@pimcoltd:
Sehe da für den MANDANTEN bei der subjektiven Klagehäufung nur Vorteile:
- geringeres absolutes wie relatives Kostenrisiko (nicht jeder Fluggast ist versichert)
- weniger Aufwand
- schnellere Erledigung
- Vermeidung v. Missgunst durch unterschiedlichen Ausgang
Das gilt auch und gerade, wenn nicht alle Familienmitglieder versichert sind.
Und - hier kann ich mich nur wiederholen - GERADE im Fluggastrecht sollte man immer auch die Notwendigkeit in Betracht ziehen, ein Rechtsmittel einzulegen. Bei Streitgenossen ist der Berufungsstreitwert fast immer erreicht. Umgekehrt, wenn man nur auf die Ausgleichszahlung abstellt, ohne Klagehäufig nur in den Fällen, in denen die Berufung ausdrücklich zugelassen wird.
Ganz im Ernst: Familie, zwei Erwachsene, zwei Kinder. VIER Klagen? Und womöglich noch eine FÜNFTE hinterher, in der die Eltern ihren gemeinschaftlich erlittenen Vermögensschaden einfordern ?
Das halte ich dem Mandanten, der Versicherung und auch der Justiz allgemein gegenüber für unverantwortlich. War da nicht was? Sind wir nicht als Teil der Rechtspflege gehalten, die Justiz zu entlasten?
Das gilt zumindest für den typischen Fall der betroffenen Familie. Grundsätzlich aber auch für Freunde, Arbeitskollegen usw. Hier ist es aber besonders geboten, auf eine Verständigung der Mandanten hinzuwirken, wie mit möglichen Kosten im Innenverhältnis umzugehen ist.
Bin mir übrigens nicht mal sicher, ob das Mehr an Gebühren als Argument taugt, wenn ich an die Mehrarbeit denke. Die Klage selbst ist das geringste Problem, da die im Regelfall praktisch identisch sein wird. Aber dann kann jede einzelnen Klage einen völlig anderen Weg nehmen - mit unterschiedlichen Schriftsätzen, Recherchen und und und. Das müsste jeder für sich ausrechnen. Aber letztlich zählt doch: Was entspricht dem Interesse d. Mandanten?! Und da: siehe oben!