Ich gehe davon aus, dass das Urteil nach Aktenlage gegen die Kläger erging (Klageabweisung). Da die Beklagte zum Termin erschien und schriftl VV angeordnet war, hat sie sich wohl gegen die Klage verteidigt. Und jetzt wollen die Kläger das irgendwie wieder geradebiegen? Und der Antrag wurde wirklich so wie beschrieben protokolliert?
So wie beschrieben halte ich den Antrag für unzulässig, weil mit einer außerprozessualen Bedingung gestellt; "Urteil nach Lage der Akten, wenn es für mich günstiger ist". Und den Prüfaufwand, welcher Antrag denn jetzt günstiger ist, sollte der Kollege betreiben, nicht das Gericht.
Davon abgesehen auch das Urteil nach Aktenlage falsch, §331a, 251a ZPO sind da sehr klar.
Auf die schnelle sehe ich nur noch das Verfahren nach 321a ZPO mit dem Argument, dass Urteil nach Aktenlage nicht hätte ergehen dürfen und somit der Klägerseite neuer (verspäteter) Vortrag versagt geblieben ist.
Als Beispiel BVerfG NJW 2006, 2248