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Dann würde ich im Winter vielleicht eh nicht den letzten Flug am Abend nach Oslo nehmen ...
Ehrlich gesagt ist für mich Anfang Dezember kein Winter! Die letzten Jahre hatten wir um die 15 Grad
Dann würde ich im Winter vielleicht eh nicht den letzten Flug am Abend nach Oslo nehmen ...
Fr, 14.09.18 | 10.55-11.35 Uhr | SK1246 | AAR-CPH |
Fr, 14.09.18 | 13.25-14.35 Uhr | SK1456 | CPH-OSL |
Fr, 14.09.18 | 19.45-20.50 Uhr | ET715 | OSL-ARN |
Fr, 14.09.18 | 14.35-15.50 Uhr | SK2490 | AAR-ARN |
Fr, 14.09.18 | 16.45-17.40 Uhr | SK499 | ARN-OSL |
EU nach Non-EU, über 3500km, knapp unter 4h Verschiebung und damit über 3h Verspätung bei Ankunft, keine Alternativen, Information 24h vor Abflug.
600€, richtig?
Wenn die Ankunft mit einer Verzörgung von 3Stunden 59Minuten und 59Sekunden gegenüber der ursprünglichen Ankunftszeit erfolgt besteht der Anspruch nur in Höhe von 50%.
Allerdings dürfte hier eine Verschiebung als Anullierung zu werten sein was zum Ergebnis führt dass der Anspruch auch bereits ab 2Stunden Verzögerung entsteht und nicht erst ab 3Stunden.
Freitag hat es mich auch getroffen und ich bin an Eurer Einschätzung interessiert.
Ursprünglich gebucht war auf einem Ticket (ausgestellt durch SAS):
Fr, 14.09.18 10.55-11.35 Uhr SK1246 AAR-CPH Fr, 14.09.18 13.25-14.35 Uhr SK1456 CPH-OSL
Zusätzlich hatte ich erfolgreich ein Plusgrade-Gebot i.H.v. 40€ von SAS Go auf SAS Plus auf SK1456 abgegeben.
Der Vollständigkeit halber: Dieser Flug diente als Zubringer zu
Fr, 14.09.18 19.45-20.50 Uhr ET715 OSL-ARN
auf einem separaten (Ethiopian-)Ticket, da ich gerne mal Ethiopian Airlines fliegen wollte. Mein eigentliches Ziel war also ARN, dort hatte ich auch ein Hotel gebucht.
Nach dem Boarding in AAR sagte der Kapitän durch, dass es technische Probleme mit dem Flugzeug gebe; wenn ich es richtig verstanden habe, verlor das linke Triebwerk Öl. Nach Rücksprache mit der Technik in Kopenhagen wurde der Flug schließlich gestrichen und ich wurde am Flughafen AAR umgebucht auf
Fr, 14.09.18 14.35-15.50 Uhr SK2490 AAR-ARN Fr, 14.09.18 16.45-17.40 Uhr SK499 ARN-OSL
sodass ich ET715 noch hätte erreichen können.
Der Flug nach ARN war überpünktlich, aber am Gate in ARN wurde die Abflugzeit von SK499 immer weiter verspätet, laut Gateagentin wegen technischer Probleme. Als es schließlich um 17.30 Uhr nur noch hieß „new info 17.45“ und mir klar war, dass ich ET715 nicht mehr erreichen werde, ließ ich das Gate wissen, dass ich in ARN bleibe, da der Flug für mich so keinen Sinn mehr mache. Ich verließ also den Sicherheitsbereich und ging zum Hotel.
Um 19.12 Uhr bekam ich noch eine SMS von SAS, dass SK499 inzwischen gestrichen sei.
Fragen:
Eure Meinung dazu? Danke
- In AAR gab es keine Verpflegungsgutscheine. Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mir die 128 DKK (etwa 17,15€) von SAS erstatten lassen kann? Den Kassenzettel habe ich noch.
- Die 40€ für das erfolgreiche aber letztendlich nicht genutzte Plusgrade-Gebot auf CPH-OSL sollten auch erstattet werden, nehme ich an? Umgebucht wurde ich jeweils in SAS Go (und nicht Plus).
- Stehen mir auch die 250€ für die Streichung von SK1246 AAR-CPH zu? Schließlich habe ich wegen der Verspätung von SK499 ja die Reise in ARN abgebrochen und bin nicht bis zum ursprünglichen Ziel OSL weitergeflogen; hier hatte ich Glück im Unglück, dass ich nach ARN umgebucht wurde.
- Für die Streichung von SK499 ARN-OSL werde ich vermutlich nichts geltend machen können, da ich zum Zeitpunkt der Streichung bereits offgeloadet war. Korrekt?
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Da waere ich froh um die Verschiebung auf 1530. So bleibt mehr Spielraum, wenn der auch inne Fritten geht.
VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004
Artikel 9
Anspruch auf Betreuungsleistungen
(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so sind Fluggästen folgende Leistungen unentgeltlich anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
b) Hotelunterbringung, falls
Aufenthalt notwendig ist,
- — ein Aufenthalt von einer Nacht oder mehreren Nächten notwendig ist oder
- — ein Aufenthalt zusätzlich zu dem vom Fluggast beabsichtigten
c) Beförderung zwischen dem Flughafen und dem Ort der Unterbringung (Hotel oder Sonstiges).
... influence can be regarded as an extraordinary circumstance and therefore is not one where there is an entitlement to compensation under EU regulation 261/2004. ... We would like to inform you that this amount CHF 170 is our maximum liability as prescribed by the Montreal Convention in case of reimbursement of additional expenses on ground transport, meal and hotel.
Mich hat es jetzt das erste mal getroffen, ich denke der Fall ist relativ klar aber vielleicht kann mir doch mal jemand kurz bestätigen, dass es so passt:
Hätte gestern mit EW5808 VIE-NUE fliegen sollen (Rückflug), 19:50-21:00, um 15 Uhr kam dann die SMS von Eurowings, dass der Flug annuliert wurde. Online war nur eine Umbuchung auf den Folgetag (ebenfalls 19:50) möglich. Ich habe zusätzlich bei der Hotline angerufen und um eine Beförderung per Bahn gebeten, "das System" von Eurowings kann aber keine Bahntickets ab Wien ausstellen, die müsste ich selbst buchen/auslegen. Ich bin schließlich mit dem ICE von Wien (Meidling) 17:22 bis 21:28 Nürnberg Hbf mit dem Zug gefahren.
Es stellt sich somit folgendermaßen dar: Flugannullierung und mir wurde keine alternative Beförderung angeboten, d.h. Artikel 7 2a) greift nicht und mir steht die 250€ Entschädigung zu. Außerdem kann ich wählen zwischen Erstattung des Tickets (35€ für den Rückflug) oder Erstattung des Bahntickets (75€), wobei letzteres sinnvoller wäre.
Sehe ich das richtig oder habe ich etwas vergessen? Oder kann ich das Bahnticket nicht erstatten lassen, weil damit ggf. der Anspruch auf die Entschädigung entfällt? Ich bin zwar >2h früher los aber war ja nur <1h verspätet in Nürnberg.
Leider können wir Ihnen Das Bahnticket nicht erstatten, das sie sich selbst organisiert haben sind sie aus unserem Betreuungsverhältnis raus.Sie hatten die möglichkeit sich über die App umzubuchen und hätten ein Gutschein für Die Deutsche Bahn bekommen.
Hat jemand einen Rat, ob ich hier vollkommen auf dem Holzweg bin? Wie geschrieben, die Hotline hat mir ausdrücklich dazu geraten, das Bahnticket selbst zu buchen und ich bekäme es erstattet.
Wenn man keinen Rechtsstreit möchte, könnte man ja noch eine Schlichtung einleiten....
Ob die 75 Euro am Ende dann einen Rechtsstreit lohnen, ist natürlich eine andere Frage, aber der Anspruch besteht.
Geplant:
24SEP LX1017 DUS-ZRH 9:30 - 10:40
24SEP LX2596 ZRH-MLA 11:55 - 14:05
Nun ist LX1017 (zusammen mit Hinflug LX1016, der allerdings eh erst morgens aus Zürich kommt) aus unbekanntem Grund gestrichen und ich umgebucht.
24SEP LH85 DUS - FRA 18:30 - 19:20
24SEP LH1312 FRA - MLA 20:30 - 22:45
Ich vermute mal, Swiss sieht die Schuld überall anders nur nicht bei sich und ich schau bei Kompensation in die Röhre? Oder sind die inzwischen kooperativer drauf?
Mindesttext.