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Guten Abend,
bzgl folgendem anbahnenden Sachverhalt habe ich eine Frage bzgl EU Ausgleichzahlungsansprüchen und habe über die Suche keine Antwort bisher gefunden:
gebucht: ARN-FRA-LAX-MUC-ARN mit Lufthansa auf 220 Stock
LH453 hat heute (09.10. LT) 4h Verspätung bei Abflug/ Ankunft durch verspäteten incoming LH452,
dadurch verpassen wir den Anschlussflug LH2418 und wurden auf LH2420 umgebucht mit Ankunft 23 Uhr LT statt 17:20 LT
Als einzelnes Ticket habe ich U2 5888 ARN-TXL und ICE von Berlin nach Dresden gebucht gehabt, welche dadurch ihren ‚Nutzen‘ verlieren.
Frage: wenn ich nach stark verspäteter Landung in MUC einen Mietwagen, Zug oä buchen würde und den umgebuchten ARN Flug nicht nehme, kann ich am WE dennoch einen EU261 Anspruch einreichen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für die ein oder andere Antwort
bzgl folgendem anbahnenden Sachverhalt habe ich eine Frage bzgl EU Ausgleichzahlungsansprüchen und habe über die Suche keine Antwort bisher gefunden:
gebucht: ARN-FRA-LAX-MUC-ARN mit Lufthansa auf 220 Stock
LH453 hat heute (09.10. LT) 4h Verspätung bei Abflug/ Ankunft durch verspäteten incoming LH452,
dadurch verpassen wir den Anschlussflug LH2418 und wurden auf LH2420 umgebucht mit Ankunft 23 Uhr LT statt 17:20 LT
Als einzelnes Ticket habe ich U2 5888 ARN-TXL und ICE von Berlin nach Dresden gebucht gehabt, welche dadurch ihren ‚Nutzen‘ verlieren.
Frage: wenn ich nach stark verspäteter Landung in MUC einen Mietwagen, Zug oä buchen würde und den umgebuchten ARN Flug nicht nehme, kann ich am WE dennoch einen EU261 Anspruch einreichen oder nicht?
Vielen Dank im Voraus für die ein oder andere Antwort