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Hinzu dürfte noch kommen, dass die Airline nachweisen muss, welche Maßnahmen bzw. Versuche sie unternommen hat, den Flug trotzdem noch durchführen zu können. Wenn ein Vogelschlag schon mind. 8 Std. alt ist, dürfte die Airline ja genug Möglichkeiten haben, ein Flugzeug von einer anderen Gesellschaft zu chartern. Unterlässt sie jegliche Versuche, dürfte das auch ein Argument für eine Entschädigung sein.
Nee, gerade nicht, wenn er 8 Stunden alt ist, aber erst vor 8 Minuten bemerkt wurde.