EU Fluggastrechte / Annullierung

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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
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Super, dann mache ich das heute Abend in Ruhe. Ich schicke Ihnen einfach 3 E-Mails. Das klingt zuversichtlich! :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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2.344
@dimi @alinakl

Mal ganz grundsätzlich: Den Flug zu stornieren, statt Ersatzbeförderung zu fordern, ist zwar in der Tat keine gute Idee. Wenn das Luftfahrtunternehmen den betroffenen Pax allerdings nicht über seine Fluggastrechte aufklärt, im Ergebnis ein unbeachtlicher "Fehler".

Sein Wahlrecht kann natürlich nur erfolgreich ausüben, wer seine Wahlmöglichkeiten kennt.

Von daher: Auf Maximalforderung gehen! Daher Ausgleichszahlungen UND Mehrkosten (Storno natürlich von den neuen Flugscheinkosten abziehen).

Guter Einwand, ich bin jetzt von den Gesellschaften ausgegangen die ich sonst immer nutze, bisher haben alle Skyteam/Oneworld Airlines als es zu Anullierungen kam einen entsprechenden Standardtext mitgeschickt der eben auf die Rechte verweist.
WOW kann natürlich anders verfahren und die Aufklärung unterlassen, dann kann man es natürlich mit entsprechender Argumentation bei fehlender Belehrung versuchen.

Aber grundsätzlich macht die Erstattung statt Ersatzbeförderung nur Sinn wenn das neue Ticket günstiger ist.

Allerdings kommt mir gerade ein Gedanke gibt es eigentlich einen fixen Zeitpunkt bis zu diesem das Wahlrecht ausgeübt werden muss?
Man könnte bei wiederkehrenden Strecken auf die Idee kommen gemäß Art. 8 Abs. 1c sich die Option offen zu halten diesen Flug für einen Zeitpunkt ein zu setzen an dem die Preise höher als üblich sind.
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
WOW Air war schnell. Die eine E-Mail wurde mit "Your are already being assisted on request number ..." (quasi) ignoriert (!) und bei der anderen E-Mail kam nur folgendes zurück:

Dear Dimi,

Thank you for contacting WOW air!

Please be more clear with what you wish us to help you with and we will gladly assist you.

In the meantime, have a lovely day!

Kind regards
Joyce
WOW air

Ich habe mir nun die Mühe gemacht für ihn und das alles mit C&P zusammengetan. Mal sehen was jetzt kommt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
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WOW Air war schnell. Die eine E-Mail wurde mit "Your are already being assisted on request number ..." (quasi) ignoriert (!) und bei der anderen E-Mail kam nur folgendes zurück:



Ich habe mir nun die Mühe gemacht für ihn und das alles mit C&P zusammengetan. Mal sehen was jetzt kommt. ;)

Ich bevorzuge für solche Sachen ja immer noch das gute alte Fax, allerdings fehlt mir in dem Zusammenhang die Erfahrung mit WOW.
Ansonsten eben doch das ganze auf dem Postweg einreichen.

Ich habe eben die Erfahrungen mit anderen Airlines gemacht dass es immer besser war die Forderungen getrennt zu behandeln insbesondere wenn es einmal um die Ersatzbeförderung und das andere mal um die Ausgleichszahlung ging.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.811
1.244
MUC, BSL
Mit der bitte um Klärung:

LH2402 MUC - BSL 21.45h - 22.40h CAX 8h vor Abflug.

Umbuchung auf

LH2392 MUC - BSL 19.40h - 20.35h

250€ weil >1h früherer Abflug oder 125€ weil >1h früherer Abflug aber <2h spätere Ankunft?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.344
Mit der bitte um Klärung:

LH2402 MUC - BSL 21.45h - 22.40h CAX 8h vor Abflug.

Umbuchung auf

LH2392 MUC - BSL 19.40h - 20.35h

250€ weil >1h früherer Abflug oder 125€ weil >1h früherer Abflug aber <2h spätere Ankunft?

Selber Fall wie schon einige Seiten vorher diskutiert es gibt wieder zwei Meinungen und Argumente für beide Seiten.

Einfach zusammengefasst nach dem reinen Wortlaut der VO ja die Airline kann kürzen, folgt man der Argumentation der Anwälte ist ein früherer Abflug rechtswidrig also Anspruch in voller Höhe.

Gerichtlich entschieden wurde dieser Sachverhalt wohl nicht daher einfach die volle Summe einreichen und sehen was passiert.
S
 
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Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
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2.395
FRA
Folgender Sachverhalt wir waren Anfang August auf dem berühmt-berüchtigten Laudamotion-Flug OE319 von PMI nach FRA. Dieser ist wie so viele Flüge die Wochen davor rund 2h verspätet abgeflogen und musste dann nach HHN umgeleitet werden. Geplante Ankuftszeit in FRA war 22:45. Gelandet sind wir in HHN gegen 00:30. Mit Wartezeit auf die Shuttlebuse und Transfer sind wir dann letztendlich gegen 02:30 angekommen. Also eigentlich eine klare Sache.

Habe dann über die Ryanair-Seite die Entschädigung beantragt. Heute dann endlich die Antwort von Laudamotion: Man verweigert die Zahlung, weil angebliche Sicherheitsbedenken für die Umleitung verantwortlich waren. Ist natürlich absoluter Käse.

Nun meine Frage: Reicht die Kontaktaufnahme übers Formular und die schriftliche Weigerung OEs zu leisten schon aus um einen Anwalt einzuschalten ohne am Ende ggf. auf den Kosten hierfür sitzen zu bleiben? Oder sollte ich sicherheitshalber noch ein Einschreiben mit Fristsetzung nach Schwechat (bzw. Dublin da op by FR) schicken?

Danke

PS: OE hat es zwar nicht als Begründung angegeben, aber könnte man sich darauf berufen, dass man mit weniger als 3h Verspätung in HHN gelandet ist? Habe mal irgendwo gelesen, dass Umleitung auf Flughäfen der gleichen Stadt zulässig seien. Nun ist Hahn ganz sicher nicht Frankfurt, aber ich weiß ja nicht wie groß da der Spielraum ist.

Und noch ganz allgemein. Mal angenommen wir wären mit unter 3h Verspätung in FRA mit dem Bus eingetroffen. Müsste FR/OE dann nicht leisten?
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
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LEJ/DRS
puh fast 5000 Seiten (zumindest über Tapatalk), Respekt [emoji6]
zuerst einmal Hallo und sorry falls die gleiche Frage hier schon irgendwo versteckt ist

Ich bin gestern mit Familie aus den Staaten zurück nach MUC geflogen und hätte dann eigentlich einen Anschluss nach Prag gehabt. Ca. 2h vor Abflug kam dann die Nachricht in der LH App das der Flug annulliert wurde. Die (wirklich) sehr freundlichen Damen am Lounge Empfang hatten auch schon Ersatztickets gedruckt, was ich aber nicht annehmen wollte (Flug via FRA nach PRG mit mehr als 4h späterer Ankunft). Also habe ich einen Mietwagen bei SIXT gebucht (Einwegmietzuschlag München-Prag sind fluffige 600€ !!) und war so gegen halb 2 statt Abends um 6 in Prag.

soweit die Vorgeschichte

Frage: gibt es jetzt neben der Erstattung der Mietwagenkosten, Mautpickerl und Benzin jetzt trotzdem noch die 250€ pro Nase?

Danke und viele Grüße


PS: war alles Lufthansa
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Wenn das Angebot ueber FRA die anderweitige Befoerderung zum fruehestmoeglichen Zeitpunkt darstellte, gibt nichts es ausser den 250 EUR. Und das auch natuerlich nur, wenn keine aussergewoehnlichen Umstaende vorliegen.

Und, pardon my French, angesichts der Chuzpe, trotz adaequater Ersatzbefoerderung und wirklich akzeptabler Verspaetung mal so eben einen so exorbitant teuren Mietwagen zu nehmen (war Netjets nicht verfuegbar?), kann man LH nur fast wuenschen, dass aussergewoehnliche Umstaende zu bejahen sind.
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
357
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LEJ/DRS
...kann man LH nur fast wuenschen, dass aussergewoehnliche Umstaende zu bejahen sind.

da machst Du aber Deinem Nicknamen alle Ehre ;)

da das Wetter ja letzten Samstag vom feinsten war, würde ich AU deswegen ausschließen. Die Frage war ja auch eher nach den zusätzlichen Kosten, oder ob man gleich die Erstattung des Flugpreises für dieses letzte Flugsegment verlangen sollte. Wenn ich das jetzt richtig verstehe, ist Mietwagen eher keine „vergleichbare Reisebedingung“?

und... bei einem Einzelflug hätte ich den Mietwagen sicher nicht genommen, aber nach einem Flug über den Teich will ich nach Hause und nicht nochmal zusätzlich Frankfurt besuchen und da neben der Wartezeit vielleicht noch weitere Verspätungen aufsammeln. Diese ergeben sich ja erfahrungsgemäß dann eher Abends und da hatte ich echt keinen Bock drauf. Insofern passen die Summe der 250€ Beträge und die Mietwagenkosten schon
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
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LEJ/DRS
bezüglich frühestmöglichen Zeitpunkt habe ich gerade mal recherchiert. Dies wäre eigentlich MUC-FRA um 10 Uhr und FRA-PRG um 12:30 Uhr gewesen. Angeboten wurde aber MUC-FRA 14Uhr und FRA-PRG 16:35 Uhr. Da die Mitteilung der Annullierung 8:35 kam, wäre der frühere Flug machbar gewesen.

Heißt jetzt sie haben mir nicht den frühest möglichen angeboten, oder ist die Definition abhängig von verfügbaren Plätzen?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Sie müssen dir selbstverständlich keine Verbindung anbieten, auf der du dann wegen Überbuchung hängen bleibst. Du müsstest also wissen, ob auf beiden früheren Flügen noch Plätze frei (buchbar) gewesen wären.
 
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Airsicknessbag

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11.01.2010
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bei einem Einzelflug hätte ich den Mietwagen sicher nicht genommen, aber nach einem Flug über den Teich will ich nach Hause

Das letzte, woran ich nach einem Langstreckenflug ueber Nacht daechte, waere, anschliessend nochmal 400 km Auto zu fahren. Aber jeder Jeck ist anders...

Zusaetzlich finde ich den Ansatz, ein paar hundert Euro auszugeben, um eine Stunde frueher als mit der Bahn anzukommen, etwas befremdlich. Fluggastrechte sind nun auch keine Generalvollmacht, jegliches Augenmass ueber Bord zu werfen.
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
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LEJ/DRS
Das letzte, woran ich nach einem Langstreckenflug ueber Nacht daechte, waere, anschliessend nochmal 400 km Auto zu fahren. Aber jeder Jeck ist anders...

eben, ich fahre lieber Auto als nochmal 5h am Flughafen rumzuhängen

Zusaetzlich finde ich den Ansatz, ein paar hundert Euro auszugeben, um eine Stunde frueher als mit der Bahn anzukommen, etwas befremdlich. Fluggastrechte sind nun auch keine Generalvollmacht, jegliches Augenmass ueber Bord zu werfen.

wie kommst Du auf das schmale Brett mit der einen Stunde? Die früheste Bahnverbindung wäre 16:30 in Prag gewesen, allerdings am Hauptbahnhof und da bist du mit Gepäck noch nicht am Flughafen (wo mein Auto stand)

Mit dem Auto war ich kurz nach 13 Uhr in Prag und mit der angebotenen Verbindung wäre ich 17:30 Uhr da gewesen. Insofern war das Auto durchaus adäquat was den Zeitfaktor angeht.
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Die früheste Bahnverbindung wäre 16:30 in Prag gewesen, allerdings am Hauptbahnhof und da bist du mit Gepäck noch nicht am Flughafen (wo mein Auto stand)

1431 am Hbf. Die anschliessende Fahrt zum Flughafen duerfte marginal laenger dauern als die Rueckgabe des Mietwagens.

Letztlich haengt's halt daran, warum LH Euch nicht den frueheren Flug gegeben hat.
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
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LEJ/DRS
um 14:31 mit der Bahn in Prag zu sein, hätte man 8:43 in München Hbf sein müssen. Um kurz vor 9 kam allerdings erst die Annullierung.
Anyway die Diskussion über persönliche Eitelkeiten und wer sich für wie viele EUR einen Mietwagen leisten kann, führt an dieser Stelle zu nichts. Ich frage mich allerdings, ob es diese Animositäten auch ohne die Erwähnung der (exorbitant hohen) Einwegmiete gegeben hätte. Ich habe diese eigentlich nur erwähnt, um andere Reisende auf diese (in meinen Augen) Abzocke aufmerksam zu machen.
Und abschließend: ich werde es finanziell überstehen ;)
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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um 14:31 mit der Bahn in Prag zu sein, hätte man 8:43 in München Hbf sein müssen. Um kurz vor 9 kam allerdings erst die Annullierung.

Um 0835 hiess es oben. Da waere die Abfahrt um 0908 in Freising sportlich aber machbar gewesen.

Ich frage mich allerdings, ob es diese Animositäten auch ohne die Erwähnung der (exorbitant hohen) Einwegmiete gegeben hätte.

Das ist keine Animositaet, sondern meine juristische Einschaetzung zum Thema Schadensminderungspflicht ;)
 

flashbyte

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20.01.2016
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LEJ/DRS
Man sollte mit über 10k Beiträgen in einem Vielflieger Forum eigentlich wissen das zu einem Überseeflug meist auch Gepäck gehört. Insofern Nein Herr Oberschlau, 0908 Freising wäre auch sportlich nicht möglich gewesen, da das auszuladende Gepäck erst kurz vor halb 10 am Band 10 rauskam.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
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Man sollte mit über 10k Beiträgen in einem Vielflieger Forum eigentlich wissen das zu einem Überseeflug meist auch Gepäck gehört. Insofern Nein Herr Oberschlau, 0908 Freising wäre auch sportlich nicht möglich gewesen, da das auszuladende Gepäck erst kurz vor halb 10 am Band 10 rauskam.

Das weiss man mit 6 Beiträgen vielleicht noch nicht, aber es gibt hier viele Mitforisten, die solche Tripps nur mit Handgepäck machen. Die Info, dass man erst 60 min nach der Annullierung sein Gepäck hatte, die fehlte in deinen bisherigen Posts allerdings.
 

Gulliver

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10.11.2009
1.604
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
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Gulliver

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10.11.2009
1.604
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Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ist ja kein Geheimnis, dass ich Fluggäste vertrete. Aber wie man zu einer solchen Entscheidung gelangen kann, verstehe ich dennoch nicht.

:)

Verstehen kann ich das auch nicht. Aber genauso wenig verstehe ich den Standpunkt der Fluggesellschaften, dass sie bei Leuten die eine Strecke verfallen lassen eine "Neuberechnung des Tarifs" durchführen. Allerdings erkenne ich gewisse Parallelen zwischen diesen Überlegungen, sodass meines Erachtens die Gerichte und die Fluggesellschaften bei diesen Überlegungen schon ähnlich Ticken ;)
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
357
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LEJ/DRS
Das weiss man mit 6 Beiträgen vielleicht noch nicht, aber es gibt hier viele Mitforisten, die solche Tripps nur mit Handgepäck machen. Die Info, dass man erst 60 min nach der Annullierung sein Gepäck hatte, die fehlte in deinen bisherigen Posts allerdings.

wow, mit Familie (schrieb ich im OP) fliegen hier tatsächlich Leute nur mit Handgepäck? Respekt, was habt Ihr für Frauen??

... und das mit den 6 Beiträgen ist arg billig. Ich bin in diversen Foren teilweise seit 2002 unterwegs, aber die Anzahl der Beiträge bzw. die Dauer der Zugehörigkeit zu einem Forum sagt mal null über irgendwas oder jemanden aus (eine hohe Beitragszahl ist manchmal sogar ein negatives Bild, aber das zu beurteilen maße ich mir ggü. airsicknessbag nicht an).

Und was Flugwissen angeht, nimm einfach mal an das ich auch ein wenig Flugerfahrung habe ;)
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Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Verstehen kann ich das auch nicht. Aber genauso wenig verstehe ich den Standpunkt der Fluggesellschaften, dass sie bei Leuten die eine Strecke verfallen lassen eine "Neuberechnung des Tarifs" durchführen. Allerdings erkenne ich gewisse Parallelen zwischen diesen Überlegungen, sodass meines Erachtens die Gerichte und die Fluggesellschaften bei diesen Überlegungen schon ähnlich Ticken ;)


Ein Zusammenhang, der sich mir jetzt nicht auf Anhieb erschließt... :)