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Weil es um die Bestimmung des ausführenden Luftfahrtunternehmens geht und nicht um die Ersatzbeförderung vergleichbarer Art.
Welches Unternehmen die Ersatzbeförderung vornehmen darf, steht in keinem irgendwie relevanten Zusammenhang mit der Frage, ob das annullierende Unternehmen ausführend i.S.d. EU-VO ist.
Weshalb bringst Du dann die Ersatzbefoerderung rein? Wetlease ist doch keine (jedenfalls nicht notwendigerweise) Ersatzbefoerderung. Und dass easyJet Europe Ersatzbefoerderung fuer easyJet Airline Company ausuebt, weil letztere ihres AOCs verlustig gegangen ist, ist doch eher fernliegend.
Das ist in Thomson doch wunderschoen herausgearbeitet. Und erfrischend knapp: Hat die technisch ausfuehrende Airline die operationelle Verantwortung oder nicht? Sogar inklusive Erlaeuterung: Das Luftfahrtunternehmen muss "im Rahmen seiner Tätigkeit der Beförderung von Fluggästen die Entscheidung [treffen], einen bestimmten Flug durchzuführen – die Festlegung seiner Flugroute eingeschlossen – und dadurch ein an Interessierte gerichtetes Angebot für den Luftverkehr zu schaffen."
Letztlich ist also die entscheidende Frage: Wo wird entschieden, dass morgen frueh um halb sieben die EC5541 von Tegel nach Frankfurt geht? Im Hangar 89 oder in der Wagramer Strasse 19?
Wie ist denn das, ist die Gegenseite konsequent in ihrer Ansicht, dass EC verantwortlich ist, oder wird eh immer die Passivlegitimation bestritten, egal, ob Du Europe oder Airline Company verklagst?
Noch mal die Bitte, deine Kreativität doch, falls dir irgendwas dazu einfällt, in mein 331a-Problem zu stecken. Da könnte ich wirklich Hilfe gebrauchen.
Tut mir leid, da bin ich raus. "Juristen sind Generalisten und koennen sich schnell in unbekannte Rechtsgebiete einarbeiten" - hmjoa. Aber da muesste ich mich so sehr in Basics einarbeiten (-> letzten Zivilprozess im Ref erlebt), dass wir Gefahr liefen, dass die Kreativitaet zu kreativ wird