EU Fluggastrechte / Annullierung

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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
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Farewell City


Weil es so in deren AGB steht.

Ausserdem schuldet das Reisebüro den Service - und nicht die Reiseleistung. Sofern das Reisebuero als Vermittler aufgetreten ist. Das ist u.U. nicht der Fall, wenn das Reisebuero im eigenen Namen / auf eigene Rechnung zB Flugscheine mit Aufschlag verkauft hat.

Ganz praktisch:

Hat man ein gutes Reisebuero - das sein geld wert ist, dann zahlt man normalerweise gern die Servicefee. Sie stiftet ja einen Nutzen - und macht das Leben leichter. Insofern sollte man die Frage des TO für sich selbst immer auch als Mahnung verstehen, ein besseres Reisebuero Team zu finden!

Ein gutes Reisebuero wird übrigens ganz klar sagen, dass man ein Servicefee in Hoehe X berechnet - - und sich nicht hinter dem Scheinargument Airline verstecken...

Umgekehrt wird ein gutes Reisebuero der ausdruecklichen Kundenforderung nach Erstattung der Serviceentgelte auch nie widersprechen - es wird das Geld zurueck zahlen, und dem Kunden gleichzeitig mitteilen, dass man offenbar nicht zum Kunden und dessen Anspruch an einen Dienstleister passt.

Ausdruecklich anders sehe ich den Fall wenn die Airline (bei einer Direktbuchung offline zB) ein Bearbeitungsentgelt erhebt - hier liegt ja keine Vermittlung vor, insofern würde ich in jedem Fall auf voller Erstattung bestehen...
 
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cschultzzz

Neues Mitglied
10.12.2016
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Vorab umgebuchter Flug annulliert — was gibts zurück?

Ich hatte mich so meinen Flug gefreut, ein schöner Trip nach Asien. Allerdings musste ich ihn vor einigen Monaten nochmal umbuchen, aus Termingründen. Dafür legte ich nochmal ein wenig drauf.

Und jetzt die Absage wegen Corona. Da frage ich mich : was bekommt man da eigentlich zurück? Die Kosten vom OriginalTicket, oder auch die Zusatzkosten, die ich für die Umbuchung vorab drauflegte? Any ideas? Die Hotline konnte es mir nicht sagen und verwies mich auf deren Storno-Abteilung, die da was würfeln würden...
 

Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Geht es hier um die Service Fee, die ich zahle, wenn ich ein RB beauftrage? Ähnlich wie Fare_IT dargelegt, wüsste ich nicht, warum ich die zurückerhalten sollte. Schließlich habe ich ja die Serviceleistung des RBs in Anspruch genommen, das für mich den Flug gebucht hat.

Oder um zusätzliche / nochmalige Gebühren für die Bearbeitung der Flugstornierung? Soweit ich mich erinnere, habe ich hier im Falle einer Streichung seitens der Airline nicht (nochmal) gezahlt. Bei einer Stornierung meinerseits dagegen schon.
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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die Service Fee, die ich zahle, wenn ich ein RB beauftrage? Ähnlich wie Fare_IT dargelegt, wüsste ich nicht, warum ich die zurückerhalten sollte.

Man koennte vereinbaren, dass sie nur dann zu zahlen ist, wenn der Flug nicht nur gebucht sondern auch tatsaechlich in Anspruch genommen wurde. Keine Ahnung, wie die AGB der Reisebueros da formuliert sind.

Sei es, wie es sei: Wenn die Airline von sich aus storniert, also vertragsbruechig wird, umfasst ihre Schadensersatzpflicht auch die Servicegebuehr, die der (Nicht-)Passagier dem Vermittler schuldet.
 
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PAXfips

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15.12.2016
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HAM
Wenn ich mir den aktuellen Erstattunszettel anschaue:
- Tarifliche Komponenten (fare, cash upgrade, ..)
- Steuer+offizielle Gebuehren

aber keine "handling kosten".
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
Lösung: Anspruch gegen die Airline an einen Dritten abtreten, der den Anspruch dann direkt bei der Airline geltend macht.
Da hat zwar in der Kette niemand Lust zu, aber wenn die TAs es anders nicht lernen....
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.464
3.291
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich hatte mich so meinen Flug gefreut, ein schöner Trip nach Asien. Allerdings musste ich ihn vor einigen Monaten nochmal umbuchen, aus Termingründen. Dafür legte ich nochmal ein wenig drauf.

Und jetzt die Absage wegen Corona. Da frage ich mich : was bekommt man da eigentlich zurück? Die Kosten vom OriginalTicket, oder auch die Zusatzkosten, die ich für die Umbuchung vorab drauflegte? Any ideas? Die Hotline konnte es mir nicht sagen und verwies mich auf deren Storno-Abteilung, die da was würfeln würden...

Ich halte eine Erstattung des vollen Betrages für geschuldet. Es steht der Zahlung ja überhaupt keine Gegenleistung mehr entgegen. Kosten für eine Sitplatzreservierung wären ja z.B. auch zu erstatten. Eine Umbuchung auf anderen Beförderer kommt für Dich nicht in Frage?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.533
15.205
Bei der Abwicklung der Stornierung ist es eh klar. Wie ist es aber bei der Buchungsgebuehr? Darum ging es hier wohl. Die kann das Reisebuero, vorbehaltlich der genauen Vertragsgestaltung, schon behalten. Der Passagier muss aber irgendwie jedenfalls schadlos gestellt werden.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.557
4.114
Bei der Abwicklung der Stornierung ist es eh klar. Wie ist es aber bei der Buchungsgebuehr? Darum ging es hier wohl. Die kann das Reisebuero, vorbehaltlich der genauen Vertragsgestaltung, schon behalten. Der Passagier muss aber irgendwie jedenfalls schadlos gestellt werden.

Richtig. Ich würde hier (als Anwalt) einmal mit Kosten mahnen und dann eine ganz schlanke Klage machen. Wenn die Airline storniert, hat sie alle damit verbundenen Kosten zu tragen.
 

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
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Ich halte eine Erstattung des vollen Betrages für geschuldet. Es steht der Zahlung ja überhaupt keine Gegenleistung mehr entgegen. Kosten für eine Sitplatzreservierung wären ja z.B. auch zu erstatten. Eine Umbuchung auf anderen Beförderer kommt für Dich nicht in Frage?
Würde es da einen Unterschied machen, ob man den ursprünglich gebuchten Flug problemlos abfliegen hätte können? ZB von Dezember, wo die Welt noch in Ordnung war, auf April umgebucht, dürfte da die Airline die Gebühr einbehalten mit dem Argument, dass sie in der Lage gewesen wäre, den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen, dieser jedoch auf Wunsch des Kunden geändert wurde und dann dummerweise ein Virus dazwischengegrätscht ist? Ein eher theoretisches Szenario, aber deine Einschätzung würde mich interessieren.
 

Der Rotbart

Neues Mitglied
07.03.2020
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Jerusalem
Ist Streik der Germanwings-Flugbegleiter wirklich ein „außerordentlicher Umstand“? Mein Flug (VIE-HAM) an Silvesterabend war annulliert und EW weigert sich EC 261 Entschädigung zu zahlen...
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
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Würde es da einen Unterschied machen, ob man den ursprünglich gebuchten Flug problemlos abfliegen hätte können? ZB von Dezember, wo die Welt noch in Ordnung war, auf April umgebucht, dürfte da die Airline die Gebühr einbehalten mit dem Argument, dass sie in der Lage gewesen wäre, den ursprünglichen Vertrag zu erfüllen, dieser jedoch auf Wunsch des Kunden geändert wurde und dann dummerweise ein Virus dazwischengegrätscht ist? Ein eher theoretisches Szenario, aber deine Einschätzung würde mich interessieren.

Auch wenn ich kein Experte bin, kann ich mir nicht vorstellen, dass dies einen Unterschied macht. "Auf Wunsch des Kunden" könnte man genau so gut als "auf (Zuzahlungs-)Wunsch der Airline" sehen. Was mit dem alten Flug tatsächlich war, sollte da nicht interessieren.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.464
3.291
Düsseldorf
www.drboese.de
Diesen Fall hatte ich auch noch nicht, daher kann ich auch nur raten. Ich gehe aber recht sicher davon aus, dass vertraglich hier ein Änderungsvertrag geschlossen wurde, bei dem ein Teil des neuen Ticketpreises durch Anrechnung der erfolgten Zahlung bei der ersten Buchung gezahlt wurde.
 

FKB

Erfahrenes Mitglied
26.05.2014
554
45
FKB
Vor dem Hintergrund des aktuellen LH Streichkonzerts ohne jegliche Information an den fliegenden Kunden:

Ab wann würde denn die 14 Tage Frist tatsächlich beginnen?
Nie, wenn ich als Kunde nicht informiert werde mit der einzigen Ausnahme, dass es in der Detailübersicht bei „Meine Buchungen“ angezeigt wird?

Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, hier in Anlehnung des 261 aus der aktuellen Situation was zu tun, aber einfach keine Infos an den Kunden rauszugeben, obgleich alle Daten im Profil vorhanden sind, zwingt mir das jetzt auf.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Vor dem Hintergrund des aktuellen LH Streichkonzerts ohne jegliche Information an den fliegenden Kunden:

Ab wann würde denn die 14 Tage Frist tatsächlich beginnen?
Nie, wenn ich als Kunde nicht informiert werde mit der einzigen Ausnahme, dass es in der Detailübersicht bei „Meine Buchungen“ angezeigt wird?

Ich wäre nie auf den Gedanken gekommen, hier in Anlehnung des 261 aus der aktuellen Situation was zu tun, aber einfach keine Infos an den Kunden rauszugeben, obgleich alle Daten im Profil vorhanden sind, zwingt mir das jetzt auf.

Womöglich wird mitgeloggt, wann du dich auf der Website angemeldet hast und welche Informationen du abgerufen hast. Im Zweifelsfall gilt man als "informiert", wenn man die entsprechenden Informationen abgerufen hat. Aber ob die LH-Technik so pfiffig ist, diese Informationen zu sammeln und ob diese Info nach DSGVO überhaupt gesammelt werden darf, ist natürlich noch eine andere Frage...
 

Strangeluv

Neues Mitglied
06.03.2020
2
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Lösung: Anspruch gegen die Airline an einen Dritten abtreten, der den Anspruch dann direkt bei der Airline geltend macht.
Da hat zwar in der Kette niemand Lust zu, aber wenn die TAs es anders nicht lernen....

Und wo könnte ich sowas abtreten?
Das Reisebüro ist vom Bekannten meiner Eltern und haben in der Vergangenheit auch viele Extras gesichert wie zusätzlichen Gepäck. Ich habe eigentlich keine Lust wegen 100 Euro mit denen zu streiten..

Wenn ich das aber von der Airline kriegen kann, super.
 

TimoBe

Aktives Mitglied
17.12.2015
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Hallo zusammen,

gebucht habe ich CGN - IST- EBB für den 18.03.

Gerade von TK die Info erhalten, dass mein Flug TK606 IST-EBB vom 18.03. auf TK612 am 19.03. geändert wurde und ich die Hotline kontaktieren soll. Scheinbar soll mein Flug CGN-IST trotzdem stattfinden, was für mich natürlich keinen Sinn macht. Besteht ein Anspruch auf Kompensation? Gebucht alles auf einem Ticket direkt bei TK. Wäre für Hilfe sehr dankbar.