Sofortige Beschwerde gegen die Ablehnung.
Ist ganz normales Vertragsrecht. Kaufst du bei Qatar ein Ticket, ist Qatar dein Vertragspartner. Wenn sich Qatar dann eines anderen Unternehmens bedient, um den Auftrag auszuführen, ist das Erfüllungsgehilfe. Nicht mehr nicht weniger.
Dass auch andere Konstellationen denkbar sind, ist klar. So kaufst du dein Laudamotion Ticket bei Ryanair, ohne mit den Iren einen Vertrag abzuschließen.
Und das MÜ, das hier erwähnt wurde, findet bei annullierten Flüge gar keine Anwendung, mal davon abgesehen, dass es nichts darüber aussagt, wer Vertragspartner ist.