EU Fluggastrechte / Annullierung

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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.913
16.028
Die Ansicht kommt fuer mich etwas ueberraschend, wenn man Deine vorherigen Aussagen zu den Entschaedigungen beruecksichtigt. Die sind doch sonst immer sehr pro-Airline.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
296
35
Deutschland
Ja, man muss die Airlines gerade in diesen Tagen nicht übermäßig ausnehmen. Aber dennoch, der ausgleichanspruch sollte auch für die Ersatzbeförderung gelten, da die Airline den Fluggast auf der Ersatzbeförderung ansosten behandeln könnte wie sie wollte. Der Gast stünde dann vor allem deutlich schlechter da, als die regulären Fluggäste. Bei Überbuchungen würde der Gast, der als Ersatzbeförderung transportiert werden soll, immer den Kürzeren ziehen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Kann mir bitte jemand erklären, auf welcher Basis eine Airline, die einen Flug coronabedingt annulliert, von betroffenen Passagieren die Zuzahlung der Tarifdifferenz verlangt, wenn sie statt Refund auf Umbuchung bestehen?
 

nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
402
63
Angenommen eine Airline streicht sehr kurzfristig vor beginn des Hinfluges den Rückflug (und bucht ggf. auf eine andere Verbindung um). Was muss man unternehmen, wenn man die Reise dann gar nicht antreten möchte, um das Recht auf Refund (+ggf. Entschädigung) aufrecht zu erhalten? Hotline (ist in diesen Tagen ggf. überflutet)? Sonst extra zum Flughafen fahren und zum Check-In/Ticketschalter am Flughafen? Wenn man einfach nicht eincheckt und die Reise nicht antritt, verliert man das Recht auf Refund (+ggf. Entschädigung) dann mit Ende der Check-In Deadline, da es als no show gewertet wird?
 

Cairol

Neues Mitglied
18.08.2017
19
0
15 Tage vor Abflug annulliert AirFrance den letzten Flugabschnitt Paris-DUS meines Transatlantikflugs. Automatische Umbuchung erfolgt auf einen anderen AF Flug, der Richtung DUS startet, bevor ich in Paris ankomme.

Ich weise AF schriftlich auf die Unmöglichkeit der Flugsequenz hin. 4 Tage später, d.h. Innerhalb der 14 Tagefrist werde ich auf KLM umgebucht und komme nun mit >4 Stunden Verspätung im Vergleich zum ursprünglichen Flug in DUS an.

Sind hier die Anspruchsvoraussetzungen auf Entschädigung wegen der verspäteten Ankunft >4 Stunden erfüllt?
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.080
165
Neuigkeiten in eigener Sache:

BA hat jetzt zu dem Claim nach einer guten Woche die Bestätigung für 600€/ Person gesendet.
Die unmittelbar aufgelaufenen Ausgaben (Gebühr für Übergepäck auf dem umgebuchten Flug) wurden ebenso akzeptiert.
Soweit passt das.

Kosten für Hotel und nicht nutzbaren Mietwagen am Ankunftstag sowie Taxi zum Hotel (da die Landung schlussendlich außerhalb der Öffnungszeiten des Mietwagenanbieters erfolgte) wurden abgelehnt.

Zum Hintergrund (der in Claim auch ausgeführt wurde):
Campingfahrzeug für ursprüngliche Landezeit gebucht, darin sollte direkt die erste Nacht verbracht werden.

Durch die Verspätung konnte das Fahrzeug nicht übernommen werden, die Gebühr des Miettages war vergebens bezahlt und wir mussten auf eigene Kosten ein Hotel buchen.

Hilfe für Unterkunft etc. wurde zu keinem Zeitpunkt von BA Angebote.

Ist die Ablehnung dieser Kosten legitim und richtig nach eurem Rechtsverständnis?

BA hat mir ebenfalls den bereits zuvor von einem Forenkollegen genannten Hinweis auf die Reiseversicherung gesendet:

„Concerning the remaining costs you incurred, the contract of carriage between yourself and our company ended at the airport Windhoek, the final destination of your journey and with British Airways. Therefore, we regret to inform you that we can’t take any costs afterwards into account, as these costs are considered as personal arrangements you made for the rest of your journey after our contractual obligation ended. In such cases, we always suggest to our customers that they contact their travel insurance or credit card company who might be able to cover this type of consequential loss.“

Ist die Ablehnung der Folgekosten juristisch korrekt oder habe ich weiterhin einen Anspruch gegen BA? Die Ausgleichszahlungen in der Sache wurden durch BA bestätigt.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Sprich es ist gesetzlich nicht geregelt?

Ich dachte die Vertragserfüllung gilt unter Beibehaltung des vereinbarten Preises.

Willkür ist, dass sie solche Gebühren erheben.

Richtig ist, dass Du - jedenfalls im Anwendungsbereich der EU FluggastrechteVO - mit der Annullierung eines Flugs ein Wahlrecht erwirbst, das u.a. die anderweitige Beförderung zum Zielort (unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen) beinhaltet, selbstverständlich ohne irgendeine Zuzahlung.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Willkür ist, dass sie solche Gebühren erheben.

Richtig ist, dass Du - jedenfalls im Anwendungsbereich der EU FluggastrechteVO - mit der Annullierung eines Flugs ein Wahlrecht erwirbst, das u.a. die anderweitige Beförderung zum Zielort (unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen) beinhaltet, selbstverständlich ohne irgendeine Zuzahlung.

Ich bin da ganz bei Dir. Man muss unterscheiden, ob der Flug durch die Airline gestrichen wurde oder ob der Passagier nicht mehr fliegen darf/kann/will.

Streicht die Airline den Flug, dann muss sie diese Leistung irgendwann kostenfrei nach-erfüllen. In diesen Fällen eine Aufzahlung auf die nächsthöhere Verfügbare Buchungsklasse zu verlangen, halte ich für ein Unding.

Allerdings gibt es hier im Thread und in anderen Threads auch Stimmen, die sich aufregen, wenn sie selbst nicht mehr fliegen können (EinreiseSPERRE) oder nicht mehr wollen. Da ist die Airline zwar so nett ist und macht eine Umbuchung sogar bei non-flex Tickets möglich, verlangt dann aber auch eine solche Aufzahlung auf die nächste freie Buchungsklasse. Hier ist es in meinen Augen das ganz private Problem des Reisenden, dass ihn sein Zielland nicht mehr rein lässt.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
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Berlin
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Klar, hier schon. Aber das bringen reichlich User hier immer wieder durcheinander und deswegen hatte ich es einfach noch mal geschrieben. Weniger an Dich als an alle anderen, die nach „Orientierung“ suchen.

Ok, verstanden. Dann scheint es sinnvoller zu sein, nicht vorsorglich umzubuchen sondern darauf zu „hoffen“, dass der Flug gecancelt wird.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Klar, hier schon. Aber das bringen reichlich User hier immer wieder durcheinander und deswegen hatte ich es einfach noch mal geschrieben. Weniger an Dich als an alle anderen, die nach „Orientierung“ suchen.

Weil dem so ist und weil auch die Mehrzahl der Call Center-Hubots das nicht auseinanderzuhalten vermag oder absichtlich falsch instruiert wurde, sollte der Fluggast immer betonen, dass es um eine unfreiwillige Umbuchung wegen der Annullierung durch die Airline geht und er deshalb auf seinen Fluggastrechten besteht. Nur so kommt man in das Schema "freie Umbuchung" (was freilich auch noch keinen Erfolg garantiert).

Wie mechanisch das Ganze anhand irgendwelcher Vorgaben gehandhabt wird, mag dieses Beispiel zeigen: LO wollte mich vor ein paar Tagen - sehr anständig - wegen der Streichung von MXP-WAW auf AF MXP-CDG-NRT umbuchen mit Abflug- und Ankunftzeiten im Bereich von 10-20 min um die ursprünglichen Zeiten herum. Mein Gegenvorschlag war, zum beiderseitigen Vorteil das Segment MXP-WAW gegen FRA-WAW zu tauschen: keine teure Fremdbuchung für LO und keine Reise nach MXP für mich, die ich ohnehin nicht angetreten hätte. Das Ergebnis könnt Ihr Euch denken.
 
Zuletzt bearbeitet:

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Weil dem so ist und weil auch die Mehrzahl der Call Center-Hubots das nicht auseinanderzuhalten vermag oder absichtlich falsch instruiert wurde, sollte der Fluggast immer betonen, dass es um eine unfreiwillige Umbuchung wegen der Annullierung durch die Airline geht und er deshalb auf seinen Fluggastrechten besteht. Nur so kommt man in das Schema "freie Umbuchung" (was freilich auch noch keinen Erfolg garantiert).

Wie mechanisch das Ganze anhand irgendwelcher Vorgaben gehandhabt wird, mag dieses Beispiel zeigen: LO wollte mich vor ein paar Tagen - sehr anständig - wegen der Streichung von MXP-WAW auf AF MXP-CDG-NRT umbuchen mit Abflug- und Ankunftzeiten im Bereich von 10-20 min um die ursprünglichen Zeiten herum. Mein Gegenvorschlag war, zum beiderseitigen Vorteil das Segment MXP-WAW gegen FRA-WAW zu tauschen: keine teure Fremdbuchung für LO und keine Reise nach MXP für mich, die ich ohnehin nicht angetreten hätte. Das Ergebnis könnt Ihr Euch denken.

Damit machst du deutlich, welche Nachteile von einer zentralistischen Steuerung ausgehen, wenn also den Leuten, die möglichst nah am Geschehen stehen, keine Entscheidungskompetenz zugetraut wird.
 

DirtyDancer

Erfahrenes Mitglied
26.01.2014
455
25
STR
Am 25.7.2019 wurde gebucht (AF-Homepage):
[Hinflüge am 17MAR STR-CDG-PUJ]
AF969 PUJ-CDG 03APR 1905-0945+1
AF1508 CDG-STR 04APR 1400-1515

Am 14.10.2019 wurde ich von AF per email informiert, dass AF1508 gestrichen wurde und wurde umgebucht auf
AF969 PUJ-CDG 03APR 1905-0945+1 (unverändert)
AF1808 CDG-STR 04APR 1705-1820

Es wurde in der e-mail nicht um eine Bestätigung meinerseits gebeten.

Sehe ich es richtig, dass ich auch nach so langer Zeit aufgrund der Streichung von AF1508 alle Flüge (Hin und Rück) kostenlos stornieren und auf volle Rückzahlung "in Cash" (also auf die bei der Buchung verwendete KK) bestehen kann und nicht auf das aktuelle Kulanzangebot (1 Jahr gültiger Gutschein) eingehen muss?
Hat niemand eine Meinung dazu?
 

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.031
165
Hi Zusammen

Ich weiss, dass das hier schon x-mal gefragt und bestimmt auch beantwortet wurde, allerdings finde ich es auf die Schnelle nicht und wäre um Hilfe dankbar. Konkret geht es um die Flüge für 3 Personen auf 3 verschiedenen Buchungen, als Meilenschnäppchen gebucht. Der Rückflug DEN-FRA-ZRH wurde seitens LH storniert ohne Alternative.
Nun habe ich bei M&M angerufen und hier wird lediglich darauf verwiesen, dass es Prämienverfügbarkeiten haben muss, welche es natürlich nicht gibt. Wobei auch das falsch ist: Ich sehe Verfügbarkeiten auf M&M sowohl Domestic F von DEN nach EWR als auch EWR nach ZRH oder sogar von EWA über FRA nach ZRH, allerdings gelte diese Verfügbarkeit nur für Neubuchungen, nicht für Umbuchungen.
Ich halte diese Aussage, trotz Coronavirus, für reinen Unsinn. Die Dame an der Hotline meinte, dass das vor einem Jahr verboten wurde, und nun erst ab 24h vor Abflug auf Vollzahler umgebucht werden dürfe, wenn ich aber die von ihr gefundenen Flüge (am falschen Datum) aber nicht annehmen würde, mache sie den Vermerk "unkooperativ" in mein Profil, dann sähe es auch 24h vorher schlecht aus.
Abgesehen davon, dass eine solche Drohung das Letzte ist, würde mich wie gesagt die Richtigkeit der Aussagen interessieren. Was sind konkret meine Optionen? Tatsächlich entweder akzeptieren oder bis 24h vor Abflug warten (wo dann mit Sicherheit alles voll ist), oder kann ich was anderes machen? Ich verstehe die aussergewöhnlichen Umstände Coronavirus durchaus, aber dann soll man das auch entsprechend aussergewöhnlich handhaben, und nicht auf einem fixen Routing zu Konditionen der LH/M&M bestehen.

Ich wäre hier um Ratschläge sehr dankbar, denn ich war bisher der Meinung, dass ich sehr wohl "Anspruch" auf Verfügbarkeiten ausserhalb der Prämienklassen habe.
Besten Dank für eure Hilfe.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die FluggastrechteVO findet ausdrücklich auch auf Prämienflüge Anwendung (Art. 3 Abs. 3 Satz 2). In meinem vorangegangenen Beitrag habe ich noch einmal die Klarstellung gleich zu Beginn des Gesprächs mit dem Hubot empfohlen, dass es hier nicht um die Option zur Umbuchung auf Kundenwunsch, sondern um die Pflicht zur Umbuchung nach Annullierung durch die Airline geht.
 

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.031
165
Mit der Argumentation (mehr oder weniger) habe ich es versucht. Die Antwort war eindeutig, das ginge seit einem Jahr nicht mehr, und man solle doch Verständnis aufgrund der derzeitigen Situation haben. Musste laut lachen...Versuche es später nochmal mit obigem Zitat, aber bin nicht sehr zuversichtlich.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Mit der Argumentation (mehr oder weniger) habe ich es versucht. Die Antwort war eindeutig, das ginge seit einem Jahr nicht mehr, und man solle doch Verständnis aufgrund der derzeitigen Situation haben. Musste laut lachen...Versuche es später nochmal mit obigem Zitat, aber bin nicht sehr zuversichtlich.

An Art. 3 Abs. 3 Satz 2 VO hat sich jedenfalls im letzten Jahr nichts geändert, auch wenn Casi und Harry das gern anders hätten. Neulich hat hier jemand angedeutet, die LH-Juristen seien eigentlich ganz ehrbare Leute. Sieht man ja an diesem Beispiel wieder.
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.607
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
An Art. 3 Abs. 3 Satz 2 VO hat sich jedenfalls im letzten Jahr nichts geändert, auch wenn Casi und Harry das gern anders hätten. Neulich hat hier jemand angedeutet, die LH-Juristen seien eigentlich ganz ehrbare Leute. Sieht man ja an diesem Beispiel wieder.
Tja, vielleicht sind die Juristen ehrbare Leute, aber wenn das Management beratungsresistent ist, können die wohl auch nicht viel ausrichten.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Tja, vielleicht sind die Juristen ehrbare Leute, aber wenn das Management beratungsresistent ist, können die wohl auch nicht viel ausrichten.

Mag sein. Wobei ich mich dann frage, wozu man die anstellt und was die da eigentlich den Tag lang machen, wenn am Ende sowieso das durchgesetzt wird, was Casi und Harry für richtig halten, ob es mit dem Gesetz zufällig in Einklang steht oder nicht. Bei den Banken kennt man dieses Problem ja auch und sicherlich auch in anderen Branchen.
 

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.031
165
Was also würdest du empfehlen wenn sie sich komplett quer stellen? Einfach selbst buchen und dann den Rest per Anwalt klären?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Was also würdest du empfehlen wenn sie sich komplett quer stellen? Einfach selbst buchen und dann den Rest per Anwalt klären?

Wenn Du LH so lange Kredit geben willst oder musst... Vor der Buchung sauber dokumentieren: Datum und Uhrzeit des Gesprächs, Name des Hubots, verfügbare Alternativen, angebotene Alternative. Die Airline ist zwar in der Beweispflicht, aber bekanntlich wird da auch gern mal was behauptet, was so gar nicht geschehen ist.
 
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