EU Fluggastrechte / Annullierung

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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
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Ein Zusammenhang, der sich mir jetzt nicht auf Anhieb erschließt... :)
Die Fluggesellschaften sehen die Verbindung A->Z->B als eine einheitliche Leistung A->B und das Verlassen der Reisekette bei Z bedeutet in ihrer Logik auch eine Stornierung der gesamten Strecke A->B durch den Kunden und damit eine eigenmächtige Umbuchung auf A->Z. Also hat der Kunde die Strecke eigenmächtig komplett storniert und durch eine andere ersetzt.

Das Gericht geht in ähnlicher Weise wohl davon aus, dass der Transport von A nach B über Z ingesamt (und nicht nur teilweise) annulliert ist, wenn es irgendwo in der Reisekette eine Annullierung gibt. Entsprechend wird die volle Entschädigung für die Gesamtstrecke zugewiesen.
Ich hoffe, du kannst meiner Begründung folgen ;)
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
51
Wismut Aue
wow, mit Familie (schrieb ich im OP) fliegen hier tatsächlich Leute nur mit Handgepäck? Respekt, was habt Ihr für Frauen??

... und das mit den 6 Beiträgen ist arg billig. Ich bin in diversen Foren teilweise seit 2002 unterwegs, aber die Anzahl der Beiträge bzw. die Dauer der Zugehörigkeit zu einem Forum sagt mal null über irgendwas oder jemanden aus (eine hohe Beitragszahl ist manchmal sogar ein negatives Bild, aber das zu beurteilen maße ich mir ggü. airsicknessbag nicht an).

Und was Flugwissen angeht, nimm einfach mal an das ich auch ein wenig Flugerfahrung habe ;)
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Von so einem tollen Hecht wie du einer bist, erwartet man hier Antworten aber keine Fragen.
Aber manch einem ist nichts zu peinlich...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.932
CGN
wow, mit Familie (schrieb ich im OP) fliegen hier tatsächlich Leute nur mit Handgepäck? Respekt, was habt Ihr für Frauen??

... und das mit den 6 Beiträgen ist arg billig. Ich bin in diversen Foren teilweise seit 2002 unterwegs, aber die Anzahl der Beiträge bzw. die Dauer der Zugehörigkeit zu einem Forum sagt mal null über irgendwas oder jemanden aus (eine hohe Beitragszahl ist manchmal sogar ein negatives Bild, aber das zu beurteilen maße ich mir ggü. airsicknessbag nicht an).

Und was Flugwissen angeht, nimm einfach mal an das ich auch ein wenig Flugerfahrung habe ;)
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=;

Frei nach Volker Pispers: "Kann man dir nicht einfach eine Schwanzverlängerung anbieten?".
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Man sollte hier ein wenig mehr Sachlichkeit rein bringen.

Es gibt unterschiedliche Ansprüche zunächst den Anspruch auf Ausgleichzahlung.

Der Anspruch auf Ausgleichszahlung kommt in Betracht wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen und die Airline alles versucht hat den Schaden ab zu wenden.

Nach meiner Sicht ist die gesamte Strecke des Tickets entscheidend die Entfernung USA-Prag beträgt mehr als 3500km somit beträgt der Anspruch pro Reisenden 600Euro.
Das Argument, dass nur die anullierte Teilstrecke ausschlaggend sein sollte ist meiner Ansicht nach nicht stichhaltig, die Verzögerung und die entstehende Beeinträchtung ist in jedem Fall die selbe unabhängig davon ob die Anullierung im ersten oder zweiten Segment auftritt.

Hier einfach die 600Euro mit dem Verweis auf die Strecke USA-PRG einreichen.

Der zweite selbständige Anspruch unabhängig der Frage außergewöhnliche Umstände oder nicht besteht entweder in der Erstattung der nicht genutzten Teilstrecke oder dem Anspruch auf Ersatzbeförderung.

Im beschriebenen Fall kann man jedoch diskutiert werden ob die Wahl des Mietwagens die Voraussetzungen für vergleichbare Reisebedingungen erfüllen.

Ob das hier gegeben ist oder eben nicht wird man im zweifelsfall gerichtlich klären lassen, es gibt für beide Seiten durchaus stichhaltige Argumente, aber hier sollte man einfach die entsprechende Forderung mit Belegen einreichen und zunächst die Argumentation der Gegenpartei abwarten.
Im übrigen ist die Hohe Gebühr durchaus nachvollziehbar hier wurde das Fahrzeug in anderes Land verbracht und muss im Zweifelsfall mit entsprechenden Kostenaufwand zurück gebracht werden.

Das ist für den Kunden natürlich suboptimal aber die Höhe der Gebühr ist durchaus nachvollziehbar und sachlich begründet.

Im Ergebnis bleint einfach die Forderungen entsprechend ein zu reichen und ab zu warten welche Stellungnahme seitens LH erfolgt um dann diese Stellungnahme entsprechend zu prüfen und ein zu ordnen.
 
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Reaktionen: Batman und flashbyte

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
357
36
LEJ/DRS
Im Ergebnis bleint einfach die Forderungen entsprechend ein zu reichen und ab zu warten welche Stellungnahme seitens LH erfolgt um dann diese Stellungnahme entsprechend zu prüfen und ein zu ordnen.

Habe ich heute getan. Danke für Antwort.
Jetzt werde ich mal abwarten was passiert. Falls es tatsächlich Leute geben sollte, die das Ergebnis interessiert, kann ich auch Rückmeldung über das Ergebnis geben
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Habe ich heute getan. Danke für Antwort.
Jetzt werde ich mal abwarten was passiert. Falls es tatsächlich Leute geben sollte, die das Ergebnis interessiert, kann ich auch Rückmeldung über das Ergebnis geben

Je nach Antwort kann es sich übrigens lohnen den Fall an die Schlichtungsstelle zu geben, das Verfahren birgt kein Kostenrisiko und der einzige Nachteil ist eben die gewisse Verfahrensdauer selbst.

Ist eigentlich bekannt warum nicht einfach der nächste DirektfLug angeboten wurde?
Die hätte das Ziel ja bei pünktlicher Ankunft mit einer Verspätung von unter 4Stunden erreicht?
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
357
36
LEJ/DRS
Je nach Antwort kann es sich übrigens lohnen den Fall an die Schlichtungsstelle zu geben, das Verfahren birgt kein Kostenrisiko und der einzige Nachteil ist eben die gewisse Verfahrensdauer selbst.

Ist eigentlich bekannt warum nicht einfach der nächste DirektfLug angeboten wurde?
Die hätte das Ziel ja bei pünktlicher Ankunft mit einer Verspätung von unter 4Stunden erreicht?

Danke auch für den Hinweis :)

der Alternative Flug wäre sogar fast pünktlich zum ursprünglichen gewesen. Das Warum habe ich nicht gefragt, aber die Vermutung wäre „ausgebucht“.
 

Timberwolf

Erfahrenes Mitglied
08.06.2009
2.449
154
AMS/RTM
In Österreich ist ein interessantes Urteil zum Thema Fluggastrechte ergangen:

https://help.orf.at/stories/2941894/

Das OGH-Urteil im Wortlaut

Kurz zusammengefasst:
OS hat DUS-VIE storniert und der Reisenden nur Nachtzug (mit Umsteigen ohne Sitzplatzreservierung) oder einen Flug am nächsten Tag angeboten.
Sie hat sich den selbst DUS-SZG (vermutlich EW) und einen Zug nach Wien organisiert, die Kosten wollte OS dafür aber nicht übernehmen - der OGH hat aber OS zur Zahlung verpflichtet.
 
C

cweiss

Guest
Wenn die Flugzeiten bei einem Rückflug geändert wurden kann ich dann eigentlich das ganze Ticket stornieren?

Der Rückflug soll HKT-SIN-CDG-HAM sein jetzt wurde HKT-SIN um 10Minuten nach hinten gelegt und CDG-HAM 10Minuten früher, kann ich jetzt wirklich hergehen und das ganze Ticket stornieren? Weil ein neues Ticket via KUL würde sogar ein paar Euro weniger kosten.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Wenn die Flugzeiten bei einem Rückflug geändert wurden kann ich dann eigentlich das ganze Ticket stornieren?

Der Rückflug soll HKT-SIN-CDG-HAM sein jetzt wurde HKT-SIN um 10Minuten nach hinten gelegt und CDG-HAM 10Minuten früher, kann ich jetzt wirklich hergehen und das ganze Ticket stornieren? Weil ein neues Ticket via KUL würde sogar ein paar Euro weniger kosten.

Nö.

Du hast absolut keinen Schaden, also keinen Anspruch.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Nö.

Du hast absolut keinen Schaden, also keinen Anspruch.

Auf einen Schaden kommt es nicht an.

Grundsätzlich kann man in einre Änderung der Flugzeit eine Anullierung des Fluges und das Angebot der Ersatzbeförderung sehen.
Folgt man dieser Argumantation stehen dem Fluggast entsprechende Rechte nach Art. 8 der EU-VO zu.

Das Problem in diesem Fall besteht darin dass ein Amtsrichter durch "eine etwas kreative Sicht auf die Dinge" zum Ergebnis kommen könnte die Änderungen sind zu unbedeutend und verweigert einen entsprechenden Anspruch.

Ich würde zum Ergebnis kommen, dass im Fall einer geringen Zeitverschiebung die Frage des Rechts der Umbuchung im Hinblick der Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss, aber es besteht aus meiner Sicht keine Einwände dem Reisenden das Recht zum kostenfreien Rücktritt zu ermöglichen.

Aber vielleicht schreibt die Kollegen Umsteiger&Co noch etwas dazu.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Wenn die Flugzeiten bei einem Rückflug geändert wurden kann ich dann eigentlich das ganze Ticket stornieren?

Der Rückflug soll HKT-SIN-CDG-HAM sein jetzt wurde HKT-SIN um 10Minuten nach hinten gelegt und CDG-HAM 10Minuten früher, kann ich jetzt wirklich hergehen und das ganze Ticket stornieren? Weil ein neues Ticket via KUL würde sogar ein paar Euro weniger kosten.
Wer führt den diesen Flug durch ?

Vermutlich keine EU-Airline.
 

balleny

Neues Mitglied
22.07.2018
12
1
Moin moin,

ich hätte mal eine Frage: Vor einer Weile hatte ich eine Dienstreise mit OS und auf dem Rückweg gab es einige Annullierungen & Umbuchungen. Letztendlich habe ich eine zusätzliche Nacht in VIE verbringen dürfen.
Mein Arbeitgeber hat inzwischen von OS/(EW) die Erstattung der Hotelkosten bestätigt bekommen, ich hatte aber erwartet, dass zusätzlich auch die entsprechenden Summen nach Fluggastverordnung eingefordert werden. (das Reisebüro hat eine entsprechende Unterschrift von mir erhalten zur Vertretung gegenüber der Airline). Letztendlich wurden aber nur die entstandenen Kosten (Hotel + Essen) geltend gemacht.

Kann ich jetzt trotzdem noch dem die Entschädigung für die Annullierung/Verspätung einfordern? (falls ja, werde ich hier auch auch nochmal posten, ob mein Gedankengang dazu korrekt ist)
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
1.240
678
Ist das nicht so, dass die Entschädigung dem betroffenen Fluggast zusteht und nicht etwa dem Arbeitgeber? Vielleicht wurde deswegen auf die Forderung verzichtet und du musst dich selbst darum kümmern?
 

balleny

Neues Mitglied
22.07.2018
12
1
Offizielle Begründung gab es nicht (für die 1. Annullierung), bei der 2. war die Maschine verspätet und konnte dann nicht mehr starten, weil in STR Nachtflugverbot herrscht. Die Verspätung resultierte wohl aus Streiks in Frankreich/Italien?!? (Datum war der 8. Juni)
Aber die Details hierzu wollte ich seperat listen. Mir ging es zunächst um den Sachverhalt, ob ich noch Anspruch einfordern könnte, obwohl bereits der "Schaden" (=Hotelkosten) beglichen wurde.

Edit: @WeisseBank Den Schaden der Hotelkosten hatte ich in dem Sinne auch erst einmal privat (ausgelegt), aber halt auf einer Dienstreise. Daher frage ich hier halt auch nach, weil ich hoffe, dass hier jemand mehr Erfahrung hat, was die "Grenzen" betrifft