EU Fluggastrechte / Annullierung

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umsteiger

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Hallo zusammen,
ich hatte für Ende März einen Flug DUS->HEL->PVG und zwei Wochen umgekehrt zurück gebucht über TUI mit Finnair. Finnair hat mittlerweile die Flüge nach Mainland China bis Ende März storniert, der Urlaub entfällt also. So eben wurde mir von TUI mitgeteilt, dass eine Erstattung erfolgen wird, aber nicht mit allen Steuern, vor allem nicht dem Kerosinzuschlag. Eine genau Auflistung soll in den nächsten Tagen folgen.
Nach meinem Kenntnisstand sollte allerdings eine komplette Erstattung des Ticketpreises erfolgen, da keine Steuern und Gebühren für die Airline angefallen sind. Wie ist eure Meinung dazu?


Dir ist der Preis zu erstatten, zu dem du den Flugschein erworben hast. Punkt.

Allerdings solltest du überlegen, ob du den überhaupt erstattet haben möchtest. Womöglich sind die Alternativen, Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen oder einem beliebig späteren Zeitpunkt, attraktiver.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Indem er bei seinem Reisebüro fragt, was er da eigentlich bucht, s.o.


Will gar nicht fragen, was das für - rechtliche - Konsequenzen hat, wenn er (was höchst wahrscheinlich ist) vom Reisebüro eine "falsche" Auskunft bekommt.

Aber wie informiert sich - zumutbar - der Pax, der z.B. online bei QR einen Flug ab Doha über Manila in die philippinische Provinz bucht, darüber, dass er den Vertrag nicht nur mit QR abschließt?

Oder - ebenfalls ganz praktisch: Weiter oben las ist, dass der Fluggast, der auf diese Weise auch mit der anderen Airline einen Vertrag abschließt, auch den entsprechenden Beförderungsbedingungen unterliege. Sprich: Auch die ABB der philippinischen Airline aus dem Beispiel wären wirksam einbezogen worden.

Stellt sich die Frage: Wie soll das funktionieren? Wirksame Einbeziehung von ABB, die man überhaupt nicht zu lesen bekommt etc.?
 
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pimpcoltd

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Will gar nicht fragen, was das für - rechtliche - Konsequenzen hat, wenn er (was höchst wahrscheinlich ist) vom Reisebüro eine "falsche" Auskunft bekommt.

Aber wie informiert sich - zumutbar - der Pax, der z.B. online bei QR einen Flug ab Doha über Manila in die philipinische Provinz bucht darüber, dass er den Vertrag nicht nur mit QR abschließt?

Das Reisebüro muss keine juristische Ausbildung haben, um dem Kunden die bloße Tatsache mitzuteilen, auf welcher tariflichen Grundlage die angebotenen Flüge stehen. Werden nach Deiner Sicht vielleicht auch die gesamten Tarifbedingungen incl. Änderung, Storno usw. nicht Vertragsbestandteil, nur weil der Fluggast sich darüber nicht bei RA umsteiger informiert hat? Wer die Zuckerwatte der VO261 mit ihrer - aus gutem Grund! - Fixierung auf die ausführende Airline verlassen und in den Schlamm des internationalen Vertragsrechts eintauchen muss, kommt halt nicht umhin, sich mit den verschiedenen Tarifarten und Kombinationsmöglichkeiten zu befassen.

Ich stelle mir gerade vor, wie der OP mit seinem QR/PR-Ticket in MNL steht und ihm PR dort sagt: "Solly, Sil, ve no can. You call dee QR! Sey make teecket!"

Und zur Info bei Online-Buchung: anrufen? Oder es sein lassen, wenn man es nicht genau wissen will? Oder LH buchen und vor Ort mit der Bahn fahren?
 
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umsteiger

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Jetzt machst du es dir gerade etwas leicht. Die Frage ist, wie der durchschnittliche Fluggast etwa im Ausgangsbeispiel Kenntnis davon erlangt, nicht nur mit demjenigen Unternehmen einen Vertrag zu schließen, das das Ticket ausstellt.

Und die nächste, wie etwa die ABB der philippinischen Airline - wirksam - in den Beförderungsvertrag einbezogen werden, wenn ich bei QR ein Ticket buche?
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Will gar nicht fragen, was das für - rechtliche - Konsequenzen hat, wenn er (was höchst wahrscheinlich ist) vom Reisebüro eine "falsche" Auskunft bekommt.

"Hallo Reisebuero, was heisst das 'PR' vor der Flugnummer meines letzten Fluges?" Das Reisebuero, das dann falsch beauskunftet, waere kein gutes.


Aber wie informiert sich - zumutbar - der Pax, der z.B. online bei QR einen Flug ab Doha über Manila in die philippinische Provinz bucht, darüber, dass er den Vertrag nicht nur mit QR abschließt?

Z.B. durch einen Blick in die AGB von QR.

Wobei, mal ganz bloed gefragt, weshalb ist die genaue Kenntnis des Vertragspartners Voraussetzung fuer das Entstehen eines Vertrages? Den meisten Leuten duerfte z.B. ueberhaupt nicht bewusst sein, dass sie, wenn sie mit einer durchgehenden Fahrkarte von Berchtesgaden nach Westerland fahren, Befoerderungsvertraege mit der Berchtesgadener Land Bahn GmbH, der DB Fernverkehr AG und der DB Regio Nord AG abschliessen.


Weiter oben las ist, dass der Fluggast, der auf diese Weise auch mit der anderen Airline einen Vertrag abschließt, auch den entsprechenden Beförderungsbedingungen unterliege. Sprich: Auch die ABB der philippinischen Airline aus dem Beispiel wären wirksam einbezogen worden.

Stellt sich die Frage: Wie soll das funktionieren? Wirksame Einbeziehung von ABB, die man überhaupt nicht zu lesen bekommt etc.?

Ich bin jetzt nicht so fit im philippinischen AGB-Recht ;) Aber Spass beiseite: Auch hier wieder gilt, dass das ein Nebenkriegsschauplatz ist. Nicht einbezogene AGB hindern nicht das Entstehen des Luftbefoerdungsvertrages als solchen.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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"Aber Spass beiseite: Auch hier wieder gilt, dass das ein Nebenkriegsschauplatz ist. Nicht einbezogene AGB hindern nicht das Entstehen des Luftbefoerdungsvertrages als solchen.


Behauptet ja niemand! Die Hauptleistungen sind schließlich klar: Beförderung gegen Entgelt zu einem bestimmten Zeitpunkt auf einer bestimmten Strecke. Aber alles andere eben nicht!

Mal im Ernst: Wie kommen die ABB von Airline B in den angeblich mit ihr geschlossenen Vertrag, wenn ich das Ticket bei Airline A kaufe und auch nur deren ABB zur Kenntnis erhalte?

Denn wenn das nicht funktioniert, ist die ganze schöne Theorie nichts wert. Weil, wie schon geschrieben, unpraktikabel.


Für mich macht das keinen Sinn. Wenn ich mir bei McDoof ein McMenü kaufe, das nicht nur einen BigMac und Pommes v. McDoof enthät, sondern auch CocaCola und Ketchup von Heiz, rechne ich als Verbraucher nie und nimmer damit, einen Kaufvertrag außer mit McDoof auch mit CocaCola und mit Heinz zu schließen. Da spielt es dann auch keine Rolle, wenn sich diese drei Parteien darauf verständigt haben, dass eben dies passiert.
 
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pimpcoltd

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03.07.2009
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Jetzt machst du es dir gerade etwas leicht. Die Frage ist, wie der durchschnittliche Fluggast etwa im Ausgangsbeispiel Kenntnis davon erlangt, nicht nur mit demjenigen Unternehmen einen Vertrag zu schließen, das das Ticket ausstellt.

Gönn Dir doch mal für den Rest des Wochenendes ein bisschen ExpertFlyer und ITA Matrix, dann verstehen wir uns vielleicht besser. Das RB kann dem Fluggast sagen: "QR bietet Ihnen die Beförderung von FRA über DOH und MNL nach BCD im Tarif WLDEP1ZX zu ... € an. Die Flüge sind QR1, QR2 und PR3." Es kann dem Fluggast auch sagen: "LH bietet Ihnen keine durchgehende Beförderung bis BCD an, sondern nur bis MNL über BKK mit LH1 und weiter mit TG2 im Tarif LNCDE06 zu ... €. Den Weiterflug nach BCD müssen wir dann allerdings auf einem separaten Ticket bei PR im Tarif TIPH auf Flug PR3 zu ... € "buchen, weil LH in diesem Tarif keine Kombination zulässt."

Wem das als Fluggast zu kompliziert wird, muss eben nach PMI fliegen. Wobei das Delikate an Deinem Verständnis ja ist, dass Du dem Fluggast die für ihn nützliche Vertragspartnerschaft mit der Airline im Zielland absprichst. Dabei ist, wie ich schon so oft geschrieben habe, dass es langweilig wird, der Airline Designator Code das einzige, was bei jeder Buchung sichtbar ist. Wenn es also eine Person gibt, die der Fluggast im Zweifel immer als Leistungsanbieter und damit als Vertragspartner ansehen darf, dann ist es der Carrier, der wie gebucht im Flugschein steht. Wenn nun auch noch QR die Beförderungspflicht für die ganze Strecke übernimmt, umso besser. Tut mir leid, aber Du ziehst die Sache schlicht von der falschen Seite auf.

Und die nächste, wie etwa die ABB der philippinischen Airline - wirksam - in den Beförderungsvertrag einbezogen werden, wenn ich bei QR ein Ticket buche?
Was hat die Person des Vertragspartners mit dem Inhalt des Vertrags zu tun? Wir können eine riesige Diskussion beginnen, was nach europäischem AGB-Recht von den Bedingungen der Airlines überhaupt übrig bleibt, inclusive der allenfalls in Auszügen auf Deutsch verfügbaren Tarifregeln. Wenn der richtige Fall kommt, werde ich LH erklären, dass auf meine Buchung außer § 649 BGB überhaupt nix Anwendung findet. Aber das ist nicht unser Thema. Hier geht es darum, wer was anbietet. Und das ist - ich empfehle es Dir wirklich - anhand der Tarifgrundlagen ohne weiteres ersichtlich, wenn der Fluggast sich dafür interessiert.

Für mich macht das keinen Sinn. Wenn ich mir bei McDoof ein McMenü kaufe, das nicht nur einen BigMac und Pommes v. McDoof enthät, sondern auch CocaCola und Ketchup von Heiz, rechne ich als Verbraucher nie und nimmer damit, einen Kaufvertrag außer mit McDoof auch mit CocaCola und mit Heinz zu schließen. Da spielt es dann auch keine Rolle, wenn sich diese drei Parteien darauf verständigt haben, dass eben dies passiert.

Sorry, aber das ist nur noch trollig.
 

Airsicknessbag

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Wie kommen die ABB von Airline B in den angeblich mit ihr geschlossenen Vertrag, wenn ich das Ticket bei Airline A kaufe und auch nur deren ABB zur Kenntnis erhalte?

Keine Ahnung. Aber, wie gesagt, Nebenkriegsschauplatz.

Falls ich mal meine Code-Sharing-Diss (fertig-)schreibe, widme ich dem ein Kapitel ;)

Für mich macht das keinen Sinn. Wenn ich mir bei McDoof ein McMenü kaufe, das nicht nur einen BigMac und Pommes v. McDoof enthät, sondern auch CocaCola und Ketchup von Heiz, rechne ich als Verbraucher nie und nimmer damit, einen Kaufvertrag außer mit McDoof auch mit CocaCola und mit Heinz zu schließen. Da spielt es dann auch keine Rolle, wenn sich diese drei Parteien darauf verständigt haben, dass eben dies passiert.

Ah, c'mon. Mein ebenso lebensnahes Beispiel war doch viel naeher dran. Wie kommen also die BLB-AGB in den Befoerderungsvertrag, wenn ich mit meiner bei der DB (Vertrieb, nehme ich an) gekauften Fahrkarte in Berchtesgaden in den Zug steige?


P.S.: Ich glaube, jetzt haben wir alle Nicht-Juristen vertrieben :D
 
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Wenn wir das nach philippinischem Recht, das vermutlich keiner von uns beherrscht, auflösen, kommen wir vermutlich auch nie zu einem Ergebnis. Aber unter der Prämisse, dass deutsches Rechts zur Anwendung kommt, was in den meisten Fällen der Fall sein wird, muss die Frage erlaubt sein, wie die ABB der anderen Airlines in den Flug wirksam einbezogen werden sollen. Wurde auch weiter oben mit Hinweis auf die Quelle explizit so gesagt. Wie also soll das gehen? Und was, wenn sich die einzelnen ABB in wesentlichen Fragen widersprechen? Etwa beim Klassiker: Was passiert, wenn das Ticket nicht vollständig abgeflogen wird, obwohl die Tarifbedingungen es verlangen?

Letztlich ist es Auslegungsfrage, mit wem der Fluggast einen Vertrag geschlossen hat. Wenn er aber von weiteren Vertragspartnern keine Kenntnis hat und ihm auch nur die ABB einer Airline, nämlich der ausstellenden, vorgelegt werden, spricht nun wirklich alles dafür, auch nur EINEN Vertragsschluss anzunehmen.

Bei Eurer Lösung habt ihr EINEN Vertrag mit ABB und diverse weitere ohne. Viel Spaß damit! :)
 

pimpcoltd

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Wenn er aber von weiteren Vertragspartnern keine Kenntnis hat und ihm auch nur die ABB einer Airline, nämlich der ausstellenden, vorgelegt werden, spricht nun wirklich alles dafür, auch nur EINEN Vertragsschluss anzunehmen.
Wenn jemand einen Flug bucht und nicht weiß, bei welcher Airline er das tut, können wir auch über mangelnde Geschäftsfähigkeit nachdenken. Ansonsten wage ich ohne jede Kenntnisse des philippinischen Rechts die Behauptung, dass es auch dort bereits von Gesetzes wegen und ohne ABB einen Anspruch auf die vertraglich versprochene Leistung gibt.

Ich habe noch einen Vorschlage für alle, denen das zu kompliziert ist: Pauschalreise! Ein Vertragspartner. Deutsches Recht. Sonst steckt man am Ende noch im Mietrecht von Ruanda fest. Danke, Ende.
 

umsteiger

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Falls jemand der Herren Kollegen heute Nacht keinen Schlaf findet, kann er ja mal darüber nachdenken, was er von der Argumentation der U2 hält, nicht U2 sei ausführendes Luftfahrtunternehmen, sondern EC (EJU). Ein etwas anderes Thema, ich weiß. Dafür mit aktuell umso höherer Relevanz.
 

Airsicknessbag

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Das ist definitiv richtig. Die haben vor einiger Zeit umgestellt von U2 opb EC auf EC opb EC. Frueher waere wohl tatsaechlich U2 die ausfuehrende Airline gewesen, jedenfalls seitdem die Situation beim Wetlease klargestellt wurde.

Uebrigens: Die easyJet Airline Company ist keine Airline mehr und somit - mangels AOC - nie mehr die richtige Beklagte, vgl. die Sundair-Entscheidung. U2 ist jetzt easyJet UK mit einem neuen, von dem der easyJet Airline Company unterschiedlichen AOC. Die easyJet Airline Company ist nur noch eine "virtuelle Airline", sprich eine Ticketverkaeuferin.
 
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pimpcoltd

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Das RB kann dem Fluggast sagen: "QR bietet Ihnen die Beförderung von FRA über DOH und MNL nach BCD im Tarif WLDEP1ZX zu ... € an. Die Flüge sind QR1, QR2 und PR3." Es kann dem Fluggast auch sagen: "LH bietet Ihnen keine durchgehende Beförderung bis BCD an, sondern nur bis MNL über BKK mit LH1 und weiter mit TG2 im Tarif LNCDE06 zu ... €. Den Weiterflug nach BCD müssen wir dann allerdings auf einem separaten Ticket bei PR im Tarif TIPH auf Flug PR3 zu ... € "buchen, weil LH in diesem Tarif keine Kombination zulässt."

Die Kollegen aus der fliegerischen Schmuddelecke wissen, warum es etwas gedauert hat, bis ich ein Beispiel für die dritte Variante gefunden habe. Wir müssen dazu QR verlassen, denn die bieten zu allen größeren Flughäfen auf den Philippinen Durchgangstarife und kein End-on-End an. Aber die Struktur wird auch mit AC deutlich:

Der Fluggast möchte von FRA nach NAT fliegen, und zwar mit AC über YYZ. Das bietet AC allerdings nicht an; die verfügbaren AC-Tarife enden in RIO und SAO. Den Weiterflug nach NAT muss man also getrennt buchen, zB bei G3. Im Unterschied zu dem LH-Beispiel oben erlaubt AC in diesen Tarifen jedoch Kombinationen mit Tarifen anderer Airlines. Und weil G3 mit AC eine Vereinbarung dahingehend hat, dass AC Tarife von G3 auf dem Ticketstock von AC ausstellen darf, wird das RB dem Kunden sagen: "Ihre Route können wir Ihnen nur in einer Kombination zweier Tarife anbieten: FRA-SAO mit AC VHES und SAO-NAT mit G3 NVOVDTZ. Das kostet einmal ... und einmal ... €, insgesamt also ... €. Die Tarifbedingungen sind einmal ... und einmal ... Wir können die Flugcoupons aber auf einem einzelnen Ticket von AC ausstellen, so dass Sie bei Flugunregelmäßigkeiten von der betroffenen Airline umgebucht und weiterbefördert werden und nicht Gefahr laufen, unterwegs stecken zu bleiben."

Das ist keine juristische Beratung durch das RB, sondern eine banale Auskunft aus deren Kerngeschäftsbereich. Wer als Kunde nun glaubt, dass AC ihm die Beförderung von SAO nach NAT als Vertragspartnerin schuldet, obwohl ihm ausdrücklich die beiden separaten Tarife präsentiert wurden, der hat halt Pech gehabt: Rechtsirrtümer ändern nunmal nichts an der Rechtslage.
 
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Uebrigens: Die easyJet Airline Company ist keine Airline mehr und somit - mangels AOC - nie mehr die richtige Beklagte, vgl. die Sundair-Entscheidung. U2 ist jetzt easyJet UK mit einem neuen, von dem der easyJet Airline Company unterschiedlichen AOC. Die easyJet Airline Company ist nur noch eine "virtuelle Airline", sprich eine Ticketverkaeuferin.


Das für mich der entscheidende Punkt. Hast du zufällig ne Quelle zur Hand, ob und ggf. wann das UK AOC 2091 aufgegeben wurde?
 

umsteiger

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Betrifft haufenweise Flüge.

Ist tatsächlich nicht ganz so einfach mit dem ausführenden Luftfahrtunternehmen im Fall easyJet.

Der AOC-Frage kommt da eine erhebliche Bedeutung zu.

Danke dir für deine Mühe! Etwa auf dem Stand war ich auch. Sollte dir irgendwann mal ein konkretes Datum auffallen...


LG
 

Airsicknessbag

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Zur Frage easyJet Airline Company/easyJet UK oder easyJet Europe Airline sagt Wikipedia, dass die Umstellung von U2- auf EC-Flugnummern zum Sommerflugplan 2019 erfolgte: https://de.wikipedia.org/wiki/EasyJet_Europe#Flugziele

Und ist das nicht ganz einfach im konkreten Einzelfall ueber Buchungsbestaetigung und Bordkarte herauszufinden?

Und ob jetzt ein "echter" U2-Flug noch unter dem alten AOC der Airline Company (2091) oder dem neuen der UK (2448) durchgefuehrt wurde, ist doch eigentlich gar nicht mal so kriegsentscheidend, oder? Das schlimmste, was passieren kann, ist, dass Du die falsche verklagst und die dann sagt "aetschibaetsch, Passivlegitimation (-)". Dann versuchst Du es erst (wahrscheinlich erfolglos) ueber eine Rubrumsberichtigung (oder Du bezeichnest die Beklagte gleich so wolkig, dass eh berichtigt werden muss), und wenn das nicht geht, ist es eine Klagaenderung. Die recht unproblematisch sachdienlich sein duerfte.

Und als grundlegende Arbeitshypothese erst mal fuer jeden Flug unter U2-Code ab 14.5.18, also dem Tag, an dem die UK ihr AOC bekommen hat, die UK verklagen.

Die Switzerland war eh immer erkennbar separat unterwegs.
 

kexbox

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04.02.2010
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Betrifft haufenweise Flüge.
Habe ich auch schon ärgerliche Erfahrung mit gemacht. Da sollte man vorher immer genau den Flug checken und nicht nur auf Eingabe des Mandanten achten. In meinem Fall übergab mir das Gericht in der MV einen Schriftsatz, der schon 3 Wochen bei Gericht lag (Feiertage), sodass ich dann die Klage im Termin zurücknehmen konnte. Das hätte man deutlich anders handhaben können, aber natürlich nicht müssen.:cry:
 

umsteiger

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Die Schwierigkeit tritt bei jenen Flügen auf, die in der Buchungsbestätigung unter "EJU" geführt werden, bei Flightstats etc. aber die U2-Kennung tragen.

Klar ist:

Vertragspartner: eazyJet Company
TECHNISCH ausführende Airline: EC

Unterstellt, zum Zeitpunkt d. geplanten Fluges verfügte die Company noch über das AOC spricht mit der Rechtsprechung d. EuGH zum Wet-Lease viel dafür, dass sie auch ausführendes Luftfahrtunternehmen i.S.d. 261/2004 war. Selbst wenn EC und die alte U2 streng genommen nicht im Wet-Lease verbunden waren.

Aber ja, es gibt diverse Möglichkeiten, das prozessual zu handeln.
 

umsteiger

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Habe ich auch schon ärgerliche Erfahrung mit gemacht.


Weiß nicht, ob dir das auch schon aufgefallen ist, aber wie das gehandelt wird, liegt insbesondere daran, ob die Beklagte durch den Kollegen V. aus Hannover vertreten wird oder nicht.

Bei ansonsten identischer Konstellation hält sich die Company dann entweder für passivlegitimiert oder eben nicht. Etwas skurril.
 
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Airsicknessbag

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Die Schwierigkeit tritt bei jenen Flügen auf, die in der Buchungsbestätigung unter "EJU" geführt werden, bei Flightstats etc. aber die U2-Kennung tragen.

Klar ist:

Vertragspartner: eazyJet Company
TECHNISCH ausführende Airline: EC

Naja, aber in das heisse Wasser kommst Du nur, wenn Du Deiner extremen Mindermeinung zum Vertragspartner anhaengst. Bei allem, was unter EJU/EC-Flugnummer gebucht ist, ist die Europe Vertragspartner und ausfuehrende Airline. Und somit voellig unproblematischerweise die richtige Beklagte.