Folgender Sachverhalt wir waren Anfang August auf dem berühmt-berüchtigten Laudamotion-Flug OE319 von PMI nach FRA. Dieser ist wie so viele Flüge die Wochen davor rund 2h verspätet abgeflogen und musste dann nach HHN umgeleitet werden. Geplante Ankuftszeit in FRA war 22:45. Gelandet sind wir in HHN gegen 00:30. Mit Wartezeit auf die Shuttlebuse und Transfer sind wir dann letztendlich gegen 02:30 angekommen. Also eigentlich eine klare Sache.
Habe dann über die Ryanair-Seite die Entschädigung beantragt. Heute dann endlich die Antwort von Laudamotion: Man verweigert die Zahlung, weil angebliche Sicherheitsbedenken für die Umleitung verantwortlich waren. Ist natürlich absoluter Käse.
Nun meine Frage: Reicht die Kontaktaufnahme übers Formular und die schriftliche Weigerung OEs zu leisten schon aus um einen Anwalt einzuschalten ohne am Ende ggf. auf den Kosten hierfür sitzen zu bleiben? Oder sollte ich sicherheitshalber noch ein Einschreiben mit Fristsetzung nach Schwechat (bzw. Dublin da op by FR) schicken?
Danke
PS: OE hat es zwar nicht als Begründung angegeben, aber könnte man sich darauf berufen, dass man mit weniger als 3h Verspätung in HHN gelandet ist? Habe mal irgendwo gelesen, dass Umleitung auf Flughäfen der gleichen Stadt zulässig seien. Nun ist Hahn ganz sicher nicht Frankfurt, aber ich weiß ja nicht wie groß da der Spielraum ist.
Und noch ganz allgemein. Mal angenommen wir wären mit unter 3h Verspätung in FRA mit dem Bus eingetroffen. Müsste FR/OE dann nicht leisten?
Mir gehen die langen Bearbeitungszeiten langsam auf den Senkel. Spricht etwas gegen Ansetzen der 40€ Verzugspauschale bei Fluggastrecht-Fällen?
[FONT="]Mit Urteil vom 6. September 2018 ([/FONT]2-24 S 340/17[FONT="]) hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass eine Fluggesellschaft einem Fluggast bei einem berechtigen Anspruch auf Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechteverordnung (EG-VO 261/2004) die notwendigen Rechtsanwaltsgebühren erstatten muss, auch wenn sich die Fluggesellschaft bei Beauftragung des Anwalts noch nicht in Verzug befand.[/FONT]
https://www.anwalt.de/rechtstipps/erstattung-von-rechtsanwaltsgebuehren-fuer-die-vorgerichtliche-taetigkeit-ohne-verzug_147834.html
Voraussetzung ist natürlich, dass der Hauptanspruch besteht.
Hoffentlich der Todesstoß Flightright & Co
Voraussetzung ist natürlich, dass der Hauptanspruch besteht.
Hoffentlich der Todesstoß Flightright & Co
Wie so sollte?
Die breite Masse ist nicht in der Lage zu beurteilen ob ein Anspruch besteht, und scheut daher den Gang zum Anwalt ob der möglichen Kosten.
Dann lieber ohne Risiko zum teuren Dienstleister.
Es wird wohl einfacher und schneller sein im Fall des CLaim II das Verfahren über die Homepage zu nutzen wahrscheinlich werden im unteren Punkt nochmals die Bankverbindungsdaten abgefragt und nach wenigen Tagen ist die Überweisung da.
Alternativ gilt immer wenn die Absicht besteht wieder WOW in naher Zukunft zu fliegen eben den Voucher nehmen.
Der Rest sollte weiterhin sauber getrennt behandelt werden denn III ist im Gegensatz zu I nicht von der Frage abhängig ob außergewöhnliche Umstände vorlagen.
Daher kann man durchaus Fall III umgehend dem Anwalt übergeben da hier absolut null Prozessrisiko besteht.
Zu Fall I kommt es eben auf die eigene Risikobereitschaft an hier kann eben die Sache ebenfalls dem Anwalt übergeben werden mit einem gewissen Kostenrisikko oder man versucht zunächst das Verfahren der Schlichtungsstelle.
Dear WOW Air, hereby I claim compensation according to EU regulation of no. 261/2004 of 600 Euros. Before you claim bad weather conditions, here is the message you sent me: "Dear WOW air guest on WW721/WW153 SXF-ORD on 12FEB18. Due to technical problems with your aircraft from Keflavik to Chicago you will not be able to catch your onward connecting flight to ORD. Consequently, we are forced to cancel your travel today." So, hereby I claim 600 Euros for the cancellation on Feb 12 and I expect the compensation no later than in two weeks (Oct 10) otherwise I'm going to contact my lawyer. Best regards, Dimi
Heute morgen die Antwort von KLM im Posteingang gehabt.Hallo zusammen,
Jetzt hat es erstmals mich getroffen,
Bräuchte da kurze Info ob ich richtig liege:
Gebucht war :
LAX-SFO (DL)
SFO-AMS-NUE (KL)
SFO-AMS wurde heute Nacht (weniger 36 h vor Abflug) CAX.
Umgebucht auf
LAX-AMS-NUE all KL.
Hatte mich auf 787 auf SFO-AMS gefreut, Jetzt wird es 74M, schade aber na gut.( freie 3er Reihe ist futsch)
Ich verlasse LAX jetzt 45 Minuten später, komme in NUE allerdings zur selben Zeit an. Allerdings in AMS 3:45 Aufenthalt statt ursprünglich 0:55.
Bin ich richtig der Annahme dass mir zwar 600 Euro zustehen wegen der CAX, ABER die um 50% gekürzt wird weil ich nicht später am endgültigen Zielort ankomme?
Oder kann man hier das Leg nach Amsterdam einzeln betrachten und sagen ich fliege jetzt knappe 3 Stunden früher los (LAX13:40 zu SFO 16:30)
(Die Forderung würde ja eh an KLM gehen, ist es da egal dass der Ursprüngliche Abflugort sich nicht ändern?)
Danke im voraus
Ist blöd wegen einer Geburtstagsfeier, aber ja, wird wohl so drauf rauslaufen... danke für die Einschätzungen!Flieg am 30.3, wie auch immer, und gut.
Ist blöd wegen einer Geburtstagsfeier, aber ja, wird wohl so drauf rauslaufen... danke für die Einschätzungen!