EU Fluggastrechte / Annullierung

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Saladin

Aktives Mitglied
22.01.2017
230
22
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Wieso wären sie denn ihrer Meinung nach zu einer Entschädigung berechtigt?
Würd auch eher sagen: nein.
https://passagierrechte.org/Außerge...iche_Umst.C3.A4nde_Flugversp.C3.A4tung_Wetter

Touri-Flieger und wir haben ja gehört, wenn man verspätet ankommt, dann...

Hinzukommt immer gern Recht haben zu wollen ;)

Madeira ist aber sehr für Wind bekannt und daher, unter Berücksichtigung des kurzen Blicks auf An-/Abflüge von heut, ist für mich schnell klar, dass es nichts gibt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@pimcoltd:

Sehe da für den MANDANTEN bei der subjektiven Klagehäufung nur Vorteile:


  • geringeres absolutes wie relatives Kostenrisiko (nicht jeder Fluggast ist versichert)
  • weniger Aufwand
  • schnellere Erledigung
  • Vermeidung v. Missgunst durch unterschiedlichen Ausgang

Das gilt auch und gerade, wenn nicht alle Familienmitglieder versichert sind.

Und - hier kann ich mich nur wiederholen - GERADE im Fluggastrecht sollte man immer auch die Notwendigkeit in Betracht ziehen, ein Rechtsmittel einzulegen. Bei Streitgenossen ist der Berufungsstreitwert fast immer erreicht. Umgekehrt, wenn man nur auf die Ausgleichszahlung abstellt, ohne Klagehäufig nur in den Fällen, in denen die Berufung ausdrücklich zugelassen wird.

Ganz im Ernst: Familie, zwei Erwachsene, zwei Kinder. VIER Klagen? Und womöglich noch eine FÜNFTE hinterher, in der die Eltern ihren gemeinschaftlich erlittenen Vermögensschaden einfordern ?

Das halte ich dem Mandanten, der Versicherung und auch der Justiz allgemein gegenüber für unverantwortlich. War da nicht was? Sind wir nicht als Teil der Rechtspflege gehalten, die Justiz zu entlasten?


Das gilt zumindest für den typischen Fall der betroffenen Familie. Grundsätzlich aber auch für Freunde, Arbeitskollegen usw. Hier ist es aber besonders geboten, auf eine Verständigung der Mandanten hinzuwirken, wie mit möglichen Kosten im Innenverhältnis umzugehen ist.

Bin mir übrigens nicht mal sicher, ob das Mehr an Gebühren als Argument taugt, wenn ich an die Mehrarbeit denke. Die Klage selbst ist das geringste Problem, da die im Regelfall praktisch identisch sein wird. Aber dann kann jede einzelnen Klage einen völlig anderen Weg nehmen - mit unterschiedlichen Schriftsätzen, Recherchen und und und. Das müsste jeder für sich ausrechnen. Aber letztlich zählt doch: Was entspricht dem Interesse d. Mandanten?! Und da: siehe oben!
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das halte ich für angreifbar in einer Weise, die sich an dieser Stelle aus kollegialen Gründen und mit Blick auf das Forumsinteresse verbietet. Aber jetzt weiß ich immerhin, wieso die Dame bei der RSV klang, als hätte sie zum ersten Mal was von ZPO und RVG gehört. Insofern danke für die offene Antwort.

Rechtsökonomisch kann ich mir allerdings den Hinweis nicht verkneifen, dass du weniger die Justiz als die gesetzesuntreuen Airlines entlastest.
 
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handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.535
6.258
DUS
Heute ein besonders schöner Fall, endlich bin ich mal selbst betroffen.

Ich hatte gebucht DUS-LUX-FRA-MAD auf 045er Stock, erste leg LG Codeshare op by Hahn, zweite leg LH op by CityLine, dritte LA op by LA.
So einfach so gut.
DUS-LUX STD 08:35, phasenweise immer um 30 Minuten verschoben. Gegen 13:40 dann canx.
Für eine Umbuchung fühlte sich niemand zuständig, nachdem ich zwei Stunden telefoniert hatte war noch immer keine Lösung gefunden. Inzwischen war es 15 Uhr.
Die letzte Möglichkeit mit dem Flugzeug nach FRA zu kommen, um den LA Flug nach MAD zu erwischen, wäre eine LH um 14:40 DUS-FRA gewesen.
Zug wäre ggf noch eine Option gewesen.
Da man sich aber stetig die Verantwortung von Hahn zu Luxair zu Latam übergab hatte ich keine Lust mehr und bat schlussendlich um einen refund. Kann dauern, aber ok.

Jetzt die eigentliche Frage:
DUS-LUX wurde offiziell wegen "Wetter" delayed. Nun waren neben mir noch vier weitere PAX gebucht. Einer davon hatte Zugriff auf die Hahn OPS und er mutmaßte es läge nicht zwangsläufig an Wetter. Es war wohl in der Tat neblig in Luxemburg, aber alle anderen flogen.
Daher seine Mutmaßung: Die Crew hat nur CAT I, LUX erforderte zu dem Zeitpunkt aber CAT II zum Beispiel.
Ich frage mich ob sowas auch als außergewöhnlicher Umstand tragbar ist, oder ob "mangelnde" IFR/ILS Ausbildung hier der Airline als zumutbares Geschäftsrisiko auszulegen sein kann.


Nicht zuletzt bin ich halt schon etwas bedient. Ich habe 8h unnötig am DUS herumgesessen, eine Umbuchung ist offenkundig fehlgeschlagen. Das Hotel in Madrid war bereits bezahlt, ebenso (separater) Rückflug und Zugticket. Am Ende natürlich auch mein Problem. Vom Rückflug lassen sich ja immerhin S&G zurück holen.
Aber ich denke weiterhin hätte man von Anfang an mal gesagt es sieht schlecht aus - dann hätte ich mich sicherlich eher kümmern können. Wenngleich ich 1.5h vor LH Abflug nach FRA versucht habe eine Umbuchung in die Wege zu leiten.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Es benötigen sowohl das Flugzeug als auch die Crew die notwendige Mindestsichtberechtigung. Da muss nur am Flieger dummerweise ein Instrument per MEL abgemeldet sein, dann kann eine CAT3 zertifizierte Crew nur noch CAT1 - und natürlich umgedreht, ein CAT3 ausgerüsteter Flieger kann mit der „falschen“ Crew nur CAT1.

Dürfte sehr schwierig zu beweisen sein, dass eine Airline hier den regional gängigen Wetterbedingungen bei der Disposition nicht richtig gefolgt ist bzw. das nicht entsprechend eingeplant hat.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Frage dürfte sein, ob Cat II / III zu den zumutbaren Maßnahmen gehört. Wenn ja, dann bräuchte man selber nichts mehr nachweisen. Außerdem ist die Fluggesellschaft, soweit ich das weiß, ja sowieso erstmal in der Beweislast, oder?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.467
3.304
Düsseldorf
www.drboese.de
@pimcoltd:
. Aber dann kann jede einzelnen Klage einen völlig anderen Weg nehmen - mit unterschiedlichen Schriftsätzen, Recherchen und und und. Das müsste jeder für sich ausrechnen. Aber letztlich zählt doch: Was entspricht dem Interesse d. Mandanten?! Und da: siehe oben!

Und unterschiedliche Recherchen gibt es bei subjektiver Klagehäufung nicht? Wenn es so wäre, wüsste ich nicht, warum ich dann die Gebührendegression „ertragen“ sollte

Tatsächlich finde ich deine Erwägungen aber teils fur nachvollziehbar, ich handhabe das ebenso.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Tatsächlich finde ich deine Erwägungen aber teils für nachvollziehbar, ich handhabe das ebenso.

Zeit für gute Vorsätze im neuen Jahr. :)

"Oh, Sie haben sich bei dem Unfall beide das Bein gebrochen? Ich gebe Ihnen 40% Nachlass auf die Behandlung, wenn Sie einverstanden sind, dass ich Sie zusammen in den OP schiebe. Dann müssen der Unfallverursacher und die Versicherung auch weniger zahlen, und wir haben mehr Platz für andere OP-Termine. Sie müssen sich dann allerdings Narkosemittel, Analgetika und OP-Besteck teilen."
 
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speww

Neues Mitglied
11.12.2019
6
0
Flug annulliert - Welche Möglichkeiten ?

Hallo und guten Morgen,

ich habe erst vor einiger Zeit mit dem weltweiten Reisen angefangen und bin daher bei einigen Sachen noch nicht wirklich im Thema, daher habe ich direkt eine Frage an Euch als Vielflieger. Es geht um die Rechte bei einer Flugannullierung, bzw. eher darum, wie ich am besten meine Recht durchsetze.

Im speziellen Fall geht es darum: Flug von New York nach Frankfurt. Auf dem Weg zum Flughafen ca. 4 Stunden vor Abflug gab es eine SMS von Lufthansa, dass der Flug annulliert wurde und an einer Lösung gearbeitet wird. Am Flughafen angekommen die nächste SMS erhalten: Umgebucht auf LOT, von New York nach Warschau und von Warschau dann an meinen Zielflughafen Hamburg. Alles schön und gut. Der Flug von New York nach Warschau hatte die Selbe Abflugzeit wie der geplante nach Frankfurt. In Warschau hatten wir dann allerdings ca. 4 Stunden Aufenthalt.

Im Endergebnis sind wir ca. 4,5 Stunden später an unserem Zielflughafen angekommen. Wir haben uns im Internet direkt schlau gemacht. Es geht mir hier nicht umbedingt um die Infos, wie viel Entschädigungsgeld oder ähnliches erhält. Die Summen sind ja im Internet recht eindeutig erklärt.

Viel mehr würde ich von Euch gerne wissen, wie man seine Forderungen am besten in die Tat umsonst ? Ich habe etliche Seiten gesehen, die es für einen erledigen. Manche zahlen sogar das Geld direkt in 24 Stunden, kassieren dafür dann aber 20 - 30 % Provision und und und...

Selbst auf der Lufthansaseite gibt es einen speziellen Bereich, an dem man sich dann mit seinen Forderungen wenden kann. Nun weiß ich eben nicht: Selber versuchen über die Lufthansaseite ? Einen dieser Onlinedienste benutzen ? Es bei der Lufthansa selber versuchen und parallel eine Anfrage bei einem Onlinedienst stellen ? Verfallen meine Ansprüche, wenn ich selber schon bei der Lufthansa angefragt habe ?

Diese Dinge beschäftigen mich und ich würde gerne wissen, wie ihr vorgehen würdet.

Vielen Dank für Eure Hilfe und Grüße
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.323
9.002
LEJ
Entweder du machst dir viel Arbeit und wendest dich an die Airline selbst
oder
du machst es dir einfach (30 Minuten Aufwand) und wendest dich an eines der Portale.
Das eine kostet Zeit und Ärger, das andere Geld.

Anmerkung: Parallel geht nicht,denn du trittst die Forderung ab!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.423
9.451
BRU
Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde: Zuerst selber probieren. Also einfach das entsprechende Formular auf der LH-Website ausfüllen, und abwarten, was LH antwortet. Denn ob Dir die Entschädigung zusteht, hängt ja u.a. auch vom Grund der Streichung ab.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hallo und herzlich willkommen im Forum.

Diese Art von Fragen werden ausführlich diskutiert, angefragt und beantwortet im Thread: https://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/12970-eu-fluggastrechte-annullierung.html

Kurz meine Empfehlung:
1. Schritt: eigene Forderung an LH formulieren und Antwort abwarten.
Wenn nicht zufrieden, entweder
- SÖP einschalten: Kostenlos und ohne Risiko für dich, dauert aber (meist) etwas länger
- Anwalt einschalten: Geht meist schnell, je nach Sachlage aber ein kleines Risiko zu verlieren
- Einen der üblichen Claimbetriebe einschalten. Entweder mit Verfahrensweg und hoher Provision oder mit sofortiger Auszahlung und noch höherer Provision
 
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quackelduck

Aktives Mitglied
26.03.2013
238
10
HAM
Willkommen im Forum.

Hast du eine Ahnung, WARUM dein Flug annuliert wurde? Nur so als Hinweis, es gibt ja viele außergewöhnliche Umstände in denen die Airline die Forderung bestreiten wird (die Klassiker sind hier Streik & Wetter).
 

speww

Neues Mitglied
11.12.2019
6
0
Der Flug wurde aufgrund von technischen Problemen annulliert.

Also ist es kein Problem, sich erstmal über die Seite der Lufthansa an die zu wenden und wenn mir deren Angebot nicht gefällt, oder es keins gibt, dann kann ich immer noch eines der Unternehmen nehmen ?
 

Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Wahrscheinlich der Flieger, der über dem Atlantik umgedreht und in Köln gelandet ist. Technical gilt ja meist nicht als außergewöhnlicher Umstand, von daher 600€ fordern und abwartenY
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
521
219
Planet Earth
Wie geschrieben wurde: erstmal direkt an Lufthansa.
Möglicherweise werden sie es ablehnen, dann einfach nochmal mit etwas Nachdruck - aber immer freundlich - nachtreten, bevor du die weiteren Schritte gehst (siehe oben).
 

speww

Neues Mitglied
11.12.2019
6
0
Genau, denke der Flieger der auf dem Atlantik umgedreht ist, sollte unser Rückflug werden.

Vielen Dank für Eure schnelle Hilfe und Informationen, dann werde ich das als erstes Mal direkt bei der Lufthansa versuchen. Von der LH habe ich heute auch schon eine Email bekommen, in der sie sich "vorab für den Ausfall des Fluges" entschuldigt haben. Klingt ja erstmal so, als käme im Nachgang noch was von denen ? Bin darin wie gesagt noch nicht ganz so erfahren und meistens hatte ich bei den sonstigen Flügen eigentlich immer Glück.
 

yoursweetchua

Aktives Mitglied
22.06.2009
112
6
Soeben eine Mail von Easyjet erhalten, dass mein Flug U2 7652 morgen gestrichen wurde. Easyjet ist erst wieder morgen früh ab 8 Uhr telefonisch erreichbar. Online habe ich meine Möglichkeit umzubuchen, da es angeblich keine Alternativen gibt.
Wie sieht es hier aus? Soll ich riskieren woanders zu buchen und dann die Kosten erstatten zu lassen?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Soeben eine Mail von Easyjet erhalten, dass mein Flug U2 7652 morgen gestrichen wurde. Easyjet ist erst wieder morgen früh ab 8 Uhr telefonisch erreichbar. Online habe ich meine Möglichkeit umzubuchen, da es angeblich keine Alternativen gibt.
Wie sieht es hier aus? Soll ich riskieren woanders zu buchen und dann die Kosten erstatten zu lassen?

Es hätte die Geschichte vereinfacht, wenn Du gleich dazu geschrieben hättest, dass es sich um SXF-LIS morgen Abend handelt.


Ohne jetzt schon einen Rat zu geben - könntest Du schon um 14:00 Uhr fliegen oder ist das von vorneherein out?
 

TXL3000

Erfahrenes Mitglied
18.06.2016
1.676
1.055
TXL
Also bevor ich mich im Nachhinein mit EZY wegen der Kosten monatelang herumschlagen würde, würde ich vermutlich bis morgen früh um 8 Uhr warten. Oder jetzt halt einfach die UK Hotline bemühen. In diesem Zusammenhang: Was ist denn das für ein Witz, dass EZY die (deutsche) Hotline nur von 8 bis 20 Uhr besetzt, obwohl davor und danach Flüge durchgeführt werden? Wenn mein Flug um 20:05 Uhr storniert wird, muss ich 12 Stunden warten, bis da einer zu erreichen ist? Jeder Supermarkt hat bessere Öffnungszeiten.