EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Da das ja ein eindeutiger Fall ist, ab zum Anwalt und auf die 400 Euro freuen. Risiko nach deiner Schilderung <1 Prozent. Aber wg. drohender Verjährung nicht zu lange warte! Sollten Stornokosten in IST angefallen sein, zusätzlich geltend machen.

Inhaltlich muss man nichts schreiben. Hast du ja zutreffend bewertet. Die LH-Einschätzung ist natürlich falsch. Evtl. noch Steuern und Gebühren für den nicht genutzten Anschlussflug erstattet verlangen. Und beim Anwalt darauf achten, dass er nicht aus Versehen gegen LH vorgeht, sondern gegen GW, da deren Flug annulliert wurde.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Was sagt die Verordnung dazu wenn ein Flug um 1,5 Stunden vorverlegt wird (gleiche Flugnummer) und man darüber nicht benachrichtigt wurde? Der Flug wird dennoch genutzt, aber steht einem eine Kompensationszahlung zu?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Was sagt die Verordnung dazu wenn ein Flug um 1,5 Stunden vorverlegt wird (gleiche Flugnummer) und man darüber nicht benachrichtigt wurde? Der Flug wird dennoch genutzt, aber steht einem eine Kompensationszahlung zu?


Jap. Ist rechtlich eine Annullierung mit Angebot einer Ersatzbeförderung.

Wenn Fluggast darüber nicht informiert wurde, ist das Angebot nicht geeignet, Ausgleichszahlung auszuschließen, weil um mehr als eine Stunde vorverlegt.
 
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maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.533
40
zwischen HAJ & PAD
Chickenwings hat um 15:45 den heutigen Rückflug um 19:30 meiner +1 mal gerade einfach so ANNULLIERT

Callcenter kann nicht umbuchen auf Fremdairline - sie soll am Flughafen umbuchen oder auf morgen früh (Klasse so ganz ohne Gepäck)

Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn sie nun komplett auf den Rückflug verzichtet und/oder selbst eine andere Verbindung bucht, die 250€ + Kosten der Ersatzbeförderung erstattet werden unabhängig wann sie effektiv in HAJ ankommt?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Ja, wenn ihr kein konkretes Angebot einer ersatzweisen Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen gemacht wird, steht ihr die Ausgleichszahlung zu. AU kann man ja wohl ausschließen - Stunden vor dem Flug.

Und dem Grunde nach kann sie auch Kosten für ein Ersatzticket verlangen.

Aber hier würde ich zurückhaltend vorgehen, weil es immer mal wieder einen Richter gibt, der der Meinung ist, es müssten keine Dritt-Airlines angeboten werden...

In jedem Fall klar ankündigen, dass sie mögliche Mehrkosten erstattet verlangen wird, falls kein Angebot kommt!
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Mein Tipp! Per Hotline Umbuchen auf die Frühmaschine morgen. Dann am Ticketschalter einen Gutschein für das Whyndham geben lassen. Kleine Toilette gibt es im Edeka und im Hotel einen 25€ Gutschein für das Restaurant. Das ist alles Bequemer als jetzt noch Zug zu fahren oder sich einen Mietwagen zu holen. Sofern es reicht, erst morgen früh halbwegs stressfrei in Hannover anzukommen.
 
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maxbluebrosche

Super-Moderator
Teammitglied
17.01.2010
8.533
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zwischen HAJ & PAD
Mein Tipp! Per Hotline Umbuchen auf die Frühmaschine morgen. Dann am Ticketschalter einen Gutschein für das Whyndham geben lassen. Kleine Toilette gibt es im Edeka und im Hotel einen 25€ Gutschein für das Restaurant. Das ist alles Bequemer als jetzt noch Zug zu fahren oder sich einen Mietwagen zu holen. Sofern es reicht, erst morgen früh halbwegs stressfrei in Hannover anzukommen.

oder selbst STR-ZRH-HAJ buchen zB. :)

der geht 15min früher, kann aber nicht abschätzen ob das klappt, jedenfalls wird eine Umbuchung am EW Schalter bei Ankunft am Airport um 18:30 wohl garantiert nicht so schnell klappen.
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
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oder selbst STR-ZRH-HAJ buchen zB. :)

der geht 15min früher, kann aber nicht abschätzen ob das klappt, jedenfalls wird eine Umbuchung am EW Schalter bei Ankunft am Airport um 18:30 wohl garantiert nicht so schnell klappen.

Es gibt viele Wege!

Aber bei Chickenwings gilt für mich weiterhin der Grundsatz eines Chickenwings Mitarbeiters. Ich würde Ihnen nicht empfehlen in Vorleistung zu treten.

Und aus eigener Erfahrung kann ich sagen. Der Ticketschalter versucht alles, die Kunden mit Bahnfahrkarten loszuwerden. Würde mich wundern, wenn die über ZRH Routen.
 
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Kartenspieler

Reguläres Mitglied
19.05.2012
37
0
Im laufenden schriftlichen Vorfahren durch das Gericht und in der Kommunikation Anwalt - Airline sowie Kunde - Airline bleibt die Airline bisher bei ihrer (ablehnenden) Meinung. Ich bitte um Feedback, ob hier tatsächlich die Airline im Recht ist und wir überraschenderweise keine Entschädigung in Anspruch nehmen können:

Gebucht MIA - MAD - DUS
Flugzeug ist mit ca. 40 Minuten zu spät in MIA (aus MAD) gelandet.
Daher ist unser Flug MIA - MAD entsprechend zu spät gestartet.
Anschlussflug in MAD konnte nicht erreicht werden.
Umbuchung in MAD mit 7 Stunden Aufenthalt.
Ca. 9 Stunden zu spät am Ziel gelandet.

Die Airline behauptet, das das uns zugewiesene Flugzeug aufgrund eines aussergewöhnlichen Umstandes (Grund wir nicht genannt, auch nicht dem Gericht bisher) zu spät in MIA angekommen ist. Als Folge sind wir zu spät gestartet. Dies ist kein Verschulden der Airline, daher keine Entschädigung.

Ist es tatsächlich so, das Probleme von vorhergehenden Flügen auf unsere gebuchten Flüge übertragen werden können und somit die Entschädigung entfällt?

Ich habe mir die Flüge vor unserem gebuchten Flug angeschaut, das Gate wurde bei den Flügen pünktlich verlassen, nur der Abflug war ca. 30-60 Minuten verspätet bei den Flügen. Keine Wetter- oder Streikprobleme im betroffenen Zeitraum.

Dürfen die Statistiken von flightstatus oder ähnlichen Plattformen als Beweis eigentlich verwendet werden? Dort sind die Zeiten ja gut dokumentiert.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
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Im laufenden schriftlichen Vorfahren durch das Gericht und in der Kommunikation Anwalt - Airline sowie Kunde - Airline bleibt die Airline bisher bei ihrer (ablehnenden) Meinung. Ich bitte um Feedback, ob hier tatsächlich die Airline im Recht ist und wir überraschenderweise keine Entschädigung in Anspruch nehmen können:

Gebucht MIA - MAD - DUS
Flugzeug ist mit ca. 40 Minuten zu spät in MIA (aus MAD) gelandet.
Daher ist unser Flug MIA - MAD entsprechend zu spät gestartet.
Anschlussflug in MAD konnte nicht erreicht werden.
Umbuchung in MAD mit 7 Stunden Aufenthalt.
Ca. 9 Stunden zu spät am Ziel gelandet.

Die Airline behauptet, das das uns zugewiesene Flugzeug aufgrund eines aussergewöhnlichen Umstandes (Grund wir nicht genannt, auch nicht dem Gericht bisher) zu spät in MIA angekommen ist. Als Folge sind wir zu spät gestartet. Dies ist kein Verschulden der Airline, daher keine Entschädigung.

Ist es tatsächlich so, das Probleme von vorhergehenden Flügen auf unsere gebuchten Flüge übertragen werden können und somit die Entschädigung entfällt?

Ich habe mir die Flüge vor unserem gebuchten Flug angeschaut, das Gate wurde bei den Flügen pünktlich verlassen, nur der Abflug war ca. 30-60 Minuten verspätet bei den Flügen. Keine Wetter- oder Streikprobleme im betroffenen Zeitraum.

Dürfen die Statistiken von flightstatus oder ähnlichen Plattformen als Beweis eigentlich verwendet werden? Dort sind die Zeiten ja gut dokumentiert.


Ja, außergewöhnliche Umstände können sich auf Folgeflüge der Maschine auswirken. Jedenfalls dann, wenn beide Flüge am selben Tag stattfinden. Dürfte hier wg. d. Vorflug in Ost-West-Richtung wohl der Fall sein.

Deine Ausdrucke könntest du natürlich ins Verfahren einführen. Als Beweis werden sie eher nicht taugen, was aber auch gar nicht nötig ist, da die Fluggesellschaft eindeutige Zeiten kaum bestreiten wird. Notfalls könnte der Beweis ja anders geführt werden.

Wetter, Streiks etc. müssen gar nicht vorliegen. Reicht theoretisch, dass Maschine warum auch immer keine Startfreigabe erhält, solange die Ursache nicht irgendwo bei der Airline liegt.


ABER: Fluggesellschaft muss darlegen und beweisen, dass sie auf solche Einwirkungen vorbereitet war, sie also ausreichende Puffer eingeplant, in der Luft wie am Boden "auf die Tube gedrückt hat" etc.


Als Notanker könnte dein Anwalt noch eine Nichtbeförderung in MAD prüfen. Oft ist es ja so, dass eine Weiterbeförderung trotz der Verspätung noch möglich wäre, Paxe aber vorschnell aus dem System genommen werden. Gäbe dann aber nur die Ausgleichszahlung für die Strecke MAD-DUS.
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
3.052
551
Sachsen
Hat man das Recht auf eine kpl. Flugpreiserstattung seitens der Airline wenn man bereits 1 Woche vor Hinflug erfährt das der Rückflug um 24h nach hinten verschoben wird? Ein Rückflug zum vorgeschlagenen Termin ist nicht möglich.

Danke

Ps.: Die Airline ist Smartwings (tschechische Billigfluggesellschaft mit Sitz in Prag)

P.S. die 2.: Uns wurde Geld zurück mit 20€ Bearbeitungsgebühr (OTA) oder ein Gutschein (ebenfalls OTA) in voller Höhe angeboten. Da die Reise nur um ein paar Wochen verschoben wird bleibts beim Gutschein.
 
Zuletzt bearbeitet:

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Heute hat es mich auch mal erwischt.

Gebucht gestern OSL-BKK via Doh. Wegen einem Technical ist der gestrige Flug 3h später raus und damit den Anschlussfluss in DOH verpasst. Wurde nun über HKT nach BKK gebucht. Werde rund 8h später ankommen. Freut sich immerhin die private Reisekasse.

P.S. HKT-BKK in Eco obwohl das ganze Ticket in Business ist...
 
Zuletzt bearbeitet:

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Guten Morgen.
Ich wuerde im Vorfeld zu den EU-Rechten bitte etwas fragen.
Und zwar bietet Flybe den Flug BEE3143 von LYS nach HAJ (Ankunft:14.45) an. Ich wuerde am 9.11 hinfliegen, da ich einen Termin am 10.11. 13.30 in Goettingen habe.
Ich habe bei Flightaware geschaut, in den letzten Monaten wurde der Flug 2mal gestrichen. Hinzu kommt, dass ein Freund mir erzaehlt hat, dass dieser Flug gestrichen wird, wenn die Flugauslastung mau ist. Seine Bekannte wurde dann ins Hotel einquartiert und durfte am naechsten Tag fliegen.
Das waere fuer mich aber bloed, weil ich gerne den Termin am naechsten Tag wahrnehmen moechte.
Was passiert wenn Flybe den Flug aus solchen Gruenden streicht? Darf ich dann auf eigene Kosten einen Flug am 9.11 nach HAM oder FRA buchen und saemtliche Kosten bei Flybe einreichen? LYS-HAJ wird einmal am Tag von Flybee bedient, andere Verbindungen gibt es nicht.
Danke fuer Eure Antworten.
 

bivinco

Erfahrenes Mitglied
03.08.2014
2.402
134
BSL
Heute hat es mich auch mal erwischt.

Gebucht gestern OSL-BKK via Doh. Wegen einem Technical ist der gestrige Flug 3h später raus und damit den Anschlussfluss in DOH verpasst. Wurde nun über HKT nach BKK gebucht. Werde rund 8h später ankommen. Freut sich immerhin die private Reisekasse.

P.S. HKT-BKK in Eco obwohl das ganze Ticket in Business ist...

Frage an die Experten und danke bereits im Voraus!

Klar ist mir das ich einen Anspruch auf 600€ Ausgleichszahlung habe und die schnellstmöglich Ersatzbeförderung organisiert wurde, der ich zugestimmt hatte. Mir wurde aber erst sehr spät vor Abflug nach HKT mitgeteilt, das der zusätzliche Flug mit Bangkok Airways nach BKK ein Eco Only Flug ist. Ist ja ein Downgrade auf mein ursprünglich gebuchtes Ticket. Dumm auch das es kein Gepaeck Interlining zwischen QR und PG gab und wir das Gepaeck abholen mussten und wieder komplett einchecken mussten in 45min. Absoluter Stress gewesen. Zum Boarding sind wir am Schalter erschienen.

Insgesamt ist ein Eco Direktflug weniger anstrengend gewesen als das was ich am Ende in Biz/Eco abgeflogen bin.

Hat dies einen Einfluss auf die Ausgleichszahlung oder Entschädigung?
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.134
636
Was passiert wenn Flybe den Flug aus solchen Gruenden streicht? Darf ich dann auf eigene Kosten einen Flug am 9.11 nach HAM oder FRA buchen und saemtliche Kosten bei Flybe einreichen? LYS-HAJ wird einmal am Tag von Flybee bedient, andere Verbindungen gibt es nicht.

Einmal angenommen, der Flug wird kurzfristig gecanceled, und Dir wird kein passendes Alternativangebot gemacht bzw. Dein Vorschlag einer Umbuchung auf eine passende Verbindung wird abgelehnt, dann laeuft es tatsaechlich darauf hinaus.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Einmal angenommen, der Flug wird kurzfristig gecanceled, und Dir wird kein passendes Alternativangebot gemacht bzw. Dein Vorschlag einer Umbuchung auf eine passende Verbindung wird abgelehnt, dann laeuft es tatsaechlich darauf hinaus.
@Wolke7: Passend heisst hier, rechtzeitig zum Termin in Goettingen um 13.30 Uhr zu erscheinen oder fuer Flybe einfach 24h spaeter, also um 14.45 Uhr bitte?
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.481
623
CGN
Heute betroffen auf PMI - CGN. Planmäßig gehen 2 Maschinen gleichzeitig um 21:55 auf Reise. 1 x wurde gecancelt. Ansprechpartner bei AB hat gemeint, beide werden nicht ausgeführt und pro aktiv umgebucht auf eine neue AB Maschine morgen früh. in der PNR ist der Ursprungsflug auch schon raus. Jetzt ist aber der eigentlich gebuchte Flug entgegen der Aussage doch ausgeführt worden. Wie ist da der Anspruch? Pech wegen freiwilliger Umbuchung oder Anspruch auf 250,- € ? Und ob morgen früh der Flug durchgeführt wird, steht ja auch auf einem anderen Blatt
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Heute betroffen auf PMI - CGN. Planmäßig gehen 2 Maschinen gleichzeitig um 21:55 auf Reise. 1 x wurde gecancelt. Ansprechpartner bei AB hat gemeint, beide werden nicht ausgeführt und pro aktiv umgebucht auf eine neue AB Maschine morgen früh. in der PNR ist der Ursprungsflug auch schon raus. Jetzt ist aber der eigentlich gebuchte Flug entgegen der Aussage doch ausgeführt worden. Wie ist da der Anspruch? Pech wegen freiwilliger Umbuchung oder Anspruch auf 250,- € ? Und ob morgen früh der Flug durchgeführt wird, steht ja auch auf einem anderen Blatt

So wie du das schilderst hast du Pech gehabt, da die Auskunft wohl noch nicht die Qualität einer offiziellen Annullierungs-Mitteilung hatte. Klingt für mich eher nach "werden wohl beide gestrichen" als nach "Sie können nicht fliegen."
 

THF

Erfahrenes Mitglied
04.02.2013
277
30
Berlin / THF
Servus zusammen. Weiter oben ging es um eine Annulierung seitens BMI regional, sieher dieser Post: http://www.vielfliegertreff.de/reis...ggastrechte-annullierung-111.html#post2045490

Kurzfassung: Flug DUS-Bristol fiel kurzfristig aus, keinerlei Info & Unterstützung am Flughafen, ich buchte selbst auf Flybe/Zugtransfer um. Hotline sagt "außergewöhnliche Umstände" – um später die Meinung zu ändern und doch zu überweisen, auch dank der Einschätzung vom Mitglied/Anwalt "umsteiger" (top!) und meiner Hartnäckigkeit. Ein paar mehr Details hier: hier: http://www.vielfliegertreff.de/sons...rt-selbst-umbuchen-auf-flybe.html#post2115440
 
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Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
Aktueller Fall bei meinen Bekannten:

Trip nach New York geplant und dann gebucht HAM-KEF-EWR mit Icelandair am 2.10.16 Abflug.
Flug FI511 von HAM nach KEF verspätete sich aufgrund "technischer Probleme" (Flugzeug stand schon am Finger und wurde dann in eine Ecke geschoben, dort repariert und dann wieder zum Finger zurück, dann Boarding) um 3 Stunden, somit Anschlussflug FI623 nach EWR verpasst.
Hotelgutschein und Taxigutschein gab es, umgebucht wurde dann auf FI613 nach JFK am nächsten Tag (3.10.). Hat auch geklappt.

Wie sollte man wegen der Verspätung (Ankunft ein Tag später) weiter verfahren? Das ist ein Fall für fairplane, flightright usw., oder? Gemäß den Rechnern dort stehen ihnen 2x 600 Euro abzgl. Provision und MwSt zu. Oder sollte man versuchen, den Anspruch direkt bei Icelandair geltend zu machen? Werden die Bordkarten benötigt? Hotel in NY war vorgebucht und eine Nacht wurde nicht genutzt. Gibt es hieraus ggf. auch einen Anspruch?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wende dich doch direkt an einen Anwalt z.B. an kexbox oder andere. Ansonsten ist Icelandair kein Mitglied der SÖP, dann kann man direkt einen schlichtungsantrag bei der Schlichtungsstelle Luftverkehr des Bundesamt für Justizstellen (klick). Fairplane etc geht auch, kostet doch aber einen großen Anteil der Kompensation.
Aber als erstes erstmal die Fluggesellschaft anschreiben und gucken was die sagen. Manchmal zahlen die ja freiwillig.
 
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