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Na ja. Wenn die Sanktion ihren Zweck nicht erfüllt, dann ist sie keine gute. Es ist ja wahrlich kein Ausdruck guter Recht(durch)setzung, wenn ich mein gesetzgeberisches Ziel mit den eingesetzten Mitteln nicht erreiche.
Die Fluggesellschaften beschweren sich aber regelmäßig und reichlich über die angeblich hohen Kosten die die Verordnung für sie verursacht. Offensichtlich tut sie an der richtigen Stelle weh. Meines Erachtens aber noch nicht weh genug. Vielleicht ist es an der Zeit die Beträge zu verdoppeln (oder anderweitig zu erhöhen).
Außerdem wage ich zu bezweifeln, ob sie nicht doch irgendwelche Auswirkungen hat. Aus eigener Beobachtung: Vor etwa 10 Jahren, als noch deutlich weniger geklagt wurde, hat Ryanair bei Nebel oft Flüge umgeleitet, Pax ausgeladen und ist leer zurück geflogen. Inzwischen wird zwar immer noch ein Ausweichflughafen angesteuert. Sobald sich der Nebel lichtet, wird dennoch immer öfter der Zielflughafen angesteuert und anschließend der Rückflug planmäßig, aber mit Verspätung durchgeführt. Genau das ist doch eigentlich auch das gewollte Verhalten.
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