Das ich "nur" 50 % der Ausgleichszahlung erhalten habe, weil ich nicht verspätet am letzten Zielort angekommen bin.
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We apologies for the cancellation of your flight which was caused by a spontaneous strike by employees from the Belgian handling company Aviapartner at Brussels airport and was outside of our control.
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It is for this reason, we regret to advice that no monetary compensation is due under EU Regulation 261/2004.
Please note that we will always make best efforts initially to accommodate you on an alternative Ryanair flight. However, if you choose to travel with a different way of transportation, without prior agreement with Ryanair, this may result in you being unable to recover the cost of that ticket from us.
In this case, we regret that we are not liable for the additional transportation expenses incurred.
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Wird in dem Formular nicht abgefragt, wann der nächstmögliche Ryanair-Flug ist? Wenn die nur Montag und Freitag fliegen können die ja schwer erwarten, dass die gestrandeten Passagiere solange warten. Außer einer Stornierung hätten die ja sonst nichts angeboten.
Habe einen vergleichbaren Fall gehabt, bei dem der Flug sonntags gestrichen wurde (aus unbekannten Gründen) und der nächste erst wieder freitags gewesen wäre. Ohne Rücksprache neu gebucht, im Erstattungsformular den Flug in fünf Tage als nächstmöglichen eingetragen und innerhalb kurzer Zeit das Geld für die Ersatzflüge (Air Serbia) und die Entschädigung erhalten.
Das mit den Hardlinern habe ich nicht ganz verstanden. Aber mir auch nicht alles davor durchgelesen...
Das mit dem Verlust der Ansprüche aber mit der Einschränkung, dass man, um sein Wahlrecht erfolgreich auszuüben, natürlich seine Wahlmöglichkeiten kennen muss. Das setzt die schriftliche Aufklärung gem. Art. 14 II voraus.
Das nur, dass sich niemand vorschnell in den Allerwertesten beißt, bloß weiß er sich versehentlich für die Ticketkosten entschieden hat.
Da die EU-VO wegen d. JAL-Flugs keine Anwendung finden dürfte, ein faires Angebot.
2 Monate vorher, gibt es auch keine Entschädigung, ohne das ein konkreter Schaden entsteht. Daher finde ich angesichts der timeline die Entschädigung auch fair.
Ist das wirklich so? Erstmal war das E-Ticket auf Finnair gelabelt bzw. die Flüge Code-Share (also mit AY-Flugnummer statt JAL-Flugnummer) und zweitens gilt die EU-VO doch sowieso, wenn der Flug in Europa startet oder endet... oder habe ich das falsch im Kopf?
Die Frage ist jetzt unabhängig von dem Fall![]()
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Bzgl. der Information, die Mail, die wir damals von Finnair bekamen, hatte folgenden (exakten) Wortlaut (ausser des entfernten Namens natürlich.
JL407 Narita - Frankfurt
Echt?
Wird dafür auch eine Begründung geliefert?
Die Hardliner Meinung basiert darauf, dass die Ersatzbeförderung auch zu den "zumutbaren Maßnahmen" nach Art. 5 Abs. 3 gehören.
Nach deren Logik kommt man zum Ergebnis die Ausgleichszahlung ist immer zu leisten.
Es gibt keine wirkliche rechtliche Grundlage dafür allerdings könnte sich durchaus ein Amtsrichter sich dafür begeistern lassen.
Hatte aber, wie schon mal geschrieben, mal eine Richterin, die der Meinung war, dass Nebel in Schottland alles andere als außergewöhnlich sei. Das ist zwar juristischer Mumpitz
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Hatte aber, wie schon mal geschrieben, mal eine Richterin, die der Meinung war, dass Nebel in Schottland alles andere als außergewöhnlich sei. Das ist zwar juristischer Mumpitz, aber aus Sicht des Fluggastes natürlich ein erfreulicher. Denn immerhin gibt es absurd falsche Einschätzungen ja auch (und gerade) in der umgekehrten Stoßrichtung.
Das finde ich gar nicht so abwegig .... Du kannst doch in einer Gegend mit viel Nebel durchaus stärkere Verzögerungen einplanen als in Gegenden in denen es wenig Nebel gibt.
Anderes Beispiel - müssten im Winter die Flugpläne nicht auch anders getaktet werden als im Sommer ? Die Notwendigkeit einer Enteisung würde ich im Januar auch nicht als außergewöhnlichen Umstand sehen.
Gruß
Hans.
Tatsache ist dass die Airline nach lesart der EU-VO schon im Zuge der Mitteilung ein Angebot der Ersatzbeförderung anbieten muss, das ist hier nicht passiert also hat sich der Reisende eine Alternative gesucht und dabei sogar noch auf geringe Kosten geachtet.
Was soll man also noch verlangen?
Das beste Vorgehen wäre FR nochmals schriftlich zur Erstattung der Kosten der Ersatzbeförderung auffordern und dass es im Falle der Leistungen nach Art. 8 eben nicht darauf ankommt ob außergewöhnliche Umstände ursächlich waren.
Hat das keinen Erfolg einfach einen Anwalt beauftragen und den Anspruch zügig durchsetzen lassen.
Wichtig aber niemals der Ticketerstattung zustimmen! das führt zum Verlust der Ansprüche nach Artikel 8 der EU-VO.
Im übrigen kann man auch die Sichtweise der Hardliner teilen, die der Ansicht sind dass eine fehlende Ersatzbeförderung immer zu einen Anspruch der Ausgleichszahlung führt.
Ich habe es gerade nochmal im Support-Chat versucht. Die Dame hatte trotz Referenz-Nr. keine Ahnung und somit musste ich den ganzen Sachverhalt nochmal erklären. Erst gab es kein Entgegenkommen, dann plötzlich hätte man mir einen Flug mit Partner-Airlines (Norwegian, Eurowings, etc.) erstattet. Da dies aber nicht der Fall wäre (da A3), könne man mir die Kosten nicht zurückerstatten.
Nun möchte ich es gerne auf dem schriftlichen Wege versuchen. Ich habe irgendwo gelesen, dass man das am besten auf Englisch macht - stimmt das?