EU Fluggastrechte / Annullierung

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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
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Wenn das so ist, wäre das aus meiner Sicht ein relativ klarer Betrug(sversuch).

War auch mein erster Gedanke - wenn das nachweisbar (!!) öfters (!!!) passiert dann würde ich da auch eine Strafanzeige stellen - allerdings müsste man eben klar nachweisen das das mehr als 2, 3 Mal passiert ist.

Hans
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Und dann wird man sich eben mit ´nem "Fehler" rausreden. Um eine entsprechende "Dienstanweisung" nachzuweisen, müsstest du vermutlich die Callcenter durchsuchen und Beweismittel beschlagnahmen. Das wird natürlich niemand veranlassen. Also passiert da auch nichts.

Aber wider besseren Wissens einfach mal zu behaupten, die Forderung werde schon von einem anderen Anbieter geltend gemacht, wäre in der Tat schon relativ krass. Deswegen mag ich das auch nicht so recht glauben.
 
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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Und dann wird man sich eben mit ´nem "Fehler" rausreden. Um eine entsprechende "Dienstanweisung" nachzuweisen, müsstest du vermutlich die Callcenter durchsuchen und Beweismittel beschlagnahmen.

Wobei ich nicht glaube das man dazu eine Dienstanweisung finden müsste ... man müsste nur nachweislich mehrere Fälle haben bei denen man versucht hat sich mit der Ausrede zu drücken - nur alleine das wird schon sehr schwierig nachzuweisen.

Gruß
Hans
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.339
2.095
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
OS spielt im Moment generell in falsches Spiel. Ich habe 4x250 EUR für eine Verspätung von ca. 18h gefordert, worauf sie nach wenigen Tagen die Vollmachten der Mitpassagiere eingefordert haben. Ist ja gut, wurde innerhalb von 2h über den genannten Link hochgeladen. Nun, Wochen später die Nachfrage was denn mit meinem Case sei. Antwort: ja, ich hätte die Vollmachten ja nicht geschickt. Behaupten Stein und Bein, sie hätten sie nicht erhalten.

Wenn das kein Vorsatz ist, dann sind sie zumindest in höchstem Maße unfähig.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Nach allem, was ich heuer selbst, bei Freunden und Bekannten miterlebt habe, zahlen die ohne Anwalt entweder gar nichts oder zu wenig. Da waren dann immer das Wetter, ein Fluglotsenstreik in Kathmandu oder sonst was schuld. Es wird behauptet Streik oder technische Defekte seien höhere Gewalt. Ich stecke selber gerade in einem Fall fest wo Zettel abermals ausgefüllt werden müssen, weil: haben sie ja nicht geschickt. Und auch die apf lässt nach. In der Konstellation Flug gecancelt, umgebucht, abermals gecancelt stehen dem PAX 2 Entschädigungen zu, da 2 Beförderungsverträge. Wendet man sich an die apf, gibt es nur einmal die Entschädigung und man muss erst wieder zum Anwalt.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Meine Erfahrungen mit OS sind eigentlich bisher immer Problemlos.

In der Regel erfolgt immer kurz nachdem die Forderung schriftlich eingereicht wird eine Erklärung dass es sich um einen "außerwöhnlichen technischen Defekt" handelt und man daher nicht zur Zahlung der Ausgleichszahlung verpflichtet wäre.
Die beantragen Mahnbescheide mit Auslandszustellung wurden dann jedoch immer sehr zeitnah nach deren Zustellung bezahlt.

Insgesamt doch sehr unkompliziert.
 

perpetualKid

Erfahrenes Mitglied
20.06.2009
361
8
LYR/SEA
folgender Sachverhalt, Flug von SEA nach BSL ueber YVR und FRA. Durchgegehendes ticketauf LH stock mit AC/LH/LH Fluegen. Das finale Leg FRA-BSL wegen technical am Flugzeug gecancelt, und umgebucht auf FRA-MUC-BSL mit mehr als 6h Verspaetung.

Compensation von 600EUR bei CR eingereicht, Lufthansa bietet ein "final settlement" von 250EUR an da ja nur das Leg FRA-BSL annulliert und verspaetet war und damit die Entfernung unter 1500km.
Es sollte doch die Gesamtentfernung vom Anfangspunkt bis Endpunkt (SEA-BSL), oder zumindest von YVR bis BSL (EU Airline nach EU/ab EU) gelten, oder habe ich was uebersehen?
 

flashbyte

Erfahrenes Mitglied
20.01.2016
357
36
LEJ/DRS
bei mir wurden die 600€ bezahlt, obwohl bei meiner Strecke JFK-MUC-PRG nur der letzte Teil gecancelt wurde. Es war aber komplett alles LH und ich habe bereits beim ersten Mail auf das Aktenzeichen (AG Hamburg Az.: 32 C 199/16 zu einheitlichen Buchungen) verwiesen
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
686
593
Leoben, AUT
Meine Erfahrungen mit OS sind eigentlich bisher immer Problemlos.

In der Regel erfolgt immer kurz nachdem die Forderung schriftlich eingereicht wird eine Erklärung dass es sich um einen "außerwöhnlichen technischen Defekt" handelt und man daher nicht zur Zahlung der Ausgleichszahlung verpflichtet wäre.
Die beantragen Mahnbescheide mit Auslandszustellung wurden dann jedoch immer sehr zeitnah nach deren Zustellung bezahlt.

Insgesamt doch sehr unkompliziert.

Erstens ist es in Deutschland viel einfacher einen Mahnbescheid zu beantragen als in Österreich. Während es bei euch einer gebildeten Person mit Abi/Matura recht einfach ist das Formular auszufüllen, ist es bei uns zwar theoretisch möglich, in der Praxis gilt u.U. die Anwaltspflicht und selbst mein Chef, immerhin Dr.iur. aber eben kein Anwalt, hat gemeint ich soll wegen des Mahnbescheides zu einem Anwalt gehen.

Zweitens entnehme ich deinen bisherigen Posts, dass du enweder Anwältin oder zumindest eine andere Juristin bist. Von daher tust du dir sicher leichter als ein angehender Dipl.Ing.

Was mich aber wirklich aufregt, ist dass es eine eigene EU VO gibt, die Privatpersonen den Gang zum Anwalt/Gericht ersparen soll und die solange ignoriert/negiert und mit Füßen getreten wird, bis der PAX erst wieder zum Anwalt muss. Mein Mitleid ist erschöpft und ich würde inzwischen auch einen Cent einklagen. Ja, das geht. Problemlos sogar.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.345
Erstens ist es in Deutschland viel einfacher einen Mahnbescheid zu beantragen als in Österreich. Während es bei euch einer gebildeten Person mit Abi/Matura recht einfach ist das Formular auszufüllen, ist es bei uns zwar theoretisch möglich, in der Praxis gilt u.U. die Anwaltspflicht und selbst mein Chef, immerhin Dr.iur. aber eben kein Anwalt, hat gemeint ich soll wegen des Mahnbescheides zu einem Anwalt gehen.

Zweitens entnehme ich deinen bisherigen Posts, dass du enweder Anwältin oder zumindest eine andere Juristin bist. Von daher tust du dir sicher leichter als ein angehender Dipl.Ing.

Was mich aber wirklich aufregt, ist dass es eine eigene EU VO gibt, die Privatpersonen den Gang zum Anwalt/Gericht ersparen soll und die solange ignoriert/negiert und mit Füßen getreten wird, bis der PAX erst wieder zum Anwalt muss. Mein Mitleid ist erschöpft und ich würde inzwischen auch einen Cent einklagen. Ja, das geht. Problemlos sogar.

Also ich habe mir das Formular zur Mahnklage angesehen es ist sicher etwas komplexer als die deutsche Variante, aber ich konnte jetzt auch für einen Laien nichts wirklich unlösbares finden. Ein paar Punkte erfordern vielleicht etwas kurze Recherche aber wirklich unmöglich finde ich das nicht.

Im übrigen ja es ist korrekt dass ich auch zu den Volljuristen gehörte, nur bin ich eben nach der 2. juristischen Staatsprüfung zu den Behörden gewechselt, desshalb liegt mein Schwerpunkt auch im Straf- und Verwaltungsrecht.

Dann noch eine Anmerkung die Intention der EU Verordnung ist es primär nicht den Gang zum Anwalt oder Gericht zu verhindern, vielmehr soll es den Reisenden auf Flügen in Fällen von Unregelmäßigkeiten schützen und ihm gewisse Rechte zubiligen.
Das bedeutet nicht automatisch, dass ordentliche Verfahren unnötig sind und gar abgelöst werden sollen, allerdings bietet eben die EU-VO eine sehr einfache und meist auch klare Anspruchsgrundlage von sehr hoher Wertigkeit.

Der Effekt dass Anwälte und Gerichte unnötig werden wird wohl erst eintreten, wenn die Mehrzahl der Reisenden die Ansprüche wirksam durchsetzt und für die Fluggesellschaften die Spekulation nicht mehr aufgeht sondern die Zusatzkosten überwiegen.

Auf der anderen Seite ist in solchen Fällen ein Anwalt problemlos und schnell beauftragt, in solchen eindeutigen Fällen bedarf es dann meiner Ansicht nicht einmal mehr eines persönlichen Termins bei diesem bedarf.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
Die beantragen Mahnbescheide mit Auslandszustellung wurden dann jedoch immer sehr zeitnah nach deren Zustellung bezahlt.

Insgesamt doch sehr unkompliziert.

Du hast den Grinse-Smiley vergessen :) Aber nun mal wirklich, wie blöde ist so etwas. Dann zahlen die statt 250,- eben 400,- bis 500,- €

Hans
 

Superlance

Aktives Mitglied
15.11.2010
124
0
Zürich (ZRH)
Bräuchte mal Tipps von euch:
Im Juni 2017: LX-Flug ZRH-SIN wg technischem Problem gestrichen (Hydraulikleck), Umbuchung auf Singapore Airlines am nächsten Tag, aber damit 14h zu spät angekommen.

Schriftwechsel mit Swiss mit Claim über 600 EUR:
Ablehnung wg. außergewöhnlichem und unvorhergesehenem technischen Problem, aber direkt Courtesy Gutschein über 200 CHF gezahlt; nach einigem hin und her Versuch der Einbindung der SÖP-Schlichtungsstelle (Swiss lehnt dies ab); Swiss sagt, sie werden sich nicht mehr äußern. EU Recht sei nicht in lokales Recht umgesetzt und damit seien die Bezugnahme auf die Rechtsprechung bspw. in Deutschland irrelevant. Swiss sieht sich nicht an Passagierechte gebunden, da Flug zwischen Drittländern.

Beschwerde bei BAZL im Juli 2017 eingereicht, Antwort im Oktober 2018 -> kein Fehlverhalten der Airline

Frage: seht ihr noch irgendeinen Weg, an die Entschädigung zu kommen? Gibt es Erfahrungen mit der Schweizer Rechtsprechung bzw. Inkassofirmen, die in der Schweiz eintreiben?
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.997
3.965
FRA
[Flug ZRH-SIN]

Frage: seht ihr noch irgendeinen Weg, an die Entschädigung zu kommen? Gibt es Erfahrungen mit der Schweizer Rechtsprechung bzw. Inkassofirmen, die in der Schweiz eintreiben?

Du möchtest EU-Recht auf einen Flug zwischen Schweiz und Singapur anwenden, verstehe ich das richtig?
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Frage: seht ihr noch irgendeinen Weg, an die Entschädigung zu kommen? Gibt es Erfahrungen mit der Schweizer Rechtsprechung bzw. Inkassofirmen, die in der Schweiz eintreiben?

Die Chancen stehen schlecht. Zwar hat die Schweiz die EU/VO 261 übernommen, allerdings nicht die Urteile. Zudem gab es an einem schweizer Gericht ein Urteil, dass ein technischer Defekt ein aussergewöhnlicher Umstand ist. Da ist Swiss ein guter Coup gelungen, da das Gericht einer ihr nahestehenden Gutachterin gefolgt ist und eben im Gegensatz zu den deutschen Gerichten gegen den klagenden Passagier entschieden hat.

[Flug ZRH-SIN]



Du möchtest EU-Recht auf einen Flug zwischen Schweiz und Singapur anwenden, verstehe ich das richtig?

Ja, möchte der Fragesteller und das sogar berechtigter Weise, da die EU/VO auch von der Schweiz ratifiziert wurde.
 
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Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.194
512
[Flug ZRH-SIN]



Du möchtest EU-Recht auf einen Flug zwischen Schweiz und Singapur anwenden, verstehe ich das richtig?

Sollte grundsätzlich kein Problem sein, denn selbstverständlich gibt es jede Menge bilaterale Abkommen, die die Schweiz auch an EU-Recht binden. Siehe auch https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/gutzuwissen/fluggastrechte.html

Die Schweiz wendet zb auch problemlos EN-Normen an, die wiederum 1:1 aus IEC-Standards übernommen wurden (populäres Beispiel: Standards für Elektroauto-Ladestationen).
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.474
15.132
[Flug ZRH-SIN]



Du möchtest EU-Recht auf einen Flug zwischen Schweiz und Singapur anwenden, verstehe ich das richtig?

Nein, Schweizer Recht, nämlich Art. 1 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Luftverkehr.

Das Problem ist halt, dass es unterschiedliche Auslegungen gibt, ob die Fluggastrechte nur auf Flügen zwischen der Schweiz und der EU gelten (Ansicht Airlines und Teile der Rechtsprechung) oder auch auf Flügen zwischen der Schweiz und Drittstaaten (Ansicht BAZL und Teile der Rechtsprechung).

Und das nächste Problem, selbst wenn man die Hürde umschifft hat, ist, dass die EuGH-Rechtsprechung zum technischen Defekt nach dem Abschluss des Abkommens entwickelt wurde und daher nicht für die Schweiz gilt.
 
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Dreaonline

Erfahrenes Mitglied
29.04.2012
477
144
CGN
Hallo zusammen,
ich bitte um Eure Infos zu meinem Fall:
Alle Flüge auf einem Ticket CDG-FRA-LAX-HNL, durchgeführt von LH und ab LAX mi5 UA.
Das letzte Leg war aufgrund technischer Probleme 3.55 h verspätet.
Lufthansa ist der Meinung, weil das letzte Leg keinen europäischen Bezug (weder Airline, noch Abflug- oder Zielort) greifen die Fluggastrechte nicht. Trotzdem wurden jedoch die Kosten für die Neubuchung der verpassten Anschlussfüge auf Hawaii bereits erstattet.
Die erste Prüfung auf Flight-Right ergibt angeblich einen Ausgleichsanspruch.
Wie seht ihr das?
Macht es Sinn, bei LH weiter nachzuhaken bzw den Rechtsweg einzuschlagen?
Kann man alle Flüge zusammen sehen und somit den europäischen Bezug herstellen? Abflug in Europa und verspätete Ankunft in Honolulu.
Da hier oftmals hilfreiche Tips und Infos zu lesen sind, würde ich mich über Eure Einschätzung freuen.
Besten Dank schonmal vorab.
Dreaonline
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die jüngste Rechtsprechung d. EuGH gibt Anlass zur Annahme, dass die EU-VO auf das letzte Leg tatsächlich anwendbar ist. Wobei die Konstellation hier nicht ganz identisch mit dem dort entschiedenen Fall ist. Da sind also noch Fragen offen.

Dein Schuldner wäre, wenn es dir um die Ausgleichszahlung geht, aber nicht LH, sondern UA. Und es würde sich lohnen zu recherchieren, wann du die Maschine in HNL verlassen konntest, da die 4h-Grenze knapp unterschritten ist. Falls zwischen Parkposition und dem Verlassen der Maschine fünf Minuten lagen, könnte es also für die vollen 600 Euro reichen.

Evtl. aber Verrechnung mit den v. Lufthansa geleisteten Zahlungen.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.812
1.244
MUC, BSL
Hm, höhere Gewalt da nicht auszunehmen finde ich jetzt schon ein wenig übertrieben. Natürlich vermeidet man so die ewigen Diskussionen, aber wenn es bei einem Orkan alles kurz und klein haut, dann ist das einfach nicht dem Bahnunternehmen anzulasten.

Um etwaige faule Ausreden zu verhindern könnte man ja durchaus auch eine (staatliche) Stelle einrichten, an die die Bahnen die Gründe für die Verspätungen nennen müssen und jeder Bürger freien Zugriff auf die Informationen hat. Natürlich löst das nicht alle Probleme, aber die vorgeschlagene Lösung ist dann doch wieder ein wenig arg unverhältnismäßig.
 

fluchzeuch

Erfahrenes Mitglied
17.03.2014
300
0
BRU
Hallo zusammen,

ich war zusammen mit +1 vom Blitzstreik der Aviapartner-Belegschaft in BRU am 26.10./27.10. betroffen. Uns erreichte gegen 4.30 Uhr eine E-Mail von Ryanair, dass unser 7:00 Flug am Freitag, den 26.10. nach Larnaca gestrichen wurde. Wir sind dann auch garnicht auf dem Flughafen aufgekreuzt, da man im flämischen Fernsehen zeitgleich das Chaos verfolgen konnte. In der Ryanair-Email wurde standardmäßig die Rückerstattung bzw. die Umbuchung auf ein anderes Datum vorgeschlagen (in unserem Fall wäre der nächste Flug am Montag, d. 29.10. gestartet).

Da wir aber zu einer Hochzeit eingeladen waren, die am Samstag um 14 Uhr beginnen sollte, kam jener Alternativflug nicht in Frage. Stattdessen sind wir mit dem ersten ICE (6:30 Uhr) über Köln nach DUS und am Nachmittag mit A3 über ATH nach LCA (Ankunft Samstagmorgen). Dies war die einzige Verbindung, die inkl. der Zugtickets relativ bezahlbar war (ca. 250€ pP). Offensichtlich waren wir nicht die Einzigen, die DUS als Alternativflughafen selbst gebucht hatten, da andere FR-Reisende auch im Zug waren.

Gestern habe ich dann das Rückerstattungsformular von Ryanair inkl. der Belege eingereicht und bereits im Antrag das Häkchen für die EU261-Entschädigung nicht gesetzt und lediglich die Rückerstattung der Tickets verlangt.

Soeben, also einen Tag später, erreichte mich die E-Mail von Ryanair mit folgendem Inhalt:



Tatsächlich habe ich erst garnicht versucht, Ryanair zu kontaktieren, sondern so schnell wie möglich eine Alternative zu finden. Erst später ist mir aufgefallen, dass ich Ryanair am besten über den Chat hätte erreichen können. Sollte ich die Entscheidung von Ryanair jetzt hinnehmen? In jedem Fall hätte Ryanair uns keinen passenden Alternativflug anbieten können, da LCA nur von BRU und VIE angeflogen wird und es keine Verbindung von naheliegenden Airports nach PFO (Paphos) gibt.

Vielen Dank im Voraus für euren Rat!

Gerade eben kam eine E-Mail vom Ryanair-Support rein, nachdem ich vor zwei Tagen die Forderung schriftlich eingereicht hatte.

Dear Mr fluchzeuch,

We refer to your recent correspondence dated 16-11-2018.

We are sorry to hear that you are not in receipt of our previous correspondence. For your convenience we have attached a further copy of our correspondence to you.

Thank you for choosing us and I hope we will have the pleasure of welcoming you on–board another Ryanair flight again soon.

..und im Unterteil dann eine Kopie der E-Mail, die ich bereits erwähnte. Also das ist doch wohl ein Witz! :-(
Tatsache ist, dass ich in meinem Schreiben nicht explizit à la "With reference to your letter dated.." eingegangen bin. Was nun?


Danke im Voraus für eure Ratschläge!
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Steht doch hier schon:

Das beste Vorgehen wäre FR nochmals schriftlich zur Erstattung der Kosten der Ersatzbeförderung auffordern und dass es im Falle der Leistungen nach Art. 8 eben nicht darauf ankommt ob außergewöhnliche Umstände ursächlich waren.
Hat das keinen Erfolg einfach einen Anwalt beauftragen und den Anspruch zügig durchsetzen lassen.

Wichtig aber niemals der Ticketerstattung zustimmen! das führt zum Verlust der Ansprüche nach Artikel 8 der EU-VO.
Im übrigen kann man auch die Sichtweise der Hardliner teilen, die der Ansicht sind dass eine fehlende Ersatzbeförderung immer zu einen Anspruch der Ausgleichszahlung führt.

Offensichtlich ******* Ryanair auf dich, also sei doch so nett und lass die zusätzlich deine Anwaltskosten bezahlen.
 
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Dreaonline

Erfahrenes Mitglied
29.04.2012
477
144
CGN
Die jüngste Rechtsprechung d. EuGH gibt Anlass zur Annahme, dass die EU-VO auf das letzte Leg tatsächlich anwendbar ist. Wobei die Konstellation hier nicht ganz identisch mit dem dort entschiedenen Fall ist. Da sind also noch Fragen offen.

Dein Schuldner wäre, wenn es dir um die Ausgleichszahlung geht, aber nicht LH, sondern UA. Und es würde sich lohnen zu recherchieren, wann du die Maschine in HNL verlassen konntest, da die 4h-Grenze knapp unterschritten ist. Falls zwischen Parkposition und dem Verlassen der Maschine fünf Minuten lagen, könnte es also für die vollen 600 Euro reichen.

Evtl. aber Verrechnung mit den v. Lufthansa geleisteten Zahlungen.

Schonmal vorab ganz lieben Dank für Deine Einschätzung.
Ja, wenn, dann geht es um die Ausgleichszahlung. Die 4h-Grenze müsste ich nochmals klären.
Warum aber sollte UA mein Kontrahent sein? Alles war gebucht über LH und bei UA Ansprüche durchzusetzen dürfte fast aussichtslos sein, zumindest als privater, europäischer Laie.....

Ich tendiere dazu, den Fall -ausnahmsweise- einem Portal übergeben, die im Erfolgsfall zahlen. Sollen die sich mit denen auseinander setzen. Dann dürfen sie auch gerne die Provision dafür einstreichen, wenn Sie Erfolg haben.
Gab es nicht auch ein Portal, welches solche Fälle kostenfrei abwickelt? Ich hatte im Forum mal etwas dazu gelesen, finde das aber nicht wieder.

:(
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Schonmal vorab ganz lieben Dank für Deine Einschätzung.
Ja, wenn, dann geht es um die Ausgleichszahlung. Die 4h-Grenze müsste ich nochmals klären.
Warum aber sollte UA mein Kontrahent sein? Alles war gebucht über LH und bei UA Ansprüche durchzusetzen dürfte fast aussichtslos sein, zumindest als privater, europäischer Laie.....

UA ist dein Kontrahend, weil sie die ausführende Gesellschaft sind, auf der die Verspätung entstanden sind.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Und gegen UA in Deutschland vorzugehen, ist auch nicht schwierig. Schon gar nicht aussichtslos. Dank der kuriosen Rechtsprechung d. EuGH ist es ja denkbar, auch exotischte Airlines verklagen zu müssen, die sich vermutlich scheckig lachen, wenn sie deine Klageschrift erhalten. Aber bei Fluggesellschaften, die regelmäßig Deutschland anfliegen - no problemo.

Knifflig ist es aber in der konkreten Konstellation ein Gericht zu finden, das sich für Zuständig hält, da von Paris aus geflogen wurde, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Hier wird man also argumentieren müssen, dass die LH hier Niederlassung von UA im Sinne der ZPO war, und dann herausarbeiten, ob in Frankfurt oder Köln zu klagen wäre.
 
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