EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
ANZEIGE
Der ursprüngliche Flugplan wurde aufgegeben, formell eher eine Annullierung. Andererseits, wäre man in der Luft wegen was auch immer nach Halifax diverted, wäre es eine Verspätung. So oder so: Sehr gut gelöst von AC.


In jedem Fall Annullierung. Auch in deiner Abwandlung.
 
  • Like
Reaktionen: pimpcoltd

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Habe einen kurzen Inlandsflug nicht angetreten, der er stark verspätet war (4 Stunden) und bin dann einen Tag später mit einer anderen Airline geflogen.
Habe ich trotzdem Recht auf Schadensersatz, obwohl ich nicht mitgeflogen bin?

Ist noch früh am Morgen. Aber wenn ich nicht irre, wurde diese Frage höchstrichterlich bislang noch nicht geklärt.

In deinem Fall wäre ich aber sicher, dass die Ausgleichszahlung fällig ist. Denn du bist letztlich ja geflogen (wenn auch mit einer anderen Airline) und hast einen großen Zeitverlust am Endziel erlitten. Der ist zudem (jedenfalls zum Teil - vier Stunden) Folge des verspäteten Flugs.
 

Wasabi

Neues Mitglied
20.02.2016
15
0
Danke für die Einschätzung.
Habe den kompletten Flugpreis von der Airline zurück bekommen.
Werde es wohl dabei belassen.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Umgekehrt, grundsätzlich muss man keine Umbuchung akzeptieren. Sie ist fluggastrechtlich nicht mehr als ein Vorschlag.

Und was wäre die Konsequenz wenn der ursprüngliche Flug nicht mehr stattfindet und man keine Umbuchung akzeptiert? Dann bleibt man stehen ;)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Und was wäre die Konsequenz wenn der ursprüngliche Flug nicht mehr stattfindet und man keine Umbuchung akzeptiert? Dann bleibt man stehen ;)


Dir ist ja explizit eine Ersatzverbindung zum frühestmöglichen Zeitpunkt anzubieten. Ist ein gutes Zeichen, wenn eine Airline das ernst nimmt und einem eine Verbindung mit anderen Unternehmen und ggf. Umsteigen anbietet, wenn sie hilft, den Zeitverlust am Endziel zu begrenzen.

Aber es steht dir frei, dich z.B. für die nächste verfügbare Verbindung zu entscheiden, die der ursprünglich gebuchten entspricht. Oder das Geld erstattet zu verlangen und dir selbst eine zu buchen, die dir angenehmer ist.

Allerdings bin ich absolut bei dir, dass man die Frage gescheit nur beantworten kann, wenn man weiß, um was es @sandro B. tatsächlich geht.
 

felix30916

Aktives Mitglied
31.07.2014
118
0
Flugannulierung

Hallo,

hoffe ich bin hier richtig.
Air Berlin hat einen Flug annuliert. Grund war ein technisches Problem. Es wurde eine Fahrkarte für die Deutsche Bahn ausgehändigt. Ankunftszeit am Zielort ca. 10-12 Stunden später. Welche Möglichkeiten auf Schadensersatz habe ich bzw. wie gehe ich sowas an?

Danke, Felix
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Der korrekte Ort wäre hier:

http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/12970-eu-fluggastrechte-annullierung.html

Zur eigentlichen Frage:

Du gehst auf die Beschwerde-Seite v. AB und forderst das Unternehmen zur Ausgleichszahlung auf. 250 Euro nehme ich doch mal stark an... Setz´ ´ne Frist v. 2 WO. Bankverbindung nicht vergessen.

Wenn nichts passiert oder AB sich weigert, gehst müsstest du das entweder selbst, per Anwalt, eines dieser Inkasso-Unternehmen durchsetzen. Oder es über die Schlichtungsstelle versuchen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Sachlich nichts der fachlichen Aussage hinzuzufügen.

Interessieren würde mich aber, was für eine Strecke das gewesen ist, bei der

A) offensichtlich kein weiterer / späterer Flug an dem Tag mehr ging und
B) bei der man Airport => Airport 10-12 Stunden länger per Bahn als per Flieger braucht
 

emwe

Reguläres Mitglied
17.01.2016
64
25
DUS/FRA
B) bei der man Airport => Airport 10-12 Stunden länger per Bahn als per Flieger braucht

Der OP schrieb von Ankunft am Zielort - ich hatte das so verstanden, dass die Fahrkarte nicht direkt nach Annullierung des Fluges genutzt wurde.
Aber auch wenn die Bahnreise vier Stunden nach Flugannullierung angetreten wurde, sind sechs bis acht Stunden Zug im Netz der DB ein Wort.

Würde mich auch interessieren, welche Strecke das war...

Gruß,

emwe
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Es ist natürlich auch noch die Frage, ob das jetzt ein ganz akuter Fall ist und du noch am Airport bist. Grundsätzlich hast Du Anspruch auf die nächstmögliche Verbindung. Du bist nicht verpflichtet, das Bahn-Angebot anzunehmen, du kannst auch auf eine Flug-Umbuchung bestehen, zur Not auch mit einer anderen Gesellschaft.
Wenn AB das nicht macht, kannst Du das auch selber buchen und dir erstatten lassen. Und ggf. zusätzlich die Entschädigung.
 

felix30916

Aktives Mitglied
31.07.2014
118
0
die Strecke war STR-HAJ am Sonntag Abend. Meine Mutter war gebucht. Ursprünglich war Boarding um 18:00 Uhr, war verspätet. Als dann irgendwann alle im Flugzeug saßen wurde festgestellt, dass sich die Tür nicht schließen lässt. Dann wieder aussteigen, Gepäck holen, zum Schalter,....die reine Zugfahrt vom HBF Stuttgart bis Hannover dauert etwas länger als 4 Stunden. Meine Mutter wohnt in Isernhagen, das ist nochmal ca. 30 Minuten vom HBF in Hannover entfernt, und da kommt man nachts auch nicht so leicht hin. Ich glaube Sie war zwischen 4 und 5 Uhr zu Hause gewesen....
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Weil das eine Zumutung ist.

Wenn ich dich selbst nicht mehr befördern kann am gebuchten Tag, muss ich versuchen, das durch andere Fluggesellschaften zu realisieren. Geht das auch nicht, dann halt Angebot für den nächsten Tag plus Hotel und Verpflegung.

Aber Bahnfahrkarte (die vermutlich auch noch günstiger als der eigentliche Flug ist) in die Hand und dann mit besten Wünschen ab durch die Nacht... Geht gar nicht.
 
  • Like
Reaktionen: frabkk

Dziubdziuk

Erfahrenes Mitglied
02.03.2014
434
0
Heidenheim
... Meine Mutter wohnt in Isernhagen, das ist nochmal ca. 30 Minuten vom HBF in Hannover entfernt, und da kommt man nachts auch nicht so leicht hin. Ich glaube Sie war zwischen 4 und 5 Uhr zu Hause gewesen....

Bei der Berechnung von Schadensersatz gilt als Zielort HAJ und nicht die Wohnung der Mutter. Wie auch immer, ich geh mal davon aus das die Verspätung trotzdem ausreichend war um auf Schadensersatz gemäß der EU-Verordnung 261/2004 zu bestehen.
 

felix30916

Aktives Mitglied
31.07.2014
118
0
Weil das eine Zumutung ist.

Wenn ich dich selbst nicht mehr befördern kann am gebuchten Tag, muss ich versuchen, das durch andere Fluggesellschaften zu realisieren. Geht das auch nicht, dann halt Angebot für den nächsten Tag plus Hotel und Verpflegung.

Aber Bahnfahrkarte (die vermutlich auch noch günstiger als der eigentliche Flug ist) in die Hand und dann mit besten Wünschen ab durch die Nacht... Geht gar nicht.

Ach so meinst du das.
Meine Mutter wollte einfach nur nach Hause und wusste auch nicht so wirklich was sie machen sollte bzw. Welche Ansprüche Ihr zustehen.

Wenn ich gleich 600 Euro in Anspruch stelle, das ist zu viel, oder ?