Um das zu beantworten, würde ich mir als erstes doch mal ansehen, ob es dazu Rechtsprechung gibt. Ist ja nicht unwahrscheinlich nach 15 Jahren der Verordnung. In gewisser Weise lässt sich ja der Vulkanausbruch des Eyjafjallajökull 2010 heranziehen, in dessen Folge der Luftraum Europas ja tagelang geschlossen war und einiges zu entscheiden war durch die Gerichte. Und wenn sich nichts findet? Vielleicht einfach den Anspruch zur Seite legen und warten, ob Dritte vergleichbare Fälle durchfechten, die man sich zu Nutzen machen kann. Verjährung droht ja erstmal keine.
Grundsätzlich richtig, die Entscheidungen die ich so in einer Kurzrecherche gefunden habe sind nicht passend gewesen denn dort hat es sich immer kurzfristige Sperrungen gehandelt denen ich natürlich auch die außergewöhnliche Umstände zubilligen aber hier war der Luftraum schon lange vorher gesperrt.
Wenn man die Quelle nimmt die die SÖP zitiert schon seit 28.02.2019 also mehrere Monate.
Ich habe den Kollegen eine kleine Nachfrage/Hinweis an die SÖP übermitteln lassen, welche genau die Frage in wieweit auf eine bekannte Sperrung reagiert werden muss.
ich beziehe mich auf Ihre Nachfrage.
Sie haben Recht, dass die Sperrung des Luftraumes längere Zeit dauerte, sie war aber auch nicht ohne Unterbrechungen. Zudem kommt es, wie wir Ihnen geschrieben haben, in Bezug auf die Frage, ob ein Anspruch auf Zahlung einer Ausgleichsleistung auf die Verspätungsgründe für den Flug an. Diese waren in beschränktem Maße vorhersehbar, aber trotzdem unvermeidbar.
Davon zu unterscheiden wären etwaige vertragliche Schadensersatzansprüche gegen das Flugunternehmen, bei dem Sie die Flüge gebucht haben. Dies war hier nicht KLM, sondern Air France. Ein Schadensersatzanspruch würde zudem einen konkreten finanziellen Schaden voraussetzen. Sie haben aber lediglich die pauschale Ausgleichsleistung geltend gemacht und keinen konkreten Schaden dargelegt.
Ich hoffe das hilft Ihnen, unsere Bewertung nachzuvollziehen.
Interessant ist aber dass die überhaupt eine Unterscheidung zwischen AF/KL vornehmen denn es ist das selbe Unternehmen.