hatte ich wirklich den Anspruch aufgrund des Gewitters in Florenz?
Hallo zusammen,
weiß jemand warum LH880 FRA-TLL heute (25.11.) früh gestrichen wurde? Nebel war zu dieser Zeit nicht allzu stark am Flughafen. Zur selben Zeit wie Boardingtime habe ich plötzlich die SMS erhalten. Kein LH Agent konnte mir sagen, warum ich zu Hause bleiben musste...
Dank Euch!
Ich hab auch einen aktuellen Fall:
Auf Grund des angekündigten Generalstreiks in Frankreich hat mir Iberia heute Abend IB8712 (MAD-FRA, Rückflug eines MR) für den 07.12.2019 gecancelt.
Somit innerhalb der Frist von 7 Tagen, eine Ersatzbeförderung für dieses Datum wurde mir telefonisch verweigert, da Streik in Frankreich.
Der Hinflug (identischer Tag) solle auch noch storniert werden, ich könnte ja auf ein anderes Datum umbuchen.
Besteht
1) ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gem. EU261/04 oder ist der (bisher nur angekündigte, aber noch nicht in die Tag umgesetzte) Streik ein KO-Kriterium dagegen?
2) Ein Anspruch pro gecanceltem Flugsegment?
Nach meinem Verständnis besteht kein Anspruch, da der Flug in die angekündigte Streikphase fällt. Der Streik betrifft jedoch nicht die Airline sondern die Flugsicherung in Frankreich.
Ohne Flugsicherung ist sicher der Storno sinnvoll, wobei ich dann völliges Chaos im Luftraum erwarte, wenn ganz Frankreich drei Tage umflogen werden muss.
Wie bewertet ihr das?
Daraus kannst du dir nichts basteln. Natürlich werden Flüge "selektiv" ausgedünnt. Was geht, muss über andere Routen umgeleitet werden und die können nur eine bestimmte Zahl übernehmen. Dass Iberia früher ausdünnt als LH ist jetzt auch kein Argument. Vielleicht ist LH einfach optimistischerAuf Basis der o. g. Fakten gehe ich zwischenzeitlich doch eher nicht von außergewöhnlichen Umständen aus.
Daraus kannst du dir nichts basteln. Natürlich werden Flüge "selektiv" ausgedünnt. Was geht, muss über andere Routen umgeleitet werden und die können nur eine bestimmte Zahl übernehmen. Dass Iberia früher ausdünnt als LH ist jetzt auch kein Argument. Vielleicht ist LH einfach optimistischer![]()
Schlussendlich bleibt die Frage, ob ein Anspruch gem. EU261 besteht oder nicht.
Meiner Meinung nach nicht. IB kann den Streik nicht beeinflussen oder verhindern (= kein eigenes Personal oder das eines Dienstleisters, welches streikt. Nicht mal im eigenen Land). Desweiteren ist IB nicht in der Lage, die tatsächliche Streikintensität schon heute abzuschätzen.
Klar, jetzt muß natürlich gleich einer mit irgendwelchen anderen Argumenten wegen Frühzeitigkeit etc. um die Ecke kommen. Ich bleibe aber dabei: Gibt nix.
Falsch wäre: An die Kläger 1800 Euro zu zahlen.
Richtig ist: An die Kläger jeweils 600 Euro zu zahlen.
Daraus drei Klagen zu machen, bloß weil das dem Anwalt in Summe mehr einbringt, geht gar nicht, meiner Meinung nach.
Du schreibst ja selbst: Sie würden verbunden werden. Dann kann das auch gleich als eine Klage rausgehen.
Sehe - zumindest im Standardfall, dass im Ergebnis sowieso alles aus einer Kasse kommt und in eine Kasse fließt, nur Vorteile - vom etwas niedrigeren Gebührenanspruch mal abgesehen. Alleine schon der Umstand, dass deine Mandantschaft wohl reichlich genervt ist, wenn sie wöchentlich Post bekommt und vermutlich ziemlich schnell den Überblick verliert, welches Argument nun gerade für welchen Kläger gebracht wird. Oder nette Gespräche, in denen man den Mandanten dann erklärt, warum der erste von ihnen nach zwei Wochen seine Ausgleichszahlung hat und der letzte noch nach einem Jahr nicht. Oder einer von den dreien verliert - und nicht in Berufung gehen kann, weil der Streitwert nicht ausreicht.
Aus dogmatischer Sicht magst du da richtig liegen. Das spreche ich dir nicht ab. Praktikabel erscheint es mir aber nicht. Falls das jemals für uns zum Haftungsfall werden sollte, denke ich darüber aber gerne noch mal neu nach.![]()