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OT: @ucuc: Wie hast Du den "Mindesttext" augehebelt? Umsteiger hat den noch gebraucht...
Drück mal auf "zitieren" - dann siehst Du, was ucuc geschrieben bzw. nicht geschrieben hat.
OT: @ucuc: Wie hast Du den "Mindesttext" augehebelt? Umsteiger hat den noch gebraucht...
Mh aber im Gesetz steht doch 2h oder stehe ich komplett auf dem schlauch?
Update zu meine FR Flugannullierung (vermutlich aufgrund des Pilotenstreiks) mit eigener Umbuchung auf Fremdairline. FR weigert sich (wie nicht anders zu erwarten) die 400 € Kompensation als auch die Kosten für die eigens organisierte Ersatzbeförderung zu übernehmen, da sie vorher ja nicht zugestimmt haben. Kennt jmd. zufällig die aktuellen Fallbearbeitungsdauer der SÖP?
a) Angst aufgrund dieses hier oft zitierten LG Potsdam Urteils zu verlieren und b) Unsicherheit, ob es so klar ist, da +1 mich bei Buchung des Ersatzfluges dazu drängte lieber den nur halb so teuren Flug zu buchen (300 € p.P. statt 600 € p.P.), der früher als die teurere Verbindung und auch 2 Std. vor FR Flug startete aber dann in LIS sowieso den gleichen Anschlussflug hatte. -> Stellt dieses Vorgehen ein Problem dar? Es sollte ja nur der Schaden gering gehalten werden, man hatte selbst keinen Vorteil und eine Verbindung nach dem ursprünglich geplanten Abflug wäre ja verfügbar gewesen.Aber Frage warum überhaupt die Sache Ersatzbeförderung an die SÖP abgegeben? Der Anspruch ist doch absolut eindeutig und mit null Risiko verbunden.
a) Angst aufgrund dieses hier oft zitierten LG Potsdam Urteils zu verlieren und b) Unsicherheit, ob es so klar ist, da +1 mich bei Buchung des Ersatzfluges dazu drängte lieber den nur halb so teuren Flug zu buchen (300 € p.P. statt 600 € p.P.), der früher als die teurere Verbindung und auch 2 Std. vor FR Flug startete aber dann in LIS sowieso den gleichen Anschlussflug hatte. -> Stellt dieses Vorgehen ein Problem dar? Es sollte ja nur der Schaden gering gehalten werden, man hatte selbst keinen Vorteil und eine Verbindung nach dem ursprünglich geplanten Abflug wäre ja verfügbar gewesen.
Hallo,
unser (2 Personen) Eurowings Flug von Bari nach Köln wurde, als wir bereits am Flughafen waren, annuliert und auf einen Flug von Neapel nach Köln umgebucht. Wir würden mit einem Bus zu einen Hotel und am nächsten Morgen zum Flughafen Neapel gefahren. Letztendlich sind wir mit ca. 11 Stunden Verspätung in Köln angekommen. Ich werde der Fluggesellschaft nun eine. Brief schreiben, in dem ich eine Entschädigung einfordern werde.
Meine Frage:
Muss oder sollte ich die Höhe der Entschädigung in dem Brief nennen oder einen konkreten Betrag weglassen, in der Hoffnung, dass dieser vielleicht höher ausfällt?
Danke!
War jemand am 16.08. auf TG 921 FRA-BKK und hat schon Entschädigung bekommen ? Verspätung wegen technischen Defekt über 5 Stunden.
Hast du schon Geld bekommen?
Du must denen ein Einschreiben mit Fristsetzung schicken. Frist verstreichen lassen, danach nochmals ein Einschreiben mit Fristsetzung. Sollte nach dieser auch Frist nichts passieren, kannst du zum Anwalt gehen. Die Kosten für das 2. Einschreiben auch mit einreichen.
Es reicht völlig, EINE Frist zu setzen. Die sollte dann aber angemessen ausfallen. Zwei Wochen werden meist reichen. Nach Fristablauf liegt Verzug vor.
2 Wochen mögen juristisch angemessen sein, aber meistens kriegst du in dem Zeitrahmen keine Antwort der Airline. LH hat sich 9! Wochen zeit gelassen und es in der Mailboxnachricht noch nicht mal für nötig befunden, sich für die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Meinen Wiederspruch haben sie auch schon über 3 Wochen und bis jetzt keine Reaktion. Also nicht mal, dass schon ein Bearbeiter vorhanden ist, hilft das Ganze zu beschleunigen.
2 Wochen mögen juristisch angemessen sein, aber meistens kriegst du in dem Zeitrahmen keine Antwort der Airline. LH hat sich 9! Wochen zeit gelassen und es in der Mailboxnachricht noch nicht mal für nötig befunden, sich für die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Meinen Wiederspruch haben sie auch schon über 3 Wochen und bis jetzt keine Reaktion. Also nicht mal, dass schon ein Bearbeiter vorhanden ist, hilft das Ganze zu beschleunigen.
Hallo zusammen,
eine kurze Frage:
LH hat meinen Rückflug FRA-FMO (LH066) am 14.10 annulliert und mich auf eine andere Verbindung umgebucht.
Gehe ich recht in der Annahme, dass in diesem Fall für mich wg. Ankündigung mit 14 Tagen Vorlauf kein Entschädigungsanspruch besteht, auch wenn ich beispielsweise mit über 4h Verspätung zur gebuchten Verbindung ankomme?
Da würde ich mit Blick auf die Fahrzeit ab 3h30 alternativ eher die Variante "Rückerstattung + Bahn" in Betracht ziehen.Zumindest nicht nach EU-Verordnung. Aber du könntest Dich ggf. auf eine Umsteigeverbindung umbuchen lassen, wenn dir früher anzukommen wichtiger ist als die Reisezeit.
Es handelt sich dabei um einen Flug nach einer Langstrecke, daher kommt Erstattung nicht in Frage. Stellt LH ansonsten ersatzweise Bahn-Gutscheine für solche Fälle aus?Da würde ich mit Blick auf die Fahrzeit ab 3h30 alternativ eher die Variante "Rückerstattung + Bahn" in Betracht ziehen.