EU Fluggastrechte / Annullierung

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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
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Gegen den aktuellen Sturm war alles, was der Luftfahrt in den letzten Jahren zur Last gefallen ist, ein laues Lüftchen. Glaubt mir, denen gehts schlech genug. Vielleicht seid ihr mal gnädig und verklagt sie erst in drei Jahren kurz vor der Verjährung. Aber jetzt ist es wirklich unfair!

Wenn das, was Du prognostiziert wahr ist oder wird, dann sollte man alles tun, aber nicht drei Jahre mit der Geltendmachung eigener Ansprüche warten, denn bis dahin dürften die Schuldner dann vom Markt verschwunden sein.
 
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Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
164
STR/VIE/MEX
Gegen den aktuellen Sturm war alles, was der Luftfahrt in den letzten Jahren zur Last gefallen ist, ein laues Lüftchen. Glaubt mir, denen gehts schlech genug. Vielleicht seid ihr mal gnädig und verklagt sie erst in drei Jahren kurz vor der Verjährung. Aber jetzt ist es wirklich unfair!

Jetzt sag mir doch mal, was ich praktisch machen soll:

Ich habe einen Flug gebucht und BA hat ihn - verständlicherweise - mit einem anderen Flug zusammengelegt. Auf dem Rückweg ebenso.
Und dann stellt man sich gegenüber einem Gold Guest List Member!! einfach dumm und sagt, es geht einfach nichts und wir wissen auch nicht, wie Du pünktlich zu Deinem Termin und zurück kommst. Alternativen werden sofort abgelehnt weil "die nicht gehen". Der EW-Rückflug kostet z.B derzeit gute lächerliche 200,- €.
Dann kommt eine Aufforderung zum Versicherungsbetrug indem ich doch anfallende Übernachtungskosten über meine Reiseversicherung abrechnen soll und sonst gar nichts.

Ich bin doch ebenso betroffen von der Situation. Ich habe auch (Verdienst-)Ausfälle. Warum bescheißt mich da mein Vertragspartner so unverblümt?
Hätte man mir eine Umbuchung angeboten und jeweils die 70,- € für die Übernachtung angeboten in LHR, hätte ich jetzt noch leichte Gewissensbisse. Aber nein, es wird bis zuletzt von der Airline eine Beschißlinie gefahren, weil man hofft, daß möglichst viele Kunden dann "kostenfreundlich" umbuchen.

Das kann ich doch auch, dann nehme ich eben 2.500,- € in die Hand, buche neue Flüge und lasse diese mir erstatten, wenn nötig eben mit gerichtlicher Hilfe.
Wenn die Airline das so klären möchte, wird es doch nicht an mir liegen. Es scheint ja so zu sein, daß man dort glaubt, dies ist der preiswertere Weg.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
Einfach entspannen und den Termin per Videokonferenz erledigen (schaffen ja auch Vorständen von DAX Unternehmen).
 

Elephant

Erfahrenes Mitglied
11.03.2010
414
164
STR/VIE/MEX
Einfach entspannen und den Termin per Videokonferenz erledigen (schaffen ja auch Vorständen von DAX Unternehmen).

Jepp, das wäre definitiv möglich. Aber ich glaube, daß ich doch erst mal den Flug bestmöglich umbuche und dann mir nicht von meiner Airline vorschreiben lasse, ob ich jetzt fliege oder nicht.
Wenn ich dann immer noch optimiere, werde ich den Zeitpunkt dafür dann doch selbst entscheiden. Oder es wird für mich entschieden, weil ich dann mit DE-Pass nicht mehr nach GB darf. Aber das hat ja alles mit der eigentlichen Problematik dann weniger zu tun - nicht?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das kann ich doch auch, dann nehme ich eben 2.500,- € in die Hand, buche neue Flüge und lasse diese mir erstatten, wenn nötig eben mit gerichtlicher Hilfe.
Wenn die Airline das so klären möchte, wird es doch nicht an mir liegen. Es scheint ja so zu sein, daß man dort glaubt, dies ist der preiswertere Weg.

EW hat dieser Tage nach einem verlorenen außergerichtlichen Rechtsstreit nicht mal das Anwaltshonorar vollständig erstattet. Irrtum ausgeschlossen, da auf meinen Hinweis die "finale Entscheidung" kam, es gebe nicht mehr. Es kann indes überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass es mehr gibt. Aber offensichtlich ist man mit der Liquidität(splanung) bereits so am Ende, dass man sich für 70 € lieber verklagen lässt, denn dann muss man die 70 € erst in 3-6 Monaten überweisen. Und bis dahin ist es vielleicht schon eine Insolvenzforderung.
 

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
-559
Habe ich ja schon vor ein paar Tagen vermutet. Ich gehe davon aus, dass es keinen einzigen Fall gibt in dem es durch Corona abgesagte Flüge (auch aufgrund der Kapazität) eine Ausgleichszahlung geben wird.

Einen Fall gibt es, zumindest indirekt bedingt! LH-Flug (innerdeutsch) viel wegen der Flugplanreduzierung aus mit Umbuchung auf Folgetag. Heute (3 Tage später) wurden alle Kosten erstattet, ohne auf EU261 zu verweisen. Wahrscheinlich würde LH somit Tür und Tor (weiter)öffnen.

Ansicht: wenn ein Ziel weiter angeflogen wird sind die Flugstreichungen rein wirtschaftlicher Natur.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
EW hat dieser Tage nach einem verlorenen außergerichtlichen Rechtsstreit nicht mal das Anwaltshonorar vollständig erstattet. Irrtum ausgeschlossen, da auf meinen Hinweis die "finale Entscheidung" kam, es gebe nicht mehr. Es kann indes überhaupt keinen Zweifel daran geben, dass es mehr gibt. Aber offensichtlich ist man mit der Liquidität(splanung) bereits so am Ende, dass man sich für 70 € lieber verklagen lässt, denn dann muss man die 70 € erst in 3-6 Monaten überweisen. Und bis dahin ist es vielleicht schon eine Insolvenzforderung.

Und das alles auf Kosten nicht nur der Passagiere und hier des Anwalts, sondern auch der Justiz und somit der (steuerzahlenden) Gesamtheit. Weil die Amtsgerichte mit unnötigen, aber unvermeidbaren Verfahren überrannt werden, bleibt dort andere Arbeit liegen, zieht sich ewig in die Länge und nein, die Gerichtskosten decken die dort tatsächlich entstehenden Kosten (leider) nicht.
 
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Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.397
2.405
DRS, ALC
Es es Mal schwierig wird , da kommt das dann:


.....
Was zeichnet außergewöhnliche Umstände aus?
Sie sind unvermeidbare, nicht beherrschbare Einflüsse, die sich auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hätte (vgl. Urteil des EuGH vom 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07).

Ein Indiz für außerordentliche Wetterverhältnisse ist, dass viele am Flughafen operierenden Luftfahrtunternehmen gleichermaßen betroffen sind und nicht pünktlich starten oder landen können. Unsere Recherchen haben ergeben, dass es am geplanten Abflugtag Ihres Fluges zu Störungen vieler weiterer Flüge gekommen ist. Unserer Einschätzung nach sind die Aussichten einer erfolgreichen Durchsetzung Ihres Anspruchs vor Gericht gering. Daher müssen wir unsere Bearbeitungen einstellen.

Wie versprochen: anders als bei einem Anwalt kostet Sie unsere bisherige Tätigkeit nichts.

Hiermit treten wir Ihnen Ihre Rechte an dem Fall, die Sie durch die Abtretungserklärung an uns übergeben haben, zurück ab.
.....
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Es es Mal schwierig wird , da kommt das dann:


.....

.....

Nun das ist doch der Sinn der Dienstleister, die übernehmen nur Fälle welche eindeutig und klar mit wenig Risiko durchsetzbar sind.

Genau das ist das Geschäftsmodell womit die ihr Geld verdienen.
Es kann allerdings helfen mehrere Dienstleister zu testen ein Kollege hat gerade eine Sofortentschädigung erhalten, der Fall war nicht so eindeutig aber die ersten Dienstleister haben auch die Übernahme abgelehnt.

Schon die Schlichtungsstelle SÖP ausprobiert? Das verfahren dauert zwar ist aber ebenfalls kostenfrei.
 
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Berlin_Lawyer

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10.10.2017
810
99
Berlin
Nun das ist doch der Sinn der Dienstleister, die übernehmen nur Fälle welche eindeutig und klar mit wenig Risiko durchsetzbar sind.

Das erkennt man an dem obigen Beispiel sehr schön daran, dass man zu den „zumutbaren Maßnahmen“ nichts sagt, sondern ausschließlich auf die „außergewöhnlichen Umstände“ abstellt - denn ersteres würde erfordern, sich individuell ein paar Gedanken zu machen und nicht nur den Algorithmus anzuschmeißen.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Das erkennt man an dem obigen Beispiel sehr schön daran, dass man zu den „zumutbaren Maßnahmen“ nichts sagt, sondern ausschließlich auf die „außergewöhnlichen Umstände“ abstellt - denn ersteres würde erfordern, sich individuell ein paar Gedanken zu machen und nicht nur den Algorithmus anzuschmeißen.

WObei das mit den zumutbaren Maßnahmen immer so eine Sache ist, im Fall des Kollegen hat es sich die SÖP, eine Stelle wo immerhin auch juristen Sitzen, auch sehr einfach gemacht.
Luftraumsperrung = a.U. ob man aber bei einer Sperrung über eine gewisse nicht doch einmal überlegen sollte ob man von der Fluggesellschaft erwarten kann die Planungen an zu passen ist eine interessante Frage der nicht nachgegangen wurde.

Das Problem war dass ich befürchte dass sich die wenigsten Amtsrichter auch diesen Aufwand machen und es daher zum Ergebnis a.U. = Anspruch abgelehnt kommt.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Das erkennt man an dem obigen Beispiel sehr schön daran, dass man zu den „zumutbaren Maßnahmen“ nichts sagt, sondern ausschließlich auf die „außergewöhnlichen Umstände“ abstellt - denn ersteres würde erfordern, sich individuell ein paar Gedanken zu machen und nicht nur den Algorithmus anzuschmeißen.
Wie oft es sich dennoch lohnen könnte zu klagen und zu gewinnen, kann man auch in den Niederlanden gut erkennen. Hier wurden viele Gerichtsurteile im Sinne des Fluggastes gesprochen, wenn z.B. Umstände wie Nebel / Streik vorlagen. Insbesondere prüfen die Gerichte dort, ob die Airline individuell für den Flug begründen kann, weswegen dieser ausgefallen ist. Gibt es z.B. aufgrund der genannten Umstände Slotrestrictions und dürfen nur 30% (oder eine andere Prozentzahl) der Flüge durchgeführt werden, muss die Fluggesellschaft nahelegen, weswegen genau der betroffene Flug ausgefallen ist. Da dies auch hier selten von der Airline begründet wird, liegen dort die Chancen ganz gut, die Ansprüche durchgesetzt zu bekommen.
Quelle (Niederländisch):
https://jure.nl/luchtvaartclaim und https://jure.nl/luchtvaartzaak
 
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pimpcoltd

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03.07.2009
3.316
10
Nun das ist doch der Sinn der Dienstleister, die übernehmen nur Fälle welche eindeutig und klar mit wenig Risiko durchsetzbar sind.
Das war mal so, stimmt aber m.E. längst nicht mehr, wenn man die wachsende Zahl der von flightright & Co vor dem EuGH erkämpften Entscheidungen sieht.
 
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Berlin_Lawyer

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10.10.2017
810
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Berlin
Das Problem war dass ich befürchte dass sich die wenigsten Amtsrichter auch diesen Aufwand machen und es daher zum Ergebnis a.U. = Anspruch abgelehnt kommt.

Wenn man sich als Anwalt aber die Mühe einer vernünftigen Begründung macht, dann sieht auch der/die Amtsrichter/in nicht weg, so jedenfalls meine Erfahrung.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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WObei das mit den zumutbaren Maßnahmen immer so eine Sache ist, im Fall des Kollegen hat es sich die SÖP, eine Stelle wo immerhin auch juristen Sitzen, auch sehr einfach gemacht.
Luftraumsperrung = a.U. ob man aber bei einer Sperrung über eine gewisse nicht doch einmal überlegen sollte ob man von der Fluggesellschaft erwarten kann die Planungen an zu passen ist eine interessante Frage der nicht nachgegangen wurde.

Das Problem war dass ich befürchte dass sich die wenigsten Amtsrichter auch diesen Aufwand machen und es daher zum Ergebnis a.U. = Anspruch abgelehnt kommt.

Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass die nächste Instanz es sich auch so einfach macht. Und das zeigt den Mehrwert eines guten Anwalts, der entsprechende Urteile kennt und einem Richter, der sich weniger gut auskennt, somit auch eine andere Tendenz als das für ihn in dem Moment Naheliegende in der Rechtsprechung verdeutlichen kann.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
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Kerkrade (NL)
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Das war mal so, stimmt aber m.E. längst nicht mehr, wenn man die wachsende Zahl der von flightright & Co vor dem EuGH erkämpften Entscheidungen sieht.
Das ist vielleicht eine Folge von Risikobewertung und gewünschter Erweiterung des Geschäftsfelds.
Zuerst bringen Urteil vom EuGH mehr Rechtssicherheit, wodurch Risiken besser eingeschätzt werden können. Wenn viele Fälle an Flightright & Co übertragen werden und die interne Einschätzung 50/50 oder 60/40 ist, so werden vielleicht viele Fälle, die gewonnen werden könnten, zurückgewiesen. Indem ein paar wenige Fälle angenommen werden und diese bis ganz oben eskaliert. Die Risikobewertung für viele Fälle "in der Mitte" wird also einfacher. Hinzu kommt, dass dann natürlich das Geschäftsfeld erweitert wird, weil ein eindeutiges Urteil, welches von den Airlines immer wieder zurückgewiesen wird, für zusätzliche Fälle und somit Einnahmen sorgt.
Ich vermute daher, dass diese Fälle sehr sorgfältig selektiert wurden und dem Zweck der Umsatzsteigerung dienen.
 

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.397
2.405
DRS, ALC
Ich nochmal . Die aussergewöhnlichen Umstände ,waren nicht das Wetter. Ich denke es war der erste Tag nach dem Urteil mit dem Schweizer Fluglotsen letztes Jahr. Die haben einfach nur Dienst nach Vorschrift gemacht. Deshalb gab es ein paar Verspätungen. Mein Anschluss Flug ging leider zum Beispiel pünktlich.
Das Wetter ist für mich nur Vorgeschoben.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ich nochmal . Die aussergewöhnlichen Umstände ,waren nicht das Wetter. Ich denke es war der erste Tag nach dem Urteil mit dem Schweizer Fluglotsen letztes Jahr. Die haben einfach nur Dienst nach Vorschrift gemacht. Deshalb gab es ein paar Verspätungen. Mein Anschluss Flug ging leider zum Beispiel pünktlich.
Das Wetter ist für mich nur Vorgeschoben.
Tja, vielleicht ist einfach "Wetter" auch nur die Standardantwort, auch wenn ggf. eine andere, gültige, außergewöhnliche Situation vorliegt.
Wenn man einen Anschlussflug bucht, die Fluggesellschaft auf dem 1. Abschnitt pünktlich zum Start bereitsteht, dann aber einen späteren Slot bekommt wegen der Engpässe im Luftraum und somit der Umstieg nicht mehr klappt, könnte ein außergewöhnlicher Umstand vorliegen, der aber von der Airline so nicht kommuniziert wird.
Da würde ich entweder zur SÖP um die genauen Umstände zu klären (und ggf. eine passende Schlichtung zu erreichen) oder zum Anwalt um das ganze schneller und mit individuellem Ansprechpartner zu klären.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.004
2.382
Wenn man sich als Anwalt aber die Mühe einer vernünftigen Begründung macht, dann sieht auch der/die Amtsrichter/in nicht weg, so jedenfalls meine Erfahrung.

Dem stimme ich absolut zu, aber in der Sache war aus meiner Sicht das Risiko ein nwgatives Urteil zu gross bisher war die Rechtsprechung bei Luftraumsperrungen immer von a.U ausgegangen.

Das einzige Gegenargument war in dem Fall das man bei langen vorher bekannten Sperrungen eben den Flugplan anpassen muss.
Das hat die Schlichtungsstelle auch verneint.

Ein Amtsrichter kann eben geneigt sein sich dessen an zu schliessen, weil die Beurteilung ja auch auf juristischer Grundlage erfolgt ist.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Zur ewigen Streitfrage der (vermeintlich) "doppelten Kompensation", wenn erst Flug A annulliert wird und dann Ersatzflug B eine große (Ankunfts-)Verspätung hat, heute (12. März 2020) der EuGH in der Rs. C-823/18:

Vorlagefrage (u.a.):
Ist die Verordnung Nr. 261/2004 dahin auszulegen, dass ein Fluggast Anspruch auf eine erneute Ausgleichszahlung im Sinne von Art. 7 Abs. 1 hat, wenn er wegen eines annullierten Fluges eine Ausgleichszahlung erlangt hat, das den umgebuchten Flug ausführende Luftfahrtunternehmen dasselbe ist wie das des annullierten Fluges und auch der auf den annullierten Flug folgende umgebuchte Flug sich hinsichtlich der planmäßigen Ankunftszeit in einem Ausmaß verspätet, das zu einer Ausgleichszahlung berechtigt?

Die Antwort des EuGH (u.a.):
Nach alledem ist auf die erste Frage zu antworten, dass die Verordnung Nr. 261/2004 und insbesondere ihr Art. 7 Abs. 1 dahin auszulegen sind, dass ein Fluggast, der wegen der Annullierung eines Fluges eine Ausgleichszahlung erlangt hat und den ihm angebotenen Alternativflug akzeptiert hat, Anspruch auf eine Ausgleichszahlung wegen Verspätung des Alternativflugs hat, wenn diese Verspätung eine Anzahl von Stunden beträgt, die zu einer Ausgleichszahlung berechtigt, und das den Alternativflug ausführende Luftfahrtunternehmen dasselbe ist wie das des annullierten Fluges.

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