EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Mh aber im Gesetz steht doch 2h oder stehe ich komplett auf dem schlauch?


Der Wortlaut kennt Ausgleichszahlungen aber auch nur bei annullierten Flügen. Und die gibt´s halt bei spontanen Streichungen nur, wenn der Fluggast nicht eher als eine h vor dem planmäßigen Abflug starten braucht und er sein Endziel max. zwei h später als geplant erreicht. Daraus hat der EuGH gefolgert, dass bei verspäteten Abflügen ein Zeitverlust v. drei Stunden am Endziel erforderlich ist.
 

iSvenjaFLY

Neues Mitglied
27.10.2014
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Update zu meine FR Flugannullierung (vermutlich aufgrund des Pilotenstreiks) mit eigener Umbuchung auf Fremdairline. FR weigert sich (wie nicht anders zu erwarten) die 400 € Kompensation als auch die Kosten für die eigens organisierte Ersatzbeförderung zu übernehmen, da sie vorher ja nicht zugestimmt haben. Kennt jmd. zufällig die aktuellen Fallbearbeitungsdauer der SÖP?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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2.344
Update zu meine FR Flugannullierung (vermutlich aufgrund des Pilotenstreiks) mit eigener Umbuchung auf Fremdairline. FR weigert sich (wie nicht anders zu erwarten) die 400 € Kompensation als auch die Kosten für die eigens organisierte Ersatzbeförderung zu übernehmen, da sie vorher ja nicht zugestimmt haben. Kennt jmd. zufällig die aktuellen Fallbearbeitungsdauer der SÖP?

sehr sehr sehr unterschiedlich.

Ein Fall mit KLM von Januar ist sei Anfang April anhängig, in der Zeit sind drei andere Fälle schon abgeschlossen worden.
Die schnellste Abwicklung hat einmal einen knappen Monat gedauert, bei FR wird es aber sicher dauern.

Aber Frage warum überhaupt die Sache Ersatzbeförderung an die SÖP abgegeben? Der Anspruch ist doch absolut eindeutig und mit null Risiko verbunden.
 
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iSvenjaFLY

Neues Mitglied
27.10.2014
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Aber Frage warum überhaupt die Sache Ersatzbeförderung an die SÖP abgegeben? Der Anspruch ist doch absolut eindeutig und mit null Risiko verbunden.
a) Angst aufgrund dieses hier oft zitierten LG Potsdam Urteils zu verlieren und b) Unsicherheit, ob es so klar ist, da +1 mich bei Buchung des Ersatzfluges dazu drängte lieber den nur halb so teuren Flug zu buchen (300 € p.P. statt 600 € p.P.), der früher als die teurere Verbindung und auch 2 Std. vor FR Flug startete aber dann in LIS sowieso den gleichen Anschlussflug hatte. -> Stellt dieses Vorgehen ein Problem dar? Es sollte ja nur der Schaden gering gehalten werden, man hatte selbst keinen Vorteil und eine Verbindung nach dem ursprünglich geplanten Abflug wäre ja verfügbar gewesen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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a) Angst aufgrund dieses hier oft zitierten LG Potsdam Urteils zu verlieren und b) Unsicherheit, ob es so klar ist, da +1 mich bei Buchung des Ersatzfluges dazu drängte lieber den nur halb so teuren Flug zu buchen (300 € p.P. statt 600 € p.P.), der früher als die teurere Verbindung und auch 2 Std. vor FR Flug startete aber dann in LIS sowieso den gleichen Anschlussflug hatte. -> Stellt dieses Vorgehen ein Problem dar? Es sollte ja nur der Schaden gering gehalten werden, man hatte selbst keinen Vorteil und eine Verbindung nach dem ursprünglich geplanten Abflug wäre ja verfügbar gewesen.

Na das sehr alte Potsadam Urteil ist aber etwas für runde Ablage und nicht viel wert, aber der Kollege "Umsteiger" ist da noch näher an der Sache dran und kann ja vielleicht nochmal etwas dazu schreiben.

Grundsätzlich besagt die EU-VO ja "zum frühstmöglichen Zeitpunkt" wir hatten ja schon Diskussionen ob ein früherer Abflug denn überhaupt verlangt werden kann.

Allerdings hat man mit der Begründung, dass man den Schaden um die hälfte mindern konnte durchaus sehr starke Argumente für einen früheren Abflug die einen Amtsrichter sehr wahrscheinlich überzeugen.
Man müsste sich aber eben nochmal die genauen Flugverbindungen ansehen.

Am besten ist es natürlich einen alternativen Flug zu wählen der kurz nach dem ursprünglich geplanten statt findet.
 

Rennois

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
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Deutschland
meine.flugstatistik.de
Hallo,

unser (2 Personen) Eurowings Flug von Bari nach Köln wurde, als wir bereits am Flughafen waren, annuliert und auf einen Flug von Neapel nach Köln umgebucht. Wir würden mit einem Bus zu einen Hotel und am nächsten Morgen zum Flughafen Neapel gefahren. Letztendlich sind wir mit ca. 11 Stunden Verspätung in Köln angekommen. Ich werde der Fluggesellschaft nun eine. Brief schreiben, in dem ich eine Entschädigung einfordern werde.

Meine Frage:
Muss oder sollte ich die Höhe der Entschädigung in dem Brief nennen oder einen konkreten Betrag weglassen, in der Hoffnung, dass dieser vielleicht höher ausfällt?

Danke!

Wenn dir keine weiteren Kosten entstanden sind würde ich nur auf die EU Fluggastrechte verweisen. Ansonsten noch zusätzlich eine Kopie von Rechnungen die dir durch die Annullierung entstanden sind zu fügen das Original würde ich nicht aus der Hand geben.

Denn die Airline weis genau was sie dir zahlen muss nach EU Flugastrechte.
 

Cnecky

Erfahrenes Mitglied
23.09.2014
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Frage an die Experten: Flüge HAJ-AMS-TPE-MNL, alle mit KLM. Ankunft in MNL mit mehr als 4 Stunden Verspätung, Anspruch auf Kompensation?
HAJ-CDG-HKG-MNL mit AF, HKG-MNL jedoch mit Philippines Airlines, gar kein Anspruch bei Verspätungen?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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DAs lässt sich so pauschal nicht beurteilen, weil es auch darauf ankommt, welches Segment für die Verspätung verantwortlich ist.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Wobei diese Frage nach der letzten EuGH-Entscheidung zur Anwendbarkeit der VO ja an Bedeutung verloren hat.

Ich würde die Frage also eher so beantworten, dass es natürlich darauf ankommt, wie es zum Zeitverlust gekommen ist.
 

Eiser

Aktives Mitglied
02.04.2010
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War jemand am 16.08. auf TG 921 FRA-BKK und hat schon Entschädigung bekommen ? Verspätung wegen technischen Defekt über 5 Stunden.

Hast du schon Geld bekommen?
Du must denen ein Einschreiben mit Fristsetzung schicken. Frist verstreichen lassen, danach nochmals ein Einschreiben mit Fristsetzung. Sollte nach dieser auch Frist nichts passieren, kannst du zum Anwalt gehen. Die Kosten für das 2. Einschreiben auch mit einreichen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Hast du schon Geld bekommen?
Du must denen ein Einschreiben mit Fristsetzung schicken. Frist verstreichen lassen, danach nochmals ein Einschreiben mit Fristsetzung. Sollte nach dieser auch Frist nichts passieren, kannst du zum Anwalt gehen. Die Kosten für das 2. Einschreiben auch mit einreichen.

Ist nicht falsch, aber ich würde mir den Aufwand nicht machen.

Es reicht völlig, EINE Frist zu setzen. Die sollte dann aber angemessen ausfallen. Zwei Wochen werden meist reichen. Nach Fristablauf liegt Verzug vor. Das zweite Schreiben bedarf es dann, wenn keine Frist gesetzt wurde. Geht man mit dem BGH, ist sogar die Verzugsetzung insgesamt entbehrlich, sofern der Fluggast nicht schriftlich über seine Fluggastrechte informiert wurde. Dem folgen die Instanzgerichte aber noch nicht uneingeschränkt.

Statt Einschreiben einfach Mail, Fax oder ein Formular de Webseite nutzen! Letzteres aber dokumentieren. Geht schnell, ist günstiger - und ebenso wirksam.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Es reicht völlig, EINE Frist zu setzen. Die sollte dann aber angemessen ausfallen. Zwei Wochen werden meist reichen. Nach Fristablauf liegt Verzug vor.

2 Wochen mögen juristisch angemessen sein, aber meistens kriegst du in dem Zeitrahmen keine Antwort der Airline. LH hat sich 9! Wochen zeit gelassen und es in der Mailboxnachricht noch nicht mal für nötig befunden, sich für die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Meinen Wiederspruch haben sie auch schon über 3 Wochen und bis jetzt keine Reaktion. Also nicht mal, dass schon ein Bearbeiter vorhanden ist, hilft das Ganze zu beschleunigen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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2 Wochen mögen juristisch angemessen sein, aber meistens kriegst du in dem Zeitrahmen keine Antwort der Airline. LH hat sich 9! Wochen zeit gelassen und es in der Mailboxnachricht noch nicht mal für nötig befunden, sich für die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Meinen Wiederspruch haben sie auch schon über 3 Wochen und bis jetzt keine Reaktion. Also nicht mal, dass schon ein Bearbeiter vorhanden ist, hilft das Ganze zu beschleunigen.


Spricht ja nichts dagegen, solange zu warten, wie man halt Geduld hat.

Ging mir tatsächlich nur darum, die Verzugsvoraussetzungen zu schaffen, wenn man nicht so viel Geduld aufbringt.

Du hast offenbar eine Engelsgeduld... (y)
 
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Anonym-36803

Guest
2 Wochen mögen juristisch angemessen sein, aber meistens kriegst du in dem Zeitrahmen keine Antwort der Airline. LH hat sich 9! Wochen zeit gelassen und es in der Mailboxnachricht noch nicht mal für nötig befunden, sich für die lange Bearbeitungszeit zu entschuldigen. Meinen Wiederspruch haben sie auch schon über 3 Wochen und bis jetzt keine Reaktion. Also nicht mal, dass schon ein Bearbeiter vorhanden ist, hilft das Ganze zu beschleunigen.

SAS hat bei mir vor kurzem keine 48h bis zur Antwort, dass man zahlen würde, gebraucht. Das Geld war dann nochmal drei Tage später auf dem Konto.

Ich persönlich finde 14 Tage eine vollkommen angemessene Frist. Ist ja nicht meine Schuld, dass eine Fluggesellschaft bei Customer Relations spart. Die Reaktionszeiten von LH sind eine Frechheit sondersgleichen, und neun Wochen würde ich niemals warten.
 

malschauen

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05.12.2016
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Ja, ich habe dummerweise den Fehler gemacht, vom Webforumlar keinen Screenshot zu machen. LH hat das ja so geschickt gemacht, dass man nur eine Eingangsbestätigung bekommt, dass sie die Anfrage gekriegt haben. Im Moment fehlt mir aber aus beruflichen Gründen etwas die Zeit zu eskalieren, daher werde ich mich um weitere Schritte in ca. 1 Woche in meinem Urlaub kümmern. Mir reicht es nämlich auch langsam aber sicher.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Da würde ich mir keine Sorgen machen.

Wenn es um außergewöhnliche Umstände etc. geht, sind die Fluggesellschaften ja bisweilen kreativ. Aber dass die LH so eine Aufforderung über ihre Website wahrheitswidrig geleugnet hatte, hab´ ich noch nicht erlebt.
 

tjae

Erfahrenes Mitglied
31.12.2009
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RJ hat auf vie-amm-dxb-amm-vie das segment amm-vie 2 tage nach hinten verlegt, da vermutlich der flugplan ausgedünnt wurde.
will natürlich nicht 2 tage in amm sitzen.
ist länger als 14 tage im vorfeld im online-account zu sehen - eine mail hierzu kam NICHT.
muss mich rj auf eine andere airline am selben tag umbuchen?
hin und rücklug werden laut 261 ja wohl separat gesehen, und keine eu-airline...?
wass kann ich verlangen, wo bin ich auf goodwill angewiesen?
danke.
 

CompadreGüero

Erfahrenes Mitglied
28.02.2011
781
224
PBC
Hallo zusammen,

eine kurze Frage:

LH hat meinen Rückflug FRA-FMO (LH066) am 14.10 annulliert und mich auf eine andere Verbindung umgebucht.
Gehe ich recht in der Annahme, dass in diesem Fall für mich wg. Ankündigung mit 14 Tagen Vorlauf kein Entschädigungsanspruch besteht, auch wenn ich beispielsweise mit über 4h Verspätung zur gebuchten Verbindung ankomme?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hallo zusammen,

eine kurze Frage:

LH hat meinen Rückflug FRA-FMO (LH066) am 14.10 annulliert und mich auf eine andere Verbindung umgebucht.
Gehe ich recht in der Annahme, dass in diesem Fall für mich wg. Ankündigung mit 14 Tagen Vorlauf kein Entschädigungsanspruch besteht, auch wenn ich beispielsweise mit über 4h Verspätung zur gebuchten Verbindung ankomme?

Zumindest nicht nach EU-Verordnung. Aber du könntest Dich ggf. auf eine Umsteigeverbindung umbuchen lassen, wenn dir früher anzukommen wichtiger ist als die Reisezeit.
 
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