EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
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Nach über einem Jahr (!) meldet sich lastminute.de bei mir. Mein damaliger Flug von ZRH-CGN wurde gecancelt. Ich erfuhr das erst am Airport.
Ich wurde dann mit einer späteren Machine nach DUS geflogen was aber nichts brachte da mein Termin eh futsch war.
Nun will man mir 188 EUR erstreiten in Kooperation mit Airhelp.
Bringt das was, abzüglich derer Gebühren? Oder lieber sein lassen?
:confused:


Hm, klingt so, als wäre der Abzug hier schon berücksichtigt worden, da es ja offenbar um die Ausgleichszahlung geht.

Wenn du dir relativ sicher bist, dass die Streichung nicht Folge eines außergewöhnlichen Umstandes war, würde ich das anwaltlich machen lassen und die gesamten 250 Euro mitnehmen.

Hilfreich wäre aber zu wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchzuführen gehabt hätte. Und ob es sich um ein One-Way oder Return-Ticket handelte.

Darüber hinaus, was das weitere Schicksal des Flugs war. Wurdest du zurückgeflogen und dir dein Flugpreis erstattet etc.?
 

Seat 1A

Erfahrenes Mitglied
15.09.2014
296
49
Es war Germanwings.
Es war ein Onewayticket. Den Grund für die Anulierung des Fluges kenne ich nicht.

Mir wurde gar nichts erstattet und die Bahn von DUS nach Köln hab ich selber bezahlt da die Schlange
am Germanwingscounter so lange wie zwei ausgewachsene Anacondas war.
 
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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.134
636
Nach über einem Jahr (!) meldet sich lastminute.de bei mir. Mein damaliger Flug von ZRH-CGN wurde gecancelt. Ich erfuhr das erst am Airport.
Nun will man mir 188 EUR erstreiten in Kooperation mit Airhelp.
Bringt das was, abzüglich derer Gebühren? Oder lieber sein lassen?

Das ist ein weiteres Geschaeftsmodell der OTAs. Sie legen Dir eine Kompensationsforderung an die gebuchte Airline nahe, geben Deine Pax Daten an die einschlaegigen Inkassodienstleister und kassieren ggfs. nach Abschluss eine Provision.
Zum konkreten Flug hat umsteiger ja schon nachgefragt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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Es war Germanwings.
Es war ein Onewayticket. Den Grund für die Anulierung des Fluges kenne ich nicht.

Mir wurde gar nichts erstattet und die Bahn von DUS nach Köln hab ich selber bezahlt da die Schlange
am Germanwingscounter so lange wie zwei ausgewachsene Anacondas war.

Na, in dem Fall steht es ja außer Frage, dass du notfalls auch in DE klagen könntest.

Also solltest du dir die Ticketkosten erstatten lassen und (voraussichtlich) die 250 Euro Ausgleichszahlung holen.
 

DragonPaddy

Reguläres Mitglied
12.04.2015
34
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Schleswig-Holstein
Kann mich hier positiv zurückmelden, unser Eurowings Flug mit 5 Stunden Verspätung liegt jetzt 5 Wochen zurück. Heute reagierte die Airline endlich auf meine Mail und ging sofort auf meine Zahlungsaufforderung ein und wir erhalten in denn kommenden 14 Tagen jeweils 400€ pro Person :)
 
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BigC

Neues Mitglied
16.02.2015
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Hallo zusammen,

Folgender Sachverhalt:

Am 03.08. ist ja eine Emirates-Maschine in Dubai notgelandet, daraufhin war ja der Flughafen in Dubai einige Stunden gesperrt. Die Sperrung hat viele Verspätungen im Emirates-Netzwerk hervorgerufen.

Unser gebuchter Flug wäre planmäßig am 04.08. um 22.15 in Zürich gestartet und am nächsten Morgen (05.08.) ca. 06:00 in Dubai gelandet, Flugnr. EK86.
Nun habe ich am 04.08. um 15:00 eine SMS von Emirates mit folgendem Wortlaut erhalten:
"Your flight EK086 from Zurich (ZRH) to Dubai (DXB) on THU 04AUG is delayed. The new departure time is 09:00 on 05AUG, arriving at 17:10/05AUG."

Gestartet sind wir dann erst gegen 11:00 am 05.08. und gegen 19.00 in Dubai angekommen.
Unser Flug wurde mit einer neuer Flugnummer abgewickelt, EK8086.
Unser Anschlussflug nach Jakarta ist da natürlich schon ohne uns gestartet und wir wurden umgebucht und kamen dann schließlich mit genau 24 Stunden Verspätung in Jakarta an.

Nun zu meinen Fragen:

- Ist das nun eine Flugannullierung oder eine Verspätung?
- Besteht für uns das Recht auf die EUR 600 der Fluggastrechte?
- Wird es Probleme geben, weil Emirates mit einer neuen Flugnr. geflogen ist?
- Ist unsere ausgestellte Bordkarte Beweis genug? Ich finde leider im Internet keine Referenzen zu einem Flug EK8086 am 05.08. ab Zürich gegen 11:00 morgens. Allegemein scheint dieser Flug auf den bekannten Flugseiten nicht zu existieren.
- Hat hier schonmal jemand Erfahrungen mit gewissen Claimseiten und Emirates gemacht?


Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße aus Süddeutschland!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
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- Ist das nun eine Flugannullierung oder eine Verspätung?
- Besteht für uns das Recht auf die EUR 600 der Fluggastrechte?
- Wird es Probleme geben, weil Emirates mit einer neuen Flugnr. geflogen ist?
- Ist unsere ausgestellte Bordkarte Beweis genug? Ich finde leider im Internet keine Referenzen zu einem Flug EK8086 am 05.08. ab Zürich gegen 11:00 morgens. Allegemein scheint dieser Flug auf den bekannten Flugseiten nicht zu existieren.
- Hat hier schonmal jemand Erfahrungen mit gewissen Claimseiten und Emirates gemacht?


- Annullierung. Evtl. zusätzlich noch ´ne Verspätung, daher den ursprünglichen und den verspäteten Ersatzflug isoliert betrachten
- Auf 600 bzw. auf 2 x 600 /Person. Wenn keine außergewöhnlichen Umstände. Auf die Sperrung am 3. wird man sich schwer berufen können, weil nur solche Ereignisse greifen sollen, die am selben Tage auf die betroffene Maschine einwirken. Hier war aber der nächste bzw. übernächste Tag betroffen. Zudem betraf ja die Notlandung ein Flugzeug desselben Unternehmens (zugegeben: schwaches Argument). Anders aber, falls es am 4. oder 5. noch behördliche Einschränkdungen gegeben haben sollte.
- Wegen des Beweises würde ich mir keine Sorgen machen.
- Zu den Claimseiten sag ich nüscht, weil ich die nicht mag.

So würde das zumindest in Deutschland aussehen, aber ihr müsstet euch notfalls über ein Gericht in der Schweiz behelfen, falls es nicht noch irgendeinen Deutschland-Bezug geben sollte, der im Sachverhalt nicht auftaucht.
 

foxyankee

Pilotendompteur
20.04.2009
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Großherzogtum
Gibt es Regelungen wenn der angebotene Alternativflug ein Billigflug ist, also keinerlei Getränke / Snacks an Bord gratis angeboten werden wohingegen der eigentlich gebuchte Flug ein Flug war welcher vollen und kostenfreien Service inkludiert gehabt hätte?

Ist das dann noch eine gleichwertige Ersatzbeförderung?
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
Ich bin kein Jurist, aber für mich klingt das Zumutbar. Wer es auf die Spitze treiben will kauft sich auf dem Ersatzflug Getränk und Snack und versucht sich das Geld hierfür erstatten zu lassen.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Ist das dann noch eine gleichwertige Ersatzbeförderung?

IANAL - Solange es keine andere Beförderungsklasse ist, halte ich das juristisch für zumutbar. Zudem fällt mir kein Beispiel ein, wo eine "Full Service Airline" auf Langstrecke auf einen Alternativflug eines "No Service Carriers" umbuchen würde (selbst LH würde dann auf EW wohl "Smart" einbuchen) - betrifft also wohl nur Kurz-/Mittelstrecke und da ist wohl nichts dagegen zu sagen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Selbst wenn es eine andere Serviceklasse ist. Auch eine Umbuchung von EK First auf FR ist natürlich eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen.

Jedenfalls fluggastrechtlich.

Schuldrechtlich sieht das selbstredend anders aus.
 

matze99

Neues Mitglied
24.08.2016
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Meine Ausgleichszahlung von Eurowings (250 Euro) wurde nun, 14 Tage nach Übermittlung der Bankdaten, gebucht. Damit abgehakt. :rolleyes:
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Muss passen. Den Einwand verstehe ich nicht.


Edit:

Bezog sich auf den Kollegen @pimpcoltd.

Wenn die Beförderungsklasse keinen Unterschied macht, warum gibt es dann die Regelung zum unfreiwilligen Downgrade? "Natürlich" ist nur dieselbe Beförderungsklasse "vergleichbar", und natürlich gibt es einen Anspruch auf demgemäße Alternativbeförderung. Verweigert die Airline dies, kann der Fluggast entweder selbst einen Ersatz buchen und die Kosten dafür erstattet verlangen oder sich mit der Erstattung von 75% des (anteiligen) Ticketpreises begnügen. Wobei Dein Beispiel von F auf Y 0,75 x 0,75 auslösen würde.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Wenn die Beförderungsklasse keinen Unterschied macht, warum gibt es dann die Regelung zum unfreiwilligen Downgrade? "Natürlich" ist nur dieselbe Beförderungsklasse "vergleichbar", und natürlich gibt es einen Anspruch auf demgemäße Alternativbeförderung. Verweigert die Airline dies, kann der Fluggast entweder selbst einen Ersatz buchen und die Kosten dafür erstattet verlangen oder sich mit der Erstattung von 75% des (anteiligen) Ticketpreises begnügen. Wobei Dein Beispiel von F auf Y 0,75 x 0,75 auslösen würde.
Das ist ja alles richtig, das kompensiert das Downgrade, jedoch ist dir damit eine Alternativbeförderung angeboten. Wenn du also von C in FR Y landest, kannst du dir zwar 75 % deines Streckenpreises erstatten lassen, jedoch hat die Airline, sofern im vertretbaren Zeitrahmen, eine Alternatuvbefördeung angeboten. Welche Fariante im FR Fall preiswerter ist, bleibt zu prüfen
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das ist ja alles richtig, das kompensiert das Downgrade, jedoch ist dir damit eine Alternativbeförderung angeboten. Wenn du also von C in FR Y landest, kannst du dir zwar 75 % deines Streckenpreises erstatten lassen, jedoch hat die Airline, sofern im vertretbaren Zeitrahmen, eine Alternatuvbefördeung angeboten. Welche Fariante im FR Fall preiswerter ist, bleibt zu prüfen

Es ist eine VERGLEICHBARE Alternativbeförderung geschuldet. Bitte die VO lesen. Ansonsten kann ich mich nur wiederholen. Das systematische Argument ist m.E. unwiderlegbar.
 

hopstore

Erfahrenes Mitglied
22.04.2012
4.099
2
TXL
Es ist eine VERGLEICHBARE Alternativbeförderung geschuldet. Bitte die VO lesen. Ansonsten kann ich mich nur wiederholen. Das systematische Argument ist m.E. unwiderlegbar.

Ich mache dir nen Vorschlag: du fechtest den Fall am besten direkt vor einem Gericht durch. Was du in der VO liest, oder nicht, ist völlig irrelevant. Die gesamte VO definiert sich doch eh nur noch durch Rechtssprechung, die sich oft genug absolut wiederspricht. Allein die Entscheidungen, was außergewöhnliche Umstände sind. Die VO ist einfach zu undefiniert! Das erledigt der Rechtsweg - leider!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wenn die Beförderungsklasse keinen Unterschied macht, warum gibt es dann die Regelung zum unfreiwilligen Downgrade? "Natürlich" ist nur dieselbe Beförderungsklasse "vergleichbar", und natürlich gibt es einen Anspruch auf demgemäße Alternativbeförderung. Verweigert die Airline dies, kann der Fluggast entweder selbst einen Ersatz buchen und die Kosten dafür erstattet verlangen oder sich mit der Erstattung von 75% des (anteiligen) Ticketpreises begnügen. Wobei Dein Beispiel von F auf Y 0,75 x 0,75 auslösen würde.


Sorry, das ist meiner Meinung nach noch nicht mal vertretbar.

Die Reisebedingungen sind identisch. Nur die Service-Bedingungen andere.

Richtig ist, dass ein Downgrade ebenfalls Konsequenzen nach sich zieht. Aber selbstredend kann einem First-Paxen fluggastrechtlich einwandfrei eine alternative Beförderung in der Y angeboten werden.

Wäre ja noch schöner... :sick:
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Sorry, das ist meiner Meinung nach noch nicht mal vertretbar.

Die Reisebedingungen sind identisch. Nur die Service-Bedingungen andere.

Richtig ist, dass ein Downgrade ebenfalls Konsequenzen nach sich zieht. Aber selbstredend kann einem First-Paxen fluggastrechtlich einwandfrei eine alternative Beförderung in der Y angeboten werden.

Wäre ja noch schöner... :sick:

Ich wundere mich wirklich über Deine Entrüstung und warte auf Belege. Wie immer kann ich nicht ausschließen, dass Dir in der Welt der Amtsgerichte dergleichen schon einmal begegnet ist. Alles, was mit F zu tun hat, löst ja häufig neidische Abwehrreflexe aus. Aber Du kannst noch dreimal das Tatbestandsmerkmal "vergleichbar" mit leeren Begriffen wie "natürlich", "selbstredend einwandfrei" und "noch schöner" negieren. Es bleibt dort stehen. Ich sehe auch nicht, wo die Serviceklasse keine "Reisebedingung" sein soll. Diese ganz unwesentliche Bedingung kann ja gern mal das 20fache des Ticketpreises ausmachen.

Ich verstehe Dich dann so, dass der F-Passagier, gebucht auf FRA-JFK, zwar keine alternative Beförderung nach EWR oder über MUC (jeweils in F!) annehmen muss, wohl aber die "Alternative" FRA-JFK in Y. Da kann man es den Laien hier tatsächlich nicht mehr übel nehmen, wenn sie über uns Juristen den Kopf schütteln.
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
2.079
939
unweit LSTA
Hallo zusammen,

Ich war/bin heute von einer Flugstreichung betroffen und wäre dankbar für eine kurze Einschätzung der Situation.

Ausgangslage:
Gebucht war heute
ZRH-STR 09:35-10:20 auf LX1176

STR-ZRH 15:25-16:10 auf LX 1169

Nach dem boarding in ZRH bekomme ich die sms dass der Rückflug gestrichen ist. Der MdC sagt, ich soll mich zwecks Umbuchung in STR an LH wenden. LH schickt mich mangels Zuständigkeit zum ground handler (Stuttgart Service irgendwas). Die können nichts machen, ich soll LX anrufen.....

Zwischenzeitlich kommt eine sms von LX, man habe mich auf LX 1175 STR-ZRH 19:15-20:00 umgebucht. Das ist mir zu spät, da ich noch bis ins Wallis nach Hause will am Abend.

Mein Anruf bei LX bringt auch nichts, es gibt keinen Alternativen Flug. Ich soll mir eine Bahnfahrkarte kaufen und dann einreichen.

Das für den Nachmittag in ZRH geplante Meeting fällt also eh ins Wasser, ich habe mir nun eine Bahnfahrkarte (1. klasse mit GA Rabatt für ca 75 eur) gekauft.

Gehe ich recht in der Annahme, dass mir die Bahnfahrt zzgl 250.- zusteht oder mache ich einen Denkfehler?

Danke im Voraus fürs Feedback.

Grüsse
Paarlman

Kurzes update von der 'Front':
LX schweigt beharrlich auf meine 2 Tage nach dem Flug (übers webformular) eingereichte Anfrage. Habe jetzt per Einschreiben eine Frist gesetzt und werden den Fall nach Verstreichen derselben ans BAZL reichen. Wenn ich das recht verstehe, dauert das bei denen zwar etwas, aber die kümmern sich um die Durchsetzung der Ansprüchen nach der 261. Nachdem LX mich vor Ort auch weder über den Grund der Annullierung informiert hat, noch Betreuungsleistungen gestellt hat, könnte das noch interessant werden.... will keep you posted.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ich wundere mich wirklich über Deine Entrüstung und warte auf Belege. Wie immer kann ich nicht ausschließen, dass Dir in der Welt der Amtsgerichte dergleichen schon einmal begegnet ist. Alles, was mit F zu tun hat, löst ja häufig neidische Abwehrreflexe aus. Aber Du kannst noch dreimal das Tatbestandsmerkmal "vergleichbar" mit leeren Begriffen wie "natürlich", "selbstredend einwandfrei" und "noch schöner" negieren. Es bleibt dort stehen. Ich sehe auch nicht, wo die Serviceklasse keine "Reisebedingung" sein soll. Diese ganz unwesentliche Bedingung kann ja gern mal das 20fache des Ticketpreises ausmachen.

Ich verstehe Dich dann so, dass der F-Passagier, gebucht auf FRA-JFK, zwar keine alternative Beförderung nach EWR oder über MUC (jeweils in F!) annehmen muss, wohl aber die "Alternative" FRA-JFK in Y. Da kann man es den Laien hier tatsächlich nicht mehr übel nehmen, wenn sie über uns Juristen den Kopf schütteln.


Die bei dir ausgemachte Entrüstung ist in Wahrheit nur Verwunderung. Und noch immer bin ich mir nicht zu 100 Prozent sicher, ob du das wirklich ernst meinst.

Nimm´ doch den umgekehrten Fall: F-Pax wird KEINE Ersatzbeförderung angeboten, da zwar in Y und C noch jede Menge frei, F aber auf Tage ausgebucht ist. Er verpasst also haufenweise Termine und wird wird die Airline auf gewaltigen Schadensersatz verklagen. Und zwar mit dem - zutreffenden - Argument, auch eine Umbuchung auf C oder meinetwegen Y wäre fluggastrechtlich vergleichbar gewesen.

Zugegeben ein blutleerer Fall, aber wir theoretisieren ja hier gerade.

Oder doppelt umgekehrt: Der Y-Pax verpasst Termine, weil er nicht auf die nächste, "ausgebuchte" Ersatzverbindung umgebucht wurde, obwohl in C noch Plätze frei gewesen wären.

Zu deinem letzten Absatz:

Der F-Pax "muss" gar keine Ersatzbeförderung akzeptieren. Wie jeder andere auch kann er sich seine Flugscheinkosten vollständig erstatten lassen oder schlicht auf die nächste Beförderungsmöglichkeit warten, die ihm F ermöglicht. Und mindestens 75 Prozent seiner Flugscheinkosten auf der Fernstrecke erhält er auch erstattet.

Und selbstverständlich kann FRA-EWR (mit Anschluss nach JFK bzw. direkt an den Wunschort der Region) eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen sein. Kommt auf die Gesamtumstände an und ist Frage des Einzelfalls.

Es stimmt, dass ich hin und wieder zumindest ähnliche Fälle vorgelegt bekomme. Da geht´s dann z.B. darum. dass jemand runtergestuft wurde, weil z.B. eine Maschine ohne F zum Einsatz kommt etc. Der eine oder andere nimmt dann lieber den nächsten Flieger und fragt an, ob das keine Nichtbeförderueng i.S.d. EU-VO sei. Schließlich habe man ihm die Beförderung verweigert. Dann erkläre ich ihm: nein, nur die Serviceklasse wurde ihm verwehrt.
 
Zuletzt bearbeitet:

inaslim

Reguläres Mitglied
07.07.2011
37
0
FMO
Ich benötige euren freundlichen Rat:

Vor kurzem erinnerte ich mich an einen Flugausfall aus 2013 aufgrund dessen ich erst am nächsten Tag am Ziel ankam. Wie gehe ich bei folgendem Fall am besten vor?

Gebucht auf einem Ticket:
DTM-MUC (LH5136 durchgeführt von GW) und MUC-IST (LH1772). Die Flüge sollten im Dezember 2013 stattfinden.

Pünktlich am DTM angekommen und Gepäck eingecheckt begab ich mich zum Flugsteig und wartete. Als die Boardingzeit gekommen war, erfolgte die erste Meldung über eine Verspätung, anschließend wurde die Abflugzeit mehrmals verschoben und schlussendlich der Flug anulliert. Da ich den Anschluss nach IST nicht mehr erreicht hätte, wurde ich auf den MUC Flug am nächsten Morgen umgebucht. Eine Umbuchung auf den nächsten Flug nach MUC noch am selben Tag und Weiterflug mit TK wurde abgelehnt. Alternativen über DUS ebenso. Hotelvoucher gab es sofort.
Auf meine Beschwerde teilte mir LH folgendes mit:
Der Grund für den Flugausfall war ein unmittelbar vor dem Start festgestellter technischer Defekt. Für Lufthansa steht Sicherheit an erster Stelle. Wir warten unsere Flugzeuge deshalb regelmäßig und gewissenhaft nach den Vorgaben der Hersteller. Höchste Sicherheitsstandards können Sie selbstverständlich auch bei unseren Partnergesellschaften erwarten. Der Defekt, der im vorliegenden Fall zur Annullierung führte, kommt selten vor und war für uns nicht vorhersehbar. Auch nach bester Wartung sind in Ausnahmefällen solche unerwarteten Probleme niemals ganz auszuschließen. Sie können jedoch sicher sein, dass wir und unsere Partner alles in unserer Macht Stehende tun, damit sich derartige Ereignisse auf absolute Einzelfälle beschränken.

Leider kann ich mich nicht mehr an die genauen Uhrzeiten erinnern, wie gehe ich jetzt am besten vor? Flightright etc. wollen diese jedoch haben. Da die Ersatzbeförderung erst am nächsten Tag stattgefunden hat, ist ja eigentlich klar, dass es sich um eine Verspätung >3 Stunden handelt, oder? Zudem fehlen mir die Flugnummern und Zeiten der Ersatzbeförderung. Mir liegt lediglich das "Steuerersatzbeleg für Flugdokument" samt Ticketnummer und ursprünglichem Routing sowie die o.a. Email-Antwort der LH vor.

Ist es erwähnenswert, dass ich bei der Ersatzbeförderung (DTM-MUC / MUC-IST) am nächsten Tag nur bis MUC geflogen und von dort aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weitergeflogen bin? Wichtig sollte doch hier die Ankunftszeit der angebotenen Ersatzbeförderung sein und nicht ob ich das Routing komplett abgeflogen bin, oder liege ich das falsch? Die für den Nichtantritt des Weiterflugs ursächlichen gesundheitlichen Gründe waren der stundenlangen Wartezeit am DTM bis zur Klärung der Weiterbeförderung sowie der späten Ankunft um Hotel/sehr frühen Abreise aus dem Hotel geschuldet. Dies hat die LH auch so akzeptiert und mich den nichtangetretenen Teil der Ersatzbeförderung nach meiner Genesung abfliegen lassen.


Soll ich trotz der fehlenden Daten selbst ein Schreiben an LH verfassen oder angesichts der nahenden Verjährung direkt einen Anwalt beauftragen?