EU Fluggastrechte / Annullierung

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DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
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Mir gehen die langen Bearbeitungszeiten langsam auf den Senkel. Spricht etwas gegen Ansetzen der 40€ Verzugspauschale bei Fluggastrecht-Fällen?
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.083
2.395
FRA
Folgender Sachverhalt wir waren Anfang August auf dem berühmt-berüchtigten Laudamotion-Flug OE319 von PMI nach FRA. Dieser ist wie so viele Flüge die Wochen davor rund 2h verspätet abgeflogen und musste dann nach HHN umgeleitet werden. Geplante Ankuftszeit in FRA war 22:45. Gelandet sind wir in HHN gegen 00:30. Mit Wartezeit auf die Shuttlebuse und Transfer sind wir dann letztendlich gegen 02:30 angekommen. Also eigentlich eine klare Sache.

Habe dann über die Ryanair-Seite die Entschädigung beantragt. Heute dann endlich die Antwort von Laudamotion: Man verweigert die Zahlung, weil angebliche Sicherheitsbedenken für die Umleitung verantwortlich waren. Ist natürlich absoluter Käse.

Nun meine Frage: Reicht die Kontaktaufnahme übers Formular und die schriftliche Weigerung OEs zu leisten schon aus um einen Anwalt einzuschalten ohne am Ende ggf. auf den Kosten hierfür sitzen zu bleiben? Oder sollte ich sicherheitshalber noch ein Einschreiben mit Fristsetzung nach Schwechat (bzw. Dublin da op by FR) schicken?

Danke

PS: OE hat es zwar nicht als Begründung angegeben, aber könnte man sich darauf berufen, dass man mit weniger als 3h Verspätung in HHN gelandet ist? Habe mal irgendwo gelesen, dass Umleitung auf Flughäfen der gleichen Stadt zulässig seien. Nun ist Hahn ganz sicher nicht Frankfurt, aber ich weiß ja nicht wie groß da der Spielraum ist.

Und noch ganz allgemein. Mal angenommen wir wären mit unter 3h Verspätung in FRA mit dem Bus eingetroffen. Müsste FR/OE dann nicht leisten?

Vielleicht kann ich hier nochmal nachhaken? Danke!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Mir gehen die langen Bearbeitungszeiten langsam auf den Senkel. Spricht etwas gegen Ansetzen der 40€ Verzugspauschale bei Fluggastrecht-Fällen?

Leider ja, das die Voraussetzungen nicht gegeben sind und diese Verzugspauschale nur für Entgeltforderungen angewendet werden kann.
Das ist bei einem pauschalen Schadensersatz wie der Ausgleichszahlung eben nicht der Fall.

Gegen lange Bearbeitungszeiten hilft daher nur die Methode, Forderung, Mahnung gegen Zustellnachweis, Mahnbescheid durchschnittliche Dauer bis zur Zahlung beträgt dann 5-7Wochen.
 
Zuletzt bearbeitet:

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.811
1.244
MUC, BSL
Ich glaube die breite Masse wäre zumindest bei den einfacher gelagerten durchaus in der Lage eine grobe Einschätzung vorzunehmen, dafür bedarf es wahrlich keines Anwaltes (die Durchsetzung ist natürlich wieder ein anderes Problem).

Da fehlts oft einfach an der Kenntnis der EU-VO.
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.883
36
MRS
Wie so sollte?
Die breite Masse ist nicht in der Lage zu beurteilen ob ein Anspruch besteht, und scheut daher den Gang zum Anwalt ob der möglichen Kosten.
Dann lieber ohne Risiko zum teuren Dienstleister.

Und das Urteil hilft eigentlich nur Deutschen. Anderswo, muss man für den Anwalt brav zechen. Hatte ein oder zwei Forderungen bei denen ich leer ausging. Obwohl die Airline 100% im Unrecht war, hätte der Gang zum Anwalt mehr gekostet als die Höhe der Kompensation.

---
Hab aktuell einen anderen interessanten Fall. Stopover gebucht. Erster Flug deutlich verspätet (Abflug >5 Stunden verspätet). Hat mir natürlich das Stopover zerschossen. Airline meint: Du bist ja mit Flug #2 pünktlich angekommen, also gibt es keine Kompensation.

Ich denke dass Folkerts nicht anwendbar ist: Dort hat der EuGh m.E. nämlich auf eine andere Frage beantwortet (nämlich Was passiert wenn Flug #1 weniger als 3 Stunden verspätet ist, man aber Flug #2 verpasst und somit >3 Stunden später ankommt). Hier geht es ja eigentlich um ein anderes Szenario (Flug #1 war ja bereits über 3 Stunden zu spät) und angesichts des ruinierten Stopovers will ich eigentlich Kompensation. Hätte die Flüge so nämlich nicht ohne Stopover gebucht.
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Hallo zusammen,

anbei ein Update zu meinen Claims an WOW Air:

I) Annulierung für den 11. Februar -> 600 Euro
II) Annullierung für den 12. Februar -> 600 Euro
III) Ausgleichszahlung: Neuer Preis 850 Euro, Alter Preis 250 Euro. -> 600 Euro.

Vor Monaten habe ich NUR den Claim I über die Homepage abgeschickt und dieser wurde abgelehnt.
Vor zwei Wochen habe ich dann den Claim II über die Homepage abgeschickt.
Zusätzlich habe ich (auch vor zwei Wochen) über E-Mail nochmal alle Claims I, II, III zusammen abgeschickt.

Nun habe ich (siehe Anhang) bezüglich Claim II über die Homepage eine Antwort bekommen.

Damit bin ich nicht zufrieden.
Eine Antwort über E-Mail habe ich leider nicht bekommen. Frist war gesetzt, meine Bankverbindung war angegeben.
Sollte ich es bei der Anzahl an Claims mit der Schlichtungsstelle probieren oder lieber direkt zum Anwalt?

Vielen Dank und viele Grüße!
 

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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Es wird wohl einfacher und schneller sein im Fall des CLaim II das Verfahren über die Homepage zu nutzen wahrscheinlich werden im unteren Punkt nochmals die Bankverbindungsdaten abgefragt und nach wenigen Tagen ist die Überweisung da.
Alternativ gilt immer wenn die Absicht besteht wieder WOW in naher Zukunft zu fliegen eben den Voucher nehmen.

Der Rest sollte weiterhin sauber getrennt behandelt werden denn III ist im Gegensatz zu I nicht von der Frage abhängig ob außergewöhnliche Umstände vorlagen.

Daher kann man durchaus Fall III umgehend dem Anwalt übergeben da hier absolut null Prozessrisiko besteht.

Zu Fall I kommt es eben auf die eigene Risikobereitschaft an hier kann eben die Sache ebenfalls dem Anwalt übergeben werden mit einem gewissen Kostenrisikko oder man versucht zunächst das Verfahren der Schlichtungsstelle.
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Es wird wohl einfacher und schneller sein im Fall des CLaim II das Verfahren über die Homepage zu nutzen wahrscheinlich werden im unteren Punkt nochmals die Bankverbindungsdaten abgefragt und nach wenigen Tagen ist die Überweisung da.
Alternativ gilt immer wenn die Absicht besteht wieder WOW in naher Zukunft zu fliegen eben den Voucher nehmen.

Der Rest sollte weiterhin sauber getrennt behandelt werden denn III ist im Gegensatz zu I nicht von der Frage abhängig ob außergewöhnliche Umstände vorlagen.

Daher kann man durchaus Fall III umgehend dem Anwalt übergeben da hier absolut null Prozessrisiko besteht.

Zu Fall I kommt es eben auf die eigene Risikobereitschaft an hier kann eben die Sache ebenfalls dem Anwalt übergeben werden mit einem gewissen Kostenrisikko oder man versucht zunächst das Verfahren der Schlichtungsstelle.

Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe nur ein bisschen Bange, dass ich mit der Annahme vom Claim II den Anspruch auf Claim I bzw. III verliere. Meine Forderung bzgl. Claim II war auch nur 600 Euro und nicht 750 Euro, so dass ich mir nun sehr unsicher bin.

Mein Claim II über die Webseite:

Dear WOW Air, hereby I claim compensation according to EU regulation of no. 261/2004 of 600 Euros. Before you claim bad weather conditions, here is the message you sent me: "Dear WOW air guest on WW721/WW153 SXF-ORD on 12FEB18. Due to technical problems with your aircraft from Keflavik to Chicago you will not be able to catch your onward connecting flight to ORD. Consequently, we are forced to cancel your travel today." So, hereby I claim 600 Euros for the cancellation on Feb 12 and I expect the compensation no later than in two weeks (Oct 10) otherwise I'm going to contact my lawyer. Best regards, Dimi


Woher kommen die 750 Euro?

Vielen Dank nochmal und viele Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet:

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Hat es nicht bei AB auch die Wahl gegeben 600€ oder 900€ Gutschein? Weil aus sicht der Airline entstehen beim Gutschein erstmal keine Kosten, einige Gutscheine werden verloren/nie eingelöst und schließlich entstünden der Airlein beim Einlösen eies 750€ Gutscheines keine Kosten in dieser Höhe, die Kosten sind vermutlich geringer als 600€, weshalb sie versuchen dich damit zu locken.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Die Ansprüche haben unterschiedliche Grundlagen daher ist die Befürchtung man würde die übrigen Ansprüche verlieren unbegründet.
Dies wäre nur der Fall wenn man einen speziell abgefassten Vergleich schließen würde.

Die Praxis dass die Airline einen höheren Gutscheinwert anbietet als den Barbetrag ist absolut üblich, KLM hat zum Beispiel die Angewohnheit Gutscheine über 800Euro die allerdings weiterhin gegen einen Barwert von 600Euro eingetauscht werden können an zu bieten.
Die Idee dahinter ist natürlich die Kundenbindung und geringere Kosten und wohl in manchen Fällen auch die Hoffnung dass der Gutschein vielleicht nicht eingelöst wird.
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Hallo zusammen,

wenn ich mich also gegen den 750 Euro Voucher entscheide, d.h. mit "I want to proceed with the claiming process." weitermache, dann soll ich wieder einen Wert angeben. Was gebe ich nun an? 600 Euro, richtig?

Die machen es einem schon kompliziert. Ich will hier auch nichts falsch machen, da ich ja noch die anderen Claims habe ...

Viele Dank für euren Rat und viele Grüße!
 

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seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
58
0
Hallo zusammen,

ich überlege gerade einen Flug FR/OE185 für den 31.03.2019 von FAO (Abflug 15h00) nach DUS (Ankunft 19h00) mit Laudamotion/Ryanair zu buchen. Das Problem bei der Situation ist, dass ich am Folgetag, also am 1. April einen neuen Job anfange und dort natürlich pünktlich erscheinen möchte...

Nun gehe ich natürlich erstmal davon aus, dass alles glatt geht. Dennoch gibt es natürlich ein Risiko und bevor ich mein Vorhaben so umsetze, würde ich mich über eine Einschätzung freuen, ob ich meine Rechte für den Fall der Fälle richtig verstehe, um dann zu entscheiden, ob ich das so buchen möchte oder eben doch lieber nicht. ;-)

Angenommen FR/OE annulliert den Flug, werden sie vermutlich nur eine Umbuchung auf einen anderen Tag oder zu einem anderen Ziel im FR-Netzwerk anbieten. Da es am gleichen Tag aber auch noch einen Direktflug mit TUIFly nach DUS mit Abflug 18h55 gibt dürfte ein Ryanair Flug nicht die schnellstmögliche Ersatzbeförderung darstellen, sprich ich könnte das Angebot von FR ablehnen, Umbuchung auf X3 fordern und, wenn FR das dann nicht macht, selber bei X3 buchen und die Kosten für den neuen Flug bei FR zur Erstattung einreichen. Bei Ankündigung der Annullierung < 14 Tage gibt es zudem 400,-€.

Risiko aus meiner Sicht: Ich muss (viel) Geld vorschießen und ggf. gibt es auf dem TUIFly Flug keine Plätze mehr. Dann gäbe es aber noch Umsteigeverbindungen mit LH über FRA nach DUS (Abflug in FAO 15h10) oder mit TP über LIS nach CGN (Abflug in FAO 17h50). Stellen diese dann "vergleichbare Reisebedingungen" dar? Insbesondere wenn der nächste nicht ausgebuchte Direktflug am Folgetag nicht in Frage kommt? Also, kann ich von einer Erstattung der Kosten ausgehen?

Das eigentliche Risiko sehe ich, wenn sich der FR/OE Flug stark verspätet und dann im Laufe der Verspätung annulliert wird, da dann zum Zeitpunkt der Annullierung ggf. alle sinnvollen Alternativen schon ausgebucht oder weg sind. Ich meine mich zu erinnern, dass es bei Verspätungen kein Recht auf Umbuchung auf eine Alternativverbindung gibt, sondern ich die Verspätung abwarten muss. Ist das korrekt?

Vielen Dank vorab für die Einschätzung... :)
 

Flo86

Erfahrenes Mitglied
24.06.2017
1.284
968
VIE
Buch dir als Backup einen storniebaren Flug, den kannst du dir jetzt auswählen und wenn der Flug nach FAO gestartet ist (da sollte dann ja nix schiefgehen) stornieren...
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Die sauberste Lösung ist einfach einen Tag früher also dem 30.3. zu fliegen, der Backup-Flug bringt für eine Reihe von möglichen Komplikationen gar nichts.

Ich würde jemanden der am ersten Arbeitstag nicht pünktlich zur Arbeit kommt, wenn er nicht gerade eine unersetzliche Person in dem Job wäre, sofort wieder nach Hause schicken auch die Begründung Flugstreichung gibt nicht das beste Bild ab.
 

aidsch90

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
723
158
Nürnberg
Hallo zusammen,

Jetzt hat es erstmals mich getroffen,
Bräuchte da kurze Info ob ich richtig liege:

Gebucht war :
LAX-SFO (DL)
SFO-AMS-NUE (KL)

SFO-AMS wurde heute Nacht (weniger 36 h vor Abflug) CAX.

Umgebucht auf
LAX-AMS-NUE all KL.

Hatte mich auf 787 auf SFO-AMS gefreut, Jetzt wird es 74M, schade aber na gut.( freie 3er Reihe ist futsch)

Ich verlasse LAX jetzt 45 Minuten später, komme in NUE allerdings zur selben Zeit an. Allerdings in AMS 3:45 Aufenthalt statt ursprünglich 0:55.


Bin ich richtig der Annahme dass mir zwar 600 Euro zustehen wegen der CAX, ABER die um 50% gekürzt wird weil ich nicht später am endgültigen Zielort ankomme?

Oder kann man hier das Leg nach Amsterdam einzeln betrachten und sagen ich fliege jetzt knappe 3 Stunden früher los (LAX13:40 zu SFO 16:30)


(Die Forderung würde ja eh an KLM gehen, ist es da egal dass der Ursprüngliche Abflugort sich nicht ändern?)


Danke im voraus
Heute morgen die Antwort von KLM im Posteingang gehabt.

Wie erwartet die 300 Euro bestätigt, wird mir überwiesen.

Ging dann relativ schnell mit der Antwort, am 14. Oktober online geclaimt, 9 Tage später die Antwort.


Hier Danke an alle Meinungen, Ideen und sonstige Hilfen.


Gruß aus PVG!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Ist blöd wegen einer Geburtstagsfeier, aber ja, wird wohl so drauf rauslaufen... danke für die Einschätzungen!

Es gibt eben einige Fakoren die eben nicht durch den Backupflug aufgefangen werden, wie eben wenn der Flughafen geschlossen oder sonst außer Betrieb gesetzt wird, Sperrung des Luftraums, Rerouting, notwendige Zwischenlandung und und.

Natürlich kann das auch am 30. schief gehen und man kommt am Montag verspätet an aber in dem Fall hat man wenigstens gezeigt dass man versucht hat die größten Probleme zuvermeiden um den neuen Job pünktlich antreten zu können.
 

roca83

Neues Mitglied
19.04.2015
3
0
Dauer Zahlung Entschädigung bei EW

Hey Leute, im Sommer bin ich mit EW von dus nach jfk gelogen. Hin und Rückflug wurden beide annulliert und ich habe einige Tage später meinen Anspruch auf Entschädigung bei EW eingereicht.Das ist schon 12 wo her und ich habe noch keinen Cent gesehen. An der Hotline werde ich vertröstet.Wie sind eure aktuellen Erfahrungen? Klappt es noch ohne Anwalt, bzw. wie lange sollte ich noch warten?Danke