Jetzt machst du es dir gerade etwas leicht. Die Frage ist, wie der durchschnittliche Fluggast etwa im Ausgangsbeispiel Kenntnis davon erlangt, nicht nur mit demjenigen Unternehmen einen Vertrag zu schließen, das das Ticket ausstellt.
Gönn Dir doch mal für den Rest des Wochenendes ein bisschen ExpertFlyer und ITA Matrix, dann verstehen wir uns vielleicht besser. Das RB kann dem Fluggast sagen: "QR bietet Ihnen die Beförderung von FRA über DOH und MNL nach BCD im Tarif WLDEP1ZX zu ... € an. Die Flüge sind QR1, QR2 und PR3." Es kann dem Fluggast auch sagen: "LH bietet Ihnen keine durchgehende Beförderung bis BCD an, sondern nur bis MNL über BKK mit LH1 und weiter mit TG2 im Tarif LNCDE06 zu ... €. Den Weiterflug nach BCD müssen wir dann allerdings auf einem separaten Ticket bei PR im Tarif TIPH auf Flug PR3 zu ... € "buchen, weil LH in diesem Tarif keine Kombination zulässt."
Wem das als Fluggast zu kompliziert wird, muss eben nach PMI fliegen. Wobei das Delikate an Deinem Verständnis ja ist, dass Du dem Fluggast die für ihn nützliche Vertragspartnerschaft mit der Airline im Zielland absprichst. Dabei ist, wie ich schon so oft geschrieben habe, dass es langweilig wird, der Airline Designator Code das einzige, was bei jeder Buchung sichtbar ist. Wenn es also eine Person gibt, die der Fluggast im Zweifel immer als Leistungsanbieter und damit als Vertragspartner ansehen darf, dann ist es der Carrier, der wie gebucht im Flugschein steht. Wenn nun auch noch QR die Beförderungspflicht für die ganze Strecke übernimmt, umso besser. Tut mir leid, aber Du ziehst die Sache schlicht von der falschen Seite auf.
Und die nächste, wie etwa die ABB der philippinischen Airline - wirksam - in den Beförderungsvertrag einbezogen werden, wenn ich bei QR ein Ticket buche?
Was hat die Person des Vertragspartners mit dem Inhalt des Vertrags zu tun? Wir können eine riesige Diskussion beginnen, was nach europäischem AGB-Recht von den Bedingungen der Airlines überhaupt übrig bleibt, inclusive der allenfalls in Auszügen auf Deutsch verfügbaren Tarifregeln. Wenn der richtige Fall kommt, werde ich LH erklären, dass auf meine Buchung außer § 649 BGB überhaupt nix Anwendung findet. Aber das ist nicht unser Thema. Hier geht es darum, wer was anbietet. Und das ist - ich empfehle es Dir wirklich - anhand der Tarifgrundlagen ohne weiteres ersichtlich, wenn der Fluggast sich dafür interessiert.
Für mich macht das keinen Sinn. Wenn ich mir bei McDoof ein McMenü kaufe, das nicht nur einen BigMac und Pommes v. McDoof enthät, sondern auch CocaCola und Ketchup von Heiz, rechne ich als Verbraucher nie und nimmer damit, einen Kaufvertrag außer mit McDoof auch mit CocaCola und mit Heinz zu schließen. Da spielt es dann auch keine Rolle, wenn sich diese drei Parteien darauf verständigt haben, dass eben dies passiert.
Sorry, aber das ist nur noch trollig.