EU Fluggastrechte / Annullierung

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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
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Lies mal den Absatz mit Punkt nochmal genau. Da steht das Entscheidende drin. Du fliegst nicht früher als 1 Stunde vor dem ersten Leg ab und kommst nicht genug verspätet an, somit kommst du gar nicht zum Punkt, dass du anrecht auf eine Entschädigung nach EU/VO hast. Du kannst es einreichen, rechne aber damit, dass KLM ablehnen wird.
 

nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
https://eur-lex.europa.eu/resource....a7-8bf4-b0f60600c1d6.0004.02/DOC_1&format=PDF


Artikel 5 1) c) iii) EU261

1. In case of cancellation of a flight, the passengers concerned shall:


(c) have the right to compensation by the operating air carrier in accordance with Article 7, unless:


(iii) they are informed of the cancellation less than seven days before the scheduled time of departure and are offered re-routing, allowing them to depart no more than one hour before the scheduled time of departure and to reach their final destination less than two hours after the scheduled time of arrival.


Beförderungsvertrag ist von LAX nach NUE. Abflug exLAX ist 45min später als gebucht und Ankunft in NUE bleibt gleich, entspricht also der Situation gem.
Artikel 5 1) c) iii)

Daraus folgt
kein Anspruch auf Entschädigung

So sind die Regel jedenfalls....
:eek:
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Als für mich trifft trotzdem Art. 5 (1) iii) zu denn da ist kein Punkt sonder nur Komma! Und somit ist egal welches der Segmente ausgefallen ist, die Annullierung mit der sofortigen umbuchung ist da für mich entscheidend!
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
1. Flug wird weniger als 7 Tage vorher anulliert (kann zu einer Entschädigung führen)
2. Es handelt sich um die Segemente einer EU-Airline (die Möglichkeit, dass eine Entschädigung fällig wird, bleibt bestehen)
3. Abflug in LAX 45min später (die Möglichkeit, dass eine Entschädigung fällig wird, bleibt bestehen)
4. Ankunft in AMS früher und das pünktliche Erreichen des letzten Segements (Artikel 5) c) iii) kommt ins
Spiel und verneint einen Anspruch auf Entschädigung). Wo liesst du da bitte raus, dass es was geben muss und der Anspruch nur 50% beträgt?

Fals du dich auf mich beziehst, da war der Punkt in der angehängten Graphik von Aidsch90 gemeint. Da beginnt eben die entscheidene Passage.
 

ACX209

Erfahrenes Mitglied
08.09.2016
1.124
0
EDXB/HEI
Ja, die Ankunft ist nicht mehr entscheidend, ich bin bei meiner Annullierung selbst 45 min später als mein geplanter Rückflug angekommen und habe mich auf Art. 5 bei der Entschädigungforderung darauf berufen.
 

ibosen

Neues Mitglied
25.04.2018
5
0
Hallo mir wurde gestern keine 2 Stunden vor Abflug mein Rückflug von Palma de Mallorca nach Berlin annulliert. Ich habe mich umfassend über meine Rechte informiert jedoch bleiben noch kleinere Fragen. Ich habe unmittelbar nach der Annullierungsinformation versucht, die Hotline angerufen diese war jedoch auch Stunden später noch dauerhaft besetzt. Eine Umbuchung über die Internetseite der Fluggesellschaft war auch nicht möglich, da kein Flug mehr verfügbar war. Ein Alternativangebot wurde mir auch nicht übermittelt. Also habe ich kurze Zeit nach der Annullierung selbst einen Direktflug mit einer anderen Airline noch für den gleichen Tag gebucht. Muss ich begründen, warum ich den Flug selbst gebucht habe (Hotline nicht erreichbar, Umbuchung nicht möglich, kein Alternativangebot), oder wende ich mich mit meinen Entschädigungsansprüchen plus die Erstattung für den Ersatzflug einfach an die Fluggesellschaft?
 

Anhalter82

Neues Mitglied
12.09.2018
11
4
So, mein erster Beitrag hier, aber da ich dank diesem Thread recht komfortabel zum Ziel gekommen bin, mal mein Bericht:

Flug gebucht LEJ-VIE am 26.07 19:20 Uhr mit Austrian (2 personen)
Flug annulliert durch Austrian am 26.07 gegen 16.00 Uhr per SMS
Sonst erstmal keine Infos bekommen, Hotline angerufen, umgebucht worden
Neuer Flug am 27.07 08:10 LEJ-FRA an 09:05 ab 09:50
Flieger von Leipzig kam zu spät in Frankfurt an, Flieger nach Wien war weg.
Neuer Flug ca. 1h Stunde später, kamen dann 12:10 in VIE an.
Unser Gepäck leider nicht, das war noch in FRA.
Uns wurde dann versichert, dass Gepäck käme noch am gleichen Tag und würde zum Hotel gebracht werden.
Die Rezeption des Hotel war nur bis 20.00 besetzt, es wurde versichert, das wird berücksichtigt und ist kein Problem.
Klappte natürlich nicht.
Wir kamen dann gegen 23.00 Uhr grade mit dem Taxi am Hotel zurück, und in genau diesem Moment kommt einer mit unserm Koffer angelaufen. Purer Zufall, aber wir haben uns über die frischen Klamotten wirklich gefreut.

Rückflug hat dann einwandfrei funktioniert.

Nach dieser Erfahrung, und verstärkt durch die Tatsache, dass während der gesamten Vorfälle nicht ein einziger Mitarbeiter mal das Wort "Entschuldigung" verwendet hat, geschweige denn dass uns sowas wie vielleicht ein Kaffee oder irgendeine andere kleine Aufmerksamkeit angeboten wurde, habe ich dann am

31.07 einen Antrag auf die 500€ laut EG Verordnung gestellt. Erstmal nur eine Frist bis 07.08 gesetzt.
Bis zum 20.08 hat sich erstmal keiner von Austrian gerührt, also habe ich nochmal geschrieben und Frist gesetzt bis 28.08.
Am 28.08 kam dann eine Antwort, Kernaussage:

...Auf manche Ursachen für Störungen des Flugbetriebs haben wir leider keinen Einfluss. Das gilt insbesondere für schlechte Wetterbedingungen, die auch der Grund dafür waren, dass wir Ihren Flug nicht durchführen konnten.

So sehr wir die Folgen bedauern...

Gut, also am 29.08 online einen Mahnbescheid ausgefüllt, eingetütet und losgeschickt.
ca. 1 Woche später kam Nachfrage vom Mahngericht, warum sie denn zuständig sein sollten. Netterweise gleich mit entsprechendem Hinweis auf das Urteil des EUGH. Das also beantwortet und zurückgeschickt.
ca. 10 Tage später kam dann die Kostennote vom Mahngericht, bei Auslandsangelegenheiten müsse man in Vorleistung gehen. Gut, überwiesen.
am 26.09 wurde dann die Mahnung an Austrian zugestellt.
Heute, am 08.10 sind dann 539,35 € auf meinem Konto eingegangen

Zusammenfassend bleibt also zu sagen, dass die Austrian wie erwartet sämtliche Fristen bis auf den letzten Tag ausgereizt hat, es erstmal mit den üblichen Abwiegelungsformeln versucht hat, keinen Finger mehr krumm macht als unbedingt notwendig aber bei entsprechendem Druck dann doch zahlt. Also nach meinem Gefühl weder besonder positiv, noch besonders negativ.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.713
4.596
DTM
Zusammenfassend bleibt also zu sagen, dass die Austrian wie erwartet sämtliche Fristen bis auf den letzten Tag ausgereizt hat, es erstmal mit den üblichen Abwiegelungsformeln versucht hat, keinen Finger mehr krumm macht als unbedingt notwendig aber bei entsprechendem Druck dann doch zahlt. Also nach meinem Gefühl weder besonder positiv, noch besonders negativ.

Das ist doch typisch bei den Fluggesellschaften. Einige lassen auch lieber erstmal eine Boeing oder einen Airbus vom Gerichtsvollzieher in Ketten legen, bevor sie bezahlen. Diese Storys gibt's hier nahezu täglich und mit dieser Hinhalte-Taktik sparen sie etliche Multi-Millionen Euro, da viele gar keine Forderungen stellen oder irgendwann nach +11 Wochen genervt aufgeben oder es schlicht vergessen/verdrängen.
 
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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.083
2.395
FRA
Ja, ist leider mittlerweile üblich bei allen größeren Unternehmen egal in welcher Branche. Das ist reine Betriebswirtschaft! Recht oder Unrecht oder gar Moral spielen da keine Rolle. Die Airlines könnten so schuldig sein wie Fiffi neben dem großen Haufen auf dem Teppich, sie würden dir trotzdem ohne zu Zögern was vom Pferd erzählen. Deswegen ist es auch so wichtig, dass Betroffene ihre Rechte wahrnehmen, denn nur wenn es in der Summe mit Anwalts- und Gerichtskosten teurer wird, findet vielleicht mal ein Umdenken statt.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Hallo mir wurde gestern keine 2 Stunden vor Abflug mein Rückflug von Palma de Mallorca nach Berlin annulliert. Ich habe mich umfassend über meine Rechte informiert jedoch bleiben noch kleinere Fragen. Ich habe unmittelbar nach der Annullierungsinformation versucht, die Hotline angerufen diese war jedoch auch Stunden später noch dauerhaft besetzt. Eine Umbuchung über die Internetseite der Fluggesellschaft war auch nicht möglich, da kein Flug mehr verfügbar war. Ein Alternativangebot wurde mir auch nicht übermittelt. Also habe ich kurze Zeit nach der Annullierung selbst einen Direktflug mit einer anderen Airline noch für den gleichen Tag gebucht. Muss ich begründen, warum ich den Flug selbst gebucht habe (Hotline nicht erreichbar, Umbuchung nicht möglich, kein Alternativangebot), oder wende ich mich mit meinen Entschädigungsansprüchen plus die Erstattung für den Ersatzflug einfach an die Fluggesellschaft?

Hallo Ibosen,

ich bin zwar kein Anwalt - aber ich würde bei der Übermittlung meiner Ansprüche (Flugkosten sowie evtl. Entschädigung) einfach darauf hinweisen das Du a) nicht über deine Rechte aufgeklärt worden bist und b) dir keine alternative Beförderung angeboten worden ist.

Dann setze einfach eine entsprechende Frist (2-3 Wochen) und wenn die Gesellschaft dann nicht antwortet übergibst du das einem der hier mitlesenden Anwälte.

Gruß
Hans
 
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CloudHopper

Erfahrenes Mitglied
07.04.2016
503
2
Hallo Zusammen,

ich zitier mich mal selber um den Bezug herzustellen und ein Feedback zu geben wie es gelaufen ist.

Ich habe am 15.08.18 erstmal für alle mit Bezug auf die Annullierung die Kompensation beantragt, plus noch Nebenkosten. Beantragt per unkomfortablen Web Formular bei dem man nur eine Anlage hochladen kann, also musste ich das Anschreiben plus die gescannten Belege in ein PDF zusammenbinden. Die automatische Antwort erfolgte auf Isländisch :confused: und nicht an den Bucher oder Hauptreisenden :sick: aber Google translate tut seine Dienste. Als ich mich dann Wochen später mal wieder dran erinnerte, kam am 13.9.18, wieder auf isländisch :sick: eine automatische Email, das die Verzögerung Ihnen leid tut, sie sich jetzt aber damit beschäftigen
Am 21.09.18 kam dann das erste mal eine Email auf Englisch, mit der Entschuldigung für den stornierten Flug und die Anerkennung der Kompensation für alle plus Nebenkosten. Darin ein Link zu einer Webpage in der man sien Konto oder Karte einträgt. Ein paar Tage später war das Geld da.

Fazit: Nach langer Wartezeit, wahrscheinlich überlastetes Service Center, haben Sie ohne irgendwelches Geplänkel gezahlt. Das Web Formular bringt keinen Spass, das Feedback und System ist seltsam, da Antworten auf Isländisch und nicht an den Hauptbucher.
Danke für euer Feedback, dank des mitlesens hier hab ich vielleicht im Anschreiben alles einigermaßen richtig formuliert.

Hallo Experten, jetzt hat es uns auch zum ersten mal erwischt. Wir (4 Personen) wollten am Fr 29.09.18 mit Icelandair die Strecke HAM-FI511-KEF-FI683-SEA fliegen um am Sa danach unser WoMo zu übernehmen. Als wir in KEF waren erreicht uns per SMS und Email die Nachricht das FI683 "due to a maintenance issue" gestrichen wurde. Angeboten wurden uns Unterbringung, Verpflegung und Umbuchung auf den Flug 24h später (Von KEF sind die Möglicjhkeiten Abends um 17:00 sehr eingeschränkt). Unser Problem war das wir dann das WoMo erst 2 Tage später am Mo hätten übernehmen könnnen. Nach heftiger Diskussion war auf dem parallel Flug FI681 noch ein Platz frei. Ich bin dann alleine vorgeflogen (also pünktlich mit Ersatzflug befördert worden) und habe das WoMo dann am nächsten Tag abgeholt. Wir konnten trotzdem erst Abends starten, da die anderen erst Abends mit FI683 gekommen sind.

das Hotelzimmer für mich alleine war viel zu gross, wir konnten den ersten gebuchtne Campingplatz nicht mehr erreichen Abends, aber es sind uns eigentlich keine zusätzlichen Kosten, ausser Frust, viel Nerven und verspäteten Starts. Ah doch, 30$ da ich das WoMo am Flughafen parken musste zum abholen. Die Augen des Parkplatzbetreibers wurden groß als ich da raufgefahren bin.

Bevor ich jemanden Einschalte wollte ich die Ansprüche erstmal selber geltend machen.

Meine Fragen:
1) Welche Erfahrungen gibt es mit FI bezüglich Erstattung
Mich macht nervös, das FI "Sicherheitsrisiken; zum Beispiel technische Probleme" ausschliesst
2) Gemäß Hotline muss es über das WebFormular https://www.icelandair.com/de-de/hilfe/kontakt/flight-disruptions/ bantragt werden
Gibt es bessere Wege? Offiziell an Icelandair in KEF schicken? Porto?
3) Für die 3 Nachzügler sollte die Regelung klar sein, aber ich verstehe die Kürzung auf 50% nicht die bei FI, Wiki und anderen Airlines erwähnt ist
Kann ich für meine Ersatzbeförderung und den Umstand das ich auf die anderen warten musste und vor Ort erstmal alles alleine Regeln musste eine 50% EU Entschädigung beantragen?

Danke im Vorraus für eure Erfahrungen und Antworten
 

armeniangirl

Neues Mitglied
08.10.2018
1
0
Hallo! Ich bin Mariam aus Armenien und bin jetzt Au-Pair für 1 Jahr in Deutschland. Ich wohne seit 3 Monaten nähe Nürnberg.
Es tut mir leid mein Deutsch ist noch nicht so gut. Ich gehe zu Sprachkurs am Montag und Mittwoch jede Woche.

Ich habe eine Frage.
Ich bin 4 mal geflogen mit Eurowings. Ich fliege Nürnberg nach Düsseldorf am Freitag 21.09.2018. Die Flugnummer ist EW 9065.
Der Flug wurde cancelled. Eurowings hat mir 10 Stunden vor Flug eine Nachricht geschickt. Ich fliege erst am 22.09.2018.

Bei Rückflug am Sonntag (EW 9066) am 23.09.2018 ist das selbe. Der Flug cancelled. Ich fliege erst am 24.09.2018.

Dann bin ich am 05.10.2018 mit EW 9065 geflogen. Alles gut.
Aber am 07.10.2018 Flug EW 9066 wieder cancel. Ich war am Gate und 20 minuten vor Flug es kam ein Arbeiter und hat gesagt der Flug ist cancel.

Also, ich habe gehört es gibt eine compensation von 250€ pro Flug. Ist das richtig?
Ich habe Eurowings geschrieben per E-Mail aber sie antworten nicht.

Ich weiß nicht was ich kann jetzt machen?

Ich bekomme nur 260€ im Monat und ich glaube ein Anwalt ist sehr teuer.
Und für mich sind 750€ (3x 250€) sehr sehr viel Geld.

Ich melde mich hier und vielleicht kann mir jemand helfen.

Und bitte Entschuldigung für mein Deutsch, ich lerne noch nicht lange.

Mariam
 

aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
723
158
Nürnberg
Hallo zusammen,

Jetzt hat es erstmals mich getroffen,
Bräuchte da kurze Info ob ich richtig liege:

Gebucht war :
LAX-SFO (DL)
SFO-AMS-NUE (KL)

SFO-AMS wurde heute Nacht (weniger 36 h vor Abflug) CAX.

Umgebucht auf
LAX-AMS-NUE all KL.

Hatte mich auf 787 auf SFO-AMS gefreut, Jetzt wird es 74M, schade aber na gut.( freie 3er Reihe ist futsch)

Ich verlasse LAX jetzt 45 Minuten später, komme in NUE allerdings zur selben Zeit an. Allerdings in AMS 3:45 Aufenthalt statt ursprünglich 0:55.


Bin ich richtig der Annahme dass mir zwar 600 Euro zustehen wegen der CAX, ABER die um 50% gekürzt wird weil ich nicht später am endgültigen Zielort ankomme?

Oder kann man hier das Leg nach Amsterdam einzeln betrachten und sagen ich fliege jetzt knappe 3 Stunden früher los (LAX13:40 zu SFO 16:30)


(Die Forderung würde ja eh an KLM gehen, ist es da egal dass der Ursprüngliche Abflugort sich nicht ändern?)


Danke im voraus
Muss mich jetzt mal selbst zitieren,
Ich wurde erneut umgebucht.


Neu:
LAX-JFK (DL)
JFK-AMS-NUE (KL)

Abflug in LAX jetzt 09:30, Ankunft bleibt gleich.

In der ursprünglichen Mail würde ich allerdings nicht über meine Passagierrechte aufgeklärt.
(Nur als Info)


Somit - mehr als 3 Stunden früher - steht mir der Ausgleich ja wieder zu, wenn auch nur 50% da sich mit der Ankunft nix geändert hat.
Liege ich (wenigstens hier) richtig?
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
Muss mich jetzt mal selbst zitieren,
Ich wurde erneut umgebucht.


Neu:
LAX-JFK (DL)
JFL-AMS-NUE (KL)

Abflug in LAX jetzt 09:30, Ankunft bleibt gleich.

In der ursprünglichen Mail würde ich allerdings nicht über meine Passagierrechte aufgeklärt.
(Nur als Info)


Somit - mehr als 3 Stunden früher - steht mir der Ausgleich ja wieder zu, wenn auch nur 50% da sich mit der Ankunft nix geändert hat.
Liege ich (wenigstens hier) richtig?

Vereinfach beschrieben es gibt hier zwei Meinungen:

Ich würde dem Inhalt aus der Verordnung folgen und davon ausgehen, ja eine Kürzung um 50% ist zulässig.

Es gibt aber die Meingung einiger Anwälte, die einfach noch näher dran an der Materie sind, die eine andere Meinung vertreten.
Indem Fall wird grundsätzlich argumentiert das ein solch früherer Abflug eine "rechtswidrige" Ersatzbeförderung darstellt es daher keine Kürzung geben kann.

Ob das inzwischen höchstrichterlich entschieden wurde ist mir im Moment nicht bekannt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
Hallo! Ich bin Mariam aus Armenien und bin jetzt Au-Pair für 1 Jahr in Deutschland. Ich wohne seit 3 Monaten nähe Nürnberg.
Es tut mir leid mein Deutsch ist noch nicht so gut. Ich gehe zu Sprachkurs am Montag und Mittwoch jede Woche.

Ich habe eine Frage.
Ich bin 4 mal geflogen mit Eurowings. Ich fliege Nürnberg nach Düsseldorf am Freitag 21.09.2018. Die Flugnummer ist EW 9065.
Der Flug wurde cancelled. Eurowings hat mir 10 Stunden vor Flug eine Nachricht geschickt. Ich fliege erst am 22.09.2018.

Bei Rückflug am Sonntag (EW 9066) am 23.09.2018 ist das selbe. Der Flug cancelled. Ich fliege erst am 24.09.2018.

Dann bin ich am 05.10.2018 mit EW 9065 geflogen. Alles gut.
Aber am 07.10.2018 Flug EW 9066 wieder cancel. Ich war am Gate und 20 minuten vor Flug es kam ein Arbeiter und hat gesagt der Flug ist cancel.

Also, ich habe gehört es gibt eine compensation von 250€ pro Flug. Ist das richtig?
Ich habe Eurowings geschrieben per E-Mail aber sie antworten nicht.

Ich weiß nicht was ich kann jetzt machen?

Ich bekomme nur 260€ im Monat und ich glaube ein Anwalt ist sehr teuer.
Und für mich sind 750€ (3x 250€) sehr sehr viel Geld.

Ich melde mich hier und vielleicht kann mir jemand helfen.

Und bitte Entschuldigung für mein Deutsch, ich lerne noch nicht lange.

Mariam

Grundsätzlich kommt der Anspruch für die drei Fälle der Anullierung in Frage, allerdings müsste man hier prüfen was die Ursache der jeweiligen Anullierung war.
Denn bei außergewöhnlichen Umständen braucht die Airline keine Ausgleichszahlung zu leisten.

Allerdings sind zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung durch die Verlegung der Flüge auf den nächsten Tag entstanden? Diese Kosten hat Eurowings auf jeden Fall zu erstatten.

Was den Anspruch auf Ausgleichsazhlung angeht einfach den Anspruch einreichen und sehen was EW zurück schreibt, es gibt ja Berichte dass EW die Praxis geändert hat und freiwillig berechtigte Forderungen bezahlt.
Grundsätzlich gibt es auch neben dem Rechtsweg ein kostenloses Verfahren der Schlichtungsstelle.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Vereinfach beschrieben es gibt hier zwei Meinungen:

Ich würde dem Inhalt aus der Verordnung folgen und davon ausgehen, ja eine Kürzung um 50% ist zulässig.

Es gibt aber die Meingung einiger Anwälte, die einfach noch näher dran an der Materie sind, die eine andere Meinung vertreten.
Indem Fall wird grundsätzlich argumentiert das ein solch früherer Abflug eine "rechtswidrige" Ersatzbeförderung darstellt es daher keine Kürzung geben kann.

Ob das inzwischen höchstrichterlich entschieden wurde ist mir im Moment nicht bekannt.


Schön zusammengefasst.

Bei Abflug drei h vorher ist eine Kürzung um die Hälfte weder vom Wortlaut gedeckt noch sachgemäß. Von daher auf den vollständigen Betrag bestehen!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
Schön zusammengefasst.

Bei Abflug drei h vorher ist eine Kürzung um die Hälfte weder vom Wortlaut gedeckt noch sachgemäß. Von daher auf den vollständigen Betrag bestehen!

Nun wenn ich eben die VO lese habe ich eben den Art. 5 der die Tatbestandsvoraussetzungen regelt wann denn ein Anspruch auf Ausgleichszahlung entsteht.
Der Absatz 2 des Art. 7 hat wieder Tatbestandsvoraussetzung wann die Airline kürzen kann.

Daher ergibt sich das nicht so zwingend warum eben kein früherer Abflug statt finden darf wenn der Pax denn zustimmt.
Aber ich komme eben in der Hauptsache aus dem Strafrecht da sind die Muster ja ganz andere als im Zivilrecht.

Aber die Frage bleibt hat sich eigentlich ein OLG oder BGH oder sogar der EuGH damit auseinander gesetzt?

Das Kernargument bleibt ja folgendes: Der Kunde hat zugestimmt früher ab zu fliegen und ist nicht verspätet angekommen daher ist es angemessen die Airline zu "belohnen" und eben den Anspruch um die Hälfte zu kürzen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Nun wenn ich eben die VO lese habe ich eben den Art. 5 der die Tatbestandsvoraussetzungen regelt wann denn ein Anspruch auf Ausgleichszahlung entsteht.
Der Absatz 2 des Art. 7 hat wieder Tatbestandsvoraussetzung wann die Airline kürzen kann.

Daher ergibt sich das nicht so zwingend warum eben kein früherer Abflug statt finden darf wenn der Pax denn zustimmt.
Aber ich komme eben in der Hauptsache aus dem Strafrecht da sind die Muster ja ganz andere als im Zivilrecht.

Aber die Frage bleibt hat sich eigentlich ein OLG oder BGH oder sogar der EuGH damit auseinander gesetzt?

Das Kernargument bleibt ja folgendes: Der Kunde hat zugestimmt früher ab zu fliegen und ist nicht verspätet angekommen daher ist es angemessen die Airline zu "belohnen" und eben den Anspruch um die Hälfte zu kürzen.


Das ist so nicht richtig, weil Art. 7 Abs. 2 auf Art. 8 verweist.

Bei einer (bzw. bei mehr als einer Woche Vorlauf zwei Stunden ) mag das noch begründbar sein. Aber ein Abflug drei Stunden vorher ist schlicht keine nach Art. 8 geschuldete Leistung, womit die rechtzeitige Ankunft ins Leere läuft.

Schätze dass es bei Abflügen v. max einer h vor der ufsprünglichen Abflugzeit irgendwann mal ´ne höchstrichterliche Entscheidung geben könnte. Bei drei h sehe ich dafür wenig Bedarf. Jedenfalls hatte ich noch nie Schwierigkeiten, da die volle Ausgleichszahlung durchzubringen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
Das ist so nicht richtig, weil Art. 7 Abs. 2 auf Art. 8 verweist.

Bei einer (bzw. bei mehr als einer Woche Vorlauf zwei Stunden ) mag das noch begründbar sein. Aber ein Abflug drei Stunden vorher ist schlicht keine nach Art. 8 geschuldete Leistung, womit die rechtzeitige Ankunft ins Leere läuft.

Schätze dass es bei Abflügen v. max einer h vor der ufsprünglichen Abflugzeit irgendwann mal ´ne höchstrichterliche Entscheidung geben könnte. Bei drei h sehe ich dafür wenig Bedarf. Jedenfalls hatte ich noch nie Schwierigkeiten, da die volle Ausgleichszahlung durchzubringen.

as muss ich mir nochmal in Ruhe anschauen aber der Art. 7 Abs. 2 verweist ja nur allgemein auf Art. 8 und dort wird ja in Abs. 1b von "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren
Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder" gesprochen sonst aber immer nur auf die tatsächliche Ankunftszeit abgestellt.

Ich lese da jetzt nicht raus dass der Abflug nicht auch früher statt finden kann, es sei denn natürlich es ergibt sich aus der Definition "früüstestmöglichen Zeitpunkt" durch die Rechtsprechung.
Klar ist dass der Pax einen früheren Abflug nicht akzeptieren muss aber wenn er es freiweillig macht und die Verspätung abgewendet wird warum dann nicht eben auch die Kürzung dagegen halten?
D
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Es geht, wie schon x Male geschrieben, um die Auslegung der "frühestmöglichen Ersatzbeförderung". In der Tat.

Aus meiner Sicht kann "frühstmöglich" nur bedeuten: ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Beförderung. Bei einer bzw. (bei mehr als einer Woche Vorlauf) zwei Stunden vor Abflug mag auch eine andere Auffassung begründbar sein.

Aber in allen anderen Fällen kommen ich wieder mit meinem Lieblingsbeispiel:

Flug Weihnachten 2019 wird Weihnachten 2018 gestrichen. Ersatzbeförderung wird für Ostern 2019 angeboten. Nutzt der Fluggast die, kommt er definitiv "rechtzeitig" an. Ist aber natürlich Quatsch. Es geht ja gerade um den Zeitverlust, der letztlich sowohl am Endziel als auch am Ausgangsflughafen eintreten kann. Was übrigens auch die Begründung d. EuGH für das Verspätungs-Urteil seinerzeit war.

Aber wie gesagt: Kann mich an kein Gerichtsverfahren erinnern, in dem diese Frage mal ernsthaft thematisiert worden wäre.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.957
2.344
Darum ja immer unter der Voraussetzung dass sich Pax und Airline über den früheren Abflug einig sind.

Der Pax muss ja einen früheren Abflug nicht hinnehmen und kann im Zweifelsfall ja auch den früheren Flug ablehnen und einen späteren verlangen oder eben auch selbst buchen und die Kosten für die Ersatzbeförderung einfordern.

Grundsätzlich sehe ich aber kein Problem das wenn Pax und Airline sich per Vergleich auf einen früheren Abflug einigen dann eben nur noch 50% der Ausgleichszahlung fällig wird.

Kann man so sehen und muss man ja auch nicht, ich habe ja auch damals die 600Euro von Airberlin gerne mitgenommen als ich noch zufällig den früheren, verspäteten STR-DUS Flug bekommen hatte.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.151
8.020
HAM
Grundsätzlich kommt der Anspruch für die drei Fälle der Anullierung in Frage, allerdings müsste man hier prüfen was die Ursache der jeweiligen Anullierung war.
Denn bei außergewöhnlichen Umständen braucht die Airline keine Ausgleichszahlung zu leisten.

Allerdings sind zusätzliche Kosten für Unterkunft und Verpflegung durch die Verlegung der Flüge auf den nächsten Tag entstanden? Diese Kosten hat Eurowings auf jeden Fall zu erstatten.

Was den Anspruch auf Ausgleichsazhlung angeht einfach den Anspruch einreichen und sehen was EW zurück schreibt, es gibt ja Berichte dass EW die Praxis geändert hat und freiwillig berechtigte Forderungen bezahlt.
Grundsätzlich gibt es auch neben dem Rechtsweg ein kostenloses Verfahren der Schlichtungsstelle.

Da ich an den genannten Tagen auch betroffen war: Es gab keiner außergewöhnlichen Umstände. Es gab schlicht keine Maschine. Die für DUS-NUE musste nach PMI, weil da eine fehlte, die für HAM-NUE eingeplante musste nach Korfu, sprich das typische Chaoas von Eurowings.

Ich habe für die Flüge mein Geld schon erhalten. Schreibt man eine Email an die angegebene Adresse, so dauert es mindestens 20 Wochen, bevor etwas passiert. Gottseidank habe ich die Emailadresse des Leiters Customer Relations, damit ging es dann recht schnell. Ich kann dir nur raten: Forderung stellen und wenn nach ca. 6 Wochen nichts gezahlt wurde, zum Anwalt. Da musst du dann erst mal in Vorleistung gehen, das wird für Dich vermutlich schwierig. Alternative frage doch mal bei dem User kexbox an, er kann dich bestimmt vertreten.
 
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gotnos

Neues Mitglied
03.08.2018
3
0
Bin am 25.7 von Olbia nach Hannover geflogen. Der Flieger kam schon zu spät aus Hannover in Olbia an. Als wir dann endlich losgeflogen sind und in Hannover gelandet sind waren es 2:52 min also unter 3h also keine Anspruch auf Entschädigung. Das Problem ist aber, dass wir nicht aus dem Flugzeug konnten, da die Flugzeugtreppe nicht an das Flugzeug herangefahren werden konnte und wir somit in der Bullenhitze im Flugzeug ohne Klimaanlage (defekt) ausharren mussten.
Nach 3:32 min konnte dann endlich die Treppe ans Flugzeug ran und dann ging endlich die Tür auf und wir konnten raus. Hab ich jetzt Anspruch auf Entschädigung? Meine Anfrage an Eurowings wurde abgewiesen, da die sich einfach auf die Landezeit beschränken.