EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE
S

schlangz

Guest
ja ich war PAX auf dem flug. und bin immer misstrauisch wenn LH einem direkt geld trotz angeblich weniger als 3 stunden anbietet
 
S

schlangz

Guest
5 Stunden in Bogotá am Flughafen rumhängen (wegen Zubringer aus Medellin), hab meine Mietwagenreservierung in FRA verloren und war um 22 Uhr statt 17 Uhr zuhause.
 

TorbenP

Neues Mitglied
03.11.2018
1
0
Hi zusammen,

ich bin ein geschädigter Eurowings/Sunexpress Kunde. Mein Flug von Müchen nach Las Vegas wurde einen Tag vor Abflug annulliert. Alternativ wurde mir ein Flug mit Austrian Airlines nach LA angeboten, ohne eine weitere Verbindung nach Las Vegas. Ab LA solle ich mir doch ein Auto buchen und die Rechnung einreichen. Wisst Ihr, wo ich eine Rechnung bei Eurowings einreichen kann? Wurde von Euch schon Mal ein Flug zu einem anderen Airport Umgebucht? Besteht eventuell Anspruch auf Entschädigung? Es gibt eine Flug an Informationen im Netz, aber irgendwie, wollen alle eine dicke Provision, deshalb wollte ich den Versuch wagen, meine Kosten selbstständig einzureichen. Ich würde mich über ein paar Hilfestellungen freuen. Vielen Dank und viele Grüße, Torben
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.456
986
Rechtsanwälte wollen keine Provision. Deren Kosten zahlt, wenn Du wie hier offensichtlich im Recht bist, die Airline.

Lustige Zeiten. Auf SPON ist einer der meistgelesenen Artikel diese Woche was zu Fluggastrechten. Da wird sich episch über die Kosten von Dienstleistern ausgelassen, ohne dass mal mit einem Wort erwähnt wird, dass die logische Alternative, bei der man nicht einen Teil der Entschädigung verliert, die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist....
 
  • Like
Reaktionen: weltbuerger

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Bei sovielen detailierten Informationen lässt sich das so einfach nicht beantworten. Für die Frage der Entschädigung sind die unrsprünglichen Flugzeiten und die tatsächliche Abflugszeit, sowie Ankfunt am ursprünglich gebuchten Flughafen entscheiden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Bei sovielen detailierten Informationen lässt sich das so einfach nicht beantworten. Für die Frage der Entschädigung sind die unrsprünglichen Flugzeiten und die tatsächliche Abflugszeit, sowie Ankfunt am ursprünglich gebuchten Flughafen entscheiden.

Hier muss man zunächst zwischen Kosten der Ersatzbeförderung und der Ausgleichszahlung sauber unterscheiden.
Aber ich sehe in beiden Fällen kein wirkliches Problem der Ansprüche auch um Bezug auf die Ausgleichszahlung.

Denn so einfach kann es sich die Airline nicht machen zu irgend einem X beliebigen Flughafen umbuchen und dann den Fluggast mit dem Problem alleine lassen (etwas überzigen formuliert aber in der Sache korrekt) stellt keine ordnungsgemäß Ersatzbeförderung der EU-VO dar.

Wenn man also der Logik der Anwälte folgt bedeutet rechtswidrige Ersatzbeförderung immer Ausgleichszahlung.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.689
FRA/QKL
5 Stunden in Bogotá am Flughafen rumhängen (wegen Zubringer aus Medellin), hab meine Mietwagenreservierung in FRA verloren und war um 22 Uhr statt 17 Uhr zuhause.
Okay, Bogota ist ärgerlich, aber sowas kann bei Reisen passieren.
Mietwagenreservierung verstehe ich nicht, weil normalerweise die Flugnummer hinterlegt wird?
Wieso 5 Stunden später zuhause, wenn der Flug nur 3 Stunden verspätet war?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.474
15.132
Da wird sich episch über die Kosten von Dienstleistern ausgelassen, ohne dass mal mit einem Wort erwähnt wird, dass die logische Alternative, bei der man nicht einen Teil der Entschädigung verliert, die Beauftragung eines Rechtsanwalts ist....

Ein Stueckweit sind die Kollegen auch selbst schuld - sie werben nicht, finden medial einfach nicht statt. Wenn man "Fluggastrechte" googelt, wird man auf der ersten Seite erschlagen von zig Dienstleistern per Anzeige und Suchergebnis, und erst auf der zweiten Ergebnisseite (auf die erfahrungsgemaess fast niemand mehr klickt) taucht dann endlich eine Kanzlei auf.
 
  • Like
Reaktionen: Piw

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.456
986
Das hat aber auch was damit zu tun, dass die Fluggastrechtedienstleister in verschiedener Hinsicht (Werbung, Vergütung, Fremdkapital) anders agieren können als durch ihr Berufsrecht eingeschränkte Rechtsanwälte.

Von einem ernstzunehmenden Journalisten würde ich aber gleichwohl erwarten, dass er neben a) selbst machen und b) Fluggastrechtedeinstleister beauftragen auch die dritte Alternative c) Rechtsanwalt mandatieren erwähnt.
 
  • Like
Reaktionen: H.Bothur
S

schlangz

Guest
Okay, Bogota ist ärgerlich, aber sowas kann bei Reisen passieren.
Mietwagenreservierung verstehe ich nicht, weil normalerweise die Flugnummer hinterlegt wird?
Wieso 5 Stunden später zuhause, wenn der Flug nur 3 Stunden verspätet war?

muss ein hidden feature meiner sixt platinum mitgliedschaft sein. das ganze mietwagengeraffel hat dann ewig gefauert
 

Eiser

Aktives Mitglied
02.04.2010
193
6
Rechtsanwälte wollen keine Provision. Deren Kosten zahlt, wenn Du wie hier offensichtlich im Recht bist, die Airline.

Das ist so nicht richtig. Die Airline muss erst in Verzug sein, bevor Sie den Anwalt bezahlen muss.
Das heißt, mind. ein Schreiben (am besten per Einschreiben) selber an die Airline schicken, mit Fristsetzung.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.456
986
Ja, natürlich. Ich bin davon ausgegangen, dass man diesen Minimalaufwand standardmäßig betreibt, bevor man die Mühen einer Beauftragung eines Dritten auf sich nimmt. Ich käme nicht auf die Idee, einem Dienstleister 200 EUR Provision in den Rachen zu werfen, um 3 EUR für einen Zweizeiler an die Airline zu sparen, der möglicherweise zur Zahlung führt. Ich räume allerdings ein, dass es manche Leute gibt, denen selbst das zu lästig ist.

Also besten Dank für Deine Klarstellung, damit hier keine Fehlvorstlelungen aufkommen.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.883
27
Hi zusammen,

ich bin ein geschädigter Eurowings/Sunexpress Kunde. Mein Flug von Müchen nach Las Vegas wurde einen Tag vor Abflug annulliert. Alternativ wurde mir ein Flug mit Austrian Airlines nach LA angeboten, ohne eine weitere Verbindung nach Las Vegas. Ab LA solle ich mir doch ein Auto buchen und die Rechnung einreichen. Wisst Ihr, wo ich eine Rechnung bei Eurowings einreichen kann? Wurde von Euch schon Mal ein Flug zu einem anderen Airport Umgebucht? Besteht eventuell Anspruch auf Entschädigung? Es gibt eine Flug an Informationen im Netz, aber irgendwie, wollen alle eine dicke Provision, deshalb wollte ich den Versuch wagen, meine Kosten selbstständig einzureichen. Ich würde mich über ein paar Hilfestellungen freuen. Vielen Dank und viele Grüße, Torben

Also erstmal sollte dir 600€ pro Passagier und dazu nochmal die angefallenen Kosten(Auto miete,Sprit,Verpflegung) zustehen. Dann reichst du das am besten per Einschreiben an Eurowings ein ,einen Vordruck habe ich bei der Kanzlei erhalten. Als Frist setzt du am besten ein Datum in ca. 3 Wochen.

Dann abwarten, wenn keine Antwort kommt(sehr wahrscheinlich) das ganze an einen Anwalt geben, den dann Eurowings bezahlt sobald du den Prozess gewonnen hast/sie schon vorher die Forderung akzeptieren da du sie ja vorher in den Verzug gesetzt hast mit dem Einschreiben.
Oder halt alles nach dem Einschreiben an die Schlichtungsstelle Flugverkehr abgeben.
 

Piw

Erfahrenes Mitglied
15.10.2015
1.083
2.395
FRA
Ich räume allerdings ein, dass es manche Leute gibt, denen selbst das zu lästig ist.

Nicht jeder Passagier ist ein passionierter Vielflieger, und noch weniger kann jeder EU261 rauf und runter beten. Da ist dann eine Mahnung an die Fluggesellschaft mal eben nicht in 5 Minuten geschrieben und abgeschickt.

Mal ein Beispiel aus der Praxis: Hatte eine Verspätung auf TAP Flugnummer op by White Airways dba TAP Express. Wäre sicherlich mit bisschen Aufwand machbar gewesen, aber allein den richtigen Adressaten samt richtiger Anschrift zu ermitteln hätte mich schon mehr Arbeitszeit gekostet als die gesparten ca. 70€ Provosion (Flug unter 1.500 km) Wert sind.
Neben dem wirtschaftlichen Aspekt, dass ich den Wert meiner Freizeit nicht mit Null ansetze, spielt da natürlich auch Bequemlichkeit eine Rolle. Aber eben jene Bequemlichkeit ist doch einer der Hauptbeweggründe warum man einen Dienstleister einschaltet. Und solange viele Anwälte in ihrem Verständnis von Dienstleistung noch irgendwo am Anfang des 20. Jahrhunderts rumkrebsen, werden Flightrighg und Co. weiterhin Konjunktur haben. Speziell unter Menschen, die sich nicht mit der Thematik auseinandersetzen können oder wollen.
 

Flyingnic

Aktives Mitglied
12.03.2018
106
50
Downgrade BEST Eurowings CGN-SEA (annulliert 5 Stunden nach geplanter Abflugzeit) auf Eco LH FRA-SJC einen Tag später

Kurze Frage, da ich gerade EW eine freundliche Kostenaufstellung schicke:
Gibt es neben den 600€ zusätzlich 75% vom Kaufpreis des BEST-Tickets?
Danke
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.456
986
Nicht jeder Passagier ist ein passionierter Vielflieger, und noch weniger kann jeder EU261 rauf und runter beten. Da ist dann eine Mahnung an die Fluggesellschaft mal eben nicht in 5 Minuten geschrieben und abgeschickt.

Mal ein Beispiel aus der Praxis: Hatte eine Verspätung auf TAP Flugnummer op by White Airways dba TAP Express. Wäre sicherlich mit bisschen Aufwand machbar gewesen, aber allein den richtigen Adressaten samt richtiger Anschrift zu ermitteln hätte mich schon mehr Arbeitszeit gekostet als die gesparten ca. 70€ Provosion (Flug unter 1.500 km) Wert sind.
Neben dem wirtschaftlichen Aspekt, dass ich den Wert meiner Freizeit nicht mit Null ansetze, spielt da natürlich auch Bequemlichkeit eine Rolle. Aber eben jene Bequemlichkeit ist doch einer der Hauptbeweggründe warum man einen Dienstleister einschaltet. Und solange viele Anwälte in ihrem Verständnis von Dienstleistung noch irgendwo am Anfang des 20. Jahrhunderts rumkrebsen, werden Flightrighg und Co. weiterhin Konjunktur haben. Speziell unter Menschen, die sich nicht mit der Thematik auseinandersetzen können oder wollen.

Das Lustige ist allerdings, dass hinter Flightright & co. häufig Rechtsanwälte stecken, die durch ein solches Konstrukt anders agieren können als unmittelbar als Rechtsanwalt....
 

weltbuerger

Erfahrenes Mitglied
06.02.2018
2.089
1.698
Interessanter Artikel im Handelsblatt. Ich hoffe ich darf den Artikel hier verlinken....
KLICK
Nur als Ergänzung hierzu, auch wenn es etwas Off-topic ist. Die gestrige FAS schreibt, dass nur zwischen 20 und 30 Prozent ihre Ansprüche überhaupt geltend machen.

Vor diesem Hintergrund verstehe ich die Behauptung, dass die Fluggastrechte Airlines in den Ruin treiben würden bzw. könnten, vor allem als Lobbyismus der Fluggesellschaften.

Wenn mich schon die Erfüllung von weniger als einem Drittel der Zahlungen, die den Paxen theoretisch zustehen, in den Konkurs treiben, dann muss ich doch entweder:

i) ganz, ganz großes Pech haben z.B. in Form von Streik auf Streik auf Streik

ODER -- und das ist naheliegender -

ii) eine hundsmiserable Dienstleistung erbringen, d.h., meine Flugpläne sind mit heißer Nadel gestrickt und es ist bereits ex ante klar, dass ich meine Versprechen hinsichtlich der Beförderung nicht erfüllen werde können.
 
  • Like
Reaktionen: Piw