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Die Service Charge des Reisebüros bekommst du nicht zurück.
Warum nicht?
Die Service Charge des Reisebüros bekommst du nicht zurück.
Warum nicht?
die Service Fee, die ich zahle, wenn ich ein RB beauftrage? Ähnlich wie Fare_IT dargelegt, wüsste ich nicht, warum ich die zurückerhalten sollte.
Ich hatte mich so meinen Flug gefreut, ein schöner Trip nach Asien. Allerdings musste ich ihn vor einigen Monaten nochmal umbuchen, aus Termingründen. Dafür legte ich nochmal ein wenig drauf.
Und jetzt die Absage wegen Corona. Da frage ich mich : was bekommt man da eigentlich zurück? Die Kosten vom OriginalTicket, oder auch die Zusatzkosten, die ich für die Umbuchung vorab drauflegte? Any ideas? Die Hotline konnte es mir nicht sagen und verwies mich auf deren Storno-Abteilung, die da was würfeln würden...
Ein trotz Stornierung zu zahlendes Vermittlungsentgelt hat natuerlich die Airline zu tragen.
Weil es so in deren AGB steht.
Bei der Abwicklung der Stornierung ist es eh klar. Wie ist es aber bei der Buchungsgebuehr? Darum ging es hier wohl. Die kann das Reisebuero, vorbehaltlich der genauen Vertragsgestaltung, schon behalten. Der Passagier muss aber irgendwie jedenfalls schadlos gestellt werden.
Würde es da einen Unterschied machen, ob man den ursprünglich gebuchten Flug problemlos abfliegen hätte können? ZB von Dezember, wo die Welt noch in Ordnung war, auf April umgebucht, dürfte da die Airline die Gebühr einbehalten mit dem Argument, dass sie in der Lage gewesen wäre, den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen, dieser jedoch auf Wunsch des Kunden geändert wurde und dann dummerweise ein Virus dazwischengegrätscht ist? Ein eher theoretisches Szenario, aber deine Einschätzung würde mich interessieren.Ich halte eine Erstattung des vollen Betrages für geschuldet. Es steht der Zahlung ja überhaupt keine Gegenleistung mehr entgegen. Kosten für eine Sitplatzreservierung wären ja z.B. auch zu erstatten. Eine Umbuchung auf anderen Beförderer kommt für Dich nicht in Frage?
Würde es da einen Unterschied machen, ob man den ursprünglich gebuchten Flug problemlos abfliegen hätte können? ZB von Dezember, wo die Welt noch in Ordnung war, auf April umgebucht, dürfte da die Airline die Gebühr einbehalten mit dem Argument, dass sie in der Lage gewesen wäre, den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen, dieser jedoch auf Wunsch des Kunden geändert wurde und dann dummerweise ein Virus dazwischengegrätscht ist? Ein eher theoretisches Szenario, aber deine Einschätzung würde mich interessieren.
Vor dem Hintergrund des aktuellen LH Streichkonzerts ohne jegliche Information an den fliegenden Kunden:
Ab wann würde denn die 14 Tage Frist tatsächlich beginnen?
Nie, wenn ich als Kunde nicht informiert werde mit der einzigen Ausnahme, dass es in der Detailübersicht bei „Meine Buchungen“ angezeigt wird?
Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, hier in Anlehnung des 261 aus der aktuellen Situation was zu tun, aber einfach keine Infos an den Kunden rauszugeben, obgleich alle Daten im Profil vorhanden sind, zwingt mir das jetzt auf.
Lösung: Anspruch gegen die Airline an einen Dritten abtreten, der den Anspruch dann direkt bei der Airline geltend macht.
Da hat zwar in der Kette niemand Lust zu, aber wenn die TAs es anders nicht lernen....