiträge" belegte Tatsachen. Dass ich es zu würdigen weiß, wenn - erstmalig, soweit ich mich erinnere - etwas fachlich Verwertbares von dir kommt, siehst du an meiner Antwort auf dein Zitat des Generalanwalts.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Wurde verlinkt!


'In der Rechtssache C-315/15 verweist Generalanwalt M. YVES BOT auf Art. 5 Abs 3 der Fluggastrechte-VO 261/2004 und sieht einen Vogelschlag als keinen außergewöhnlichen Umstand an. Vogelschläge gehören nach Ansicht des Generalanwalts zum gewöhnlichen Betriebsrisiko eines Luftfahrtunternehmens und exkulpiert die Airline nicht von der Ausgleichsleistung.
Der Schlussantrag liegt noch nicht in deutsch vor. Mit einer Entscheidung des EuGH ist zu rechnen.' Quelle: Reiserecht: Vogelschlag ist nach EuGH-Generalanwalt kein "außergewöhnlicher Umstand"
In der Regel folgt der EuGH den Anträgen des Generalanwalts.


Da ich den BGH seinerzeit mehrfach und massiv für seine Entscheidung kritisiert und zuvor mit Nachdruck die Ansicht vertreten habe, dass Vogelschlag keinen außergewöhnlichen Umstand begründe, würde mich eine solche EuGH-Entscheidung ehrlich freuen. Hatte ich bislang noch gar nicht auf dem Schirm. Danke!

Besonders schade fand ich seinerzeit, dass der BGH wie selbstverständlich meinte, diese Frage selbst entscheiden zu können.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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In Ergänzung zu dieser Diskussion hole ich mal ein Zitat der EU-Verordnung 261/04 dazu:
es sei denn, die Annullierung geht auf außergewöhnliche Umstände zurück, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären.
Das heißt, wenn bei einem Vogelschlag außergewöhnliche Umstände bejaht werden würden (was ja aktuell fraglich ist), so ist auch die Frage, ob eine Untersuchung eines Flugzeugs nach einem Flug (um sicherzustellen, dass das Flugzeug für den nächsten Einsatz bereit ist) anstatt erst kurz vor dem nächsten Flug, nicht zumutbar wäre... (da ja im aktuell diskutierten Fall etwa 8 Stunden dazwischen liegen)

Und wenn man dann ein solches Argument liest:
Sie hat gemeint, dass es angeblich die zu geringe Leuchtkraft der Taschenlampe gewesen sei, die ein Erkennen des Vogelschlags verhindert hat (allerdings weiß ich nicht inwieweit sie jetzt tatsächlich über die Umstände informiert war).
Dann fragt man sich natürlich, ob es für eine Airline unzumutbar wäre eine stärkere Taschenlampe zu kaufen ;)
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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In Ergänzung zu dieser Diskussion hole ich mal ein Zitat der EU-Verordnung 261/04 dazu:

Das heißt, wenn bei einem Vogelschlag außergewöhnliche Umstände bejaht werden würden (was ja aktuell fraglich ist), so ist auch die Frage, ob eine Untersuchung eines Flugzeugs nach einem Flug (um sicherzustellen, dass das Flugzeug für den nächsten Einsatz bereit ist) anstatt erst kurz vor dem nächsten Flug, nicht zumutbar wäre... (da ja im aktuell diskutierten Fall etwa 8 Stunden dazwischen liegen)

Und wenn man dann ein solches Argument liest:

Dann fragt man sich natürlich, ob es für eine Airline unzumutbar wäre eine stärkere Taschenlampe zu kaufen ;)


Denke ja, dass diese Aussage eher scherzhaft gemeint war. :)

Andernfalls aber ein gutes Argument!
 

Vorpommern

Neues Mitglied
16.11.2010
14
0
Hallo zusammen,

folgende Buchhung erfolgte am 18.09.2016 :

26.03.17 SK 2678 TXL - Arn 09:55 - 11:30
26.03.17 SK 903 ARN - EWR 12:25 - 14:55
01.04.17 SK 902 EWR - CPH 23:30 - 13:10
02.04.17 SK 679 CPH - TXL 13:55 - 15:05

am 18.10.16 kam eine Mail von SK mit folgender Änderung :

die ersten 3 Legs unverändert, das 4 Leg :

02.04.17 SK 1677 CPH - TXL 18:20 - 19:30


Da meine Ankunft in TXL nun über 4 Stunden später als geplant erfolgen soll, kann ich keine Bahn an meinen Wohnort mehr bekommen, da die letzte um 18.34 Uhr vom Hbh fährt.
AB fliegt ab CPH um 14:50 Uhr.

Welche ( rechtlichen ) Möglichkeiten würdet ihr sehen ? Kostenloses Umbuchung durch SK auf AB ? Komplette Stornierung des Tickets mit Erstattung und Neubuchung ?
4 Leg verfallen lassen und Ticket bei AB selber buchen ?

Danke schonmal vorab.


Gruss und schönes Wochenende
aus Vorpommern :D
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wie ist eigentlich die
anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbarenReisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

auszulegen?

Ist innerdeutsch auch ein Zugticket (mit +4h) akzeptabel oder ist eine Umbuchung auf Flieger (+2h) erforderlich?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wie ist eigentlich die


auszulegen?

Ist innerdeutsch auch ein Zugticket (mit +4h) akzeptabel oder ist eine Umbuchung auf Flieger (+2h) erforderlich?

Also, der werte Kollege umsteiger hat hier anlässlich einer Downgrade-Diskussion sinngemäß erklärt, die Airline dürfe einen auch in der Schubkarre fahren, solange man pünktlich ankomme. Ich sehe das anders. ;)
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Also, der werte Kollege umsteiger hat hier anlässlich einer Downgrade-Diskussion sinngemäß erklärt, die Airline dürfe einen auch in der Schubkarre fahren, solange man pünktlich ankomme. Ich sehe das anders. ;)


Für den Kollegen pimpcoltd gleicht offenbar die Beförderung in einer niederen Serviceklasse oder der Bahn der Fahrt in einer Schubkarre... :p


Ob das Angebot einer ersatzweisen Beförderung mit der Bahn nun zulässig oder nicht ist - akzeptieren muss man es jedenfalls nicht.
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Heute hat es mich auch mal erwischt.

Gebucht gestern OSL-BKK via Doh. Wegen einem Technical ist der gestrige Flug 3h später raus und damit den Anschlussfluss in DOH verpasst. Wurde nun über HKT nach BKK gebucht. Werde rund 8h später ankommen. Freut sich immerhin die private Reisekasse.

P.S. HKT-BKK in Eco obwohl das ganze Ticket in Business ist...

Möchte hier kurz über den Ausgang berichten und nochmals Danke an den Input aus diesem Thread. Hat geholfen.

Mein verspäteter Flug war am 30 September 2016.
Meine elektronische Nachricht an Qatar (tell-us@qatarairways.com.qa) ging am 19 Oktober 2016 raus mit der Aufforderung mir 600€ zu überweisen + die Hotelnacht. Hatte alle Informationen, Kopien, etc in der gleichen Mail.

Antwort ist am 26. Oktober 2016 eingetroffen:

This is in reference to your email dated 19/10/2016 regarding your travel experience with us.
We are sorry to note your comments about the delay to your flight QR176/30 September 2016 from Oslo to Doha.

We understand the inconvenience that you encountered and can fully appreciate how unsettling this situation must have been for you. Although every effort is made to achieve on time departures, there are occasions when flights are delayed / cancelled due to circumstances beyond our control as it unfortunately happened with QR176.

As you will no doubt appreciate, Qatar Airways will only operate flights when it is safe to do so and the safety of our passengers and crew is of the utmost importance to us. Unfortunately, there was nothing we could do to avoid the delay and as such, involved unexpected flight safety shortcomings.

Whilst we seek your kind understanding that disruptions of this nature can be unforeseen and beyond our control, we would like to reassure you that every effort is made to ensure the prompt operation of all our flights and to minimize any potential disruption caused to our valued customers' travel plans.

Keeping in mind our commitment towards customer service, as a gesture of goodwill, we would like to offer USD250/- by way of Electronic Miscellaneous Document (EMD). This is valid for a period of one year from the date of issue within 03 months from the date on this email. This EMD is non-transferable, non-refundable, non-endorsable and is applicable only for various Qatar Airways products and services except for duty free purchases.



Innerhalb von 1h das Qatar Angebot abgelehnt und wieder meine Forderung vom 19. Oktober wiederholt.

Hatte mich gestern schon damit abgefunden nun einen Anwalt einschalten zu müssen aber heute Nacht 31.10. nun ein neues Angebot erhalten mit dem ich nun zufrieden bin.

After a thorough re-evaluation of this matter, we would like to offer EUR600/- by way of payment. Kindly inform us which one of our offices would be most convenient for you so that we can forward our authorization to our colleagues to issue the payment.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.452
15.093
Ist innerdeutsch auch ein Zugticket (mit +4h) akzeptabel oder ist eine Umbuchung auf Flieger (+2h) erforderlich?

In der Richtung ist es einfach. Die Diskussion pimpcoltd vs. Umsteiger wird erst dann relevant, wenn der Zug oder die Schubkarre vor dem naechsten Flug ankommt.

Also, der werte Kollege umsteiger hat hier anlässlich einer Downgrade-Diskussion sinngemäß erklärt, die Airline dürfe einen auch in der Schubkarre fahren, solange man pünktlich ankomme. Ich sehe das anders. ;)

Ich schliesse mich dem Kollegen umsteiger an.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ich schliesse mich dem Kollegen umsteiger an.

"Herr Vorsitzender, bitte erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung: Der werte Kollege Airsicknessbag verbringt mehr als 90% seiner Flugzeit in Maschinen von Flugbetreibern, die hierzulande nicht einmal ein Antragsformular für den Betrieb eines Luftfahrtunternehmens zugeschickt bekämen. So sehr ich ihn dafür bewundere, führt diese Leidenschaft doch leider zu einem etwas verzerrten Bild von den Gegebenheiten an Bord einer führenden globalen Fluglinie." ;)