Ich wundere mich wirklich über Deine Entrüstung und warte auf Belege. Wie immer kann ich nicht ausschließen, dass Dir in der Welt der Amtsgerichte dergleichen schon einmal begegnet ist. Alles, was mit F zu tun hat, löst ja häufig neidische Abwehrreflexe aus. Aber Du kannst noch dreimal das Tatbestandsmerkmal "vergleichbar" mit leeren Begriffen wie "natürlich", "selbstredend einwandfrei" und "noch schöner" negieren. Es bleibt dort stehen. Ich sehe auch nicht, wo die Serviceklasse keine "Reisebedingung" sein soll. Diese ganz unwesentliche Bedingung kann ja gern mal das 20fache des Ticketpreises ausmachen.
Ich verstehe Dich dann so, dass der F-Passagier, gebucht auf FRA-JFK, zwar keine alternative Beförderung nach EWR oder über MUC (jeweils in F!) annehmen muss, wohl aber die "Alternative" FRA-JFK in Y. Da kann man es den Laien hier tatsächlich nicht mehr übel nehmen, wenn sie über uns Juristen den Kopf schütteln.
Die bei dir ausgemachte Entrüstung ist in Wahrheit nur Verwunderung. Und noch immer bin ich mir nicht zu 100 Prozent sicher, ob du das wirklich ernst meinst.
Nimm´ doch den umgekehrten Fall: F-Pax wird KEINE Ersatzbeförderung angeboten, da zwar in Y und C noch jede Menge frei, F aber auf Tage ausgebucht ist. Er verpasst also haufenweise Termine und wird wird die Airline auf gewaltigen Schadensersatz verklagen. Und zwar mit dem - zutreffenden - Argument, auch eine Umbuchung auf C oder meinetwegen Y wäre fluggastrechtlich vergleichbar gewesen.
Zugegeben ein blutleerer Fall, aber wir theoretisieren ja hier gerade.
Oder doppelt umgekehrt: Der Y-Pax verpasst Termine, weil er nicht auf die nächste, "ausgebuchte" Ersatzverbindung umgebucht wurde, obwohl in C noch Plätze frei gewesen wären.
Zu deinem letzten Absatz:
Der F-Pax "muss" gar keine Ersatzbeförderung akzeptieren. Wie jeder andere auch kann er sich seine Flugscheinkosten vollständig erstatten lassen oder schlicht auf die nächste Beförderungsmöglichkeit warten, die ihm F ermöglicht. Und mindestens 75 Prozent seiner Flugscheinkosten auf der Fernstrecke erhält er auch erstattet.
Und selbstverständlich kann FRA-EWR (mit Anschluss nach JFK bzw. direkt an den Wunschort der Region) eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen sein. Kommt auf die Gesamtumstände an und ist Frage des Einzelfalls.
Es stimmt, dass ich hin und wieder zumindest ähnliche Fälle vorgelegt bekomme. Da geht´s dann z.B. darum. dass jemand runtergestuft wurde, weil z.B. eine Maschine ohne F zum Einsatz kommt etc. Der eine oder andere nimmt dann lieber den nächsten Flieger und fragt an, ob das keine Nichtbeförderueng i.S.d. EU-VO sei. Schließlich habe man ihm die Beförderung verweigert. Dann erkläre ich ihm: nein, nur die Serviceklasse wurde ihm verwehrt.