Im laufenden schriftlichen Vorfahren durch das Gericht und in der Kommunikation Anwalt - Airline sowie Kunde - Airline bleibt die Airline bisher bei ihrer (ablehnenden) Meinung. Ich bitte um Feedback, ob hier tatsächlich die Airline im Recht ist und wir überraschenderweise keine Entschädigung in Anspruch nehmen können:
Gebucht MIA - MAD - DUS
Flugzeug ist mit ca. 40 Minuten zu spät in MIA (aus MAD) gelandet.
Daher ist unser Flug MIA - MAD entsprechend zu spät gestartet.
Anschlussflug in MAD konnte nicht erreicht werden.
Umbuchung in MAD mit 7 Stunden Aufenthalt.
Ca. 9 Stunden zu spät am Ziel gelandet.
Die Airline behauptet, das das uns zugewiesene Flugzeug aufgrund eines aussergewöhnlichen Umstandes (Grund wir nicht genannt, auch nicht dem Gericht bisher) zu spät in MIA angekommen ist. Als Folge sind wir zu spät gestartet. Dies ist kein Verschulden der Airline, daher keine Entschädigung.
Ist es tatsächlich so, das Probleme von vorhergehenden Flügen auf unsere gebuchten Flüge übertragen werden können und somit die Entschädigung entfällt?
Ich habe mir die Flüge vor unserem gebuchten Flug angeschaut, das Gate wurde bei den Flügen pünktlich verlassen, nur der Abflug war ca. 30-60 Minuten verspätet bei den Flügen. Keine Wetter- oder Streikprobleme im betroffenen Zeitraum.
Dürfen die Statistiken von flightstatus oder ähnlichen Plattformen als Beweis eigentlich verwendet werden? Dort sind die Zeiten ja gut dokumentiert.
Ja, außergewöhnliche Umstände können sich auf Folgeflüge der Maschine auswirken. Jedenfalls dann, wenn beide Flüge am selben Tag stattfinden. Dürfte hier wg. d. Vorflug in Ost-West-Richtung wohl der Fall sein.
Deine Ausdrucke könntest du natürlich ins Verfahren einführen. Als Beweis werden sie eher nicht taugen, was aber auch gar nicht nötig ist, da die Fluggesellschaft eindeutige Zeiten kaum bestreiten wird. Notfalls könnte der Beweis ja anders geführt werden.
Wetter, Streiks etc. müssen gar nicht vorliegen. Reicht theoretisch, dass Maschine warum auch immer keine Startfreigabe erhält, solange die Ursache nicht irgendwo bei der Airline liegt.
ABER: Fluggesellschaft muss darlegen und beweisen, dass sie auf solche Einwirkungen vorbereitet war, sie also ausreichende Puffer eingeplant, in der Luft wie am Boden "auf die Tube gedrückt hat" etc.
Als Notanker könnte dein Anwalt noch eine Nichtbeförderung in MAD prüfen. Oft ist es ja so, dass eine Weiterbeförderung trotz der Verspätung noch möglich wäre, Paxe aber vorschnell aus dem System genommen werden. Gäbe dann aber nur die Ausgleichszahlung für die Strecke MAD-DUS.