EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.482
623
CGN
ANZEIGE
Ich setze den "Wert" von 15.000 Meilen höher an, daher sehe ich den Deal als in Ordnung. Kein Streß mehr und einen Haken hinter der Sache.
 
  • Like
Reaktionen: chrini1

MrSnoot

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
1.703
1.536
Hallo zusammen,

weiß jemand warum LH880 FRA-TLL heute (25.11.) früh gestrichen wurde? Nebel war zu dieser Zeit nicht allzu stark am Flughafen. Zur selben Zeit wie Boardingtime habe ich plötzlich die SMS erhalten. Kein LH Agent konnte mir sagen, warum ich zu Hause bleiben musste...

Dank Euch!
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Hallo zusammen,

weiß jemand warum LH880 FRA-TLL heute (25.11.) früh gestrichen wurde? Nebel war zu dieser Zeit nicht allzu stark am Flughafen. Zur selben Zeit wie Boardingtime habe ich plötzlich die SMS erhalten. Kein LH Agent konnte mir sagen, warum ich zu Hause bleiben musste...

Dank Euch!

Die D-ACKF ist morgens aus Tirana kommend in Frankfurt gelandet und ist dann den ganzen Tag nicht mehr geflogen, weder den TLL-Umlauf noch den anschließend geplanten KTW-Umlauf.

Ich tippe auf Technik.
 
  • Like
Reaktionen: MrSnoot

MrSnoot

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
1.703
1.536
Danke, kingair.

Lufthansa sieht das wohl auch so. Hat binnen 12h geantwortet und die Ausgleichszahlung veranlasst.
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.018
108
Ich hab auch einen aktuellen Fall:
Auf Grund des angekündigten Generalstreiks in Frankreich hat mir Iberia heute Abend IB8712 (MAD-FRA, Rückflug eines MR) für den 07.12.2019 gecancelt.

Somit innerhalb der Frist von 7 Tagen, eine Ersatzbeförderung für dieses Datum wurde mir telefonisch verweigert, da Streik in Frankreich.
Der Hinflug (identischer Tag) solle auch noch storniert werden, ich könnte ja auf ein anderes Datum umbuchen.

Besteht
1) ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. EU261/04 oder ist der (bisher nur angekündigte, aber noch nicht in die Tag umgesetzte) Streik ein KO-Kriterium dagegen?
2) Ein Anspruch pro gecanceltem Flugsegment?

Nach meinem Verständnis besteht kein Anspruch, da der Flug in die angekündigte Streikphase fällt. Der Streik betrifft jedoch nicht die Airline sondern die Flugsicherung in Frankreich.
Ohne Flugsicherung ist sicher der Storno sinnvoll, wobei ich dann völliges Chaos im Luftraum erwarte, wenn ganz Frankreich drei Tage umflogen werden muss.

Wie bewertet ihr das?
 
Zuletzt bearbeitet:

tisch

Erfahrenes Mitglied
15.11.2017
635
137
Die geplante Reformierung der Fluggastrechte liest sich wie eine direkte Umsetzung der Lobby Gruppen. Notwendige Verspätung rauf auf 5 Stunden hat ja zur Folge, dass fast keine Zahlungen mehr fällig werden. Dann kann man endlich den Umlaufplan mehr auf Kante nähen.

Auch, dass bei der Bahn plötzlich außergewöhnliche Umstände gibt. Welche Verspätungen gibt es denn bei der Bahn ohne außergewöhnliche Umstände? Dann haben wenigstens die Anwälte in dem Bereich mehr zutun.

Nimmt mal bitte wer Deutschland die Ratspräsidentschaft weg!


https://www.airliners.de/wie-eu-fluggastrechteverordnung/52910
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.018
108
Ich hab auch einen aktuellen Fall:
Auf Grund des angekündigten Generalstreiks in Frankreich hat mir Iberia heute Abend IB8712 (MAD-FRA, Rückflug eines MR) für den 07.12.2019 gecancelt.

Somit innerhalb der Frist von 7 Tagen, eine Ersatzbeförderung für dieses Datum wurde mir telefonisch verweigert, da Streik in Frankreich.
Der Hinflug (identischer Tag) solle auch noch storniert werden, ich könnte ja auf ein anderes Datum umbuchen.

Besteht
1) ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. EU261/04 oder ist der (bisher nur angekündigte, aber noch nicht in die Tag umgesetzte) Streik ein KO-Kriterium dagegen?
2) Ein Anspruch pro gecanceltem Flugsegment?

Nach meinem Verständnis besteht kein Anspruch, da der Flug in die angekündigte Streikphase fällt. Der Streik betrifft jedoch nicht die Airline sondern die Flugsicherung in Frankreich.
Ohne Flugsicherung ist sicher der Storno sinnvoll, wobei ich dann völliges Chaos im Luftraum erwarte, wenn ganz Frankreich drei Tage umflogen werden muss.

Wie bewertet ihr das?

Ich komme noch mal auf meine Fragestellung zurück:

IB hat weiterhin nur einige selektive Flüge MAD-FRA und FRA-MAD, nicht jedoch alle für den 07.12. storniert. (Ggf. schlechte Auslastung?)
Am selben Tag sind Flüge bei Lufthansa auf der identischen Strecke noch ganztägig verfügbar.

Sind andere Hintergründe zu dem selektiven Stornieren von Verbindungen bekannt?
Auf Basis der o. g. Fakten gehe ich zwischenzeitlich doch eher nicht von außergewöhnlichen Umständen aus.

Besteht der Anspruch auf die Ausgleichszahlungen?
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
5.220
2.824
Auf Basis der o. g. Fakten gehe ich zwischenzeitlich doch eher nicht von außergewöhnlichen Umständen aus.
Daraus kannst du dir nichts basteln. Natürlich werden Flüge "selektiv" ausgedünnt. Was geht, muss über andere Routen umgeleitet werden und die können nur eine bestimmte Zahl übernehmen. Dass Iberia früher ausdünnt als LH ist jetzt auch kein Argument. Vielleicht ist LH einfach optimistischer ;)
 
  • Like
Reaktionen: kexbox und Rookie2014

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.018
108
Daraus kannst du dir nichts basteln. Natürlich werden Flüge "selektiv" ausgedünnt. Was geht, muss über andere Routen umgeleitet werden und die können nur eine bestimmte Zahl übernehmen. Dass Iberia früher ausdünnt als LH ist jetzt auch kein Argument. Vielleicht ist LH einfach optimistischer ;)

Ich hab mich ggf. missverständlich ausgedrückt: Mir geht es nicht um ein „hinbasteln“ oder eine Hilfsargumentation, ich wollte nur meine Einschätzung erläutern.

Schlussendlich bleibt die Frage, ob ein Anspruch gem. EU261 besteht oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Schlussendlich bleibt die Frage, ob ein Anspruch gem. EU261 besteht oder nicht.

Meiner Meinung nach nicht. IB kann den Streik nicht beeinflussen oder verhindern (= kein eigenes Personal oder das eines Dienstleisters, welches streikt. Nicht mal im eigenen Land). Desweiteren ist IB nicht in der Lage, die tatsächliche Streikintensität schon heute abzuschätzen.

Klar, jetzt muß natürlich gleich einer mit irgendwelchen anderen Argumenten wegen Frühzeitigkeit etc. um die Ecke kommen. Ich bleibe aber dabei: Gibt nix.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Meiner Meinung nach nicht. IB kann den Streik nicht beeinflussen oder verhindern (= kein eigenes Personal oder das eines Dienstleisters, welches streikt. Nicht mal im eigenen Land). Desweiteren ist IB nicht in der Lage, die tatsächliche Streikintensität schon heute abzuschätzen.
Klar, jetzt muß natürlich gleich einer mit irgendwelchen anderen Argumenten wegen Frühzeitigkeit etc. um die Ecke kommen. Ich bleibe aber dabei: Gibt nix.

Deine Einschätzung teile ich. Dennoch darf man kritisch hinterfragen, ob IB die Streikauswirkung sachgerecht eingeschätzt hat und alles Zumutbare unternommen hat, um den Flug (oder eine vergleichbare Alternative) doch noch durchführen zu können.
Kurz gesagt: Vielleicht hat es sich IB zu einfach gemacht. Das dürfte dann keine rechtliche Frage, sondern eine nach Zuverlässigkeit und Kundenorientierung sein.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Streik ist ja eigentlich immer ein Risiko. Aber aktuell wäre mir das als außergewöhnlicher Umstand zu dünn.

Bei IB lohnt es sich zudem, strategisch zu denken.

Die Wahrscheinlichkeit, einen möglichen Rechtsstreit einfach deswegen zu gewinnen, weil von der Airline nichts Inhaltliches kommt, ist bereits sehr hoch.

Klar ist aber auch: FALLS doch ausnahmsweise mal Tatsachen vorgetragen werden UND es sich herausstellt, dass die entsprechenden Flüge schlicht nicht durchzuführen waren, wird es natürlich schnell eng.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ob die geschätzten Kollegen hier es auch so handhaben, wer weiß. Aber es ist ein Unding, dass viele Anwälte, die regelmäßig 261/04-Sachen betreuen, Familien offenbar als "mehrere Auftraggeber" und in einer Klage behandeln.

Die Ausgleichszahlung für jeden einzelnen Fluggast ist ein eigener prozessualer Anspruch, auch wenn minderjährige Kinder von ihren mitreisenden Eltern vertreten werden. Es haben nicht Mama, Papa und Kevin Anspruch auf 1.800 €, sondern jeder der drei hat Anspruch auf 600 €. Jeder dieser Ansprüche kann ein unterschiedliches Schicksal nehmen (etwa weil die Fluglinie noch eine Rechnung mit Papa wegen hidden city ticketing offen hat oder weil Kevin später über die Annullierung informiert wurde als die Eltern).

Wer hier alle drei Mandanten in einer Klage zusammenfasst, macht sie grundlos zu gemeinschaftlichen Kostenschuldnern und riskiert damit einen Haftungsfall. Er verstößt überdies gegen das Rabattverbot des RVG (und lässt Geld, das ihm zusteht, liegen).

Warum ich das hier schreibe? Weil ich gerade ein unerfreuliches Gespräch mit einer Dame von einem großen Rechtsschutzversicherer hatte, die eine solche Vergütungsrechnung "unüblich" findet und angekündigt hat, keine drei Klagen zu decken. Also bitte, Ihr Lieben hier, leistet diesem Blödsinn keinen Vorschub!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Falsch wäre: An die Kläger 1800 Euro zu zahlen.

Richtig ist: An die Kläger jeweils 600 Euro zu zahlen.

Daraus drei Klagen zu machen, bloß weil das dem Anwalt in Summe mehr einbringt, geht gar nicht, meiner Meinung nach.

Im Gegenteil: Es SIND drei Klagen, und Du machst eine daraus. Drei verschiedene Kläger mit nicht-identischem Anspruch gemeinsam einzuklagen ist eigentlich nach § 260 ZPO unzulässig. Dem Gericht steht es aber frei, die drei Prozesse nach § 147 ZPO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung zu verbinden, weil die Klagegegenstände in rechtlichem Zusammenhang stehen. Das wird dann in der Praxis vermutlich stillschweigend so gehandhabt, weil es ohnehin fast nie zu unterschiedlichen Entscheidungen in der Sache kommt. Aber richtig wird es dadurch nicht.

Wie sieht denn Dein Klageantrag aus? Kläger 1) beantragt, dass an Kläger 2) 600 € zu zahlen sind und umgekehrt? Dann hast Du ein Problem mit Kläger 1), wenn Kläger 2) verliert.

Es geht mir nicht um Kostenschneiderei, möchte ich betonen. Dass die Rechtsschutzversicherer Dein Vorgehen gern stützen, ist klar, denn das kommt sie billiger, wenn die Klage verloren geht (typischerweise für alle drei).
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Du schreibst ja selbst: Sie würden verbunden werden. Dann kann das auch gleich als eine Klage rausgehen.

Sehe - zumindest im Standardfall, dass im Ergebnis sowieso alles aus einer Kasse kommt und in eine Kasse fließt, nur Vorteile - vom etwas niedrigeren Gebührenanspruch mal abgesehen. Alleine schon der Umstand, dass deine Mandantschaft wohl reichlich genervt ist, wenn sie wöchentlich Post bekommt und vermutlich ziemlich schnell den Überblick verliert, welches Argument nun gerade für welchen Kläger gebracht wird. Oder nette Gespräche, in denen man den Mandanten dann erklärt, warum der erste von ihnen nach zwei Wochen seine Ausgleichszahlung hat und der letzte noch nach einem Jahr nicht. Oder einer von den dreien verliert - und nicht in Berufung gehen kann, weil der Streitwert nicht ausreicht.

Aus dogmatischer Sicht magst du da richtig liegen. Das spreche ich dir nicht ab. Praktikabel erscheint es mir aber nicht. Falls das jemals für uns zum Haftungsfall werden sollte, denke ich darüber aber gerne noch mal neu nach. ;)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Du schreibst ja selbst: Sie würden verbunden werden. Dann kann das auch gleich als eine Klage rausgehen.

Sehe - zumindest im Standardfall, dass im Ergebnis sowieso alles aus einer Kasse kommt und in eine Kasse fließt, nur Vorteile - vom etwas niedrigeren Gebührenanspruch mal abgesehen. Alleine schon der Umstand, dass deine Mandantschaft wohl reichlich genervt ist, wenn sie wöchentlich Post bekommt und vermutlich ziemlich schnell den Überblick verliert, welches Argument nun gerade für welchen Kläger gebracht wird. Oder nette Gespräche, in denen man den Mandanten dann erklärt, warum der erste von ihnen nach zwei Wochen seine Ausgleichszahlung hat und der letzte noch nach einem Jahr nicht. Oder einer von den dreien verliert - und nicht in Berufung gehen kann, weil der Streitwert nicht ausreicht.

Aus dogmatischer Sicht magst du da richtig liegen. Das spreche ich dir nicht ab. Praktikabel erscheint es mir aber nicht. Falls das jemals für uns zum Haftungsfall werden sollte, denke ich darüber aber gerne noch mal neu nach. ;)

Verbunden wird nach § 147 ZPO zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung, um den Käse, den die Airline vorträgt, nicht dreimal durchkauen zu müssen. Deshalb werden die drei verschiedenen prozessualen Ansprüche aber noch nicht zu einem einheitlichen Anspruch, der in einer Klage geltend gemacht werden kann.

Der Kläger 1) Deiner Klage hat genau genommen den Prozess zum Teil bereits verloren in dem Moment, in dem Du sie einreichst: Er hat nämlich keinen Anspruch darauf, dass die Airline an Kläger 2) zahlt. Die Klage ist insoweit leider unschlüssig und Dein Haftungsfall wohl allein deshalb noch nicht eingetreten, weil auch die Airlines letztlich froh sind, wenn Du den "billigen" Weg gehst.

Streitwert und Kosten: Was setzt Du denn an? 1.800 €? Keiner der drei hat Anspruch auf diesen Betrag (insoweit sind wir uns wohl einig). Deshalb kann auch keiner der drei Kostenschuldner in dieser Höhe sein - wird es aber durch Deine Gestaltung. An wen schickst Du denn Deine Vergütungsrechnung und in welcher Höhe?

Mit Deiner Gestaltung lässt Du Deinen Mandanten eine Innen-GbR mit gepoolten Ansprüchen angedeihen, welche sie dann - hoffentlich ausreichend über das individuell höhere Risiko aufgeklärt - gemeinsam einklagen. Prozessual stabiler wird das dadurch nicht, und warum man den Airlines bzw. den RSVersicherern so viel Geld schenkt, erschließt sich mir auch nicht.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.470
1.020
Warum sollte bei einer dreiköpfigen Familie eine Klage richtig sein und, um mal willkürlich Beispiele zu bilden, bei drei von der Reisestelle auf dem selben Flug eingebuchten Arbeitskollegen oder bei drei zufällig beim selben spezialisierten Anwalt wegen des selben gestrichen Fluges auflaufenden Passagieren nicht? Jeder Passagier hat einen eigenen Anspruch auf 600,- EUR, das definiert Klage und Kosten.
 
  • Like
Reaktionen: pimpcoltd

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Und was berechnest Du der RSV, wenn nicht alle drei Kläger dort versichert sind (z.B. ein volljähriges Kind mit eigenem Haushalt)? Vergütung für einen Streitwert von 1.200 €? Und der Dritte zahlt dann nur die Differenz zur Vergütung für einen Streitwert von 1.800 € und kommt so in bedenklicher Weise deutlich unter RVG-Tarif weg? Und wenn nur ein Fluggast von dreien versichert ist (zwei volljährige Kinder außer Haus): Warum sollte die RSV dann mehr als für 600 € zahlen?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.470
1.020
Man kann das Pferd auch anders herum aufzäumen - wer die getrennte Abrechnung für unzulässig hält, muss dann ja auch konsequenterweise verlangen, dass alle den selben Rechtsanwalt zu nehmen haben. Wie setzt man denn das durch?
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Positive Erfahrung mit LH:
LH 458 MUC - SFO gab erst technical beim Flieger, weshalb auf den 380 aus der Vortagsrotation gewartet werden musste. Boarding ging 3.5 Stunden nach geplanter Abflugszeit los, wäre auch super schnell gewesen. Allerdings fehlte dann was im technischen Logbuch (30 Minuten) und der Finger ließ sich erst entfernen als die Feuerwehr einen Pushback Truck vorspannte (1 Stunde). Während des Taxis zur Startbahn gab es noch ein unruly child problem (Kind wollte sich nicht anschnallen, Eltern wurden gegenüber der Crew pampig, 10 Minuten). Abgeflogen sind wir letztendlich mit 5:45 Verspätung und nach Mitternacht Ortszeit in SFO gelandet mit 4.5 Stunden Verspätung.
LH hat die 600 € schon überwiesen.
 

Saladin

Aktives Mitglied
22.01.2017
230
22
Meine Fälle waren bisher immer sehr eindeutig und ich konnte auch alle zufriedenstellend klären. Diesen konnte ich via Suche mit Rerouting/ Umleitung leider nicht direkt finden.

Nun geht es um einen Flug meiner Eltern von heute.

DE1414 DUS-FNC konnte aufgrund von Wind nicht landen und wurde umgeroutet nach FUE. Hotel und Essen gestellt, Ersatzflug für morgen früh angekündigt.

Nahezu alles andere wurde heut von/nach FNC gecancelled. Meine Eltern sind der Meinung Entschädigung steht zu, ich bin anderer Meinung.

Wer liegt richtig?