EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Aktueller Fall bei meinen Bekannten:

Trip nach New York geplant und dann gebucht HAM-KEF-EWR mit Icelandair am 2.10.16 Abflug.
Flug FI511 von HAM nach KEF verspätete sich aufgrund "technischer Probleme" (Flugzeug stand schon am Finger und wurde dann in eine Ecke geschoben, dort repariert und dann wieder zum Finger zurück, dann Boarding) um 3 Stunden, somit Anschlussflug FI623 nach EWR verpasst.
Hotelgutschein und Taxigutschein gab es, umgebucht wurde dann auf FI613 nach JFK am nächsten Tag (3.10.). Hat auch geklappt.

Wie sollte man wegen der Verspätung (Ankunft ein Tag später) weiter verfahren? Das ist ein Fall für fairplane, flightright usw., oder? Gemäß den Rechnern dort stehen ihnen 2x 600 Euro abzgl. Provision und MwSt zu. Oder sollte man versuchen, den Anspruch direkt bei Icelandair geltend zu machen? Werden die Bordkarten benötigt? Hotel in NY war vorgebucht und eine Nacht wurde nicht genutzt. Gibt es hieraus ggf. auch einen Anspruch?


Ich würde mich in einem so eindeutigen Fall ebenfalls nicht an die "Geschäft-mit-der-Angst-Anbieter" wenden. Technischer Defekt begründet keine außergewöhnlichen Umstände. Zeitverlust am Endziel ist Folge der Verspätung des Zubringers. Ist eine sichere Sache. Also zunächst selbst anmelden lassen, Frist von zwei Wochen setzen - und dann zum Ffluggastrecht erfahrenen Anwalt. Aber wie immer gilt auch hier: Ich bin bei diesem Thema befangen.

Stornokosten wären im Fall deines Bekannten mit den Ausgleichszahlungen zu verrechnen.
 
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Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
Danke für eure Antworten! Also als Erstes direkt an Icelandair schreiben, Sachverhalt schildern, auf 2x600 Euro Erstattung pochen und eine zweiwöchige Frist setzen? Wenn das nichts bringt, dann zum Anwalt bzw. ggf. Fairplane usw.?

Sollte man Icelandair dann per Brief oder per Mail schreiben? Kontaktadresse dürfte dann ja Foglende sein: Contact Us| Icelandair
Die Kontaktaufnahme müsste dann wohl auf Englisch geschehen, stimmts?
 

michi137

Erfahrenes Mitglied
01.11.2013
356
10
Biebelnheim / FRA
Ich möchte hier mal meinen gestrigen Fallschildern und bitte um Hilfe. Wenns hier nicht passend ist, bitte verschieben.

Wir waren gebucht (bei Swiss, carrier Edelweiß) auf WK35 PUJ - ZRH am 12.10. um 20.20 Uhr und LH1197 ZRH-FRA, Ankunft in ZRH sollte 11.30 sein, in FRA 15.45.
Am 12.10. mittags bekamen wir eine Mail von Swiss, dass unser Anschlußflug ZRH-FRA umgebucht wurde wegen Verspärung des Langstreckenfluges.
Zur Verspätung ab PUJ bekamen wir keine Auskunft oder Mail, im Gegenteil, Freunde hatten Swiss angerufen und es hiess, der Flug ginge pünktlich, so war er auch bis zum späten Nachmittag gelistet in der Buchung und der HP von PUJ.

Korrigierte Abflugszeit in PUJ war schließlich am 13.10., 1.00 Uhr, tatsächlich abgeflogen sind wir kurz vor 2 wegen eines Problems mit einem Triebwerk saßen wir solange im Flieger.
Landung in ZRH war 16.27, in FRA 19.10 h.

Die Mitarbeiter in PUJ sowie der Purser von Edelweiss sagten, wir hätten keinerlei Ansprüche außer den Verpflegungsgutschein (wir bekamen 15$ p.P.). Nach deutlichem fordern bekamen wir immerhin am Gate in PUJ eine Bestätigung über eie Flugverspätung von 4 Std. (alle andern Passagiere bekamen keinen Zettel mehr).

Frage: wie gehe ich vor? Habe ich wirklich keine Ansprüche (ich denke aber doch, ab 3 Std?) Sollte ich flighright o.ä. nutzen oder einfach an die Airline schreiben? Anwalt einschalten?
Oder ist Swiss anders weil nicht EU?
 

PascalZH

Erfahrenes Mitglied
27.06.2011
1.994
21
Zurigo
Google sagt, dass auch die Schweiz, Norwegen und Island EG 261/2004 unterzeichnet haben...
Korrekt, aber nur mit den bis 200x gefällten Urteilen des EuGH, meines Wissens. Alle danach gefällten Urteile sind nicht direkt wirksam also nicht anwendbar. Meiner Kenntnis nach, müsste sowas im gemischten Ausschuss EU-CH geregelt werden.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Das eigentliche Problem an der Sache ist, dass die Frage, ob die EU-VO 261/2004, wenn eine schweizer Fluggesellschaft von außerhalb der EU in die Schweiz fliegt, Anwendung findet, vorerst ungeklärt bleibt. Es gab eine Vorlage d. AG Hannover (wenn ich nicht irre) an den EuGH, die jedoch zurückgenommen wurde. Vermutlich hat die dort verklagte Swiss schlicht die Klage anerkannt.

Es spricht aber praktisch alles dafür, dass die VO anzuwenden ist und der Anspruch auch in Deutschland durchgesetzt werden kann. Allerdings müsste man sich darauf einstellen,dass das womöglich eine längere Sache wird.

Wenn die VO, wovon ich ausgehe, Anwendung findet, dürften an dem Anspruch selbst kaum Zweifel bestehen.

Insofern: Forderung unter Fristsetzung an das ausführende Unternehmen und anschließend falls erforderlich in Deutschland geltend machen.
 
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michi137

Erfahrenes Mitglied
01.11.2013
356
10
Biebelnheim / FRA
Ok danke.
Meine Überlegung ist derzeit, per Musterschreiben erstmal direkt an Swiss zu schreiben. Bei Ablehnung könnte man doch immer noch flightright oder Anwalt beauftragen, oder? Flighrught wird ja emfohlen, aber ich weiss nciht, ob ich direkt 25% + MWSt. löhnen will,
Wenn ich es richtig sehe, stehen uns 600€ p.P. zu?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Ok danke.
Meine Überlegung ist derzeit, per Musterschreiben erstmal direkt an Swiss zu schreiben. Bei Ablehnung könnte man doch immer noch flightright oder Anwalt beauftragen, oder? Flighrught wird ja emfohlen, aber ich weiss nciht, ob ich direkt 25% + MWSt. löhnen will,
Wenn ich es richtig sehe, stehen uns 600€ p.P. zu?


Korrekt. Also die Forderungshöhe.

Flightright und Co. bin ich bekanntermaßen kein Freund von, auch wenn in diesem Fall natürlich das Risiko besteht, dass die VO letztlich nicht zur Anwendung gelangt.
 
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michi137

Erfahrenes Mitglied
01.11.2013
356
10
Biebelnheim / FRA
Dann könnte man die immer noch probieren.

ich muss nun wohl an Edelweiss schreiben, nciht an Swiss, bei denen wir gebucht haben? zumindest habe ich dies gefunden:
Adressat der Kompensationsforderung ist stets die durchführende Fluggesellschaft und nicht die Fluggesellschaft, die Ihnen das Ticket verkauft hat. Diese Angaben sollten sich auf Ihrem Flugticket wiederfinden.
Quelle: claimflights.de
 

michi137

Erfahrenes Mitglied
01.11.2013
356
10
Biebelnheim / FRA
Mir gehts ja nun in erster Linie um den Langstreckenflug.
Aber wie seht hr das mit dem Anschlußflug? Den habe ich ja nicht verpasst, da ich frühzeitig umgebucht wurde, er war auch per se dann pünktlich.
Andererseits bin ich letztendlich statt um 15.45 erst um 19.10 in FRA gelandet. Die LH kann ich da aber wohl kaum haftbar machen, kann ich aber von Edelweiss auch dafür was fordern? Umgebucht hat mich auch hier die Swiss:

Auf Grund der Verspaetung Ihres Fluges haben wir Sie auf einen anderen Anschlussflug ab Zürich.
Neue Flugnummer: LH1197 Abflug 13Okt.
Neue Abflugzeit Zürich (ZRH): 18:05.
Neue Ankunftszeit Frankfurt/Main (FRA): 19:10.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Mir gehts ja nun in erster Linie um den Langstreckenflug.
Aber wie seht hr das mit dem Anschlußflug? Den habe ich ja nicht verpasst, da ich frühzeitig umgebucht wurde, er war auch per se dann pünktlich.
Andererseits bin ich letztendlich statt um 15.45 erst um 19.10 in FRA gelandet. Die LH kann ich da aber wohl kaum haftbar machen, kann ich aber von Edelweiss auch dafür was fordern? Umgebucht hat mich auch hier die Swiss:


Na ja, maßgeblich ist alleine der Zeitverlust am Endziel, der ja so oder so Folge des verzögerten Langstreckenflugs ist. Hier also FRA.

Allerdings beträgt der, wenn ich richtig gerechnet habe, zwar mehr als drei, aber weniger als vier Stunden. Daher ermäßigt sich die Forderung auf 300 Euro/Nase.
 

KKdu

Neues Mitglied
03.09.2014
7
0
Hätte da mal die Frage ob sich für Reise überhaupt lohnt eine Anfrage wegen Entschädigung zu machen :

Gebucht war am 15.10.16 von Las Vegas nach Chicago - Chicago nach Frankfurt, Frankfurt nach Salzburg (LH 9313 - Codeshare United operated ,LH 431, LH 1592) Ein Ticket, gebucht über Lufthansa.

Der United Flug sollte 2 Stunden verspätet landen und somit wäre nur 10 min vor geplantem Start von LH 431. Am United Schalter am Gate wurde dann auf Huston - Frankfurt - Salzburg (alles United operated) umgebucht weil Chicago - Frankfurt nicht mehr erreicht werden könne. Ankunft Salzburg bereits um 4 Stunden später.

Nun hat Huston - Frankfurt wieder Verspätung und Frankfurt - Salzburg wird sich nicht mehr ausgehen. Lande erst 1 Stunde nach Abflug der Frankfurt Maschine... Ankunft in Salzburg bereits mindestens 9 Stunden später.

Am 14.10. abends ist das komplette Computersystem von United zusammengebrochen, weiss aber nicht ob das direkt Einfluss auf die Verspätung auf meinen ersten geplante Flug hatte (LH 9313 - Codeshare). Die Maschine vorher ist planmässig gestartet und auch ohne Verspätung gelandet...
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.348
581
Gebucht war am 15.10.16 von Las Vegas nach Chicago - Chicago nach Frankfurt, Frankfurt nach Salzburg (LH 9313 - Codeshare United operated ,LH 431, LH 1592) Ein Ticket, gebucht über Lufthansa.
D.h. das ursprüngliche Ticket sah einen Flug aus USA nach Europa auf einer United-Maschine vor, korrekt? Falls ich das recht verstanden habe, so sehe ich da leider nicht, in wieweit die Regelung Anwendung finden könnte. Es ist notwendig, dass die Verspätung entweder auf einer europäischen Fluglinie (etwa LH) oder bei einem Flug aus Europa heraus (etwa Salzburg-Frankfurt) oder innerhalb Europas verursacht wurde. Beides ist ja nicht der Fall.

Ich würde versuchen, mit United Kontakt aufzunehmen, würde allerdings außer einem Gutschein und/oder Meilen hier nicht viel erwarten, abhängig von der Ursache der Verspätung. Gibt es hierzu Aussagen? Wetter: Dann gar nichts. Technical: Dann würde United typischerweise etwas springen lassen.

Am 14.10. abends ist das komplette Computersystem von United zusammengebrochen, weiss aber nicht ob das direkt Einfluss auf die Verspätung auf meinen ersten geplante Flug hatte (LH 9313 - Codeshare). Die Maschine vorher ist planmässig gestartet und auch ohne Verspätung gelandet...

Hierfür einmal United anschreiben und dieses Problem erwähnen, mit dem Hinweis, dass dies eine mögliche Ursache für die Verspätung des TATL sein könnte. Eventuell passiert dann etwas.
 

KKdu

Neues Mitglied
03.09.2014
7
0
Das ursprüngliche Ticket (gebucht über Lufthansa) :

Segment 1 : United von Las Vegas nach Chicago - LH Flugnummer (Codeshare)
Segment 2 : Lufthansa von Chicago nach Frankfurt - LH Flugnummer
Segment 3 : Austrian von Frankfurt nach Salzburg - LH Flugnummer (Codeshare)

Da Segment 1 verspätet war (Ursache Computerausfall oder nicht ) konnte laut United der Anschlussflug in Chicago (Segment 2) nicht mehr erreicht werden.

Daher folgte direkt am Gate in Las Vegas die Umbuchung auf United Flüge - Las Vegas - Huston - Frankfurt - Salzburg mit 4 Stunden späterer Ankunft als ursprünglich. Nun Hat Huston - Frankfurt soviel Verspätung das ich zu 99 % auch Segement 3 verpasse ... Die neuen Tickets haben nun eine UA Flugnummer ...
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.348
581
Das ursprüngliche Ticket (gebucht über Lufthansa) :

Segment 1 : United von Las Vegas nach Chicago - LH Flugnummer (Codeshare)
Segment 2 : Lufthansa von Chicago nach Frankfurt - LH Flugnummer
Segment 3 : Austrian von Frankfurt nach Salzburg - LH Flugnummer (Codeshare)
War Segment 2 auf LH-Metall gebucht oder ein UA-Codeshare mit LH-Flugnummer?
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
415
190
Dürfte leider keine Kompensation geben, das verursachende Segment war ein domestic UA Flug, die LH über den Atlantik die du verpasst hast spielt da keine Rolle mehr.

Umgebucht auf United Metall, ab da siehts sowieso schlecht aus.

Es sind wie zwei ineinanderverschatelte Fälle was es ein wenig verkompliziert, einzel betrachtet würden beide leider keine Kompensation geben.

United sollte wenigstens Meilen geben wenn du dort reklamierst, das dies klapp davon liest man zumindest öfters.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.079
939
unweit LSTA
Kurzes update von der 'Front':
LX schweigt beharrlich auf meine 2 Tage nach dem Flug (übers webformular) eingereichte Anfrage. Habe jetzt per Einschreiben eine Frist gesetzt und werden den Fall nach Verstreichen derselben ans BAZL reichen. Wenn ich das recht verstehe, dauert das bei denen zwar etwas, aber die kümmern sich um die Durchsetzung der Ansprüchen nach der 261. Nachdem LX mich vor Ort auch weder über den Grund der Annullierung informiert hat, noch Betreuungsleistungen gestellt hat, könnte das noch interessant werden.... will keep you posted.

Wiederum update:
Man kontaktierte mich und bat um Bankverbindung, es kamen die 250 Euro. Auf meine Kommentare wurde nicht eingegangen. Nach erneuter Fristsetzung (diesmal per email, da Kontakt vorhanden) und Avis, dass ich das Thema ans BAZL weitegeben würde, wurde kommentarlos der anteilige Flugpreis erstattet, diesmal auf die Kreditkarte. Insgesamt sehr schlechtes handling seitens der Swiss, hätte man besser und mit viel weniger Ärger (auf meiner Seite) abwickeln können. Aber vermutlich ist es wirklich so, man versucht den Zahlungen zu entgehen und leistet nur, wenn der Kunde mit Anwalt/BAZL/etc. droht.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Fingerübung zum Sonntag:

AC 847 MUC-YYZ (nonstop). STD 11:50, STA 14:30. Pilot fällt aus. Flug wird - vor Abflug - unter derselben Flugnummer auf die Route MUC-YHZ-YYZ verlegt, weil der Ersatzpilot nur noch 7h fliegen darf. ATD 14:41, ATA 17:10.

Annullierung oder Verspätung? ;)
 
A

Anonym38428

Guest
Der ursprüngliche Flugplan wurde aufgegeben, formell eher eine Annullierung. Andererseits, wäre man in der Luft wegen was auch immer nach Halifax diverted, wäre es eine Verspätung. So oder so: Sehr gut gelöst von AC.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der ursprüngliche Flugplan wurde aufgegeben, formell eher eine Annullierung. Andererseits, wäre man in der Luft wegen was auch immer nach Halifax diverted, wäre es eine Verspätung. So oder so: Sehr gut gelöst von AC.

So sieht's aus. Und während die Verspätung unter 3h liegt, führt die Annullierung zu einem Anspruch auf 50% Entschädigung, also 300 €.
 

Wasabi

Neues Mitglied
20.02.2016
15
0
Habe einen kurzen Inlandsflug nicht angetreten, der er stark verspätet war (4 Stunden) und bin dann einen Tag später mit einer anderen Airline geflogen.
Habe ich trotzdem Recht auf Schadensersatz, obwohl ich nicht mitgeflogen bin?