Der China-Virus wird sicher interessant. Besonders deshalb, weil ja keiner ein Interesse daran haben kann, dort hinzufliegen. Da klingt es schon merkwürdig, wenn man trotzdem eine Entschädigung fordert.
Allerdings sollte sich der außergewöhnliche Umstand auf die Durchführbarkeit des Fluges und nicht auf das Interesse des Fluggastes an der Einreise beziehen. Die Airline könnte aber argumentieren, dass sich die Crew weigern würde nach China zu fliegen und der Flug deshalb nicht durchführbar sei. Vielleicht sprechen auch Argumente des Arbeitsschutzes in Deutschland dagegen, die Crew nach China zu schicken, so dass man so zu dem AU kommt.
Dennoch, ich würde die Fluggesellschaft vorsichtshalber in Verzug setzen und abwarten. Falls jemand damit gewinnt, kannst du ja deine Klage nachschieben.