EU Fluggastrechte / Annullierung

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Spanienliebhaber

Neues Mitglied
20.01.2020
18
3
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Danke für die Antwort. Leider bekommt man von diesen "tollen" Portalen nur die Antwort, dass kein Anspruch, weil höhere Gewalt. Das bedeutet, als Fluggesellschaft behaupte ich einfach (ggf. zusätzlich) Wetter, und dann springen diese Portale ab. Scheint effektiv zu sein - wen kümmert es, ob das Wetter tatsächlich der Grund war (was eben nach meinem Sachverhalt nicht zutrifft)? Oder gibt es Portale, die tatsächlich die Behauptungen, ggf. über Kanzleien, auch prüfen?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Die Portale picken sich die Rosinen raus und lehnen Fälle ab, in denen man ernsthaft argumentieren müsste. Ich kann nur eins empfehlen:

1. Unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

2. Zum Anwalt gehen und den Anwalt nochmal zur Zahlung auffordern lassen.

3. Klage einreichen.

Meist zahlen die Airlines gleich nach Eingang der Klage. In den allermeisten Fällen verlieren sie ohnehin.

Vielleicht kann dir einer der Anwälte hier im Forum weiterhelfen.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Die Portale picken sich die Rosinen raus und lehnen Fälle ab, in denen man ernsthaft argumentieren müsste. Ich kann nur eins empfehlen:

1. Unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern.

2. Zum Anwalt gehen und den Anwalt nochmal zur Zahlung auffordern lassen.

3. Klage einreichen.

Meist zahlen die Airlines gleich nach Eingang der Klage. In den allermeisten Fällen verlieren sie ohnehin.

Vielleicht kann dir einer der Anwälte hier im Forum weiterhelfen.

Bei einer in den Niederlanden ansässigen Airline bzgl. einer Flugverbindung zwischen Eindhoven und Sevilla?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Vielleicht kann da ja mal einer was zu sagen. Ich kenne mich mit der Durchsetzung an holländischen und spanischen Gerichten nicht aus. Vielleicht weiß ja einer hier Bescheid. Irgendeine Handhabe sollte es ja geben. Das würde mich ebenfalls interessieren.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Urteile für die Niederlande kann man hier nachlesen:
https://jure.nl/luchtvaartclaim und https://jure.nl/luchtvaartzaak (Google Translator o.ä. bemühen)

Man kann sich natürlich einen Anwalt nehmen.
Die niederländische Variante der Verbraucherzentrale "consumentenbond" hat sich für Entschädigungsansprüche aus der Luftfahrt mit EUClaim zusammengeschlossen. Ob da das Ergebnis identisch ist mit einer Anfrage direkt bei EUClaim kann ich aber nicht beurteilen. Der Link wäre: https://www.claimservice.nl/claims/vlucht-claim-service/ (Niederländisch)
 
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nevek

Erfahrenes Mitglied
02.01.2013
2.782
6
SHA/MUC
Hat jemand heute schon das Vergnügen gehabt mit BA oder LH über Umbuchungen auf Fremdmetall geredet wenn man die nächsten Tage nach China muss?
 

k1ngster

Aktives Mitglied
03.11.2014
143
166
Hallo zusammen,

habe eine kurze Frage bezüglich meines gestrigen "Reisefrusts":
Gebucht war STR-FRA-IAH in PremiumEco mit LH. Die Zubringermaschine von FRA nach STR kam 50 min verspätet. Anschluss in FRA war somit weg und die Umbuchung erfolgte auf UA mit Downgrade in Eco. Ankunft am Ziel mehr als 4h verspätet.
Grund der verpäteten Zubringermaschine war, laut Aussage des Piloten, der Frankfurter Bus, der irgendwie umhergeirrt ist und die Passagiere nicht zum Flugzeug gebracht hat.

Keine Ahnung wie man es als Busfahrer schafft sich 50min zu verfahren, aber so war die Aussage... Kann die LH hier auf höhere Gewalt/außergewöhnliche Umstände plädieren oder steht mir nach EG Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu?

Ich gehe davon aus, dass sich die Gesamtsumme aus den 600€ für die Verspätung zzgl. 75% für das Downgrade (reiner Flugpreis für dieses Segment oder inkl. Treibstoffzuschlag) berechnet?

Woran kann ich den reinen Flugpreis für dieses Segment bzw. auch den Treibstoffzuschlag für das eine Segment erkennen? Flug wurde über Reisebüro gebucht.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Bei dem Bus, der dich vom Gate zum Flugzeug bringen soll, liegt nach meiner Erinnerung kein außergewöhnlicher Umstand vor, wenn der Bus Verspätung hat, sich verirrt oder defekt ist. Das habe ich zumindest vor ein paar Monaten gelesen. Rechtsprechung kenne ich dazu nicht.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Der Bus wird von der Airline angefordert, gehört also zu deren gewöhnlichem Betriebsablauf. Es entlastet sie ja auch nicht, wenn der Fahrer des Treppenfahrzeugs das Flugzeug rammt. Zudem betrifft das den Vorflug.

Den Treibstoffzuschlag findest Du im Passenger Receipt der LH als Posten YQ oder "Internationaler Zuschlag".
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Kann die LH hier auf höhere Gewalt/außergewöhnliche Umstände plädieren oder steht mir nach EG Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu?

Fehler - wie hier - Dritter führen dann nicht zur Entlastung der Airline, wenn diese in irgendeiner Form zur Erhaltung des Flugbetriebs bzw. zur Versorgung der Passagiere tätig geworden sind. Das gilt nicht nur für Bedienstete der Airline selbst, sondern auch für andere, die im Betriebsablauf vorkommen und somit dem normalen Betriebsrisiko zuzuordnen sind. Schließlich hat die Airline - so der EuGH - über Art. 13 VO die Möglichkeit, Regress zu nehmen (EuGH = BeckEuRs 2014, 406334 Rn. 21).

Hier eignet sich der Vergleich zur verspäteten Ankunft eines Pushback Trucks, der in der Regel keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Überträgt die Airline den Pushback auf ein anderes Unternehmen (zB den Flughafenbetreiber bzw. dessen Tochterunternehmen oder einen dritten Bodenabfertigungsdienstleister), muss es sich dessen Versäumnisse zurechnen lassen (so auch AG Königs Wusterhausen 3.5.2011 – 20 C 83/11, BG Schwechat 12.10.2012 – 4 C 580/11v-10; ebenso AG Berlin-Charlottenburg 1.12.2014 – 202 C 291/14; AG Hannover 3.5.2016 – 446 C 7085/15). Nichts anderes dürfte gelten, wenn es um die Beförderung der Pax zum Flieger geht.

Kurzum: Der herumirrende Busfahrer taugt nicht zur Exculpation der Airline.

Ich gehe davon aus, dass sich die Gesamtsumme aus den 600€ für die Verspätung zzgl. 75% für das Downgrade (reiner Flugpreis für dieses Segment oder inkl. Treibstoffzuschlag) berechnet?

Richtig.

Zum Downgrade:

Nach Ansicht des EUGH (C-255/15) ist für die Ermittlung der fälligen Erstattung nur auf diejenige Teilstrecke abzustellen, auf der es tatsächlich zum Downgrade kam, und zwar unter Nichtberücksichtigung der inkludierten Steuern und Gebühren. Mit Blick auf die Berücksichtigung der Steuern und Gebühren heißt es, dass

„für die Ermittlung der einem Fluggast im Fall einer Herabstufung auf einem Flug geschuldeten Erstattung nur der Preis des reinen Flugs ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen ist. Dies gilt unter der Voraussetzung dass die Steuern und Gebühren weder dem Grunde noch der Höhe nach von der Klasse abhängen, für die der Flugschein erworben wurde“ (Ls. 2).
 
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Fighti

Erfahrenes Mitglied
19.08.2014
3.042
1.213
MLA
Grund der verpäteten Zubringermaschine war, laut Aussage des Piloten, der Frankfurter Bus, der irgendwie umhergeirrt ist und die Passagiere nicht zum Flugzeug gebracht hat.
Wie kann man sich in Frankfurt so verfahren, dass selbst der Folgeflug noch 50 Minuten Verspätung hat? Hinter die Startbahn West gefahren um dann zu merken "Oh, sh*t, steht vor Terminal 2?
 

k1ngster

Aktives Mitglied
03.11.2014
143
166
Fehler - wie hier - Dritter führen dann nicht zur Entlastung der Airline, wenn diese in irgendeiner Form zur Erhaltung des Flugbetriebs bzw. zur Versorgung der Passagiere tätig geworden sind. Das gilt nicht nur für Bedienstete der Airline selbst, sondern auch für andere, die im Betriebsablauf vorkommen und somit dem normalen Betriebsrisiko zuzuordnen sind. Schließlich hat die Airline - so der EuGH - über Art. 13 VO die Möglichkeit, Regress zu nehmen (EuGH = BeckEuRs 2014, 406334 Rn. 21).

Hier eignet sich der Vergleich zur verspäteten Ankunft eines Pushback Trucks, der in der Regel keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt. Überträgt die Airline den Pushback auf ein anderes Unternehmen (zB den Flughafenbetreiber bzw. dessen Tochterunternehmen oder einen dritten Bodenabfertigungsdienstleister), muss es sich dessen Versäumnisse zurechnen lassen (so auch AG Königs Wusterhausen 3.5.2011 – 20 C 83/11, BG Schwechat 12.10.2012 – 4 C 580/11v-10; ebenso AG Berlin-Charlottenburg 1.12.2014 – 202 C 291/14; AG Hannover 3.5.2016 – 446 C 7085/15). Nichts anderes dürfte gelten, wenn es um die Beförderung der Pax zum Flieger geht.

Kurzum: Der herumirrende Busfahrer taugt nicht zur Exculpation der Airline.



Richtig.

Zum Downgrade:

Nach Ansicht des EUGH (C-255/15) ist für die Ermittlung der fälligen Erstattung nur auf diejenige Teilstrecke abzustellen, auf der es tatsächlich zum Downgrade kam, und zwar unter Nichtberücksichtigung der inkludierten Steuern und Gebühren. Mit Blick auf die Berücksichtigung der Steuern und Gebühren heißt es, dass

„für die Ermittlung der einem Fluggast im Fall einer Herabstufung auf einem Flug geschuldeten Erstattung nur der Preis des reinen Flugs ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen ist. Dies gilt unter der Voraussetzung dass die Steuern und Gebühren weder dem Grunde noch der Höhe nach von der Klasse abhängen, für die der Flugschein erworben wurde“ (Ls. 2).


Vielen Dank für die Ausführliche Antwort!(y)
Danke auch an @Airforce und @pimpcoltd

@fighti Kann ich dir leider auch nicht beantworten. War ja Gott sei Dank nicht dabei

Versuche dann mal mein Glück bei LH.
 

k1ngster

Aktives Mitglied
03.11.2014
143
166
Ich möchte euch die Antwort/Ausrede der LH nicht vorenthalten:

Sehr geehrter Herr k1ngster,

wir bedanken uns, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen vertrauensvoll an uns wenden.

Es tut uns leid, dass Sie von einer Flugverspätung betroffen waren und Sie Ihren Flug nach Houston am 29. Januar in Frankfurt nicht wie geplant wahrnehmen konnten. Wir können gut nachempfinden, wie ärgerlich es für Sie war, Ihren Anschlussflug zu verpassen, und welche Unannehmlichkeiten Ihnen daraus entstanden sind. Dafür bitten wir Sie um Entschuldigung.

Der Grund für die verspätete Ankunft des Fluges LH131 in Frankfurt resultierte aus einer Verspätung des Vorfluges von Frankfurt nach Stuttgart. Diese wiederum war bedingt durch Beleuchtungsprobleme am Frankfurter Flughafen, sodass ein sicherer Start zeitweise nicht möglich war.

Ihr Anliegen bezüglich der Herabstufung von Ihrer ursprünglichen Reiseklasse auf die Economy Class haben wir an United Airlines weitergegeben, da diese Fluggesellschaft verantwortlich für die Durchführung des Fluges UA47 gewesen ist. Die dortigen Kollegen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen keine Auskunft zu Bearbeitungsdauer und Status geben können.


Wir würden uns freuen, wenn Sie die unerfreuliche Erfahrung als Ausnahme betrachten und wir Sie bald wieder bei uns an Bord begrüßen können.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Lufthansa Mitarbeiter

Ist natürlich interessant, dass nur dieser Flug von den Beleuchtungsproblemen betroffen gewesen sein soll. Alle anderen Flüge gingen natürlich pünktlich ab FRA.

Ist für die Herabstufung wirklich UA der Ansprechpartner? Ich hatte das Ticket ja bei LH gebucht und diese haben mich umgebucht und herabgestuft.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Willkommen im Reich der aufrichtigen Anteilnahme, der schnellen Einsicht in das eigene Fehlverhalten und des bedingungslosen Bemühens, den Passagier wieder froh zu stimmen!

Wer hätte den ursprünglich gebuchten Flug nach IAH ausführen sollen? LH oder UA?

Aktuell sieht es eher so aus, dass LH Dir keine gleichwertige Ersatzbeförderung gestellt hat.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.573
8.626
Ist natürlich interessant, dass nur dieser Flug von den Beleuchtungsproblemen betroffen gewesen sein soll. Alle anderen Flüge gingen natürlich pünktlich ab FRA.

Ist für die Herabstufung wirklich UA der Ansprechpartner? Ich hatte das Ticket ja bei LH gebucht und diese haben mich umgebucht und herabgestuft.

Was dümmeres ist ihnen nicht mehr eingefallen? Oder müssen sie langsam kreativ werden weil die alten Ausreden nicht mehr ziehen?

Und natürlich ist nicht UA dein Ansprechpartner wenn du von LH aktiv auf Eco bei UA umgebucht wurdest. Ich hoffe du hast dem Downgrade nicht irgendwo zugestimmt.
Und natürlich geben die nix an UA weiter. Warum auch und was überhaupt? Dein Ansprechpartner ist ausschließlich die LH als Vertragspartner.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Was dümmeres ist ihnen nicht mehr eingefallen? Oder müssen sie langsam kreativ werden weil die alten Ausreden nicht mehr ziehen?

Ich würde schon gern hören, mit welcher Beleuchtung es da ein Problem gegeben haben soll: Mit den Lampen auf der Startbahn? Mit den Leuchtstreifen im Flugzeug? Mit Carstens Schreibtischlampe?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.573
8.626
Ich würde schon gern hören, mit welcher Beleuchtung es da ein Problem gegeben haben soll: Mit den Lampen auf der Startbahn? Mit den Leuchtstreifen im Flugzeug? Mit Carstens Schreibtischlampe?

Es fehlt definitiv eine Regelung zur Bestrafung nachweislich unwahrer Angaben bei EU261 Fällen. Verdoppelung der Ausgleichszahlung oder so. Damit es nochmal extra weh tut wenn man dann doch eingestehen muss, dass man selbst dafür haftbar war.
 

k1ngster

Aktives Mitglied
03.11.2014
143
166
Ich habe mal etwas genauer nachgebohrt, welche Beleuchtung denn genau ausgefallen ist, und weshalb der Ausfall bei genau diesem Flug zur einer Verspätung geführt hat...

Den ursprünglichen Flug nach IAH hätte LH durchführen sollen. Also ist ein LH Ticket, LH Flugnummer auf LH Metall. Umbuchung erfolgte von LH auf UA. Ich gehe also auch davon aus, dass die LH für die Entschädigung der Herabstufung zuständig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Es fehlt definitiv eine Regelung zur Bestrafung nachweislich unwahrer Angaben bei EU261 Fällen. Verdoppelung der Ausgleichszahlung oder so. Damit es nochmal extra weh tut wenn man dann doch eingestehen muss, dass man selbst dafür haftbar war.


Naja, irgendwie müssen sich die Airlines auch schützen. Wer kann denn die Ausgleichzahlungen noch berappen. Die Politik hat mit Einführung der Verordnung halt mega Mist gebaut und nun soll das auf dem Rücken der Fluggesellschaften ausgetragen werden. Wohl kaum!
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.465
3.294
Düsseldorf
www.drboese.de
Naja, irgendwie müssen sich die Airlines auch schützen. Wer kann denn die Ausgleichzahlungen noch berappen. Die Politik hat mit Einführung der Verordnung halt mega Mist gebaut und nun soll das auf dem Rücken der Fluggesellschaften ausgetragen werden. Wohl kaum!

Rechtfertigst du so auch „luecken“ in deiner Einkommenssteuererklaerung?
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Naja, irgendwie müssen sich die Airlines auch schützen. Wer kann denn die Ausgleichzahlungen noch berappen. Die Politik hat mit Einführung der Verordnung halt mega Mist gebaut und nun soll das auf dem Rücken der Fluggesellschaften ausgetragen werden. Wohl kaum!

Kennst Du die Definition von Betrug?
Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Siehe §263 StGB
Im Zweifelsfall könnte sich also auch der Staatsanwalt für solche Vorkommnisse interessieren.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Den ursprünglichen Flug nach IAH hätte LH durchführen sollen. Also ist ein LH Ticket, LH Flugnummer auf LH Metall. Umbuchung erfolgte von LH auf UA. Ich gehe also auch davon aus, dass die LH für die Entschädigung der Herabstufung zuständig ist.

Dann gibt es wenig Ausreden für LH.

Zu den schweren Webfehlern der VO gehört ja, dass es keine allgemeine Regelung zur Umbuchung bei misconnects gibt: Erst ab einer (Abflug-)Verspätung von mindestens 5h gibt es den Anspruch auf Ersatzbeförderung zum Endziel; im übrigen darf der Fluggast sich auf vertraglicher Grundlage mit dem marketing carrier streiten.

Wenn nun der verpasste Anschluss von einer anderen Airline ausgeführt wird, dann ist zum einen klar, dass nicht diese Airline den Passagier heruntergestuft hat, und zum anderen stellt sich die Frage, ob die ausführende Airline des Zubringers nach Art. 10 VO oder nur vertraglich für die Umbuchung in eine niedrigere Klasse haftet.

Da in Deinem Fall alle Flüge von LH verkauft und ausgeführt wurden, kann sich diese Frage aber allenfalls auf die Höhe der Downgrade-Kompensation auswirken.