EU Fluggastrechte / Annullierung

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berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.208
2.798
Dicken Nebel gibt es auch bei 15 Grad. :confused: Und im Dezember in Oslo am Abend 15 Grad zu erwarten ist schon recht optimistisch.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.862
3.526
Hier würde ich auch versuchen auf dem frühest möglichen Abflug des Tages zu kommen.
 
A

Anonym-36803

Guest
Freitag hat es mich auch getroffen und ich bin an Eurer Einschätzung interessiert.

Ursprünglich gebucht war auf einem Ticket (ausgestellt durch SAS):

Fr, 14.09.1810.55-11.35 UhrSK1246AAR-CPH
Fr, 14.09.1813.25-14.35 UhrSK1456CPH-OSL

Zusätzlich hatte ich erfolgreich ein Plusgrade-Gebot i.H.v. 40€ von SAS Go auf SAS Plus auf SK1456 abgegeben.

Der Vollständigkeit halber: Dieser Flug diente als Zubringer zu

Fr, 14.09.1819.45-20.50 UhrET715OSL-ARN

auf einem separaten (Ethiopian-)Ticket, da ich gerne mal Ethiopian Airlines fliegen wollte. Mein eigentliches Ziel war also ARN, dort hatte ich auch ein Hotel gebucht.

Nach dem Boarding in AAR sagte der Kapitän durch, dass es technische Probleme mit dem Flugzeug gebe; wenn ich es richtig verstanden habe, verlor das linke Triebwerk Öl. Nach Rücksprache mit der Technik in Kopenhagen wurde der Flug schließlich gestrichen und ich wurde am Flughafen AAR umgebucht auf

Fr, 14.09.1814.35-15.50 UhrSK2490AAR-ARN
Fr, 14.09.1816.45-17.40 UhrSK499ARN-OSL

sodass ich ET715 noch hätte erreichen können.

Der Flug nach ARN war überpünktlich, aber am Gate in ARN wurde die Abflugzeit von SK499 immer weiter verspätet, laut Gateagentin wegen technischer Probleme. Als es schließlich um 17.30 Uhr nur noch hieß „new info 17.45“ und mir klar war, dass ich ET715 nicht mehr erreichen werde, ließ ich das Gate wissen, dass ich in ARN bleibe, da der Flug für mich so keinen Sinn mehr mache. Ich verließ also den Sicherheitsbereich und ging zum Hotel.

Um 19.12 Uhr bekam ich noch eine SMS von SAS, dass SK499 inzwischen gestrichen sei.

Fragen:

  1. In AAR gab es keine Verpflegungsgutscheine. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mir die 128 DKK (etwa 17,15€) von SAS erstatten lassen kann? Den Kassenzettel habe ich noch.
  2. Die 40€ für das erfolgreiche aber letztendlich nicht genutzte Plusgrade-Gebot auf CPH-OSL sollten auch erstattet werden, nehme ich an? Umgebucht wurde ich jeweils in SAS Go (und nicht Plus).
  3. Stehen mir auch die 250€ für die Streichung von SK1246 AAR-CPH zu? Schließlich habe ich wegen der Verspätung von SK499 ja die Reise in ARN abgebrochen und bin nicht bis zum ursprünglichen Ziel OSL weitergeflogen; hier hatte ich Glück im Unglück, dass ich nach ARN umgebucht wurde.
  4. Für die Streichung von SK499 ARN-OSL werde ich vermutlich nichts geltend machen können, da ich zum Zeitpunkt der Streichung bereits offgeloadet war. Korrekt?
Eure Meinung dazu? Danke :)
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
EU nach Non-EU, über 3500km, knapp unter 4h Verschiebung und damit über 3h Verspätung bei Ankunft, keine Alternativen, Information 24h vor Abflug.

600€, richtig?

Wenn die Ankunft mit einer Verzörgung von 3Stunden 59Minuten und 59Sekunden gegenüber der ursprünglichen Ankunftszeit erfolgt besteht der Anspruch nur in Höhe von 50%.
Allerdings dürfte hier eine Verschiebung als Anullierung zu werten sein was zum Ergebnis führt dass der Anspruch auch bereits ab 2Stunden Verzögerung entsteht und nicht erst ab 3Stunden.

Feedback: Nach knapp einem Monat hat LATAM problemlos 300€ gezahlt. Deren Rechtsposition halte ich für vertretbar und für 300€ Differenz lohnt kein Rechtsstreit im Ausland, also abgehakt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Freitag hat es mich auch getroffen und ich bin an Eurer Einschätzung interessiert.

Ursprünglich gebucht war auf einem Ticket (ausgestellt durch SAS):

Fr, 14.09.1810.55-11.35 UhrSK1246AAR-CPH
Fr, 14.09.1813.25-14.35 UhrSK1456CPH-OSL

Zusätzlich hatte ich erfolgreich ein Plusgrade-Gebot i.H.v. 40€ von SAS Go auf SAS Plus auf SK1456 abgegeben.

Der Vollständigkeit halber: Dieser Flug diente als Zubringer zu

Fr, 14.09.1819.45-20.50 UhrET715OSL-ARN

auf einem separaten (Ethiopian-)Ticket, da ich gerne mal Ethiopian Airlines fliegen wollte. Mein eigentliches Ziel war also ARN, dort hatte ich auch ein Hotel gebucht.

Nach dem Boarding in AAR sagte der Kapitän durch, dass es technische Probleme mit dem Flugzeug gebe; wenn ich es richtig verstanden habe, verlor das linke Triebwerk Öl. Nach Rücksprache mit der Technik in Kopenhagen wurde der Flug schließlich gestrichen und ich wurde am Flughafen AAR umgebucht auf

Fr, 14.09.1814.35-15.50 UhrSK2490AAR-ARN
Fr, 14.09.1816.45-17.40 UhrSK499ARN-OSL

sodass ich ET715 noch hätte erreichen können.

Der Flug nach ARN war überpünktlich, aber am Gate in ARN wurde die Abflugzeit von SK499 immer weiter verspätet, laut Gateagentin wegen technischer Probleme. Als es schließlich um 17.30 Uhr nur noch hieß „new info 17.45“ und mir klar war, dass ich ET715 nicht mehr erreichen werde, ließ ich das Gate wissen, dass ich in ARN bleibe, da der Flug für mich so keinen Sinn mehr mache. Ich verließ also den Sicherheitsbereich und ging zum Hotel.

Um 19.12 Uhr bekam ich noch eine SMS von SAS, dass SK499 inzwischen gestrichen sei.

Fragen:

  1. In AAR gab es keine Verpflegungsgutscheine. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mir die 128 DKK (etwa 17,15€) von SAS erstatten lassen kann? Den Kassenzettel habe ich noch.
  2. Die 40€ für das erfolgreiche aber letztendlich nicht genutzte Plusgrade-Gebot auf CPH-OSL sollten auch erstattet werden, nehme ich an? Umgebucht wurde ich jeweils in SAS Go (und nicht Plus).
  3. Stehen mir auch die 250€ für die Streichung von SK1246 AAR-CPH zu? Schließlich habe ich wegen der Verspätung von SK499 ja die Reise in ARN abgebrochen und bin nicht bis zum ursprünglichen Ziel OSL weitergeflogen; hier hatte ich Glück im Unglück, dass ich nach ARN umgebucht wurde.
  4. Für die Streichung von SK499 ARN-OSL werde ich vermutlich nichts geltend machen können, da ich zum Zeitpunkt der Streichung bereits offgeloadet war. Korrekt?
Eure Meinung dazu? Danke :)

Ich würde das alles einreichen. 2x 250€ sollte es geben plus Verpflegung plus Erstattung des Flugpreises, nicht nur für das Upgrade. Theoretisch hast du ja sogar das Recht auf den ihre Kosten wieder nach AAR zurück zu fliegen.
 
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Janni80

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
695
775
HAJ
Da waere ich froh um die Verschiebung auf 1530. So bleibt mehr Spielraum, wenn der auch inne Fritten geht.

Wenn wir also 15;30 Uhr fliegen, ist es ja „nur“ ein Eco Flug. Gebucht war ja BIZ.
Was dann wegfällt ist Fast-Track, Lounge und 2x32 kg Gepäck.
Was habe ich hier für Rechte ggü EW?
Wir werden wohl in jedem Fall mit 3 Gepäckstücken unterwegs sein. Auch blöd : Norwegian erlaubt nur ein Handgepäck und wir haben durch Kameras und Medikamente immer drei....
Danke euch
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.546
2.695
FRA
Ich motze über mangelnden Service ja ganz gerne. Aber jetzt muss ich auch mal loben! Und zwar SWISS!!!

Am 12.09. habe ich über deren Homepage eine Kompensation über 250 Euro für einen gestrichenen LX-Flug ZRH-FRA angefordert (wurde damals auf den nächsten LH-Flug umgebucht). Schon gestern (17.09.) erhielt ich daraufhin die nachfolgende, erfreuliche Nachricht.

Man kann also durchaus auf Service in der LH-Group bei diesen Dingen stoßen. :D Vielen Dank!


Grüezi born2fly

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Zunächst möchte ich mich bei Ihnen in aller Form für die lange Bearbeitungszeit entschuldigen. Bedauerlicherweise führten zahlreiche Faktoren zu einem erheblichen Anstieg der Kundenanfragen. Leider wurde mir Ihr Anliegen erst heute zugewiesen.

Ihren Flug mussten wir aufgrund eines technischen Defekts bedauerlicherweise kurzfristig annullieren. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationspartnern um Entschuldigung. Für SWISS steht die Sicherheit der Passagier an oberster Stelle und ausserdem habe ich mir die Umstände Ihrer verspäteten Ankunft angesehen und kann Ihnen mitteilen, dass SWISS Ihnen eine Kompensation in Höhe von EUR 250.00 zahlen wird.

Ich habe gerade den Banktransfer angewiesen. Der Betrag wird innerhalb der nächsten 14 Tage auf Ihrem Konto eingehen.

Ihre Zufriedenheit ist uns wichtig. Daher möchten wir Ihnen versichern, dass Ihre konstruktive Kritik für uns wertvoll ist und natürlich ernst genommen wird. Ihre Schilderungen habe ich deshalb an die Verantwortlichen der entsprechenden Fachstellen zur weiteren Evaluation und Qualitätssicherung weitergeleitet. Konstruktive Kritik hilft uns, unseren Service und unsere Produkte stetig zu verbessern.

Ich hoffe, daher auf Ihr Verständnis und würde mich freuen, Sie in Zukunft als zufriedener Gast an Bord von SWISS begrüssen zu dürfen.

Sollten Sie zwischenzeitlich Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

Freundliche Grüsse
 
Zuletzt bearbeitet:

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Obergrenze Betrag Betreulungsleisungen EU 261/2004?

VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004
Artikel 9
Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls

  • — ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
  • — ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten
Aufenthalt notwendig ist,
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).

Beim Schneesturm in AMS letzten Dezember wurde mein Anschlussflug annulliert und war dort 24 Stunden blockiert. KLM organisierte keine Hotelzimmer, sie waren schlichtweg nicht in der Lage dazu. Selber organisieren und nachträglich die Kosten einreichen, hiess es.

Glücklicherweise konnte ich noch ein Zimmer in einem der Airporthotels bekommen. Preis EUR257.- inkl. Taxen. Dazu noch EUR40.- Verpflegung (für die 24h). Diese Kosten habe ich entsprechend bei KLM zur Rückerstattung eingereicht. Antwort:

... influence can be regarded as an extraordinary circumstance and therefore is not one where there is an entitlement to compensation under EU regulation 261/2004. ... We would like to inform you that this amount CHF 170 is our maximum liability as prescribed by the Montreal Convention in case of reimbursement of additional expenses on ground transport, meal and hotel.

Dass es keine Entschädigung für den Flugausfall gibt ist klar und nicht das Thema. Aber wie ich Ihre Begründung verstehe, lehnt KLM jegliche Ansprüche gemäss EU261/2004 ab und berufen sich auf die maximale Entschädigung gemäss Montrealer Abkommen von CHF170/EUR150. Ist das rechtens? In den Beförderungsbestimmungen von KLM habe ich diese Rule nicht gefunden.

Kann KLM die Betreuungsleistungen EU261/2004 einfach so verweigern? Gibt es bei EU261/2004 verbindliche Obergrezen dieser 'variablen' Kosten oder müssen diese einfach 'Angemessen' sein, dem 'Ereignis' und 'Ereignisort' entsprechend?

Regeln die Montrealer und Warschauer Abkommen nicht die Kosten für Gepäcke oder den Verlust der Fluggäste?

Danke für Eure Ratschläge!
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.602
1.664
Eine Obergrenze gibt es in der EU/VO nicht. Du musst nur deiner Schadensminderungspflicht nachkommen. Auch bei Aussergewöhnlichen Ereignissen besteht ein Anrecht auf Betreuungsleistungen gemäss EU/VO.
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
440
227
NUE
www.anisearch.de
Nachtrag zu diesem und diesem Post:

Trotz Bestätigung am Telefon, dass das Hotel erstattet wird, hat sich die LH Anfangs geweigert und mich auf Jet Airways verwiesen. Nachdem ich das abgelehnt hatte und auf das Urteil vom Amtsgericht Rüsselsheim vom 18.06.2014 (Az.: 3 C 3947/13 (31)) verwiesen und selbst mit Klage gedroht habe, haben die das doch erstattet, um das Thema "unbürokratisch" zu beenden. Interessant dabei: der Flug wurde von Jet Airways mit 9W-Flugnummer durchgeführt, die LH hat diesen aber trotzdem selbst (!) als Codesharing-Flug bezeichnet und mich deswegen auf 9W verwiesen. Das Ticket wurde allerdings von LH verkauft und ausgestellt, also auch der letzte Leg DEL-KTM unter LH-Ticketnummer. Das war auch der Grund, weshalb ich mit dem genannten Urteil argumentiert habe.
 

killerfurbel

Aktives Mitglied
26.12.2014
221
96
Mich hat es jetzt das erste mal getroffen, ich denke der Fall ist relativ klar aber vielleicht kann mir doch mal jemand kurz bestätigen, dass es so passt:

Hätte gestern mit EW5808 VIE-NUE fliegen sollen (Rückflug), 19:50-21:00, um 15 Uhr kam dann die SMS von Eurowings, dass der Flug annuliert wurde. Online war nur eine Umbuchung auf den Folgetag (ebenfalls 19:50) möglich. Ich habe zusätzlich bei der Hotline angerufen und um eine Beförderung per Bahn gebeten, "das System" von Eurowings kann aber keine Bahntickets ab Wien ausstellen, die müsste ich selbst buchen/auslegen. Ich bin schließlich mit dem ICE von Wien (Meidling) 17:22 bis 21:28 Nürnberg Hbf mit dem Zug gefahren.

Es stellt sich somit folgendermaßen dar: Flugannullierung und mir wurde keine alternative Beförderung angeboten, d.h. Artikel 7 2a) greift nicht und mir steht die 250€ Entschädigung zu. Außerdem kann ich wählen zwischen Erstattung des Tickets (35€ für den Rückflug) oder Erstattung des Bahntickets (75€), wobei letzteres sinnvoller wäre.

Sehe ich das richtig oder habe ich etwas vergessen? Oder kann ich das Bahnticket nicht erstatten lassen, weil damit ggf. der Anspruch auf die Entschädigung entfällt? Ich bin zwar >2h früher los aber war ja nur <1h verspätet in Nürnberg.

Eurowings hat sich gemeldet und zahlt die 250€ p.P., nicht aber das Bahnticket. Erst haben sie das mehr oder weniger unter den Tisch fallen lassen und wollten den Ticketpreis erstatten, auf Nachfrage heißt es jetzt:

Leider können wir Ihnen Das Bahnticket nicht erstatten, das sie sich selbst organisiert haben sind sie aus unserem Betreuungsverhältnis raus.Sie hatten die möglichkeit sich über die App umzubuchen und hätten ein Gutschein für Die Deutsche Bahn bekommen.


m.E.
entspricht das nicht der Wahrheit.

Über die App umbuchen wäre frühestens für den Folgetag möglich gewesen - das ist also keine Alternative (im übrigen war der Heimflug am nächsten Morgen auch annuliert). Über die App ist es (entgegen der Aussage jetzt) nicht möglich ein Bahnticket (Gutschein) für Wien-Nürnberg zu erhalten. Dies hat ebenso die Hotline bestätigt mit dem Hinweis, ich solle es eigenständig buchen und bekomme das Geld erstattet. Laut Hotline ist es über das System nicht möglich ein Bahngutschein Wien-Nürnberg zu erstellen. Ich habe EW außerdem mit dem Anruf an der Hotline die Möglichkeit gegeben, mir einen solchen Gutschein oder eine andere Alternative für den gleichen Tag anzubieten. Sie konnten mir keine Alternative anbieten und somit muss EW nun die entstandenen Kosten für die Rückreise ersetzen?Nicht "ich bin aus dem Betreuungsverhältnis raus", sondern EW hat das Betreuungsverhältnis beendet, indem sie mir/uns keine Alternative (für den gleichen Tag) angeboten haben. Das Bahnticket war unter allen möglichen Alternativen die kostengünstigste Möglichkeit der Heimreise am gleichen Tag.

Hat jemand einen Rat, ob ich hier vollkommen auf dem Holzweg bin? Wie geschrieben, die Hotline hat mir ausdrücklich dazu geraten, das Bahnticket selbst zu buchen und ich bekäme es erstattet.

Soweit ich das sehe ist es so: 250€ ist ein Schadensersatz, dafür, dass der Flug annuliert wurde und ich nicht pünktlich nach Hause gekommen bin. Dazu schuldet mir Eurowings die gebuchte Leistung der Rückreise. Sie hätten mich umbuchen können, im gegenseitigen Einverständnis das Ticket stornieren (+ Erstattung des Preises), oder ich organisiere die Heimreise selbstständig und bekomme die Kosten erstattet (ich denke mal, es muss verhältnismäßig sein, mit dem Taxi heim wäre sicherlich grenzwertig).

Danke!
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
440
227
NUE
www.anisearch.de
Das haben die bei mir auch Mal nach einem gestrichenen Flug versucht, nur dass ich statt Bahn einen Mietwagen genommen habe (NUE-DUS). Hab am Schalter explizit nachgefragt, ob ein Mietwagen erstattet wird und das wurde mir bejaht. Am Ende wollten die natürlich gar nichts zahlen. Erst haben die sogar die Entschädigung für die Streichung abgelehnt, dann zumindest die 250€ Entschädigung gezahlt, aber den Mietwagen wollten die grundsätzlich nicht bezahlen, weil ich diesen selbst gebucht habe. Musste einen Anwalt einschalten, ist am Ende vor Gericht gelandet und ich hab Recht bekommen, d.h. Mietwagen, Sprit, Anwalts- und Gerichtskosten sowie alle Zinsen ab dem Tag des ersten Briefes an die erstattet bekommen (Amtsgericht Köln, 143 C 200/17 vom 26. Oktober 2017, kannst ja darauf verweisen).

Wenn dir keine zumutbare alternative Beförderung angeboten wird, dann kannst du dich auch selbst um eine kümmern, die müssen dir das bezahlen. Wenn sie sich weigern, seh ich tatsächlich nur den Weg einer Klage.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Hat jemand einen Rat, ob ich hier vollkommen auf dem Holzweg bin? Wie geschrieben, die Hotline hat mir ausdrücklich dazu geraten, das Bahnticket selbst zu buchen und ich bekäme es erstattet.

Also, ich bin kein Anwalt aber in meinen Augen müsstest Du beides bekommen - ich würde kurz einen der hier anwesenden Anwälte (User Umsteiger z. B.) anmailen und dann die das machen lassen.

Die werden dir quasi sofort sagen können ob das passt - und wahrscheinlich kostet es die auch nur einen Standardbrief und das Thema ist durch. Ich selber würde mich damit jedenfalls nicht mehr beschäftigen wollen, einfach weil das selbst für einen Laien wie mich so eindeutig ist.

Gruß
Hans
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Bin schon da. :)

Dafür braucht er mich nicht anzumailen.

Ihr seht das alles völlig richtig. Der Anspruch folgt schon daraus, dass EW ihn telefonisch ja aufgefordert hat, sich wegen der systembedingten Einschränkung auf nationale Bahnfahrkarten selbst eine Fahrkarte zu kaufen und sich diese dann erstatten zu lassen. Daran ist EW natürlich gebunden.

Und hilfsweise, falls EW das wahrheitswidrig bestreitet, bliebe dann in der Tat der Weg über die VO.

Sollte es irgendeine buchbare Alternative zwischen VIE und NUE vor der im System ersatzweise buchbaren gegeben haben, wäre dies auch anzubieten gewesen. Es wurde aber streng genommen gar nichts angeboten.

Ob die 75 Euro am Ende dann einen Rechtsstreit lohnen, ist natürlich eine andere Frage, aber der Anspruch besteht.
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Geplant:

24SEP LX1017 DUS-ZRH 9:30 - 10:40
24SEP LX2596 ZRH-MLA 11:55 - 14:05

Nun ist LX1017 (zusammen mit Hinflug LX1016, der allerdings eh erst morgens aus Zürich kommt) aus unbekanntem Grund gestrichen und ich umgebucht.

24SEP LH85 DUS - FRA 18:30 - 19:20
24SEP LH1312 FRA - MLA 20:30 - 22:45

Ich vermute mal, Swiss sieht die Schuld überall anders nur nicht bei sich und ich schau bei Kompensation in die Röhre? Oder sind die inzwischen kooperativer drauf?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.966
2.352
Geplant:

24SEP LX1017 DUS-ZRH 9:30 - 10:40
24SEP LX2596 ZRH-MLA 11:55 - 14:05

Nun ist LX1017 (zusammen mit Hinflug LX1016, der allerdings eh erst morgens aus Zürich kommt) aus unbekanntem Grund gestrichen und ich umgebucht.

24SEP LH85 DUS - FRA 18:30 - 19:20
24SEP LH1312 FRA - MLA 20:30 - 22:45

Ich vermute mal, Swiss sieht die Schuld überall anders nur nicht bei sich und ich schau bei Kompensation in die Röhre? Oder sind die inzwischen kooperativer drauf?

Bei Swiss kommt es sehr darauf an nach welchem Recht das ganze abgewickelt wird.
Ein offener Fall indem der Abflugsort ZRH war, ist immer noch offen und Swiss stellt sich quer.

Zwei andere Fälle wurden innerhalb von etwa 10Wochen ohne besonderen Aufwand gelöst, allerdings ist dort der Abflug innerdeutsch erfolgt.

Daher können die Chancen ganz gut stehen ohne größere Schwierigkeiten den Anspruch durch zu setzen, vorausgesetzt er ist denn berechtigt und es liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor.
 
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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Auf Twitter schreiben sie mir grad „aus betrieblichen Gründen“. Vielleicht geht ja doch was.
 
U

ucuc

Guest
Hallo,

unser (2 Personen) Eurowings Flug von Bari nach Köln wurde, als wir bereits am Flughafen waren, annuliert und auf einen Flug von Neapel nach Köln umgebucht. Wir würden mit einem Bus zu einen Hotel und am nächsten Morgen zum Flughafen Neapel gefahren. Letztendlich sind wir mit ca. 11 Stunden Verspätung in Köln angekommen. Ich werde der Fluggesellschaft nun eine. Brief schreiben, in dem ich eine Entschädigung einfordern werde.

Meine Frage:
Muss oder sollte ich die Höhe der Entschädigung in dem Brief nennen oder einen konkreten Betrag weglassen, in der Hoffnung, dass dieser vielleicht höher ausfällt?

Danke!