EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Eastside

Erfahrenes Mitglied
21.03.2009
7.395
2.403
DRS, ALC
ANZEIGE
LH hat gebuchten Flug um einen Tag später umgebucht. Info darüber gab es keine .
Würde ich z.B. noch in 2 Wochen diesen Flug stornieren können und/oder laufen irgendwann Fristen ab , wo ein Storno nicht mehr möglich ist. Flug ist Erste April Woche und ich muss nicht unbedingt in den nächsten Tagen anrufen.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Danke. Liest sich wie eine Pressemitteilung der Airline-Lobby. Wenn die Kommissarin tatsächlich solche unqualifizierten Dinge wie "Die dann üblichen festen Kompensationssummen, die den eigentlichen Ticketpreis oft weit übersteigen" von sich gegeben hat, dann lässt das für die Zeit nach Corona nichts Gutes ahnen.

Interessant wäre auch zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Kommission eigentlich den Inhalt einer Verordnung meint ad hoc bestimmen zu können.

Hier das Original der von der Kommission vorgestellten Auslegungsgrundsätze: https://ec.europa.eu/transport/sites/transport/files/legislation/c20201830.pdf
Das liest sich schon deutlich differenzierter.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: mayday

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.528
15.200
Interessant wäre auch zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage die Kommission eigentlich den Inhalt einer Verordnung meint ad hoc bestimmen zu können.

Auch interessant, dass die Kommission meint, Legislative und Judikative spielen zu koennen.

Das liest sich schon deutlich differenzierter.

Vorbehaltlich der Auffangklausel ("The above considerations are not and cannot be exhaustive in that other specific circumstances in relation to Covid-19 may also fall under the ambit of Article 5(3)" ist die Streichung innerdeutscher Fluege also nicht ausgenommen.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Dass die Kommission Auslegungsgrundsätze mit Blick auf die VO (EG) Nr. 261/2004 veröffentlicht, ist ja nichts neues. Das hat sie mehrfach getan, zuletzt mit C(2016) 3502 final am 10. Juni 2016. Es geht ihr auch nicht um die Bestimmung oder Festlegung, wie der Inhalt der VO zu verstehen ist, sondern wohl darum, ein Hilfsmittel zur Interpretation an die Hand zu geben. Am Ende ist das irgendwie eine quasi-amtliche Auslegung ohne Rechtsverbindlichkeit, also eine von mehreren Interpretationen (wie jede andere Kommentierung aus dem Bereich der Wissenschaft zum Beispiel). Für Gerichte folgt daraus keine Bindungskraft, schon gar nicht für den EuGH (vgl. nur Art. 19 Abs. 1 Satz 2 EUV).
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.412
9.436
BRU
Eben, das ist weder Legislative noch Judikative, sondern das sind unverbindliche Leitlinien. Und wie schon geschrieben wurde: Mehr kann die Kommission hier gar nicht....

Andererseits: Die aktuelle Lage könnte sich durchaus auf die derzeit auch stattfindenden Verhandlungen zum Änderungsvorschlag der 261/2004 auswirken bzw. es gab wohl noch nie einen güngstigeren Zeitpunkt, eine Einigung zu einer Reduzierung der Rechte zu erzielen. Ist aber ein völlig anderes Thema, und auch das geht nicht von heute auf morgen.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox und mayday

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.844
23
ZRH
LH gibt, aeh, nein, verlangt, viel Kulanz. Ich wurde statt nach DRS nach MUC umgebucht. "Ist doch auch ein schoenes Ziel - beides Hauptstaedte eines Freistaates" wird sich LH gedacht haben :doh:

Ich wurde statt nach Zürich nach Lissabon gebucht - Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien. Da hat sich bestimmt auch jemand was gedacht - ich kann mir nur nicht vorstellen, was genau.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.463
3.288
Düsseldorf
www.drboese.de
Lächerlich.
Nach den Leitlinien dürfte sich kein Gericht mehr an die Entschädigung trauen. Richter suchen nämlich vermutlich nun auch nach Gründen, den armen Airlines zu helfen und haben hier Argumente auf dem Silbertablett erhalten.

Und Gutscheine statt Refund :rolleyes:Für Darlehen gibt es Banken (und am Ende Staaten), aber keine Passagiere, dazu noch zinslos.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.485
432
Ich wurde statt nach Zürich nach Lissabon gebucht - Mailand oder Madrid, Hauptsache Italien. Da hat sich bestimmt auch jemand was gedacht - ich kann mir nur nicht vorstellen, was genau.

Kommt jetzt so ein bisschen drauf an, von wo. Wenn Dein Abflugsort Sydney war, ist das so global betrachtet ja schon immerhin mal grob die richtige Richtung. Aus Frankfurt heraus greift die Idee eher nicht..

Hat was von "Wir fliegen! Wir leisten! Wir wissen zwar nicht genau, was, aber untätig sind wir nicht!"
 
A

Anonym-36803

Guest
Seht es doch mal positiv. Ihr habt, wenn alles vorüber ist immer noch Arbeit. Wenn ihr sie jetzt alle verklagen wollt habt ihr hinterher keine Arbeit mehr, weil weniger Airlines da sein werden.
Ich glaube, die Diskussion dreht sich vielmehr darum, dass die Fluggesellschaften bei Flugstreichungen nicht mal mehr den Flugpreis erstatten sondern nur noch Gutscheine ausgeben wollen, und das finde ich eine Frechheit. Zudem will man auch die Unterstützungsleistungen vor Ort kürzen. Dann kann man die EU-VO ja gleich ganz abschaffen.

Dass die Corona-Pandemie als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist und Entschädigungszahlungen damit hinfällig sind, sehen - denke ich - die meisten so.

Ich habe es hier schon ein paar Mal geschrieben. Wenn die Fluggesellschaften Cash-Out vermeiden wollen, warum gehen sie dann nicht auf die Passagiere zu und bieten ihnen:

  • bei noch nicht gestrichenen Flügen entweder eine Erstattung nach Tarifbedingungen oder einen Gutschein i.H.v. 100% des Flugpreises und
  • bei gestrichenen Flügen entweder eine Erstattung von 100% des Flugpreises oder einen Gutschein i.H.v. bspw. 125% des Flugpreises?
So hätten beide Seiten etwas davon.
 
Moderiert:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.412
9.436
BRU
Sehe ich genauso. Aus welchem Grund sollte ein Kunde hier Gutscheine akzeptieren, wenn er klar und deutlich Anrecht auf Erstattung hat (und darauf weisen ja selbst diese unverbindlichen Kommissionsempfehlungen hin).

Denn bei der aktuellen Lage würde ich mal davon ausgehen, dass auch im Juni noch kein 100% normaler Flugbetrieb stattfindet, es noch viele Reisebeschränkungen, Reduzierungen usw. geben wird. Somit ist mir das zu riskant, da dann jede Menge Gutscheine zu haben, die ich nicht einsetzen kann (und ich bin alleine bis Ende April bei an die 10 Tickets).

Wenn die Airlines - verständlicherweise - Interesse haben, dass der Kunde nicht storniert, dann müssten sie dafür irgendeinen Anreiz geben. Wie entweder höherer Gutscheinwert oder kostenlose Umbuchung auf ein späteres Datum (sprich: ohne Tarifdifferenz).

Und genau so werde ich wohl in den meisten Fällen vorgehen: Nach Umbuchung auf Datum X fragen, wenn kostenlos angeboten, gerne. Wenn sie dafür Tarifdifferenz wollen, dann Storno und Erstattung.

Denn wenn dann auch am neuen Datum (meinetwegen im Juni / Juli) die Flüge nicht stattfinden, muss die Airline mich halt wieder umbuchen. Während für mich nicht verwendbare Gutscheine mein Risiko wären.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.528
15.200
Mimimi meinte:
Faced with a cashflow catastrophe, many airlines can only offer vouchers in lieu of immediate cash refunds for cancelled flights. The Commission must accept that this solution – which many people would regard as reasonable in the current extraordinary circumstances – should be facilitated.

Hat ein bisschen was von:
https://www.youtube.com/watch?v=OgtQj8O92eI&t=27s
 
  • Like
Reaktionen: pimpcoltd

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Ich habe einen neuen Fall. Wie sieht es aus, wenn man mit Ryanair einen Flug nach Portugal und den Rückflug mit einer anderen Airline gebucht hat, Ryanair aber schon mitgeteilt hat, dass Rückflüge wahrscheinlich wegen Flugverbots nicht stattfinden werden. Es wäre absolut widersinnig, den Hinflug anzutreten.

Bekommt man sein Geld zurück? Oder müsste man den Hinflug antreten um irgendwelche Rechte zu haben?
 
Zuletzt bearbeitet:

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
12
ZRH
Dass die Corona-Pandemie als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist und Entschädigungszahlungen damit hinfällig sind, sehen - denke ich - die meisten so.

Frage an alle, ab welchem Datum ist es denn ein aussergewöhnlicher Umstand für Flüge in Europa?

Zu Beginn der Krise wurde bei LH Group m.E. recht grosszügig und kurzfristig ausgedünnt ohne adäquate Ersatzverbindungen anzubieten. An Orte zu denen noch keinerlei Beschränkungen bestanden. Allerdings habe ich auch moralische Bedenken die Pauschalen zu fordern. Vielleicht liege ich falsch.
 
  • Like
Reaktionen: L4ibsch und mayday
B

Boeing736

Guest
Ich habe einen neuen Fall. Wie sieht es aus, wenn man mit Ryanair einen Flug nach Portugal und den Rückflug mit einer anderen Airline gebucht hat, Ryanair aber schon mitgeteilt hat, dass Rückflüge wahrscheinlich wegen Flugverbots nicht stattfinden werden. Es wäre absolut widersinnig, den Hinflug anzutreten.

Bekommt man sein Geld zurück? Oder müsste man den Hinflug antreten um irgendwelche Rechte zu haben?

Meines Erachtens bad luck.
 
A

Anonym-36803

Guest
Frage an alle, ab welchem Datum ist es denn ein aussergewöhnlicher Umstand für Flüge in Europa?
Bin kein Anwalt, aber ich würde sagen ab Erklärung der Pandemie durch die WHO?

Zu Beginn der Krise wurde bei LH Group m.E. recht grosszügig und kurzfristig ausgedünnt ohne adäquate Ersatzverbindungen anzubieten. An Orte zu denen noch keinerlei Beschränkungen bestanden. Allerdings habe ich auch moralische Bedenken die Pauschalen zu fordern. Vielleicht liege ich falsch.
Sehe ich genauso, und ich hätte auch moralische Bedenken, die Entschädigung zu fordern.
 
  • Like
Reaktionen: DUSZRH

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.485
432
Ich habe einen neuen Fall. Wie sieht es aus, wenn man mit Ryanair einen Flug nach Portugal und den Rückflug mit einer anderen Airline gebucht hat, Ryanair aber schon mitgeteilt hat, dass Rückflüge wahrscheinlich wegen Flugverbots nicht stattfinden werden. Es wäre absolut widersinnig, den Hinflug anzutreten.

Bekommt man sein Geld zurück? Oder müsste man den Hinflug antreten um irgendwelche Rechte zu haben?

Das sind zwei verschiedene Airlines? Inwiefern hat Dir Ryanair dann bzgl. des Rückfluges etwas mitgeteilt? Oder meinst Du, dass Du das Ryanair mitgeteilt hättest?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Ryanair hat das in Bezug auf die eigenen Flüge mitgeteilt. Wenn es ein Flugverbot von Portugal geben wird, dann wird sich aber auch die andere Airline dran halten müssen.
 

Saladin

Aktives Mitglied
22.01.2017
230
22
Ich habe einen neuen Fall. Wie sieht es aus, wenn man mit Ryanair einen Flug nach Portugal und den Rückflug mit einer anderen Airline gebucht hat, Ryanair aber schon mitgeteilt hat, dass Rückflüge wahrscheinlich wegen Flugverbots nicht stattfinden werden. Es wäre absolut widersinnig, den Hinflug anzutreten.

Bekommt man sein Geld zurück? Oder müsste man den Hinflug antreten um irgendwelche Rechte zu haben?


du wirst garantiert nicht FR und noch einen anderen Flug auf einem Ticket haben - somit 2 Tickets, somit kann FR vollkommen egal sein, was mit dem 2. Ticket ist