EU Fluggastrechte / Annullierung

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Established1985

Aktives Mitglied
03.03.2014
238
73
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Guten Abend,

bzgl folgendem anbahnenden Sachverhalt habe ich eine Frage bzgl EU Ausgleichzahlungsansprüchen und habe über die Suche keine Antwort bisher gefunden:

gebucht: ARN-FRA-LAX-MUC-ARN mit Lufthansa auf 220 Stock

LH453 hat heute (09.10. LT) 4h Verspätung bei Abflug/ Ankunft durch verspäteten incoming LH452,
dadurch verpassen wir den Anschlussflug LH2418 und wurden auf LH2420 umgebucht mit Ankunft 23 Uhr LT statt 17:20 LT

Als einzelnes Ticket habe ich U2 5888 ARN-TXL und ICE von Berlin nach Dresden gebucht gehabt, welche dadurch ihren ‚Nutzen‘ verlieren.

Frage: wenn ich nach stark verspäteter Landung in MUC einen Mietwagen, Zug oä buchen würde und den umgebuchten ARN Flug nicht nehme, kann ich am WE dennoch einen EU261 Anspruch einreichen oder nicht?

Vielen Dank im Voraus für die ein oder andere Antwort
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
921
323
HAM - PRM
L
Nach 3:32 min konnte dann endlich die Treppe ans Flugzeug ran und dann ging endlich die Tür auf und wir konnten raus. Hab ich jetzt Anspruch auf Entschädigung? Meine Anfrage an Eurowings wurde abgewiesen, da die sich einfach auf die Landezeit beschränken.

ich bin kein n Anwalt - nach meinem Gefühl müsste das aber eine Entschädigung geben. Nimm 100;- bis 150;- für eine Erstberatung in die Hand, gehe zu einem der hier tätigen Anwälte (rufe an) und du wirst eine ne vernünftige Einschätzung bekommen was geht.

Der Mitinsasse Umsteiger wäre z. B. ein Kandidat dafür.

gruss
Hans
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Bin am 25.7 von Olbia nach Hannover geflogen. Der Flieger kam schon zu spät aus Hannover in Olbia an. Als wir dann endlich losgeflogen sind und in Hannover gelandet sind waren es 2:52 min also unter 3h also keine Anspruch auf Entschädigung. Das Problem ist aber, dass wir nicht aus dem Flugzeug konnten, da die Flugzeugtreppe nicht an das Flugzeug herangefahren werden konnte und wir somit in der Bullenhitze im Flugzeug ohne Klimaanlage (defekt) ausharren mussten.
Nach 3:32 min konnte dann endlich die Treppe ans Flugzeug ran und dann ging endlich die Tür auf und wir konnten raus. Hab ich jetzt Anspruch auf Entschädigung? Meine Anfrage an Eurowings wurde abgewiesen, da die sich einfach auf die Landezeit beschränken.
Wenn keiner außergewöhnlichen Umstände vorlagen, dann ja. Es zählt die Zeit der Türöffnung.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.344
Bin am 25.7 von Olbia nach Hannover geflogen. Der Flieger kam schon zu spät aus Hannover in Olbia an. Als wir dann endlich losgeflogen sind und in Hannover gelandet sind waren es 2:52 min also unter 3h also keine Anspruch auf Entschädigung. Das Problem ist aber, dass wir nicht aus dem Flugzeug konnten, da die Flugzeugtreppe nicht an das Flugzeug herangefahren werden konnte und wir somit in der Bullenhitze im Flugzeug ohne Klimaanlage (defekt) ausharren mussten.
Nach 3:32 min konnte dann endlich die Treppe ans Flugzeug ran und dann ging endlich die Tür auf und wir konnten raus. Hab ich jetzt Anspruch auf Entschädigung? Meine Anfrage an Eurowings wurde abgewiesen, da die sich einfach auf die Landezeit beschränken.

Die Sache ist doch eindeutig, der Zeitpunkt der Ankunft im Sinne der EU-VO 261/2004 ist genau der Moment ab dem das Aussteigen gestattet wird, die Zeit der Landung interessiert absolut niemand ist aber ein gängiger Trick der Airlines berechtigte Forderungen ab zu wehren.

Die Frage ist nur noch kann der Zeitpunkt für den Ausstieg bewiesen werden? falls ja ist der Fall eindeutig.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.344
Guten Abend,

bzgl folgendem anbahnenden Sachverhalt habe ich eine Frage bzgl EU Ausgleichzahlungsansprüchen und habe über die Suche keine Antwort bisher gefunden:

gebucht: ARN-FRA-LAX-MUC-ARN mit Lufthansa auf 220 Stock

LH453 hat heute (09.10. LT) 4h Verspätung bei Abflug/ Ankunft durch verspäteten incoming LH452,
dadurch verpassen wir den Anschlussflug LH2418 und wurden auf LH2420 umgebucht mit Ankunft 23 Uhr LT statt 17:20 LT

Als einzelnes Ticket habe ich U2 5888 ARN-TXL und ICE von Berlin nach Dresden gebucht gehabt, welche dadurch ihren ‚Nutzen‘ verlieren.

Frage: wenn ich nach stark verspäteter Landung in MUC einen Mietwagen, Zug oä buchen würde und den umgebuchten ARN Flug nicht nehme, kann ich am WE dennoch einen EU261 Anspruch einreichen oder nicht?

Vielen Dank im Voraus für die ein oder andere Antwort

Grundsäzlich ist es Möglich die gebuchte Reise vorzeitig in MUC zu beenden. Da bereits die Umbuchung erfolgt ist, ist der Anspruch auf die Ausgleichszahlung gegeben wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Allerdings ist im Bezug auf sonstige Forderungen nur die Erstattung des letzten Teilstücks MUC-ARN Möglich, weitere selbstständige Ansprüche wie die Erstattung des U2 Tickets und des ICE Fahrkarte und den Transport MUC-Dresden bestehen nicht, da diese im beschriebenen Fall mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen wären.
 

Established1985

Aktives Mitglied
03.03.2014
238
73
Grundsäzlich ist es Möglich die gebuchte Reise vorzeitig in MUC zu beenden. Da bereits die Umbuchung erfolgt ist, ist der Anspruch auf die Ausgleichszahlung gegeben wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Allerdings ist im Bezug auf sonstige Forderungen nur die Erstattung des letzten Teilstücks MUC-ARN Möglich, weitere selbstständige Ansprüche wie die Erstattung des U2 Tickets und des ICE Fahrkarte und den Transport MUC-Dresden bestehen nicht, da diese im beschriebenen Fall mit der Ausgleichszahlung zu verrechnen wären.

Herzlichen Dank für die gute und ausführliche Erklärung, welche sich mit meiner Vermutung/Hoffnung bzw. bisherigen Wissenstand deckt und mir die restliche Unsicherheit beseitigt hat.

Merci beaucoup!
 

cjackson

Neues Mitglied
28.08.2015
4
0
Hallo zusammen,

ich bin derzeit häufiger mit LH auf der Strecke NUE-FRA unterwegs. Am vergangenen Donnerstag ist zum 6. Mal in 9 Wochen mein Flug ausgefallen. Wie sonst auch immer habe ich geflucht, mein Ticket in ein Bahnticket umwandeln lassen und bin deutlich verspätet zu Hause angekommen - natürlich nicht ohne einen Erstattungsanspruch bei LH CR zu stellen. Im Gegensatz zu den 5 Malen davor habe ich von der LH allerdings diesmal nur eine um 50% gekürzte Entschädigung bekommen (also €125 statt €250) mit der Begründung sie könnten meine Ankunftszeit nicht nachvollziehen und hätten daher das Recht, meine Entschädigung um 50% zu kürzen. Meines Wissens verfällt dieses Recht doch, wenn sie mir keine gleichwertige Beförderung (i.e. einen Flug) mit <2 Stunden späterer Ankunftszeit anbieten können - der nächste Flug war in diesem Fall erst am nächsten Morgen. Liege ich hier falsch?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hallo zusammen,

ich bin derzeit häufiger mit LH auf der Strecke NUE-FRA unterwegs. Am vergangenen Donnerstag ist zum 6. Mal in 9 Wochen mein Flug ausgefallen. Wie sonst auch immer habe ich geflucht, mein Ticket in ein Bahnticket umwandeln lassen und bin deutlich verspätet zu Hause angekommen - natürlich nicht ohne einen Erstattungsanspruch bei LH CR zu stellen. Im Gegensatz zu den 5 Malen davor habe ich von der LH allerdings diesmal nur eine um 50% gekürzte Entschädigung bekommen (also €125 statt €250) mit der Begründung sie könnten meine Ankunftszeit nicht nachvollziehen und hätten daher das Recht, meine Entschädigung um 50% zu kürzen. Meines Wissens verfällt dieses Recht doch, wenn sie mir keine gleichwertige Beförderung (i.e. einen Flug) mit <2 Stunden späterer Ankunftszeit anbieten können - der nächste Flug war in diesem Fall erst am nächsten Morgen. Liege ich hier falsch?


Nö. Völlig richtig. Entweder Inkompetenz oder der Versuch, dich übers Ohr zu ziehen.

Über die Gleichwertigkeit v. Bahn und Flug kann man ja notfalls noch diskutieren. Aber mindestens müssten die dir dann eine konkrete Verbindung anbieten, die ihrer Meinung nach die Anforderungen erfüllt. Einfach den Spieß umzudrehen, ist ja auch mal drollig.
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Hallo zusammen,

heute endlich Zeit gefunden mich mit einem älteren Vorfall zu beschäftigen.

RT mit WOW Air gebucht. Berlin - Chicago.
Hinflug am 11. Februar 2018 (WW721).
SMS um 7 Uhr morgens: Wegen Delay von WW720 (KEF-SXF) gibt es einen Delay auf WW721 (SXF-KEF), so dass der Anschlussflug (KEF-ORD) verpasst wird."
Ich denke mir nur "passt so, nehmen wir die 600 Euro mit", rufe WOW Air sofort an und buche auf 12. Februar 2018 um. WOW Air bucht ja nicht auf non-WOW Air Flüge um ...

Den Claim für die 600 Euro habe ich eingereicht.

(Fun Fact:
SMS um 12 Uhr: Delay von WW153 wegen weather restrictions. Flug startet am 12. Februar um 1:20 Uhr. HAHA!
SMS um 15 Uhr: Sorry, die letzte Nachricht war nicht an dich.)

Am 12. Februar gehe ich also zum Flughafen SXF.
Check-In, Security, Gate. BAM -> Alle mit Anschlussflug nach ORD dürfen nicht einsteigen.
SMS um 10 Uhr: Wegen technischen Problemen des Flugzeuges von KEF nach ORD wirst du deinen Anschlussflug verpassen. Also kein Flug.
SMS um 11 Uhr: Due to significant weather yesterday our call center is experiencing heavy wordload. -> Call Center dead.

Ich schaue online und sehe und sehe, dass der nächste Flug erst am 14. Februar wäre. -> NIEMALS.
Alternativ sieht es auch ex-SXF auch Mau aus, also buche ich ex-TXL, fahre dahin und alles gut.

3 oder 4 Tage später ruft mich WOW Air an.
Ich sage, dass ich storniere und 600 Euro als Entschädigung will.
Erst wollten die mir nur die Tax zurückgeben, aber dann haben sie es storniert.
Zur Entschädigung haben sie gesagt, dass ich auf eine Rückmeldung warten soll.

Als Antwort habe ich dann irgendwann bekommen:

Dear Dimi,

Thank you for writing us, we appreciate your patience regarding our late reply.

We apologize for the cancellation of your flight.

The reason for the cancellation concerning your flight were bad weather conditions.

This unfortunate event was not caused by some sort of a negligence which WOW air could have prevented. Therefore WOW air cannot be held responsible for the cancellation because it was out of our hands to avert the cancellation. In this case WOW air is therefore not obligated to pay compensation according to EU regulation no. 261/2004.

Again we do regret cancellation and the discomfort that they can cause and we offer you our sincere apologies.

Sincerely,
WOW air
Hmm, wie kommen die bitte auf bad weather conditions? :)

Ich bin mir nun unsicher, wieviel ich claimen soll? Immerhin hat sich ja nachdem ich den Claim abgeschickt habe auch wieder was geändert.

In etwa:
Ursprünglicher Flug war etwa 250 Euro.
Neugebuchter Flug war etwa 850 Euro.

Claime ich nun 850 Euro oder 1450 Euro (= 850 Euro + 600 Euro)? Oder liege ich hier falsch und wegen dem Storno bekomme ich nichts mehr?

Vielen Grüße!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.344
Man muss hier zwischen den Ansprüchen unterscheiden daher sollten die Forderungen auch getrennt eingereicht werden.

1. Forderung besteht in den Kosten für die Ersatzbeförderung/Ticketerstattung
Diese Forderung hat sich bereits in Luft aufgelöst weil "Ich sage, dass ich storniere und 600 Euro als Entschädigung will."
Damit hat man den üblichen Fehler gemacht und das Wahlrecht nach Art. 8 Abs. 1 a der EU-Verordnung ausgeübt, weitere Ansprüche außer der Erstattung des vollständigen Ticketpreises sind nicht gegeben.

2. Forderung auf Zahlung der Ausgleichszahlung
Grundsäzlich besteht der Anspruch auf Ausgleichszahlung, allerdings könnten außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben, ob dies wirklich der Fall ist müsste daher genauer geprüft werden.

Aber Grundsätzlich kommen nur noch die Forderung auf 600Euro und falls noch nicht geschehen die Erstattung des vollständigen Ticketpreises in Frage.


Allerdings ist die Beschreibung etwas wirr, denn so wie die Situation beschrieben wurde gab es zwei Fälle von Anullierungen einmal für eine Buchung am 11.02 und dann nochmals am 12.02? dann kommt allerdings ein doppelter Anspruch auf Ausgleichszahlung in Betracht allerdings immer unter der Voraussetzungen das keine außergewöhnlichen Umstände ursächlich waren.
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Hallo alinakl,

vielen Dank für deine schnelle Antwort!

1. Forderung besteht in den Kosten für die Ersatzbeförderung/Ticketerstattung
Diese Forderung hat sich bereits in Luft aufgelöst weil "Ich sage, dass ich storniere und 600 Euro als Entschädigung will."
Damit hat man den üblichen Fehler gemacht und das Wahlrecht nach Art. 8 Abs. 1 a der EU-Verordnung ausgeübt, weitere Ansprüche außer der Erstattung des vollständigen Ticketpreises sind nicht gegeben.


Mein geplanter Flug war am 11. Februar. Mein Claum war direkt nachdem ich auf den 12. Februar umgebucht wurde. Das ich am 12. Februar wieder "im Stich" gelassen werde, war mir am 11. Februar nicht klar. An die Aussage,
"Ich sage, dass ich storniere und 600 Euro als Entschädigung will", erinnere ich mich nicht mehr genau. Sie war auch über das Telefon. Es kann sogar gut sein, dass ich die 600 Euro am Telefon nicht erwähnt habe.

2. Forderung auf Zahlung der Ausgleichszahlung
Grundsäzlich besteht der Anspruch auf Ausgleichszahlung, allerdings könnten außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben, ob dies wirklich der Fall ist müsste daher genauer geprüft werden.


Das klingt gut, denn es waren offensichtlich keine außergewöhnlichen Umstände vorhanden!

Aber Grundsätzlich kommen nur noch die Forderung auf 600Euro und falls noch nicht geschehen die Erstattung des vollständigen Ticketpreises in Frage.


Das klingt auch gut!

Allerdings ist die Beschreibung etwas wirr, denn so wie die Situation beschrieben wurde gab es zwei Fälle von Anullierungen einmal für eine Buchung am 11.02 und dann nochmals am 12.02? dann kommt allerdings ein doppelter Anspruch auf Ausgleichszahlung in Betracht allerdings immer unter der Voraussetzungen das keine außergewöhnlichen Umstände ursächlich waren.


Genau! Wow, wenn das wirklich so ist, dann müsste ich 3 Claims einreichen?

1) Anullierung für den 11. Februar -> 600 Euro
2) Anullierung für den 12. Februar -> 600 Euro
3) Ausgleichszahlung: Neuer Preis 850 Euro, Alter Preis 250 Euro. -> 600 Euro (?). Oder etwa 850 Euro ?

Stimmt das so?

Viele Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.344
Wenn es zwei mal eine gültige Buchung für je den 11.02. und für den 12.02. gab ja dann besteht der Anspruch jeweils in Höhe von 600Euro also insgesamt 1200Euro.

Zu 3. Wenn es wirklich am Telefon so dokumentiert wurde dann besteht nur der Anspruch auf Erstattung des Tickets also 250Euro die Kosten für das neue Ticket hätte man fordern können wenn eben die "Stornierung" nicht durch den Reisenden veranlasst wurde.

Hat den WOW das Ticket bereits erstattet? Falls nicht könnte man natürlich ein wenig spekulieren und die Erstattung der Kosten des neuen Tickets als Ersatzbeförderung gemäß Art. 8 Abs. 1b fordern.
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Ja, gebucht war für den 11. Februar. Der Flug würde annulliert und ich wurde auf den 12. Februar umgebucht. Dieser wurde auch annulliert und ich hatte keine Lust mehr auf das Spiel, da der nächste Flug am 14. Februar wäre.

Ich verstehe Punkt 3. nicht. Habe ich mich falsch verhalten? Ich habe weder den Flug am 11. noch den umgebuchten Flug am 12. Februar storniert. Beide wurden annulliert. Erst Tage später wurde mir eine neue Umbuchung angeboten, die ich dann aber verneint habe, mit dem Hinweis, das ich mein Ticket storniere. Wie hätte ich mich denn verhalten sollen, damit ich die Kosten für meinen neuen Flug erstattet bekomme?

Ja, WOW Air hat die 250 Euro zurück überwiesen.
 

CSVT

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
680
5
HAM
Du hättest Wow Air sagen sollen, dass du dir eine Ersatzbeförderung gebucht hast und dir die Kosten dafür von denen erstatten lässt.

Wenn du das Ticket(!) storniert hast, also den Flugpreis von Wow zurückbekommen hast ist die Airline nicht mehr in der Pflicht dich zu befördern.
Also nur 1.&2. 600€.

Wenn du nur den Ersatzflug abgelehnt hast mit dem Hinweis auf eine gebuchte Ersatzbeförderung ist dein Ticket nicht stornierst, Wow behält also den ursprünglich gezahlten Preis ein. Dafür müssen sie dir die Kosten die angefallen sind (Neubuchung) komplett erstatten.

Du hast dich (wahrscheinlich unwissenderweise) für Fall 1 entscheiden.
Damit musst du die Ersatzbeförderung selber zahlen. Und bekommst „nur“ 1200€ erstattet.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Geplant:

24SEP LX1017 DUS-ZRH 9:30 - 10:40
24SEP LX2596 ZRH-MLA 11:55 - 14:05

Nun ist LX1017 (zusammen mit Hinflug LX1016, der allerdings eh erst morgens aus Zürich kommt) aus unbekanntem Grund gestrichen und ich umgebucht.

24SEP LH85 DUS - FRA 18:30 - 19:20
24SEP LH1312 FRA - MLA 20:30 - 22:45

Ich vermute mal, Swiss sieht die Schuld überall anders nur nicht bei sich und ich schau bei Kompensation in die Röhre? Oder sind die inzwischen kooperativer drauf?
400 € waren Montag auf dem Konto. Das nenn ich mal flott. :eek:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.344
Das Problem ist folgendes: "Ich sage, dass ich storniere und 600 Euro als Entschädigung will."

kann eben gemäß Art. 8 Abs. 1a so gedeutet werden dass der Reisende kein Interesse mehr an der Buchung hat und eben die vollständige Erstattung des Tickets wünscht.
In diesen Fällen besteht dann keine Verpflichtung seiten der Fluggesellschaft mehr eine Ersatzbeförderung nach Art. 8 Abs. 1b zu leisten bzw. die Kosten dafür zu erstattem.

Wenn also WOW eben diesen Vorgang so belegen kann sind die Mehrkosten der neuen Flugbuchung von 650Euro verschenkt worden.

Aber wie bereits beschrieben ist eben unklar was WOW konkret beweisen kann, FR versucht ja auch gerne durch eigenmächtige Ticketerstattungen die Mehrkosten zu umgehen.
 
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Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Ah, jetzt verstehe ich. Was für ein Fehler von mir ... :eek: Das kann man immer so machen? Flug fällt aus -> Ich buche einen Flug -> Airline zahlt die Differenz? Was ist dann mit dem Rückflug? Oder würde man nur One way buchen?

Also beantrage ich einfach nochmal 600 Euro für den ersten Flug mit dem Hinweis, dass es keine außergewöhnlichen Umstände vorhanden waren. Außerdem den Claim für die Annulierung des zweiten Fluges.

Vielen Dank nochmal!
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.959
2.344
Ah, jetzt verstehe ich. Was für ein Fehler von mir ... :eek: Das kann man immer so machen? Flug fällt aus -> Ich buche einen Flug -> Airline zahlt die Differenz?

Grundsätzlich kann man das so machen wenn die Airline ihrer Verpflichtung zur Ersatzbeförderung zum frühstmöglichen Zeitpunkt nicht nachkommt.
Man sollte nur ein paar Dinge beachten und möglichst einen Flug buchen der nah den ursprünglichen Abflugzeiten liegt und natürlich unter vergleichbaren Bedindungen statt findet.

Man kann natürlich versuchen eine dritte Forderung, am besten jede Forderung getrennt einreichen, eben nach der Methode Anspruch in Höhe von 850Euro gemäß Art. 8 Abs.1b in Höhe von 850Euro abzüglich bereits geleisteter Zahlung in Höhe von 250Euro somit die Zahlung von 600Euro ein zu reichen und sehen was WOW als Antwort schreibt.

Wenn aber WOW klar antworten sollte der Reisende hat bereits gemäß Art. 8 Abs.1a die Erstattung gewünscht und erhalten ist der Anspruch nicht mehr durchsetzbar.
 
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DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Gestern hat es meinen Sohn auf EW2035 BRE-STR 2020-2125 erwischt. Die e-mail mit der Cancellation kam schon um 11:46 Uhr. Klar, es gab "Wetter", aber bei so einem frühen Flugstorno wurde wohl prophylatisch gecancelt - und mit ca. einer Stunde Verspätung hätte man den Flug wohl ohne wetterbedingte Einschränkungen durchführen können.

Umbuchung auf heute über die Hotline (nur 6 Minuten Wartezeit!) war problemlos.

Jetzt die übliche Frage:
1) da schon mit recht "langem" Vorlauf (> 8 h) gecancelt wurde (und der Flug ca. 1 Stunde nach Plan hätte fliegen können), sollte man die 250,- € doch eigentlich durchbekommen, oder?

Zwei weitere Fragen:
2) Für die zusätzliche Übernachtung/Verpflegung etc. sind keine direkten Kosten angefallen (Junior ist noch einen Tag länger bei Oma geblieben), aber trotzdem wurden dort ja zusätzliche Mahlzeiten verspeist. Natürlich gibt's für die Einkäufe in Supermarkt/Bäcker etc. keine Belege - und wäre auch schwer aufzudröseln, wieviel davon einer konkreten Person zuzuordnen ist. Damit kann wohl auch keine Kostenerstattung für Verpflegung geltend gemacht werden, oder? Oder wäre ein Ansatz des steuerlichen Pauschbetrages "Verpflegungsmehraufwand" evtl. denkbar?

3) hypothetisch: hätte Junior abends im Restaurant gegessen und morgens beim Bäcker gefrühstückt (und hätte die entsprechenden Belege), wäre das erstattbar?

Zwei hypothetische Ja.

Der Rest leider eher nein. Insbesondere vermutlich keine Ausgleichszahlung. Bei so einer frühen Streichung liegt es zwar prinzipiell nahe, dass nicht alles versucht wurde, um den Flug durchzuführen. Aber zur entscheidenden herrschten in STR dann ja wirklich offenbar schlimme Verhältnisse, sodass EW auch hätte streichen können, wie es die allermeisten wohl auch getan haben.
Am 5.8. Ansprüche per e-mail eingereicht, gestern kam ohne vorherige Ablehnung die Zusage über 250,- € :). Abgesehen von der langen Bearbeitungszeit scheint sich subjektiv die Zahlungsbereitschaft bei EW in der letzten Zeit zu erhöhen.
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@dimi @alinakl

Mal ganz grundsätzlich: Den Flug zu stornieren, statt Ersatzbeförderung zu fordern, ist zwar in der Tat keine gute Idee. Wenn das Luftfahrtunternehmen den betroffenen Pax allerdings nicht über seine Fluggastrechte aufklärt, im Ergebnis ein unbeachtlicher "Fehler".

Sein Wahlrecht kann natürlich nur erfolgreich ausüben, wer seine Wahlmöglichkeiten kennt.

Von daher: Auf Maximalforderung gehen! Daher Ausgleichszahlungen UND Mehrkosten (Storno natürlich von den neuen Flugscheinkosten abziehen).
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
@dimi, @alinakl, @umsteiger
sehe ich es falsch dass der Flug am 11. und am 12. jeweils von der Airline storniert wurde? Dann stünde doch auch eine Entschädigung für beide Flüge zu und zusätzlich eine Erstattung, wenn daraufhin die Reise nutzlos geworden ist. Denn dann geht die Stornierung ja nicht vom Fluggast sondern von der Fluggesellschaft aus. Dann brauch man als Fluggast doch eigentlich "nur" noch auf seine Wortwahl zu achten. Dass man eben nicht selber storniert sondern den stornierten Flug erstattet bekommen möchte.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.601
1.664
Du wirfst hier ein paar begriffe durcheinander. Die Flüge am 11. und 12. Februar wurden annullliert. Das ist keine Stornierung. Der Fluggast konnte sich dann am 11. Feb. entscheiden, ob eer eine Ersatzbeförderung wünscht oder die Rückerstattung des Tickets. Die selbe Entscheidung hatte er nochmal am 12. Feb. Hier geht es aber nicht um die Frage, ob die Reise sinnlos wurde, sondern dass der Fluggast gerne die Ersatzbeförderung zum frühst möglichen Zeitpunkt hätte.
Da er unglücklich forumliert hat, ist nun die Frage, ob er diese Entscheidung im vollen Wissen um seine Rechte getroffen hat und wirklich eine Stornierung wollte oder eben, ob er nicht doch eine Ersatzbeförung auf eben einem Fremdcarrier wollte, da ihm nicht die frühest mögliche Ersatzbeförderung offeriert wurde, sondern nur eine Ersatzbeförderung auf einem eigenen Flug. Selbstverständlich hat er einen Anspruch auf 2 entschädigungszahlungen für jeweils den 11. und den 12. unter der Voraussetzung, dass keine aussergewöhnlichen Umstände vorlagen.
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.490
448
Hallo zusammen,

vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Das hilft mir wirklich weiter, auch in der Zukunft. ;)

Mein Problem mit WOW Air ist, dass sie Claims nicht über E-Mail sondern nur über ihre Homepage akzeptieren. Über die Homepage kann man dann aber leider weder auf ihre Antwort antworten noch mehrere Claims gleichzeitig starten. Neue Claims werden zwar abgesendet, aber verschwinden und werden nicht mehr angezeigt. Ich würde ihnen gerne ihre Nachrichten von damals zusenden und fragen wo denn die "bad weather conditions" waren.

Dear WOW air guest on WW721 on 11FEB18. Due to delay on flight WW720 KEF-SXF this morning there is a delay on your flight WW721 SXF-KEF due to late arrival of incoming aircraft. Because of this delay you will not be able to catch your onwards connecting flight to U.S/CA with WOW air in Keflavik this afternoon. Consequently, we are forced to cancel your travel today.


UND

Dear WOW air guest on WW721/WW153 SXF-ORD on 12FEB18. Due to technical problems with your aircraft from Keflavik to Chicago you will not be able to catch your onward connecting flight to ORD. Consequently, we are forced to cancel your travel today.


Meinen letzten Claim haben sie erst nach 3 Monaten beantwortet. Bei drei Claims und den Problemen auf ihrer Homepage (siehe oben) kann das ja was werden ...

Viele Grüße
Dimi
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@demi:

Wie du deine Forderung anmeldest, ist ziemlich egal. Dokumentieren solltest du das aber. Und eine Frist setzen. Zwei Wochen z.B. Bankverbindung nicht vergessen.

Dann hast du sie in Verzug gesetzt und kann deine Ansprüche notfalls durchsetzen. Wollen die kompensieren, machen sie es auch - unabhängig vom gewählten Weg.
 
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