ANZEIGE
Urteil: Airline muss geänderte Flugzeit rechtzeitig mitteilen:
https://www.airliners.de/urteil-airline-flugzeit/53647
https://www.airliners.de/urteil-airline-flugzeit/53647
Ich vermute, dass im Artikel nur die halbe Wahrheit zu finden ist, denn so wie beschrieben ergibt es keinen Sinn. Im Dezember beispielsweise wurde mein Flug CPH-SXF um 15 Minuten (oder waren es 10?) vorverlegt. Info gab es keine, ich habe es erst am Gate am Bildschirm gesehen. Ob wir dann überhaupt früher gestartet sind, kann ich gar nicht sagen. Daraus einen Rechtsanspruch gemäß Fluggastrechte-Verordnung zu generieren wäre, gelinde ausgedrückt, dreist.Airlines müssen Passagiere über geänderte Flugzeiten ausdrücklich informieren - und zwar zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit. Ansonsten steht Betroffenen eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu. Entsprechend hat das Amtsgericht Nürnberg geurteilt (Az.: 19 C 7200/18).