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Hat jemand Deinen Account gehackt?
Hä, wieso. Das ist doch die vollkommen richtige Entscheidung. Andernfalls hätten Fluggäste, die im Rahmen der Ersatzbeförderung reisen, gar keine Rechte mehr!
Hat jemand Deinen Account gehackt?
Willkür.
Neuigkeiten in eigener Sache:
BA hat jetzt zu dem Claim nach einer guten Woche die Bestätigung für 600€/ Person gesendet.
Die unmittelbar aufgelaufenen Ausgaben (Gebühr für Übergepäck auf dem umgebuchten Flug) wurden ebenso akzeptiert.
Soweit passt das.
Kosten für Hotel und nicht nutzbaren Mietwagen am Ankunftstag sowie Taxi zum Hotel (da die Landung schlussendlich außerhalb der Öffnungszeiten des Mietwagenanbieters erfolgte) wurden abgelehnt.
Zum Hintergrund (der in Claim auch ausgeführt wurde):
Campingfahrzeug für ursprüngliche Landezeit gebucht, darin sollte direkt die erste Nacht verbracht werden.
Durch die Verspätung konnte das Fahrzeug nicht übernommen werden, die Gebühr des Miettages war vergebens bezahlt und wir mussten auf eigene Kosten ein Hotel buchen.
Hilfe für Unterkunft etc. wurde zu keinem Zeitpunkt von BA Angebote.
Ist die Ablehnung dieser Kosten legitim und richtig nach eurem Rechtsverständnis?
Sprich es ist gesetzlich nicht geregelt?
Ich dachte die Vertragserfüllung gilt unter Beibehaltung des vereinbarten Preises.
Willkür ist, dass sie solche Gebühren erheben.
Richtig ist, dass Du - jedenfalls im Anwendungsbereich der EU FluggastrechteVO - mit der Annullierung eines Flugs ein Wahlrecht erwirbst, das u.a. die anderweitige Beförderung zum Zielort (unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen) beinhaltet, selbstverständlich ohne irgendeine Zuzahlung.
Ich bin da ganz bei Dir. Man muss unterscheiden, ob der Flug durch die Airline gestrichen wurde oder ob der Passagier nicht mehr fliegen darf/kann/will.
Kann mir bitte jemand erklären, auf welcher Basis eine Airline, die einen Flug coronabedingt annulliert (...)
Sicher, aber die Ausgangsfrage war doch recht unmissverständlich:
Klar, hier schon. Aber das bringen reichlich User hier immer wieder durcheinander und deswegen hatte ich es einfach noch mal geschrieben. Weniger an Dich als an alle anderen, die nach „Orientierung“ suchen.
Klar, hier schon. Aber das bringen reichlich User hier immer wieder durcheinander und deswegen hatte ich es einfach noch mal geschrieben. Weniger an Dich als an alle anderen, die nach „Orientierung“ suchen.
Weil dem so ist und weil auch die Mehrzahl der Call Center-Hubots das nicht auseinanderzuhalten vermag oder absichtlich falsch instruiert wurde, sollte der Fluggast immer betonen, dass es um eine unfreiwillige Umbuchung wegen der Annullierung durch die Airline geht und er deshalb auf seinen Fluggastrechten besteht. Nur so kommt man in das Schema "freie Umbuchung" (was freilich auch noch keinen Erfolg garantiert).
Wie mechanisch das Ganze anhand irgendwelcher Vorgaben gehandhabt wird, mag dieses Beispiel zeigen: LO wollte mich vor ein paar Tagen - sehr anständig - wegen der Streichung von MXP-WAW auf AF MXP-CDG-NRT umbuchen mit Abflug- und Ankunftzeiten im Bereich von 10-20 min um die ursprünglichen Zeiten herum. Mein Gegenvorschlag war, zum beiderseitigen Vorteil das Segment MXP-WAW gegen FRA-WAW zu tauschen: keine teure Fremdbuchung für LO und keine Reise nach MXP für mich, die ich ohnehin nicht angetreten hätte. Das Ergebnis könnt Ihr Euch denken.
Hat niemand eine Meinung dazu?Am 25.7.2019 wurde gebucht (AF-Homepage):
[Hinflüge am 17MAR STR-CDG-PUJ]
AF969 PUJ-CDG 03APR 1905-0945+1
AF1508 CDG-STR 04APR 1400-1515
Am 14.10.2019 wurde ich von AF per email informiert, dass AF1508 gestrichen wurde und wurde umgebucht auf
AF969 PUJ-CDG 03APR 1905-0945+1 (unverändert)
AF1808 CDG-STR 04APR 1705-1820
Es wurde in der e-mail nicht um eine Bestätigung meinerseits gebeten.
Sehe ich es richtig, dass ich auch nach so langer Zeit aufgrund der Streichung von AF1508 alle Flüge (Hin und Rück) kostenlos stornieren und auf volle Rückzahlung "in Cash" (also auf die bei der Buchung verwendete KK) bestehen kann und nicht auf das aktuelle Kulanzangebot (1 Jahr gültiger Gutschein) eingehen muss?
Mit der Argumentation (mehr oder weniger) habe ich es versucht. Die Antwort war eindeutig, das ginge seit einem Jahr nicht mehr, und man solle doch Verständnis aufgrund der derzeitigen Situation haben. Musste laut lachen...Versuche es später nochmal mit obigem Zitat, aber bin nicht sehr zuversichtlich.
Tja, vielleicht sind die Juristen ehrbare Leute, aber wenn das Management beratungsresistent ist, können die wohl auch nicht viel ausrichten.An Art. 3 Abs. 3 Satz 2 VO hat sich jedenfalls im letzten Jahr nichts geändert, auch wenn Casi und Harry das gern anders hätten. Neulich hat hier jemand angedeutet, die LH-Juristen seien eigentlich ganz ehrbare Leute. Sieht man ja an diesem Beispiel wieder.
Tja, vielleicht sind die Juristen ehrbare Leute, aber wenn das Management beratungsresistent ist, können die wohl auch nicht viel ausrichten.
Was also würdest du empfehlen wenn sie sich komplett quer stellen? Einfach selbst buchen und dann den Rest per Anwalt klären?