EU Fluggastrechte / Annullierung

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flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
357
36
LEJ/DRS
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Na das solltest du auf jeden Fall tun bitte...

nachdem 14 Tage nichts passiert ist, habe ich nochmal ein Mail an die customer relations rausgeschickt. Im Ergebnis habe ich am gleichen Tag einen Rückruf mit deutscher Handynummer, allerdings auf Englisch erhalten. Auf die freundliche Anfrage, ob ich das Gespräch auch in EN führen könne, erklärte sie mir dann, dass sowohl die 600€ claims pro Nase, als auch Mietwagen, Benzin und Maut übernommen werden. Gleichzeitig entschuldigte sie sich nochmal für die Unannehmlichkeiten und Dankte dass ich das Gespräch mit ihr auch in EN geführt habe. Freundlich, professionell, wie schon die Damen am SEN Counter in MUC - das ist einer der Gründe, warum ich gern Lufthansa fliege!

Jetzt warte ich mal ob das Geld auch tatsächlich überwiesen wird, danke aber an der Stelle noch einmal explizit @Gulliver für den hilfreichen Hinweis mit den 600 anstatt 250€!! Sollten wir uns zukünftig mal auf irgendeinem Flughafen über den Weg laufen, darfst Du mich gern auf ein großzügiges Kaltgetränk Deiner Wahl ansprechen ;)
@alinakl ebenfalls Danke für die hilfreiche & sachliche Antwort in dem Zusammenhang!
 
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TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Allein dieser Satz nimmt entweder der zitierten Aussage oder dem gesamten Artikel die Credibility:

Sein Kollege Callaghan ist allerdings davon überzeugt, dass sich dringend auch etwas beim Verbraucherschutz ändern muss: „Wie viele Pleiten muss es noch geben, bevor der EU-Gesetzgeber seine Rechtsprechung überdenkt?“
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.456
986
Vor allem waren es bestimmt die genannten Pleiteairlines, die sämtliche an sie gestellten Ansprüche auf erstes Anfordern zu 100 % erfüllt haben und deshalb pleite gegangen sind...
 
A

Anonym70281

Guest
Allein dieser Satz nimmt entweder der zitierten Aussage oder dem gesamten Artikel die Credibility:

Sein Kollege Callaghan ist allerdings davon überzeugt, dass sich dringend auch etwas beim Verbraucherschutz ändern muss: „Wie viele Pleiten muss es noch geben, bevor der EU-Gesetzgeber seine Rechtsprechung überdenkt?“
Wie wäre es zum Anfang damit nur das anzubieten, was man auch hinbekommt?
Wobei man an der Stelle auch mal fair sein muss: wieso gibt es einen so glasklaren Schutz eigentlich nicht bei Projekten, die mit unseren Steuergeldern bezahlt werden? ;)
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Icelandair Group hat WOW Air gekauft.

Muss ich nun etwas beachten bei meinen Claims?

Antwort: Wohl nein, da:

"There are many opportunities for synergies with the two companies but they will continue to operate under their own brands and operating approvals."
 
Zuletzt bearbeitet:

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Verdienstausfall

Ich hätte noch eine Frage zum Thema Verdienstausfall.

Kurzfassung: wird der mögliche Verdienstausfall mit der Ausgleichszahlung nach der VO 261 verrechnet?

Langfassung mit allen Details: wir (ich mit +1) waren gestern gebucht auf:
04.11.2018 IB3109 LIS-MAD 12:30 - 14:50
04.11.2018 IB3474 MAD-ZRH 15:40 - 18:00

Gebucht auf einem Ticket als BA award, 125-er ticket stock. In LIS ist die Iberia-Maschine aus MAD (IB3110) mit über 90 Minuten angekommen, entsprechend verspätet war auch unser Flug IB3109 LIS-MAD und wir haben natürlich unseren Anschluss nach ZRH verpasst. Der genaue Grund für die Verspätung ist mir nicht bekannt. Am Wetter kann es jedenfalls nicht liegen, denn sowohl in MAD als auch in LIS sah es wettertechnisch sehr gut aus und andere Flüge starteten und landeten planmässig. Die spätere Iberia-Maschine nach ZRH am gleichen Tag war komplett ausgebucht, wir wurden erst auf den nächsten Tag umgebucht (05.11.2018 IB3464 08:50 - 11:10) und mussten somit jeweils einen zusätzlichen Tag Urlaub nehmen. Das Hotel in MAD wurde von Iberia zur Verfügung gestellt.

Ich gehe mal davon aus, dass hier keine aussergewöhnlichen Umstände vorlagen, so dass uns jeweils 400 EUR Ausgleichszahlung (da LIS-ZRH über 1500km sind) zustehen. Die Frage ist ob zusätzlich(?) auch der Verdienstausfall geltend gemacht werden kann, da wir beide unfreiwillig einen zusätzlichen Urlaubstag nehmen mussten.
 

frogger321

Erfahrenes Mitglied
09.06.2010
2.688
782
Nein, die sind in der Ausgleichszahlung enthalten und sollen Ansprüche pauschal abgelten.
Wenn deine Ansprüche tatsächlich höher sind, kannst du diese einreichen und nachweisen.
 
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S

schlangz

Guest
ist es nicht verdächtig wenn lufthansa einem freiwillig geld überweist? :mad:
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Dear Dimi,

Thank you for contacting WOW air customer service!

​Your claim is currently at the financial department waiting to be finalized. All claims are processed in the order they are submitted.

​Unfortunately, at the moment it's taking us longer than we'd like to process the payment due to a busy period. We're really sorry that we might have to keep you waiting a little longer than ideal. It might take 8-10 weeks to finalize the claim process. We request you to kindly wait for the response from the concerned department.

We appreciate your patience.

Kind regards,
WOW air

Dürfen die mich echt so lange warten lassen?
 

hockeyplayer1990

Neues Mitglied
12.07.2011
13
0
Ich habe folgenden Fall, bei dem ich gern eure Meinung hören wollte:

Mein gebuchter Flug LEJ-FRA (gebuchte Strecke ist LEJ-FRA-MIA) wurde um 2 Stunden und 5 Minuten vorverlegt (also quasi Annulierung des eigentlichen Flugs und Umbuchung auf früheren Flug). Lufthansa hat mir auch die Entschädigung anerkannt, allerdings "nur" 300 EUR. Ist die Kürzung um 50 % korrekt, nur weil ich ja nicht mehr als 2 Stunden später angekommen bin? Das verhält sich m.M. nach genau wie der entschiedene Fall vom BGH aus 2015 (Az.: X ZR 59/14).

Danke vorab für eure Meinungen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Wird hier oft diskutiert.

Ich bin grundsätzlich der Meinung, dass die Kürzung nur bei Flügen zulässig ist, die frühestens ab der ursprünglichen Abflugzeit angeboten werden.

Wenn allerdings sogar die Ein-, bzw. die Zwei-Stunden-Frist d. Art. 5 Abs. 1 überschritten wird, kommt die Kürzung unter keinen denkbaren Umständen in Betracht.

Mit der Argumentation komme ich vor Gericht auch durch, höchstrichterlich wurde das aber meines Wissens noch nicht entschieden.
 
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hockeyplayer1990

Neues Mitglied
12.07.2011
13
0
Und da bei der Reise noch alles schief gehen musste, was geht, folgender weiterer Fall:

Das Segment FRA-LEJ meines Flugs MIA-FRA-LEJ wurde einen Tag vor dem Flug annuliert. Ein Alternativflug von Frankfurt nach Leipzig konnte mir erst ein Tag später angeboten werden, weshalb ich mit der Bahn den Rest meiner Reise fahren musste. Angekommen in Leipzig bin ich dann kurz nach meiner eignentlichen Ankunftzeit, wobei das aus meiner Sicht keine Rolle spielt und auch nicht von Lufthansa nachweisbar ist, wann ich angekommen bin. Hier hat mir Lufthansa 500 EUR pauschal (wohlgemerkt insgesamt für 2 Personen) angeboten, ohne irgendwelche Verweise auf die Fluggastrechte. Wie seht ihr hier den Fall?

Auch hier vielen Dank für eure Meinung.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Und da bei der Reise noch alles schief gehen musste, was geht, folgender weiterer Fall:

Das Segment FRA-LEJ meines Flugs MIA-FRA-LEJ wurde einen Tag vor dem Flug annuliert. Ein Alternativflug von Frankfurt nach Leipzig konnte mir erst ein Tag später angeboten werden, weshalb ich mit der Bahn den Rest meiner Reise fahren musste. Angekommen in Leipzig bin ich dann kurz nach meiner eignentlichen Ankunftzeit, wobei das aus meiner Sicht keine Rolle spielt und auch nicht von Lufthansa nachweisbar ist, wann ich angekommen bin. Hier hat mir Lufthansa 500 EUR pauschal (wohlgemerkt insgesamt für 2 Personen) angeboten, ohne irgendwelche Verweise auf die Fluggastrechte. Wie seht ihr hier den Fall?

Auch hier vielen Dank für eure Meinung.

Da könnten 600€ pro Person drin sein.
Hierzu würde ich auf meinen Beitrag verweisen:
https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-246.html#post2726697

Und Flashbyte hat berichtet, dass er tatsächlich 600€ pro Person bekommen hat:
https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-252.html#post2742847

Und sofern die Bahnkosten von dir vorgestreckt sind, wären die natürlich zusätzlich drin.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Dass in so einem Fall tatsächlich die Ausgleichszahlung für die Gesamt-Distanz gezahlt wird, hört man immer mal wieder. Ist natürlich erfreulich, aber die Zahlung der LH, 250/Nase, zutreffend. Zusätzlich wären aber in der Tat die Bahnkosten zu erstatten. Zumindest für den Fall, dass es eine frühere als die angebotene Ersatzbeförderung gegeben hätte. Alternativ die anteiligen Flugscheinkosten. Eine Anrechnung auf die Ausgleichszahlungen findet nicht statt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Dass in so einem Fall tatsächlich die Ausgleichszahlung für die Gesamt-Distanz gezahlt wird, hört man immer mal wieder. Ist natürlich erfreulich, aber die Zahlung der LH, 250/Nase, zutreffend. Zusätzlich wären aber in der Tat die Bahnkosten zu erstatten. Zumindest für den Fall, dass es eine frühere als die angebotene Ersatzbeförderung gegeben hätte. Alternativ die anteiligen Flugscheinkosten. Eine Anrechnung auf die Ausgleichszahlungen findet nicht statt.

Aber nach welcher Grundlage soll dies denn zutreffend sein?
Die VO stellt doch immer auf Start- und Zielort nach der Großkreismethode ab.

Dazu kommt warum sollte man eine Verspätung auf dem letzten Segment bevorteilen? Die Verspätung und potenziellen Auswirkung sind doch die gleichen? Egal ob in drei Wochen KL810 verspätet ist oder "nur" KL1777, am Ende komme ich jedes mal sagen 5Stunden später an.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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www.kanzlei-woicke.de
Wenns´umgekehrt läuft, ihr deswegen euren Anschluss verpasst und einen entsprechenden Zeitverlust am Endziel habt, ja. Denn gemessen wird die Distanz ab dem Flughafen, auf dem das Problem auftritt.

Heißt für euch allerdings: relevant ist FRA-LEJ.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aber nach welcher Grundlage soll dies denn zutreffend sein?
Die VO stellt doch immer auf Start- und Zielort nach der Großkreismethode ab.

Dazu kommt warum sollte man eine Verspätung auf dem letzten Segment bevorteilen? Die Verspätung und potenziellen Auswirkung sind doch die gleichen? Egal ob in drei Wochen KL810 verspätet ist oder "nur" KL1777, am Ende komme ich jedes mal sagen 5Stunden später an.
A


Da gibt´s schon ein paar offensichtliche Unterschiede.

Wenn A deinen innerdeutschen Zubringer annulliert, hat A die Chance, die Langstrecken-Kosten-Folge zu vermeiden, indem sie dich so umbucht, dass du rechtzeitig oder nur mit kurzem Zeitverlust dein Endziel erreicht.

Annulliert A hingegen deinen innerdeutschen Anschlussflug, hätte das Unternehmen keine Chance die Kostenfolge d. Langstrecken-Flugs zu vermeiden.

Letztlich ergibt sich das aus 7 I: Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
hätte das Unternehmen keine Chance die Kostenfolge d. Langstrecken-Flugs zu vermeiden.

Sehe ich nicht ganz so dafür haben sie aber eben auch mehr Zeit bis ein Anspruch eintritt. Bei einer Annullierung auf der Kurzstrecke ist es das doppelte.

Aber stimmt schon etwas ein Problem wenn Langsrecke und letztes Segment von unterschiedlichen Gesellschaften ausgeführt werden.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345

Nun ja das ist ein Amtsgerichtsurteil das ist jetzt nicht so viel "Wert" aber auch habe bisher immer die gesamte Strecke zu Grunde gelegt und eingefordert.
Eigentlich spannend was die Schlichtungsstelle zu dem Thema mein denn ich habe ja noch einen Fall aus dem Januar offen CUR-AMS war wegen dem Wetter verspätet aber AMS-MUC wurde annulliert, hier war aber keine Wetterursache zu finden. Schließlich bin ich dann in STR gelandet.

Hier könnte ja dann auch das Arugment der 250Euro genannt werden.
 

hockeyplayer1990

Neues Mitglied
12.07.2011
13
0
Lufthansa ist derzeit scheinbar besonders schnell bei den Anfragen, ich habe jetzt bereits eine Antwort für meinen Hinflug:

"...In Bezug auf den Ausgleichsanspruch wurde eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten. Sollte dieser später als 4 Stunden als ursprünglich gebucht ankommen, stehen Ihnen pro Person 600 Euro Entschädigung zu. Liegt die Ankunftsverspätung, wie in Ihrem Fall, unterhalb von 4 Stunden, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen um 50 % kürzen. "

Also doch einen Rechtsanwalt einschalten? Oder stehen meine Chancen zu gering?