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Also eine Klage gegen UA ist zumindest bei einem Abflug in Deutschland nicht wirklich komplex.
Ich müsste nachschlagen aber ich glaube der Flug sollte von FRA nach EWR gehen und es war einiges schief gelaufen, UA wollte zunächst nur Voucher über 1000USD ausgeben (bei 5 Paxen).
Die Lösung war in dem Fall die Klage vor dem AG Frankfurt mit Zustellung an die Europäische Außenstelle in GB.
UA hat natürlich nicht auf die Klage reagiert, auch auf das folgende Versäumnisurteil hat es einige Wochen gedauert bis eine Reaktion erfolgte.
Das ganze war so langsam abgelaufen, das auch die Einspruchsfrist nach 339ZPO, welche sogar auf 6Wochen bestimmt worden war, abgelaufen gewesen ist.
Letzten Monat hat das AG nach 341ZPO den Einspruch als verfristet und unzulässig verworfen.
Wegen der Vollstreckung werde ich mir über Weihnachten Gedanken machen sollte UA bis dahin nicht freiwillig bezahlen.
Aber wird das Argument mit der Niederlassung überhaupt greifen? Denn man könnte im Gegenzug ja das Argument bringen, dass in GB die für EU Markt zuständige Niederlassung sitzt und man damit ohnehin einen Gegner mit Sitz innerhalb der noch EU hat.
Dann ist es vielleicht doch einfacher das ganze vor einem französischen Gericht mit einem lokalen Rechtsanwalt durchführen zu lassen?
Ich müsste nachschlagen aber ich glaube der Flug sollte von FRA nach EWR gehen und es war einiges schief gelaufen, UA wollte zunächst nur Voucher über 1000USD ausgeben (bei 5 Paxen).
Die Lösung war in dem Fall die Klage vor dem AG Frankfurt mit Zustellung an die Europäische Außenstelle in GB.
UA hat natürlich nicht auf die Klage reagiert, auch auf das folgende Versäumnisurteil hat es einige Wochen gedauert bis eine Reaktion erfolgte.
Das ganze war so langsam abgelaufen, das auch die Einspruchsfrist nach 339ZPO, welche sogar auf 6Wochen bestimmt worden war, abgelaufen gewesen ist.
Letzten Monat hat das AG nach 341ZPO den Einspruch als verfristet und unzulässig verworfen.
Wegen der Vollstreckung werde ich mir über Weihnachten Gedanken machen sollte UA bis dahin nicht freiwillig bezahlen.
Aber wird das Argument mit der Niederlassung überhaupt greifen? Denn man könnte im Gegenzug ja das Argument bringen, dass in GB die für EU Markt zuständige Niederlassung sitzt und man damit ohnehin einen Gegner mit Sitz innerhalb der noch EU hat.
Dann ist es vielleicht doch einfacher das ganze vor einem französischen Gericht mit einem lokalen Rechtsanwalt durchführen zu lassen?