EU Fluggastrechte / Annullierung

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hockeyplayer1990

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12.07.2011
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Das ich "nur" 50 % der Ausgleichszahlung erhalten habe, weil ich nicht verspätet am letzten Zielort angekommen bin. Aber aus meiner Sicht egal, wichtig ist, dass der Flug um mehr als 2 Stunden verfrüht gewesen ist.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Jede andere Lesart wäre auch ein Witz.

Letztlich geht es bei der Norm ja darum, die Fluggesellschaft dafür zu belohnen, dem Fluggast nach einer Annullierung wenigstens ein Angebot gemacht zu haben, das ihm einen großen Zeitverlust ersparen kann. Nur verpufft dieser Effekt ja bei beliebiger Vorverlagerung komplett.
 
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fluchzeuch

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17.03.2014
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BRU
Hallo zusammen,

ich war zusammen mit +1 vom Blitzstreik der Aviapartner-Belegschaft in BRU am 26.10./27.10. betroffen. Uns erreichte gegen 4.30 Uhr eine E-Mail von Ryanair, dass unser 7:00 Flug am Freitag, den 26.10. nach Larnaca gestrichen wurde. Wir sind dann auch garnicht auf dem Flughafen aufgekreuzt, da man im flämischen Fernsehen zeitgleich das Chaos verfolgen konnte. In der Ryanair-Email wurde standardmäßig die Rückerstattung bzw. die Umbuchung auf ein anderes Datum vorgeschlagen (in unserem Fall wäre der nächste Flug am Montag, d. 29.10. gestartet).

Da wir aber zu einer Hochzeit eingeladen waren, die am Samstag um 14 Uhr beginnen sollte, kam jener Alternativflug nicht in Frage. Stattdessen sind wir mit dem ersten ICE (6:30 Uhr) über Köln nach DUS und am Nachmittag mit A3 über ATH nach LCA (Ankunft Samstagmorgen). Dies war die einzige Verbindung, die inkl. der Zugtickets relativ bezahlbar war (ca. 250€ pP). Offensichtlich waren wir nicht die Einzigen, die DUS als Alternativflughafen selbst gebucht hatten, da andere FR-Reisende auch im Zug waren.

Gestern habe ich dann das Rückerstattungsformular von Ryanair inkl. der Belege eingereicht und bereits im Antrag das Häkchen für die EU261-Entschädigung nicht gesetzt und lediglich die Rückerstattung der Tickets verlangt.

Soeben, also einen Tag später, erreichte mich die E-Mail von Ryanair mit folgendem Inhalt:

(...)
We apologies for the cancellation of your flight which was caused by a spontaneous strike by employees from the Belgian handling company Aviapartner at Brussels airport and was outside of our control.
(...)
It is for this reason, we regret to advice that no monetary compensation is due under EU Regulation 261/2004.

Please note that we will always make best efforts initially to accommodate you on an alternative Ryanair flight. However, if you choose to travel with a different way of transportation, without prior agreement with Ryanair, this may result in you being unable to recover the cost of that ticket from us.

In this case, we regret that we are not liable for the additional transportation expenses incurred.

(...)

Tatsächlich habe ich erst garnicht versucht, Ryanair zu kontaktieren, sondern so schnell wie möglich eine Alternative zu finden. Erst später ist mir aufgefallen, dass ich Ryanair am besten über den Chat hätte erreichen können. Sollte ich die Entscheidung von Ryanair jetzt hinnehmen? In jedem Fall hätte Ryanair uns keinen passenden Alternativflug anbieten können, da LCA nur von BRU und VIE angeflogen wird und es keine Verbindung von naheliegenden Airports nach PFO (Paphos) gibt.

Vielen Dank im Voraus für euren Rat!
 

WeisseBank

Erfahrenes Mitglied
02.08.2018
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678
Wird in dem Formular nicht abgefragt, wann der nächstmögliche Ryanair-Flug ist? Wenn die nur Montag und Freitag fliegen können die ja schwer erwarten, dass die gestrandeten Passagiere solange warten. Außer einer Stornierung hätten die ja sonst nichts angeboten.

Habe einen vergleichbaren Fall gehabt, bei dem der Flug sonntags gestrichen wurde (aus unbekannten Gründen) und der nächste erst wieder freitags gewesen wäre. Ohne Rücksprache neu gebucht, im Erstattungsformular den Flug in fünf Tage als nächstmöglichen eingetragen und innerhalb kurzer Zeit das Geld für die Ersatzflüge (Air Serbia) und die Entschädigung erhalten.
 
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fluchzeuch

Erfahrenes Mitglied
17.03.2014
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BRU
Wird in dem Formular nicht abgefragt, wann der nächstmögliche Ryanair-Flug ist? Wenn die nur Montag und Freitag fliegen können die ja schwer erwarten, dass die gestrandeten Passagiere solange warten. Außer einer Stornierung hätten die ja sonst nichts angeboten.

Habe einen vergleichbaren Fall gehabt, bei dem der Flug sonntags gestrichen wurde (aus unbekannten Gründen) und der nächste erst wieder freitags gewesen wäre. Ohne Rücksprache neu gebucht, im Erstattungsformular den Flug in fünf Tage als nächstmöglichen eingetragen und innerhalb kurzer Zeit das Geld für die Ersatzflüge (Air Serbia) und die Entschädigung erhalten.

Danke für die Antwort! Genau, das Datum für den nächstmöglichen Flug habe ich im Formular angeben können, und auch getan.
 

alinakl

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15.07.2016
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Tatsache ist dass die Airline nach lesart der EU-VO schon im Zuge der Mitteilung ein Angebot der Ersatzbeförderung anbieten muss, das ist hier nicht passiert also hat sich der Reisende eine Alternative gesucht und dabei sogar noch auf geringe Kosten geachtet.

Was soll man also noch verlangen?

Das beste Vorgehen wäre FR nochmals schriftlich zur Erstattung der Kosten der Ersatzbeförderung auffordern und dass es im Falle der Leistungen nach Art. 8 eben nicht darauf ankommt ob außergewöhnliche Umstände ursächlich waren.
Hat das keinen Erfolg einfach einen Anwalt beauftragen und den Anspruch zügig durchsetzen lassen.

Wichtig aber niemals der Ticketerstattung zustimmen! das führt zum Verlust der Ansprüche nach Artikel 8 der EU-VO.
Im übrigen kann man auch die Sichtweise der Hardliner teilen, die der Ansicht sind dass eine fehlende Ersatzbeförderung immer zu einen Anspruch der Ausgleichszahlung führt.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Das mit den Hardlinern habe ich nicht ganz verstanden. Aber mir auch nicht alles davor durchgelesen...

Das mit dem Verlust der Ansprüche aber mit der Einschränkung, dass man, um sein Wahlrecht erfolgreich auszuüben, natürlich seine Wahlmöglichkeiten kennen muss. Das setzt die schriftliche Aufklärung gem. Art. 14 II voraus.

Das nur, dass sich niemand vorschnell in den Allerwertesten beißt, bloß weiß er sich versehentlich für die Ticketkosten entschieden hat.
 
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alinakl

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15.07.2016
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Das mit den Hardlinern habe ich nicht ganz verstanden. Aber mir auch nicht alles davor durchgelesen...

Das mit dem Verlust der Ansprüche aber mit der Einschränkung, dass man, um sein Wahlrecht erfolgreich auszuüben, natürlich seine Wahlmöglichkeiten kennen muss. Das setzt die schriftliche Aufklärung gem. Art. 14 II voraus.

Das nur, dass sich niemand vorschnell in den Allerwertesten beißt, bloß weiß er sich versehentlich für die Ticketkosten entschieden hat.

Nun es gibt die Hardliner-Ansicht dass ein Verstoss gegen die Verpflichtung zum Zeitpunkt der Annullierung auch eine Ersatzbeförderung anbieten zu müssen, automatisch immer zum Entstehen des Anspruchs auf Ausgleichszahlung führt und es dann gar nicht darauf ankommt was der Grund der Annullierung war.

Außergewöhnliche Umstände sind dann nach dieser Denklogik völlig irrelevant.
 
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Anonym70281

Guest
Ich werfe mal eine (in meinen Augen positive) Erfahrung in den Raum...

Letztes Jahr hatten wir bei Finnair eine Reise für vier Personen im Super Sale gebucht. Flug FRA-NRT für 500€ pP, durchgeführt von JAL. Zwei Monate vor Abflug bekamen wir aber mitgeteilt, dass Finnair für den Rückflug mehr Plätze im JAL-Flieger vekauft hatte als sie am Ende Kontingent bekommen haben. Wir wurden daher auf eine Finnair-Strecke am selben Tag über Helsinki umgebucht (ursprünglich 11:25 JST bis 16:30 CEST, danach 11:00 JST bis 18:35 CEST). Zusätzlich wurde uns direkt eine Kompensation von 200€ in Cash oder 350€ als Coupons angeboten (natürlich pP). In Anbetracht, dass das Ticket ohnehin extrem günstig war, haben wir da nicht lange gezögert, die 200€ in Cash pP genommen und uns über einen Flugpreis von 300€ pP hin und zurück gefreut.

Frage: war das Angebot von Finnair in Anbetracht der Situation großzügig, im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben oder in euren Augen sogar zu niedrig? Ich pers. fand das aufgrund der Grundpreises schon großzügig, wir haben die Kompensation dann teilweise in Economy Comfort-Plätze re-investiert ;)
 

malschauen

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05.12.2016
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1.664
2 Monate vorher, gibt es auch keine Entschädigung, ohne das ein konkreter Schaden entsteht. Daher finde ich angesichts der timeline die Entschädigung auch fair.
 
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Anonym70281

Guest
Da die EU-VO wegen d. JAL-Flugs keine Anwendung finden dürfte, ein faires Angebot.

Ist das wirklich so? Erstmal war das E-Ticket auf Finnair gelabelt bzw. die Flüge Code-Share (also mit AY-Flugnummer statt JAL-Flugnummer) und zweitens gilt die EU-VO doch sowieso, wenn der Flug in Europa startet oder endet... oder habe ich das falsch im Kopf?
Die Frage ist jetzt unabhängig von dem Fall :)
 
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umsteiger

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22.01.2012
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2 Monate vorher, gibt es auch keine Entschädigung, ohne das ein konkreter Schaden entsteht. Daher finde ich angesichts der timeline die Entschädigung auch fair.


Das wäre hier aber kein rechtliches Argument, da ja keine Annullierung, sondern eine Nichtbeförderung wegen Überbuchung vorliegt. Da spielt der Zeitpunkt der Mitteilung keine Rolle. :)
 
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umsteiger

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Ist das wirklich so? Erstmal war das E-Ticket auf Finnair gelabelt bzw. die Flüge Code-Share (also mit AY-Flugnummer statt JAL-Flugnummer) und zweitens gilt die EU-VO doch sowieso, wenn der Flug in Europa startet oder endet... oder habe ich das falsch im Kopf?
Die Frage ist jetzt unabhängig von dem Fall :)


Umgebucht wurdet ihr doch bloß rückwärts. Oder?

Maßgeblich ist, welches Unternehmen diesen Rückflug durchzuführen hatte. Und das waren ja offenbar die Japaner. Dass Finnair die Tickets ausgestellt hat und - wie immer beim Codeshare - mit eigener Flugnummer durchführte, ändert daran nichts.

Bei dieser Konstellation hängt die Anwendbarkeit der EU-VO dann davon ab, ob der Flug aus der EU raus (Anwendbarkeit) oder in die EU hinein (keine Anwendung) erfolgt. In eurem Fall: Hin anwendbar, rückwärts nicht.
 
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Anonym70281

Guest
Ah, okay, verstehe.

Bzgl. der Information, die Mail, die wir damals von Finnair bekamen, hatte folgenden (exakten) Wortlaut (ausser des entfernten Namens natürlich ;) ):

Flight Notification
FINNAIR INFO [HIER NAME] JL407 Narita - Frankfurt 21.04.2017 11:25

Finnair's sales quota is exceeded on Japan Airlines flight.

Unfortunately we have to reroute you via Helsinki.

We offer you 200 euros cash or 350 euros gift card valid on Finnair website/one way flight. The compensation will be paid once the flights are flown.

Kindly update your contact information (e-mail and mobile) via this link: Manage booking

We apologise for the inconvenience.

Kind regards Finnair

Finnair notice on passenger rights:
http://finnair.com/passenger-rights
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Bzgl. der Information, die Mail, die wir damals von Finnair bekamen, hatte folgenden (exakten) Wortlaut (ausser des entfernten Namens natürlich.
JL407 Narita - Frankfurt

Anhand der Flugnummer kannst Du ablesen, wer diesen Flug durchführt, also JL. Damit hat die durchführende Airline weder ihren Sitz in der EU noch startet der Flug in der EU. EU Verordnung gilt nicht, aber japanische Passagierrechte gelten.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Echt? :eek:


Wird dafür auch eine Begründung geliefert?

Die Hardliner Meinung basiert darauf, dass die Ersatzbeförderung auch zu den "zumutbaren Maßnahmen" nach Art. 5 Abs. 3 gehören.
Nach deren Logik kommt man zum Ergebnis die Ausgleichszahlung ist immer zu leisten.

Es gibt keine wirkliche rechtliche Grundlage dafür allerdings könnte sich durchaus ein Amtsrichter sich dafür begeistern lassen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Die Hardliner Meinung basiert darauf, dass die Ersatzbeförderung auch zu den "zumutbaren Maßnahmen" nach Art. 5 Abs. 3 gehören.
Nach deren Logik kommt man zum Ergebnis die Ausgleichszahlung ist immer zu leisten.

Es gibt keine wirkliche rechtliche Grundlage dafür allerdings könnte sich durchaus ein Amtsrichter sich dafür begeistern lassen.

Stimmt. Einer der Klassiker ist, dass sich der Zubringer verspätet. Fluggesellschaft könnte den großen Zeitverlust am Endziel dadurch vermeiden, dass sie auf andere Verbindung umbucht. Kommt durchaus vor, dass dann ein Amtsrichter der Meinung ist, die Fluggesellschaft habe nicht alles getan, um den Zeitverlust zu vermeiden. Als Passagier-Anwalt lässt du das dann natürlich laufen, aber eigentlich geht´s bei der Frage außergewöhnlicher Umstände um den Flug als solchen. Und nur darauf können sich außergewöhnliche Umstände und der zu betreibende Aufwand auch beziehen.

Hatte aber, wie schon mal geschrieben, mal eine Richterin, die der Meinung war, dass Nebel in Schottland alles andere als außergewöhnlich sei. Das ist zwar juristischer Mumpitz, aber aus Sicht des Fluggastes natürlich ein erfreulicher. Denn immerhin gibt es absurd falsche Einschätzungen ja auch (und gerade) in der umgekehrten Stoßrichtung.
 

H.Bothur

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19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Hatte aber, wie schon mal geschrieben, mal eine Richterin, die der Meinung war, dass Nebel in Schottland alles andere als außergewöhnlich sei. Das ist zwar juristischer Mumpitz

Das finde ich gar nicht so abwegig .... Du kannst doch in einer Gegend mit viel Nebel durchaus stärkere Verzögerungen einplanen als in Gegenden in denen es wenig Nebel gibt.
Anderes Beispiel - müssten im Winter die Flugpläne nicht auch anders getaktet werden als im Sommer ? Die Notwendigkeit einer Enteisung würde ich im Januar auch nicht als außergewöhnlichen Umstand sehen.

Gruß
Hans.
 
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Gulliver

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10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
...
Hatte aber, wie schon mal geschrieben, mal eine Richterin, die der Meinung war, dass Nebel in Schottland alles andere als außergewöhnlich sei. Das ist zwar juristischer Mumpitz, aber aus Sicht des Fluggastes natürlich ein erfreulicher. Denn immerhin gibt es absurd falsche Einschätzungen ja auch (und gerade) in der umgekehrten Stoßrichtung.

In dem Fall denke ich, gibt es durchaus Gründe, die eine solche Denkrichtung zulassen. Nebel in Schottland kommt durchaus öfters vor und wenn man dann entweder Flugzeuge oder Piloten einsetzt die nicht für Nebel zugelassen sind, dürfte ein aus diesen Gründen ausgefallener Flug durchaus Ausgleichszahlungen begründen. Etwas anderes ist es natürlich, wenn der Flughafen wg. Nebels die Flüge nicht verarbeiten kann.

Ergänzt: Zu Zeiten von HLX habe ich mal erlebt, dass HLX bei einem Flug CGN-VCE von einer 737-800 auf eine 737-700 gewechselt hatte, weil diese nach Aussage des Kapitäns bei geringeren Sichtweiten landen dürfte als die zunächst geplante Maschine. Allerdings hatte die 737-700 einen Sitzplatz weniger als Pax gebucht waren. Am Ende sind wir aber noch mit 3 leeren Sitzplätzen abgehoben und sicher in VCE bei Nebel gelandet.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Das finde ich gar nicht so abwegig .... Du kannst doch in einer Gegend mit viel Nebel durchaus stärkere Verzögerungen einplanen als in Gegenden in denen es wenig Nebel gibt.
Anderes Beispiel - müssten im Winter die Flugpläne nicht auch anders getaktet werden als im Sommer ? Die Notwendigkeit einer Enteisung würde ich im Januar auch nicht als außergewöhnlichen Umstand sehen.

Gruß
Hans.


So gesehen hast du Recht.

Aber die fluggastfreundliche Richterin am AG Frankfurt am Main ging weit darüber hinaus. Dort wurde der Flugbetrieb vollständig und langanhaltend eingestellt. Das würden 999 von 1000 Richtern wohl als außergewöhnlichen Umstand werten.
 
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fluchzeuch

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17.03.2014
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Tatsache ist dass die Airline nach lesart der EU-VO schon im Zuge der Mitteilung ein Angebot der Ersatzbeförderung anbieten muss, das ist hier nicht passiert also hat sich der Reisende eine Alternative gesucht und dabei sogar noch auf geringe Kosten geachtet.

Was soll man also noch verlangen?

Das beste Vorgehen wäre FR nochmals schriftlich zur Erstattung der Kosten der Ersatzbeförderung auffordern und dass es im Falle der Leistungen nach Art. 8 eben nicht darauf ankommt ob außergewöhnliche Umstände ursächlich waren.
Hat das keinen Erfolg einfach einen Anwalt beauftragen und den Anspruch zügig durchsetzen lassen.

Wichtig aber niemals der Ticketerstattung zustimmen! das führt zum Verlust der Ansprüche nach Artikel 8 der EU-VO.
Im übrigen kann man auch die Sichtweise der Hardliner teilen, die der Ansicht sind dass eine fehlende Ersatzbeförderung immer zu einen Anspruch der Ausgleichszahlung führt.

Ich habe es gerade nochmal im Support-Chat versucht. Die Dame hatte trotz Referenz-Nr. keine Ahnung und somit musste ich den ganzen Sachverhalt nochmal erklären. Erst gab es kein Entgegenkommen, dann plötzlich hätte man mir einen Flug mit Partner-Airlines (Norwegian, Eurowings, etc.) erstattet. Da dies aber nicht der Fall wäre (da A3), könne man mir die Kosten nicht zurückerstatten.

Nun möchte ich es gerne auf dem schriftlichen Wege versuchen. Ich habe irgendwo gelesen, dass man das am besten auf Englisch macht - stimmt das?
 

alinakl

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15.07.2016
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Ich habe es gerade nochmal im Support-Chat versucht. Die Dame hatte trotz Referenz-Nr. keine Ahnung und somit musste ich den ganzen Sachverhalt nochmal erklären. Erst gab es kein Entgegenkommen, dann plötzlich hätte man mir einen Flug mit Partner-Airlines (Norwegian, Eurowings, etc.) erstattet. Da dies aber nicht der Fall wäre (da A3), könne man mir die Kosten nicht zurückerstatten.

Nun möchte ich es gerne auf dem schriftlichen Wege versuchen. Ich habe irgendwo gelesen, dass man das am besten auf Englisch macht - stimmt das?

Seit wann hat denn FR echte Partner? habe ich da etwas verpasst?

Das sieht eher nach einer Aufzählung weiterer LCCs aus.
Ich würde was die Kosten für die Ersatzbeförderung angeht den Fall nun zügig zum Abschluss bringen in dem die Sache eben vor Gericht geht, da der Anspruch eindeutig gegeben und daher das Risiko extrem gering.

Zur Frage grundsätzlich scheint es wohl so zu sein, dass Kommunikation in Englisch schneller bearbeitet wird. Einen Unterschied im Ergebnis habe ich bisher nicht erkennen können.
 
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