EU Fluggastrechte / Annullierung

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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.470
1.020
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Ist Streik der Germanwings-Flugbegleiter wirklich ein „außerordentlicher Umstand“? Mein Flug (VIE-HAM) an Silvesterabend war annulliert und EW weigert sich EC 261 Entschädigung zu zahlen...

Was sagt Google bei Dir?

Bei mir: Nein.
 

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Folgender Sachverhalt:

-Ticket durch LH (mit 220-Nummer )
-Flug ZRH-VIE am Abend gecancelt, Umbuchung auf Folgetag (frühere Verbindung nicht möglich)

Gibt es - bei LX/für ZRH- Beschränkungen zur Wahl des Hotels (Sterne/Preis)?

In TXL hieß es zuletzt für LH-Flug: Max. 3-Sterne & Max. 250€
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Hallo zusammen,

gebucht habe ich CGN - IST- EBB für den 18.03.

Gerade von TK die Info erhalten, dass mein Flug TK606 IST-EBB vom 18.03. auf TK612 am 19.03. geändert wurde und ich die Hotline kontaktieren soll. Scheinbar soll mein Flug CGN-IST trotzdem stattfinden, was für mich natürlich keinen Sinn macht. Besteht ein Anspruch auf Kompensation? Gebucht alles auf einem Ticket direkt bei TK. Wäre für Hilfe sehr dankbar.

Klar. VO ist anwendbar. Zeitverlust > 2 bzw. 4 Stunden. Außergewöhnliche Umstände unwahrscheinlich. Es sei denn, einer der Flughäfen oder der Luftraum wäre - aus militärischen Gründen etc. - gesperrt etc.

Außerdem bist du natürlich kostenlos unterzubringen und zu versorgen. Aber Letzteres sollte bei TK kein Problem werden, denke ich mal.

Oder du lässt dir den Flugpreis erstatten + Ausgleichszahlung.
 
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TimoBe

Aktives Mitglied
17.12.2015
108
0
@umsteiger, vielen Dank für deine Antwort. Ich würde gerne stornieren und TK sagt entweder kostenlos stornieren ODER Ausgleichszahlung. Mir sind natürlich schon Kosten entstanden und da die Info von TK erst 10 Tage vor Reisebeginn kommt, müsste uns doch auch eine KOmpensation zustehen.
Hat vielleicht jemand mit TK diesbezüglich Erfahrung? Und bis wann muss ich auf die Nachricht von TK reagieren?

Und die Ausgleichszahlung würde TK erst noch prüfen und ggf. würde uns diese nicht zustehen. Also wäre STorno die "sichere Variante".
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
@umsteiger, vielen Dank für deine Antwort. Ich würde gerne stornieren und TK sagt entweder kostenlos stornieren ODER Ausgleichszahlung. Mir sind natürlich schon Kosten entstanden und da die Info von TK erst 10 Tage vor Reisebeginn kommt, müsste uns doch auch eine KOmpensation zustehen.
Hat vielleicht jemand mit TK diesbezüglich Erfahrung? Und bis wann muss ich auf die Nachricht von TK reagieren?

Und die Ausgleichszahlung würde TK erst noch prüfen und ggf. würde uns diese nicht zustehen. Also wäre STorno die "sichere Variante".


Du machst dir da möglicherweise zu viele Sorgen.

Stornieren kannst du so oder so. Die Ausgleichszahlung steht dir halt zusätzlich zu.

Wenn du TK vor die Alternative stellst, Storno oder Ausgleichszahlung, wird denen die Entscheidung also nicht schwer fallen... ;)
 
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TimoBe

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17.12.2015
108
0
ICH möchte sowohl als auch. Es geht darum, dass TK vorschlägt, "entweder oder". Daher wollte ich wissen, wie ich vorzugehen habe.
Die deutsche Hotline scheint überlastet. Bisher kann ich niemanden erreichen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
ICH möchte sowohl als auch. Es geht darum, dass TK vorschlägt, "entweder oder". Daher wollte ich wissen, wie ich vorzugehen habe.
Die deutsche Hotline scheint überlastet. Bisher kann ich niemanden erreichen.


Ist eh besser online. Dann hast du es "schwarz auf weiß", wenn es - wie häufig - letztlich vor Gericht geht.

Schreib denen also ne Mail bzw. nutze ein Kontaktformular. Deine persönlichen und die Flugdaten, Bankverbindung. Schreiben, dass du wegen der Annullierung die vollständigen Erstattung UND die Ausgleichszahlung beanspruchst. Rechtsvortrag brauchst du keinen zu liefern. Aber eine 14-Tage-Frist schadet nicht, auch wenn für die Erstattung geregelt ist, dass sie innerhalb einer Woche zu erfolgen hat.
 
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TimoBe

Aktives Mitglied
17.12.2015
108
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Sorry, ich bin noch nie mit TK geflogen und versuche deshalb gerade heraus zu finden, ob EU VO 261/2004 überhaupt angewandt werden kann, da sie kein EU Mitglied sind. Da der Flug jedoch ab D stattfindet, müsste es doch auch gelten? Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus. Müsste demnach die SHY Verordnung sein, die mit der EU VO fast identisch ist?
 
Zuletzt bearbeitet:

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Die SHY bringt dir in der Praxis nichts, wenn - wie bei TK so häufig - letztlich deutsches Recht zur Anwendung kommt und du nicht gerade vorhast, in der Türkei zu klagen. Hindert dich aber natürlich nicht daran, dich außergerichtlich auf die SHY zu berufen.

Was dir hilft, ist aber die jüngste Rechtsprechung d. EuGH, wonach die VO in einer Konstellation wie der deinen, auch für den Teilflug ohne EU-Bezug gilt.
 
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TimoBe

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17.12.2015
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Hat vielleicht jemand eine aktuelle Mail-Adresse von TK für mich? Mails kommen nicht durch und telefonisch erreiche ich niemanden.
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.018
108
LHR-JNB hatte Verspätung, damit war der Anschluss weg und wir saßen 7h in JNB rum.

Mehr dazu hatte ich hier geschrieben. www.vielfliegertreff.de/british-ai...rspaetung-waehrend-flug-aufholen-im-a380.html

Neuigkeiten in eigener Sache:

BA hat jetzt zu dem Claim nach einer guten Woche die Bestätigung für 600€/ Person gesendet.
Die unmittelbar aufgelaufenen Ausgaben (Gebühr für Übergepäck auf dem umgebuchten Flug) wurden ebenso akzeptiert.
Soweit passt das.

Kosten für Hotel und nicht nutzbaren Mietwagen am Ankunftstag sowie Taxi zum Hotel (da die Landung schlussendlich außerhalb der Öffnungszeiten des Mietwagenanbieters erfolgte) wurden abgelehnt.

Zum Hintergrund (der in Claim auch ausgeführt wurde):
Campingfahrzeug für ursprüngliche Landezeit gebucht, darin sollte direkt die erste Nacht verbracht werden.

Durch die Verspätung konnte das Fahrzeug nicht übernommen werden, die Gebühr des Miettages war vergebens bezahlt und wir mussten auf eigene Kosten ein Hotel buchen.

Hilfe für Unterkunft etc. wurde zu keinem Zeitpunkt von BA Angebote.

Ist die Ablehnung dieser Kosten legitim und richtig nach eurem Rechtsverständnis?
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.115
7.477
LEJ
Hallo,

ich erhielt heute die Nachricht, dass mein am 11.03. geplanter Flug SFO-ZRH (LX39) ausfällt. Geplant war SFO-ZRH und ZRH-BRE (LX851), daraus geworden sind jetzt SFO-MUC (LH459) und MUC-BRE (LH2114). Das Ticket hatte eine 724er Nummer und wurde jetzt zu einer 220er. Gebucht habe ich die Flüge als M&M Prämie. Wer ist Ansprechpartner für EU261/04 (IDB)? LX?

Kennt jemand den (vermeintlichen) Grund für die Streichung?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Hallo,

ich erhielt heute die Nachricht, dass mein am 11.03. geplanter Flug SFO-ZRH (LX39) ausfällt. Geplant war SFO-ZRH und ZRH-BRE (LX851), daraus geworden sind jetzt SFO-MUC (LH459) und MUC-BRE (LH2114). Das Ticket hatte eine 724er Nummer und wurde jetzt zu einer 220er. Gebucht habe ich die Flüge als M&M Prämie. Wer ist Ansprechpartner für EU261/04 (IDB)? LX?

Kennt jemand den (vermeintlichen) Grund für die Streichung?

Ansprechpartner ist LX. Und wenn man sieht, dass LX38 (ZRH - SFO) sowohl am 10. als auch am 11. März gestrichen ist, würde ich mir - jedenfalls mit Blick auf die Entschädigung - fürs erste keine Gedanken über den Grund der Annullierung der LX39 machen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Hallo,

ich erhielt heute die Nachricht, dass mein am 11.03. geplanter Flug SFO-ZRH (LX39) ausfällt. Geplant war SFO-ZRH und ZRH-BRE (LX851), daraus geworden sind jetzt SFO-MUC (LH459) und MUC-BRE (LH2114). Das Ticket hatte eine 724er Nummer und wurde jetzt zu einer 220er. Gebucht habe ich die Flüge als M&M Prämie. Wer ist Ansprechpartner für EU261/04 (IDB)? LX?

Ich würde mir eher Gedanken darüber machen, ob die Ankunftsverspätung reicht um eine Kompensation zu erhalten. Wobei das schlecht festgestellt werden kann, da LX 851 BRE-ZRH fliegt und nicht ZHR-BRE.

Edit: Ankunft von LH 2114 ist 19:50h und die von LX 856 (die vermutlich richtige Flugnr.) ist 19:20h. Da würde ich mir keine Gedanken über den richtigen Ansprechpartner machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

mpm

Erfahrenes Mitglied
02.07.2011
1.379
351
Reihe 42a
Ich bin mir nicht mehr sicher, wie das läuft. Deswegen kurze Frage:
Abflug in 4 Tagen ab Deutschland. Heute Lufthansa-Zubringerflug um knapp eine Stunde vorverlegt (wegen Streichung Originalflug). Langstreckenflug danach bleibt wie gebucht. Ist es nicht so, dass man ab 14 Tage vor Flug bei jeglicher Änderung kostenlos stornieren kann - also auch bei einer Vorverlegung um 30 Minuten oder eine Stunde oder so? Weiss das jemand von Euch genau? Oder hat eine Quelle? Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Ich gehe mal davon aus, dass es sich um einen Flug mit einer europäischen Airline bzw. einem Abflugort innerhalb Europas handelt. Dann ist die erste Frage, ist es noch die gleiche Flugnummer? Anonsten Argumentieren, dass es sich um eine Annullation handelt und dir die EU/VO 261 das Recht einräumt deinen Flug zu stornieren.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.115
7.477
LEJ
Danke für die Antworten. Durch die Umbuchung von LX auf LH habe ich doch ein IDB erhalten, was einen Anspruch auf 600€ bedeutet. Oder nicht? Wichtig ist natürlich, dass der LX Flug nicht auf Grund von außergewöhnlichen Umständen gestrichen wurde.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Danke für die Antworten. Durch die Umbuchung von LX auf LH habe ich doch ein IDB erhalten, was einen Anspruch auf 600€ bedeutet. Oder nicht? Wichtig ist natürlich, dass der LX Flug nicht auf Grund von außergewöhnlichen Umständen gestrichen wurde.
Ein IDB kann nur vorliegen, wenn der Flug durchgeführt wird. Ansonsten ist es immer eine Annullierung, bei der die außergewöhnlichen Umstände und die getroffenen Maßnahmen erörtert werden müssten.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Ein IDB kann nur vorliegen, wenn der Flug durchgeführt wird. Ansonsten ist es immer eine Annullierung, bei der die außergewöhnlichen Umstände und die getroffenen Maßnahmen erörtert werden müssten.

Und die getroffene Massnahme war wohl dich auf einen Flug umzubuchen der nicht SFO - ZRH -BRE war sondern SFO - MUC - BRE. Jetzt kommt die Karenzfirst zum tragen, musst du SFO x-Stunden früher verlassen oder kommst du y-Stunden später an. Du verlässt SFO später und kommst nur 30 min später in BRE an. Ich sage mal gut umgebucht von LX, wenn die Anschlüsse wie geplant klappen und damit 600 Euro gespart.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.115
7.477
LEJ
Laut Wikipedia gibt es auch bei Annullierung die 600€ Pauschale, welche jedoch um 50% gekürzt werden kann, wenn die Ankunftszeit nicht später als 4h ist. Immer vorausgesetzt, dass keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung verantwortlich ist.

Oder verstehe ich das nicht richtig?
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Laut Wikipedia gibt es auch bei Annullierung die 600€ Pauschale, welche jedoch um 50% gekürzt werden kann, wenn die Ankunftszeit nicht später als 4h ist. Immer vorausgesetzt, dass keine außergewöhnlichen Umstände für die Annullierung verantwortlich ist.

Oder verstehe ich das nicht richtig?

Wiki weiß vieles, aber ignoriert offenbar Art. 5 (1) (c) (iii) FluggastrechteVO. Wenn der Fall wie hier gelegen ist, kommt man gar nicht mehr zum Kürzungsrecht, weil der Anspruch schon dem Grunde nach nicht entstanden ist, wenn zwar die Unterrichtung über die Cancellation weniger als sieben Tage vor Abflug stattfand, aber Pax die Möglichkeit erhielten, nicht mehr als eine Std. vor der planmäßigen Abflugszeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Std. nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.
 
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