EU Fluggastrechte / Annullierung

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Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
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Nun es gibt die Hardliner-Ansicht dass ein Verstoss gegen die Verpflichtung zum Zeitpunkt der Annullierung auch eine Ersatzbeförderung anbieten zu müssen, automatisch immer zum Entstehen des Anspruchs auf Ausgleichszahlung führt und es dann gar nicht darauf ankommt was der Grund der Annullierung war.

Außergewöhnliche Umstände sind dann nach dieser Denklogik völlig irrelevant.

Das würde mich jetzt auch interessieren. Nehmen wir an ein Flug wird wegen aussergewöhnlichen Umständen annulliert, also erst mal keine Ausgleichszahlung fällig. Was passiert aber wenn die Airline nicht die nächstmögliche Ersatzbeförderung anbietet (womöglich mit einer anderen Airline), sondern auf den nächsten eigenen Flug umbucht, der deutlich später (evtl. sogar erst am nächsten Tag) geht? Begründet diese "rechtswidrige Ersatzbeförderung" einen Anspruch auf die Ausgleichzahlung? Gab es so einen Fall bereits vor Gericht?

Falls die obere Aussage stimmt, wäre nach der Logik sogar die doppelte Ausgleichzahlung fällig, wenn keine aussergewöhnlichen Umstände für die Annullierung vorgelegen haben und keine nächstmögliche Ersatzbeförderung angeboten wurde. Oder?
 

fluchzeuch

Erfahrenes Mitglied
17.03.2014
300
0
BRU
Seit wann hat denn FR echte Partner? habe ich da etwas verpasst?

Das sieht eher nach einer Aufzählung weiterer LCCs aus.
Ich würde was die Kosten für die Ersatzbeförderung angeht den Fall nun zügig zum Abschluss bringen in dem die Sache eben vor Gericht geht, da der Anspruch eindeutig gegeben und daher das Risiko extrem gering.

Zur Frage grundsätzlich scheint es wohl so zu sein, dass Kommunikation in Englisch schneller bearbeitet wird. Einen Unterschied im Ergebnis habe ich bisher nicht erkennen können.

Ja, das beschreibt die im Chat verwendete Liste sehr gut. Als Student kann ich natürlich kein allzu großes finanzielles Risiko eingehen und erhoffe mir, dass das Schreiben die ganze Sache ein wenig in Bewegung bringt. Gibt es dazu irgendwo Vorlagen, an denen man sich orientieren kann?
 

MatAlSch

Reguläres Mitglied
29.08.2011
51
0
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. einer Flugannullierung und bräuchte hier einen Rat über das weitere Vorgehen.
Folgender Sachverhalt - (den ich eben an Eurowings über deren Kontaktfeld geschrieben habe):

"Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wurde ich per E-Mail über die Annullierung unseres Fluges EW8065 am 14.12. von NUE nach TXL informiert.
Ihre Hotline wollte uns auf Rückfrage leider nur auf den deutlich späteren Flug EW8062 umbuchen, oder alternativ auf einen Flug bereits am frühen Morgen.
Da wir mit 2 kleinen Kindern Reisen und wir noch weiterreisen müssten ist der spätere Flug nicht diskutabel; der frühere Flug funktioniert auch nicht, da mein Sohn schulpflichtig ist und wir damit frühestens gegen 14:15 Uhr abfliegen können.
Gemäß EG Verordnung Nr. 261/2004 steht uns (u.a.) wahlweise das Recht zu, auf eine vergleichbare Alternativverbindung umgebucht zu werden; auch außerhalb von Eurowings.
Daher buchen Sie uns bitte auf die einzig vergleichbare Verbindung LH2161 (16:20 - 17:00) und LH2048 (18:00 - 19:10) um.
Aufgrund des baldigen Reisetermins, setze ich Ihnen eine Frist von 7 Tagen; also bis zum 17.11. um mir diese Umbuchung zu bestätigen."

Nun habe ich eine Eingangsbestätigung erhalten mit dem Vermerk, dass die Bearbeitungszeit 8 bis 10 Wochen betragen kann.
Daher meine Frage wegen dem bestmöglichen Vorgehen.
So wie ich die EU Verordnung verstehe, habe ich ja nur ein Anrecht, auf die nächstmögliche Verbindung umgebucht zu werden.
Wenn mein planmäßiger Abflug 17:00 Uhr war, dann kann ich rein rechtlich nicht auf die Umbuchung auf den 16:20 Flug bestehen, oder doch?
Was hätte ich zu tun, wenn sich die Eurowings nicht rechtzeitig meldet?
Ich würde auch die Alternativverbindung selbst buchen und der Eurowings in Rechnung stellen; allerdings nur bei Aussicht auf Erfolg.
Stornierung, Anreise mit dem Zug oder mit dem Flugzeug am nächsten Tag funktionieren auch nicht, da Hotel, Mietwagen, Eintrittskarten etc. bereits gebucht und bezahlt sind.
Wer hat einen guten Rat für mich?
 

dutymurre

Reguläres Mitglied
15.07.2014
55
0
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. einer Flugannullierung und bräuchte hier einen Rat über das weitere Vorgehen.
Folgender Sachverhalt - (den ich eben an Eurowings über deren Kontaktfeld geschrieben habe):

"Sehr geehrte Damen und Herren,

heute wurde ich per E-Mail über die Annullierung unseres Fluges EW8065 am 14.12. von NUE nach TXL informiert.
Ihre Hotline wollte uns auf Rückfrage leider nur auf den deutlich späteren Flug EW8062 umbuchen, oder alternativ auf einen Flug bereits am frühen Morgen.
Da wir mit 2 kleinen Kindern Reisen und wir noch weiterreisen müssten ist der spätere Flug nicht diskutabel; der frühere Flug funktioniert auch nicht, da mein Sohn schulpflichtig ist und wir damit frühestens gegen 14:15 Uhr abfliegen können.
Gemäß EG Verordnung Nr. 261/2004 steht uns (u.a.) wahlweise das Recht zu, auf eine vergleichbare Alternativverbindung umgebucht zu werden; auch außerhalb von Eurowings.
Daher buchen Sie uns bitte auf die einzig vergleichbare Verbindung LH2161 (16:20 - 17:00) und LH2048 (18:00 - 19:10) um.
Aufgrund des baldigen Reisetermins, setze ich Ihnen eine Frist von 7 Tagen; also bis zum 17.11. um mir diese Umbuchung zu bestätigen."

Nun habe ich eine Eingangsbestätigung erhalten mit dem Vermerk, dass die Bearbeitungszeit 8 bis 10 Wochen betragen kann.
Daher meine Frage wegen dem bestmöglichen Vorgehen.
So wie ich die EU Verordnung verstehe, habe ich ja nur ein Anrecht, auf die nächstmögliche Verbindung umgebucht zu werden.
Wenn mein planmäßiger Abflug 17:00 Uhr war, dann kann ich rein rechtlich nicht auf die Umbuchung auf den 16:20 Flug bestehen, oder doch?
Was hätte ich zu tun, wenn sich die Eurowings nicht rechtzeitig meldet?
Ich würde auch die Alternativverbindung selbst buchen und der Eurowings in Rechnung stellen; allerdings nur bei Aussicht auf Erfolg.
Stornierung, Anreise mit dem Zug oder mit dem Flugzeug am nächsten Tag funktionieren auch nicht, da Hotel, Mietwagen, Eintrittskarten etc. bereits gebucht und bezahlt sind.
Wer hat einen guten Rat für mich?
Hallo,

zu einigen Punkten ein Ratschlag von mir:

1. Da die Hotline im ersten Versuch nur EW intern umbuchen wollte (ist mir vor einem Jahr genau so gegangen), würde ich, wenn möglich, zum Flughafen fahren und dort die Angelegenheit klären.

2. Wie teuer waren denn die Tickets?
Ich würde eine Stornierung und eine Fahrt mit der Bahn in Betracht ziehen.

Wenn theoretisch ein Abflug frühestens 14:15 möglich wäre, böten sich ICE 92 (14:36 N Hbf ab/17:58 B Hbf an) bzw. ICE 706 (15:06/18:26) an.
Jeweils 160€ + 9€ für Familienreservierung. Preis für 2 Erwachsene, Kinder fahren bis 15 Jahre gratis mit. Mit Bahncard noch günstiger.

Ich persönlich würde die Bahnfahrt, besonders mit zwei kleineren Kindern, der Umsteigeverbindung vorziehen, ist aber natürlich subjektiv.

Bei Stornierung würde natürlich der Anspruch auf Ersatzbeförderung nach 261/2004 erlischen, dessen muss man sich bewusst sein.

Die strenge Lesart der 261/2004 sieht eine frühere Ersatzbeförderung meiner Meinung nach nicht vor. Die nächstmögliche Ersatzbeförderung - zumindest mit dem Flieger - ist in der Tat der Flug am Abend (EW 8063).

Es besteht also eine gewisse Unsicherheit, ob die selbstbezahlte Ersatzbeförderung erstattet wird.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Ja, das beschreibt die im Chat verwendete Liste sehr gut. Als Student kann ich natürlich kein allzu großes finanzielles Risiko eingehen und erhoffe mir, dass das Schreiben die ganze Sache ein wenig in Bewegung bringt. Gibt es dazu irgendwo Vorlagen, an denen man sich orientieren kann?

Nun da es für Kostenerstattung es nicht entscheidend ist, ob außergewöhnliche Umstände vorliegen oder nicht, ist dieser Anspruch sehr sicher durchsetzbar und das Kostenrisiko gering.
Hier scheint es ja Anwälte zu geben die solche Fälle ohne Kostenvorschuss abwickeln vielleicht daher mal nachfragen.
Alternativ gibt es noch die Möglichkeit der Schlichtungsstelle allerdings dauern dort die Verfahren zur Zeit teilweise sehr lange.

Zu den Thema Vorlage es gibt unendlich im Internet die aber teilweise mit Vorsicht erfordern, grundsätzlich sollte es aber für einen Studenten keine unlösbare Aufgabe sein einen Brief zu erstellen der einfach die Forderung mit Fristsetzung erhebt und die Kosten unter dem Verweis auf Art. 8 der EU-VO 261/2004 sauber aufschlüsselt
 
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MatAlSch

Reguläres Mitglied
29.08.2011
51
0
@dutymurre:
Danke für Deine Ausführung.
ICE kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage.

1. die Kinder wollen fliegen
2. ich hasse das Bahnfahren
3. wenn ich mit dem Zug hätte fahren wollen, hätte ich keinen doppelt so teuren Flug gebucht.
4. der Mietwagen steht in Tegel bereit und nicht am Bahnhof.
5. ...

Daher kommt für mich im Grunde nur der LH Flug als Alternative in Frage... wegen mir gerne auch noch z. B. die Swiss Variante mit Abflug 14:55 über Zürich etc.
Nur hierfür müsste ich wissen, wie ich hier "korrekt" gegen die Eurowings vorgehen soll.
Oneway Flug selber buchen und in Rechnung stellen?
Verfällt dann evtl. mein Rückflug mit der Eurowings, wenn ich keinen Hinflug angetreten habe?
Einfach am Flughafen zum ursprünglich gebuchten Zeitpunkt auftauchen und auf dumm stellen?
Oder habe ich in diesem Fall einfach Pech gehabt und die Eurowings kann hier tun was sie will, da die EG Verordnung von Dilettanten ausformuliert wurde?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.862
3.526
@dutymurre:
Danke für Deine Ausführung.
ICE kommt aus mehreren Gründen nicht in Frage.

1. die Kinder wollen fliegen
2. ich hasse das Bahnfahren
3. wenn ich mit dem Zug hätte fahren wollen, hätte ich keinen doppelt so teuren Flug gebucht.
4. der Mietwagen steht in Tegel bereit und nicht am Bahnhof.
5. ...

Daher kommt für mich im Grunde nur der LH Flug als Alternative in Frage... wegen mir gerne auch noch z. B. die Swiss Variante mit Abflug 14:55 über Zürich etc.
Nur hierfür müsste ich wissen, wie ich hier "korrekt" gegen die Eurowings vorgehen soll.
Oneway Flug selber buchen und in Rechnung stellen?
Verfällt dann evtl. mein Rückflug mit der Eurowings, wenn ich keinen Hinflug angetreten habe?
Einfach am Flughafen zum ursprünglich gebuchten Zeitpunkt auftauchen und auf dumm stellen?
Oder habe ich in diesem Fall einfach Pech gehabt und die Eurowings kann hier tun was sie will, da die EG Verordnung von Dilettanten ausformuliert wurde?

Am Ende nützen Dir deine Rechte vermutlich nichts, da Wings dich wahrscheinlich am langen Arm verhungern lässt - es sei den Julian nimmt sich der Sache an.

Die Alternative die du suchst, wist du vermutlich vorstrecken und einklagen müssen.

Aber theoretisch müssten sie auf den frühest möglichen Flug umbuchen .
 

MatAlSch

Reguläres Mitglied
29.08.2011
51
0
@Mr. Hard
Ich gehe auch davon aus, dass mich EW am langen Arm verhungern lassen will.
Mich würde daher vor allem interessieren, ob es Urteile gibt bzgl. der Definition "frühest möglicher Flug".

Ist es der frühest für den Fluggast mögliche Flug?
Ist es der frühest mögliche Flug für die Eurowings?
Ist es der frühest mögliche Flug laut Flugplan (unabhängig von der Fluggesellschaft, wo gebucht wurde...)
Ist es der frühest mögliche Flug nach dem anullierten Flug oder an dem Reisetag?
...

Gibt es hier bereits Rechtssicherheit?
Ich habe überhaupt kein Problem mit dem Einklagen; aber nicht, wenn es schon Urteile gibt, die mir sagen, dass ich höchstwahrscheinlich verlieren werde...
 

seby93

Reguläres Mitglied
17.10.2016
58
0
@Mr. Hard
Ich gehe auch davon aus, dass mich EW am langen Arm verhungern lassen will.
Mich würde daher vor allem interessieren, ob es Urteile gibt bzgl. der Definition "frühest möglicher Flug".

Ist es der frühest für den Fluggast mögliche Flug?
Ist es der frühest mögliche Flug für die Eurowings?
Ist es der frühest mögliche Flug laut Flugplan (unabhängig von der Fluggesellschaft, wo gebucht wurde...)
Ist es der frühest mögliche Flug nach dem anullierten Flug oder an dem Reisetag?
...

Gibt es hier bereits Rechtssicherheit?
Ich habe überhaupt kein Problem mit dem Einklagen; aber nicht, wenn es schon Urteile gibt, die mir sagen, dass ich höchstwahrscheinlich verlieren werde...


Sowie ich es bisher verstanden habe, ist die Auslegung der Definition i.d.R. so, dass ein Anspruch auf Umbuchung auf die frühestmögliche Alternativbeförderung unter vergleichbaren Bedingungen nach dem annullierten Flug besteht. Mein Verständnis ist, dass EW dieser Pflicht mit dem Angebot der Umbuchung auf EW8062 bereits nachgekommen ist.

Die Frage, ob eine Umsteigeverbindung nach der Annullierung eines Direktflugs vergleichbare Reisebedingungen darstellt, ist meiner Erinnerung den Aussagen der RA hier im Forum nach nicht abschließend geklärt. Gleiches gilt meines Wissens nach auch für die Frage ob ein geringfügig früherer Abflug eine frühestmögliche Alternativbeförderung darstellen kann.

Insbesondere vor dem Hintergrund, dass EW dir ein Angebot für einen Direktflug am gleichen Tag, also für die nach die nach der Abflugzeit des annullierten Flugs frühestmögliche Alternativverbindung unter vergleichbaren Bedingungen, gemacht hat würde ich das Risiko einer rechtlichen Auseinandersetzung hier nicht eingehen.

Wieso man das tun wollen würde, wenn man sich doch den Flug erstatten lassen, günstiger mit der Bahn fahren, dabei früher in Berlin ankommen als mit der LH Umsteigeverbindung und von dem gesparten Geld nett essen gehen kann, verstehe ich offen gesagt nicht. Der Mietwagen in TXL lässt sich doch bestimmt stornieren und am Hbf neu buchen... erscheint mir sinnvoller. Bahnfahren kann ganz entspannt sein.
 

dutymurre

Reguläres Mitglied
15.07.2014
55
0
Im Prinzip hat seby93 meine Antwort schon vorweg genommen ;)

@dutymurre:

4. der Mietwagen steht in Tegel bereit und nicht am Bahnhof.

Das wäre im Zweifel noch ein überwindbares Problem gewesen, denn wenn man den Wagen nicht auf Hbf hätte umbuchen können, wäre man in ca. 30 Minuten am Flughafen TXL.

@dutymurre:

1. die Kinder wollen fliegen
2. ich hasse das Bahnfahren
3. wenn ich mit dem Zug hätte fahren wollen, hätte ich keinen doppelt so teuren Flug gebucht.

Dies ist natürlich persönliches Gusto. Als Vielfahrer mit der Bahn kann ich verstehen, wenn man sie meiden möchte, so wie die Performance gerade ist.
Die Entscheidung für das Verkehrsmittel steht natürlich jedem frei.

In Anbetracht der Optionen komme ich zu folgender Einschätzung:

EW hat unter vergleichbaren Bedingungen den nächstmögliche Flug nach 17:00 Uhr anbgeboten. Dieser ist zufällig von EW, spielt aber keine Rolle, da es nach 17:00 keine anderen Optionen mehr ab NUE, die früher in TXL ankämen als EW8062 (habe dies in der Matrix gecheckt). Der Flug erfüllt als Direktflug definitiv vergleichbare Reisebedingungen und stellt die frühestmögliche Ersatzbeförderung ab dem Zeitpunkt des ursprünglichen Abfluges dar.

Mir als juristischer Laie wäre das Prozessrisiko in diesem Falle zu groß, da man EW zugute halten kann, dass sie verordnungsgemäß eine Ersatzbeförderung angeboten hat.

In diesem Falle würde ich zweckmäßig auf den Zug ausweichen. Genauso würde ich auf den Flieger ausweichen, wenn die Bahn mir eine rechtzeitige Ankunft nicht ermöglicht, sofern der Ticketpreis halbwegs vergleichbar ist (was bei einem Vorlauf von 4 Wochen eher gegeben ist als bei einem Kauf am Tag des Fluges).

Das aktuelleste Urteil aus Österreich nimmt auch nur Bezug auf die frühestmögliche Beförderung nach dem Zeitpunkt des ursprünglichen Abfluges. Hier müsste sich jemand aus dem Forum melden, der tiefer mit der Materie vertraut ist.
 

Xero

Aktives Mitglied
23.04.2017
196
368
BER/FRA
Aber eine Lösung, die hier zu dem Ergebnis käme, dass keine Ausgleichszahlung zu leisten ist, wäre geradezu grotesk.

Ich will den Post noch einmal aus der Versenkung holen, um das Update mit der Community zu teilen.

LH stellte sich bis zuletzt quer, sodass ich schließlich den Weg über Flightright gegangen bin, da ich einfach nicht den Stress mit Suchen eines Anwalts und potenziellen Terminen vor Gericht haben wollte.

Zwischen LH und Flightright gab es dann über mehrere Monate ein Hin und Her, bis Flighright schließlich nach mehreren Aufforderungen für mich vor Gericht gehen wollte.

Genau ab diesem Moment knickte LH dann ein und gab die 600 Euro an Flightright frei, von denen 400 Euro an mich gingen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Glückwunsch dazu! Vor allem aber an flightright für die 200 Euro, die eigentlich für einen Fluggast gedacht waren...

Sei mir nicht böse, dass ich auf die Euphoriebremse trete! Du möchtest, dass wir uns mit dir freuen. Und das tue ich auch.

Aber ich werde es nie fassen, dass die mit ihrem Geschäft mit der Angst nach wie vor durchkommen...
 
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Xero

Aktives Mitglied
23.04.2017
196
368
BER/FRA
Passt schon, ist ja auch für mich nicht die optimale Lösung. Es war einfach die des geringsten Stresses für mich.

Mich ärgert eher das Verhalten von LH als das Einbehalten eines Drittels der Summe durch Flighright.
 
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malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Passt schon, ist ja auch für mich nicht die optimale Lösung. Es war einfach die des geringsten Stresses für mich.

Mich ärgert eher das Verhalten von LH als das Einbehalten eines Drittels der Summe durch Flighright.

Das Verhalten von LH ist sehr ärgerlich, einen Grund mehr einen Anwalt zu beauftragen, damit LH die zusätzlichen Kosten auch noch am Hals hat. Ich muss da selber noch nacharbeiten.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Mal eine rein theoretische Frage: Wenn an einem Flughafen mit dezentraler SiKo (also z.B. TXL) so viel los ist, dass man es nicht mehr rechtzeitig zum Boarding schafft, obwohl mal rechtzeitig "am Ende der Schlange" gestanden hat -- wer muss dann zahlen? Im Grunde hat dann ja die SiKo zu langsam gearbeitet. Hatte gerade eine interessante kurze Diskussion mit dem LD in TXL, welcher meinte, hier wäre momentan mal wieder so die Hölle los, dass letzte Woche in der Tat Flieger einfach gestartet wären, obwohl sie noch nicht voll waren.

Ich finde das eine absolute Frechheit. Ist das schon mal jemanden passiert, und wenn ja, wie ging es aus?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Mal eine rein theoretische Frage: Wenn an einem Flughafen mit dezentraler SiKo (also z.B. TXL) so viel los ist, dass man es nicht mehr rechtzeitig zum Boarding schafft, obwohl mal rechtzeitig "am Ende der Schlange" gestanden hat -- wer muss dann zahlen? Im Grunde hat dann ja die SiKo zu langsam gearbeitet. Hatte gerade eine interessante kurze Diskussion mit dem LD in TXL, welcher meinte, hier wäre momentan mal wieder so die Hölle los, dass letzte Woche in der Tat Flieger einfach gestartet wären, obwohl sie noch nicht voll waren.

Ich finde das eine absolute Frechheit. Ist das schon mal jemanden passiert, und wenn ja, wie ging es aus?

Es gibt dazu sogar ein Gerichtsurteil: man muss schon aktiv auf sich aufmerksam machen um dafür zu sorgen, dass man spät dran ist und droht den Flug zu verpassen. Wenn man die Bedingung erfüllt und trotzdem den Flug verpassen, haftet demnach wohl der Flughafen.
Urteil: Flug verpasst wegen Warteschlange? Flughafen haftet - SPIEGEL ONLINE
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Danke, interessant. Aber ändern würde das ja effektiv auch nix. Dann wedeln eben plötzlich 10 Leute am Ende der Schlange aufmerksamkeitserregend mit beiden Händen, und dann?!? Es gibt in TXL nun mal (teils) nur exakt eine SiKo pro Flug. Und schneller arbeiten geht ja auch nicht. Oder sollen sie einfach 10 Leute durchwinken dann? ;-) Wenn es überhaupt so weit kommt, ist halt Stunden vorher schon was schief gelaufen, bzw man hätte die SiKo einfach früher öffnen müssen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Eigentlich kann man diesen theoretischen Fall nicht mit einem Satz beantworten. Das Urteil, das da zitiert wurde, dürfte auch nicht einschlägig sein, sondern den Check-in-Vorgang betreffen.

Interessant ist eigentlich eher, wie es sich konkret verhält, wenn der Pax denn durch die Siko ist. Ist die Maschine schon weg, liegt keine Nichtbeförderung vor. Hat sie hingegen ihre Parkposition noch nicht verlassen, sind die Bordtüren womöglich noch nicht geschlossen, steht sie evtl. sogar direkt am Finger, hängen Ansprüche aus Nichtbeförderung davon ab, ob sich das Luftfahrtunternehmen auf ein vertretbares Interesse berufen kann. Es wird darlegen und ggf. beweisen müssen, dass sich der Abflug bei Mitnahme erheblich verspätet hätte.

Ist die Nichtbeförderung hingegen gerechtfertigt oder liegt mangels der Möglichkeit, den Pax noch mitzunehmen, gar keine Nichtbeförderung vor, ist die Fluggesellschaft in der Tat aus dem Spiel. Dann bliebe nur die Möglichkeit, sich wegen eines möglichen Organisationsversagens schadlos zu halten. Aber Ausgleichszahlungen etc. gibt´s dann natürlich nicht.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
Also wie gesagt, für MICH war es heute theoretisch, weil das Chaos an A05/A06 heute ausnahmsweise wohl mal überschaubar war. Aber wie gesagt, der LD in der SEN-Lounge sagte, man solle am besten 50 Minuten vor Abflug zur SiKo gehen, weil letzte Woche halt einige Flüge eiskalt abgeflogen wären, bevor jeder an Bord war. Quasi Passagier n darf noch mit rein, und Passagier n+1 wird dann 3 Sekunden später die Tür vor der Nase zugemacht. Also für IRGENDWEN war das letzte Woche nicht mehr ganz so theoretisch ... ;)
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
357
36
LEJ/DRS
es gibt sie noch die Wunder. Nachdem ich mich wegen einer privaten cancellation eines LH legs mit dem Thema Fluggastrechte beschäftigt hatte, habe ich auch für eine früheren EW, der mir gecancelt wurde, eine Rückerstattung angefordert. Nach reichlich 14 Tage kam ohne weitere Aufforderung ein Mail: "[FONT=&quot]Die geltend gemachten Kosten von 250 Euro Ausgleichszahlung werden wir ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erbringen und binnen der nächsten 14 Tage auf die von Ihnen genannte Kontoverbindung anweisen.[/FONT]"
Nach weiteren 14 Tagen war das Geld heute dann tatsächlich auf dem Konto ... dies nur mal als ein positives Beispiel, dass es manchmal auch ganz ohne Anwalt und Nachfragen geht ... und sogar bei EW
 
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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Es gibt eine neue Abwimmelstrategie, aufgetaucht auf der OS Facebook page: Wir wissen ja, dass die Fluggastrechteportale für gewöhnlich nur glasklare Fälle annehmen, für die sie dann easy die Provision abstauben können und auf einen Prozess eigentlich keine Lust haben. Wendet man sich nun an so ein Portal, schreibt OS dem Portal, dass der PAX die Rechte an dem Fall bereits an ein anderes Portal abgetreten hat (stimmt natürlich nicht) und schließt den Fall einfach. Das Portal müsste dann tatsächlich Klage erheben, dann würde OS sofort einknicken. Da die Portale keine Lust auf Prozesse haben, schließen sie dann auch den Akt des Kunden. Der kann dann zu einem anderen Portal gehen oder zu einem ordentlichen Anwalt. Wieder ein paar abgewimmelt
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.089
7.435
LEJ
Hast du dafür einen Nachweis? Hat man nicht eine Art Abtretungserklärung o.ä. an das beauftragte Fluggastrechteportal abgegeben? Ansonsten eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass man nur das eine Fluggastrechteportal und kein anderes beauftragt hat.

IANAL ;)
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Also für IRGENDWEN war das letzte Woche nicht mehr ganz so theoretisch ... ;)


Das gibt es. Ganz klar. Aber wenn die Fluggesellschaft Paxen ohne echte Not die Tür vor der Nase zuschlägt, hat sie halt schlechte Karten.

Generell sind diese Nichtbeförderungs-Fälle aber häufig schwer zu gewinnen, weil sie vor den Gerichten nach wie vor die Ausnahme bilden und Richter in Unkenntnis der Rechtslage gerne nach dem Prinzip entscheiden, wer zu spät kommt, den bestraft die Fluggesellschaft.

Ganz wichtig - so als kleine Anleitung - ist es aber in der Tat, sich von der Fluggesellschaft eine Abfuhr zu holen, solange die Beförderung noch möglich ist. Irgendjemand sollte sinngemäß sagen: Wir nehmen dich nicht mit. Wobei das Schließen des Gates aus meiner Sicht auch so eine Erklärung darstellt. Nonverbal, aber eindeutig.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Es gibt eine neue Abwimmelstrategie, aufgetaucht auf der OS Facebook page: Wir wissen ja, dass die Fluggastrechteportale für gewöhnlich nur glasklare Fälle annehmen, für die sie dann easy die Provision abstauben können und auf einen Prozess eigentlich keine Lust haben. Wendet man sich nun an so ein Portal, schreibt OS dem Portal, dass der PAX die Rechte an dem Fall bereits an ein anderes Portal abgetreten hat (stimmt natürlich nicht) und schließt den Fall einfach. Das Portal müsste dann tatsächlich Klage erheben, dann würde OS sofort einknicken. Da die Portale keine Lust auf Prozesse haben, schließen sie dann auch den Akt des Kunden. Der kann dann zu einem anderen Portal gehen oder zu einem ordentlichen Anwalt. Wieder ein paar abgewimmelt


Wenn das so ist, wäre das aus meiner Sicht ein relativ klarer Betrug(sversuch).

Das darf man dann gerne auch mal an die Staatsanwaltschaft rantragen. In der trügerischen Hoffnung, die würde sich einer solchen Sache annehmen.
 
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