EU Fluggastrechte / Annullierung

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nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
688
594
Leoben, AUT

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.573
8.626
Da in Deinem Fall alle Flüge von LH verkauft und ausgeführt wurden, kann sich diese Frage aber allenfalls auf die Höhe der Downgrade-Kompensation auswirken.

Bitte korrigiere mich falls ich mich irre aber wenn LH ihm angeboten hat entweder gleich mit UA aber Downgrade mitzukommen oder später in der gleichen Kasse gäbe es keine Downgrade-Kompensation, oder?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Bitte korrigiere mich falls ich mich irre aber wenn LH ihm angeboten hat entweder gleich mit UA aber Downgrade mitzukommen oder später in der gleichen Kasse gäbe es keine Downgrade-Kompensation, oder?

Etwaige Vereinbarungen sind immer Einzelfallfragen, bei denen man sich genau anschauen muss, wer was gesagt hat. Die Airlines versuchen ja auch immer wieder, die "Bestätigung" einer online vorgeschlagenen Ersatzverbindung als "Verzicht" auf die Ausgleichszahlung, also gleichsam als einverständliche Vertragsänderung auszulegen. Das ist natürlich bullshit. Ohne besondere Vereinbarung (hier z.B. eine vorab geklärte Downgrade-Kompensation) fügt sich der Passagier in die für ihn unabwendbaren Folgen der Vertragsverletzung, nicht mehr.
 

LordExcalibur

Reguläres Mitglied
21.11.2009
26
0
Ich habe eine kurze Frage zur 14 Tage Frist.
Folgender Flug wurde gebucht:
MUC - PEK - SIN mit Air China
Abflug aus MUC am 17.2. um 12:05.

In den letzten Tagen wurden diverse Änderungen vorgenommen, u.a. der ursprünglich gebuchte Flug von PEK nach SIN gecancceled und auf einen späteren umgebucht. Nun kam gestern Abend (3.2.) um kurz vor Mitternacht die Info das der Flug von PEK nach SIN gecanccelt wurde (keine Info zu Umbuchung) und der Flug von MUC nach PEK gecancelled wurde und auf FRA - PEK umgebucht wurde.
Abgesehen davon das so offenbar SIN nicht erreicht werden kann sehe ich es auch nicht ein von MUC nach FRA zu fahren und werden das Geld fürs Ticket rückerstatten lassen.
Jetzt aber zur Frage: Wurde über die Annullierung innerhalb der 14 Tage Frist informiert oder nicht? Anders gefragt, ist Air China gem. den EU Fluggastrechten verpflichtete die 600€ Ausgleichszahlung zu leisten?
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Im Fall von Singapore kann sich Air China sicher darauf berufen, dass die Behörden am Zielort die Einreise verbieten und sie da nichts dafür können. Da würde ich die Chancen auf eine Kompensation gleich 0 sehen. Aber auf eine andere Verbindung müssten sie natürlich umbuchen mit der der Pax ans Ziel kommt. Also wenn du tatsächlich fliegen willst, von Air China bestätigen lassen, dass sie nicht auf andere Airlines umbuchen, selbst was anderes buchen und dann zur Erstattung einreichen. Könnte aber ein längeres Verfahren werden das Geld wieder zu bekommen.
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
10.322
8.999
LEJ
Ich habe eine kurze Frage zur 14 Tage Frist.
Folgender Flug wurde gebucht:
MUC - PEK - SIN mit Air China
Abflug aus MUC am 17.2. um 12:05.

In den letzten Tagen wurden diverse Änderungen vorgenommen, u.a. der ursprünglich gebuchte Flug von PEK nach SIN gecancceled und auf einen späteren umgebucht. Nun kam gestern Abend (3.2.) um kurz vor Mitternacht die Info das der Flug von PEK nach SIN gecanccelt wurde (keine Info zu Umbuchung) und der Flug von MUC nach PEK gecancelled wurde und auf FRA - PEK umgebucht wurde.
Abgesehen davon das so offenbar SIN nicht erreicht werden kann sehe ich es auch nicht ein von MUC nach FRA zu fahren und werden das Geld fürs Ticket rückerstatten lassen.
Jetzt aber zur Frage: Wurde über die Annullierung innerhalb der 14 Tage Frist informiert oder nicht? Anders gefragt, ist Air China gem. den EU Fluggastrechten verpflichtete die 600€ Ausgleichszahlung zu leisten?
Ich gehe einfach mal davon aus, dass das nix mit der Kompensation wird, da die Situation zeine außergewöhnliche ist.
Sei froh, wenn du deine Ticketkosten problemlos wieder bekommst.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Wegen etlicher Reisewarnungen für China und darauffolgende Annullierungen könnte hier aber auch die höhere Gewalt eine Rolle spielen. Allerdings spricht dagegen, dass ein Flug von einem anderen Flughafen ausgehend doch nach PEK startet.
Auf Erstattung solltest du im Prinzip ja auf jeden Fall ein Recht haben, da eine Annullierung eines Fluges vorliegt. Aber ob im Rahmen von Corona höhere Gewalt vorliegt oder nicht, das wird bestimmt noch gerichtlich geklärt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Der China-Virus wird sicher interessant. Besonders deshalb, weil ja keiner ein Interesse daran haben kann, dort hinzufliegen. Da klingt es schon merkwürdig, wenn man trotzdem eine Entschädigung fordert.

Allerdings sollte sich der außergewöhnliche Umstand auf die Durchführbarkeit des Fluges und nicht auf das Interesse des Fluggastes an der Einreise beziehen. Die Airline könnte aber argumentieren, dass sich die Crew weigern würde nach China zu fliegen und der Flug deshalb nicht durchführbar sei. Vielleicht sprechen auch Argumente des Arbeitsschutzes in Deutschland dagegen, die Crew nach China zu schicken, so dass man so zu dem AU kommt.

Dennoch, ich würde die Fluggesellschaft vorsichtshalber in Verzug setzen und abwarten. Falls jemand damit gewinnt, kannst du ja deine Klage nachschieben.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Wegen etlicher Reisewarnungen für China und darauffolgende Annullierungen könnte hier aber auch die höhere Gewalt eine Rolle spielen. Allerdings spricht dagegen, dass ein Flug von einem anderen Flughafen ausgehend doch nach PEK startet.
Auf Erstattung solltest du im Prinzip ja auf jeden Fall ein Recht haben, da eine Annullierung eines Fluges vorliegt. Aber ob im Rahmen von Corona höhere Gewalt vorliegt oder nicht, das wird bestimmt noch gerichtlich geklärt werden.

Die höhere Gewalt liegt alleine dann schon vor, wenn die Regierung von Singapore sämtliche Flüge von und nach China verbietet. Dies ist (habe den aktuellen Stand nicht im Kopf) entweder bereits geschehen oder steht kurz bevor.

Dann ist es auch egal, ob FRA-PEK oder MUC-PEK. In PEK wäre Endstation...
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Die höhere Gewalt liegt alleine dann schon vor, wenn die Regierung von Singapore sämtliche Flüge von und nach China verbietet. Dies ist (habe den aktuellen Stand nicht im Kopf) entweder bereits geschehen oder steht kurz bevor...

Das klingt richtig. Wobei das die Frage aufwerfen kann, ob die Airline auch annullieren kann, wenn die Einreise "vermutlich" verboten wird. Auch wenn das Verbot dann tatsächlich eintritt, ist fraglich, ob das Verbot nicht bereits bei Annullierung vorliegen muss.

Das wird sich ähnlich verhalten, wie eine Verdachtsannullierung bei "voraussichtlich" schlechten Wetterbedingungen, die die Durchführung des Fluges unmöglich machen "könnten".
 

fanofall

Neues Mitglied
08.06.2014
14
3
Hallo an alle Experten,

folgende Situation: Gebucht hatte ich über Lufthansa TOS-OSL-MUC, TOS-OSL war verspätet, deswegen habe ich OSL-MUC nicht erwischt und bin erst am nachfolgenden Tag in MUC nach Umbuchung angekommen. TOS-OSL wurde von SAS durchgeführt.

Sehe ich es richtig, dass...

1. …ich den Anspruch gegen SAS habe, obwohl ich über Lufthansa gebucht habe?

2. …ich für die Entschädigung die Gesamtstrecke, also >1.500 km ansetze?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Hallo an alle Experten,

folgende Situation: Gebucht hatte ich über Lufthansa TOS-OSL-MUC, TOS-OSL war verspätet, deswegen habe ich OSL-MUC nicht erwischt und bin erst am nachfolgenden Tag in MUC nach Umbuchung angekommen. TOS-OSL wurde von SAS durchgeführt.

Sehe ich es richtig, dass...

1. …ich den Anspruch gegen SAS habe, obwohl ich über Lufthansa gebucht habe?

2. …ich für die Entschädigung die Gesamtstrecke, also >1.500 km ansetze?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

Ein durchgängiges Ticket?

Und warum war TOS-OSL verspätet?
 
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fanofall

Neues Mitglied
08.06.2014
14
3
Auf einem Ticket, ja. Der Flieger kam erst verspätet rein und dann mussten wir mehr als 40 Minuten auf das De-Icing warten.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.106
293
MUC
Aber auf eine andere Verbindung müssten sie natürlich umbuchen mit der der Pax ans Ziel kommt.

Das macht Air China bei Abfügen aus Deutschland trotz EU-Verordnung aber nicht - zumindest weigern sie sich bislang, bei Stornierungen auf andere Verbindungen umzubuchen.

Hat jemand in der Vergangenheit denn Erfahrungen gemacht, wie gut so etwas (im Zweifelsfall: ein selbst gebuchtes Ersatzticket) bei Air China durchzusetzen ist? Aussichtslos?
 
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charliebravo

Erfahrenes Mitglied
05.04.2017
978
359
MUC & KLU
Kurzes update hierzu:
600€ für den Hinflug wurden anstandslos von LH übernommen.

Rückflug kam jetzt die Antwort, dass der Hinflug meines Kollegen (der ursprünglich gebuchte, genauer gesagt das Segment ab IAD mit UA419) ja nicht angetreten wurde und deswegen der Rückflug storniert wurde...

Naja, wird wohl noch ein paar Mails an Zeit kosten.
Der Umstieg wäre vom Kollegen nicht geschafft worden, wenn UA 2248 (die 2249 ist ausgebessert) nicht auch Verspätung hatte. Ob der Umstieg einfach zu knapp war wegen der Immi oder ob OS89 zu spät war, weiß ich hier leider nicht, werde aber nachfragen.

Ansonsten schon mal Danke bis jetzt für allen Antworten. Sehe ich also richtig:

1. Bzgl. des IDB von LH1223 600€ an Lufthansa als Forderung stellen
2. Bzgl. des IDB von LH461 auch 600€ an Lufthansa als Forderung stellen

OS oder UA sind keine Ansprechpartner (außer es bestünde wegen dem Wetter auch noch ein Grund, es war übrigens dichter Nebel in VIE) richtig?

Danke nochmals.

LG
CB
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Hallo an alle Experten,

folgende Situation: Gebucht hatte ich über Lufthansa TOS-OSL-MUC, TOS-OSL war verspätet, deswegen habe ich OSL-MUC nicht erwischt und bin erst am nachfolgenden Tag in MUC nach Umbuchung angekommen. TOS-OSL wurde von SAS durchgeführt.

Sehe ich es richtig, dass...

1. …ich den Anspruch gegen SAS habe, obwohl ich über Lufthansa gebucht habe?

2. …ich für die Entschädigung die Gesamtstrecke, also >1.500 km ansetze?

Vielen Dank für eure Hilfe im Voraus!

1. vermutlich schon, da SAS die ausführende Gesellschaft war.
2. zumindest tendieren die Urteile in letzter Zeit in die Richtung, dass die Gesamtstrecke zugrunde gelegt wird.
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland

Qwerty

Erfahrenes Mitglied
13.12.2011
401
60
ACH
Das macht Air China bei Abfügen aus Deutschland trotz EU-Verordnung aber nicht - zumindest weigern sie sich bislang, bei Stornierungen auf andere Verbindungen umzubuchen.

Hat jemand in der Vergangenheit denn Erfahrungen gemacht, wie gut so etwas (im Zweifelsfall: ein selbst gebuchtes Ersatzticket) bei Air China durchzusetzen ist? Aussichtslos?
Für den Hinweg (Abflug in der EU) sollte das kein Problem darstellen, die Verordnung ist da eindeutig, die Airline muss "anderweitige Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt" anbieten, wenn der Fluggast das wünscht. Interessant wird es meiner Meinung nach beim Rückflug, für den die Verordnung streng genommen nicht gilt, da Abflug aus Nicht-EU und keine EU-Airline.

Wenn Air China für ein return Ticket FRA-PEK-Asien sowohl den Hin- als auch den Rückflug storniert oder um mehrere Tage verschiebt und keine andere Alternative anbietet, könnte ich dann selbst einen Direktflug FRA-MeinZielInAsien und zurück buchen? Denn wenn ich nur den OneWay von FRA zu meinem Ziel in Asien buche, stehe ich sehr wahrscheinlich beim Rückflug aus Asien ohne ein Ticket da, weil mein Air China Ticket wegen dem NoShow auf dem Hinflug verfallen ist. Wie wäre in diesem Fall vorzugehen, kann ich von vornherein ein neues Return-Ticket buchen und die Kosten bei Air China einklagen?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Einen eigenen Thread hätte das nicht verdient, also pack ich's hier hinein, wo die Dichte der lieben Kollegen am höchsten ist - kein Photoshop! ;)
attachment.php
 

Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.136
637
Wobei das die Frage aufwerfen kann, ob die Airline auch annullieren kann, wenn die Einreise "vermutlich" verboten wird. Auch wenn das Verbot dann tatsächlich eintritt, ist fraglich, ob das Verbot nicht bereits bei Annullierung vorliegen muss.

Das ist eine interessante Überlegung, trifft hier aber nicht zu.
Die Singaporer Behörden verbieten z.Zt. jeden Flug aus China Mainland nach SIN. Zusätzlich gibt es ein Einreiseverbot, streng genommen sogar ein Transitverbot via SIN für alle Personen, die während der letzten 14 Tage in China waren (incl. Hongkong und Macao) oder nur im Transit dort waren, und über ein Drittland kommen. Geringfügige Ausnahmen lasse ich mal aussen vor.
Die Singaporer Regierung behält sich ein tägliches Update dieser vorübergehenden Einschränkung vor. Andere Staaten handhaben es übrigens ähnlich.
 
Zuletzt bearbeitet: