EU Fluggastrechte / Annullierung

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Auch an dieser Stelle meine Anregung:

Jetzt, da Mama LH um Staatshilfe bettelt, ist der richtige Zeitpunkt, um verweigerte Umbuchungen nach Flug-Annullierungen dem örtlichen Bundestagsabgeordneten mitzuteilen. Staatskredit für systematischen Rechtsbruch - herrlich.

Was wir gegenwärtig erleben, betrifft die gesamte Gesellschaft so sehr, dass staatliche Eingriffe wohl ihre Berechtigung haben. Aber das sollte nicht heißen, dass LH & ihre feinen Töchter jene Passagiere belügen und stranden lassen, deren Steuergelder man nun einfordert.
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
284
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Flug um 1 Tag verschoben- Rücktrittsrecht?

Ich weiss nicht, ob diese Frage hier schon einmal gestellt wurde, aber sicherlich bin ich nicht allein mit meinem Problem:

Ich habe für den Monat Mai bei Royal Air Maroc FRA-CMN-FRA gebucht und bezahlt (Linienflug, keine Pauschalreise). Die Bestätigung kam umgehend, Status "confirmed". Nun entdeckte ich durch Zufall, dass der Hinflug storniert worden ist. Gründe wurden keine angegeben, eine Email wurde nicht verschickt. In der Buchungsübersicht steht:

Hinweis: Die Fluggesellschaft hat einen oder mehrere der von Ihnen ausgewählten Flüge storniert. Für diese Reservierung kann kein Ticket ausgestellt werden. Bitte ändern Sie Ihre Reservierung oder wenden Sie sich an Ihren Reisevermittler

In der Buchungsübersicht wird mir nun der Folgetag vorgeschlagen, der mir absolut nicht passt. Ich würde aber lieber, auch angesichts der gegenwärtigen Situation, von dem Flug komplett zurücktreten. Habe ich nach EU-Fluggastrechten das Recht auf Storno und Rückerstattung? Wer ist in diesem Fall der Reisevermittler? Doch wohl die Airline selbst, auf deren Homepage ich den Flug gebucht habe? Leider ist die Hotline dauerbesetzt, auf emails kommt keine Antwort.
 

MikeGolf

Erfahrenes Mitglied
15.02.2016
284
81
Danke für den Link!

Im Internet ist leider fast nur etwas zu Pauschalreisen zu finden und nicht zu einzeln gebuchten Flügen. Etwas konkreter gefragt:

Zählt eine Verschiebung um 1 Tag als Annullierung oder gilt die +5 Stunden-Regel nur für die Entschädigung? Letztere kommt in meinem Fall ohnehin nicht in Frage, da es bis zum Abflug noch mehr als 14 Tage sind.
 

Matzi

Reguläres Mitglied
19.05.2017
32
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Hallo zusammen,

VY6687 VIE-FCO am 20.06.2019
Flugzeug EC-MBD

Das Flugzeug kam verspätet aus Rom weg. Ich wurde von Vueling per Mail informiert, dass es technische Probleme gibt. Ankunft Wien + 3,5 Stunden

Ankunft Rom dann auch +3,5 Stunden

In Rom war bestes Wetter und es gingen alle anderen Flüge normal raus. (habe ich auch dokumentiert)


Am 21.06. über das Formular bei Vueling den Schadenersatz gefordert.
Antwort zwei Tage später (mal positiv), dass man den Schadenersatz nicht anerkenne.



Gestern dann noch ein Mail von mir, dass es keine Einschränkungen gegeben hat, etc.

3 Stunden später (!!) die Antwort, dass Vueling ihren Standpunkt weiter vertritt und mir keine Entschädigung zusteht.




Ich darf euch hier auch mal um eure Einschätzung bitten. Für mich ist es eine klare Sache, dass Vueling mir € 250 überweisen muss.

Danke!

Ich bin hier noch eine Antwort schuldig.

Ich habe die Sache an die apf übergeben. Nach ca 6 Wochen bekam ich die Antwort, dass Vueling innerhalb von zwei Wochen die € 250 überweisen wird. Dies passierte nicht. Nochmal Mail an die apf. Das Geld war dann eine Woche später auf meinem Konto.
 

_Hiob_

Reguläres Mitglied
12.07.2016
29
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Hallo zusammen,

ich habe auch eine Frage, auf die ich trotz Suche im Forum und bei Google noch keine Antwort gefunden habe. Sollte ich etwas überlesen habe, entschuldigt bitte.

Und zwar war ich am 27.02. auf LH2017 von DUS nach MUC unterwegs. Aufgrund eines Defekts am Triebwerk konnten wir erst mit 2,5h Verspätung starten.
In MUC versuchten wir mehrere Landungen, aber konnten aufgrund des Sturms nicht mehr Landen und sind nach NUE ausgewichen und dort dann nachts gelandet.
Die Übernahme der Bahnkosten für die Ersatzbeförderung sowie die Übernachtungskosten akzeptiert die LH. Eine Entschädigungsleistung lehnt sie jedoch aufgrund des Wetters ab.

Sofern die Verspätung rein durch das Wetter begründet wäre, würde ich dies auch verstehen.
Allerdings sind wir ja erst durch den Technical so deutlich später gestartet, wodurch auch erst die Thematik Wetter aufkam. Die Maschinen zur normalen Abflugzeit konnten auch noch in MUC landen.

Wie beurteilt ihr das?

Vielen Dank!!
 

Rookie2014

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
1.018
108
Ich stelle meine Frage noch mal in verkürzter Form:
Muss die Fluggesellschaft (BA) - in einem berechtigten Fall nach EU261 - neben den Kompensationsleistungen bei Verspätung auch Folgekosten für eine Übernachtung, die dadurch am Zielort anfällt tragen?
 

_Hiob_

Reguläres Mitglied
12.07.2016
29
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Spiele deinen Fall einfach mal bei flighright oder so durch. Wo fand die Übernachtung statt, wann die Weiterreise nach MUC? Mit wie viel Verspätung bist du schlussendlich am Ziel (MUC) angelangt?

Danke! Werde ich machen.
Übernachtung war in Nürnberg. Da wir nachts nicht mehr weiter gekommen sind. Dann per Bahn nach MUC. Sodass wir rund 14h später in München waren.
 

janfliegt

Erfahrenes Mitglied
28.07.2011
6.129
5
FHH (Feld hinterm Haus)
BA hat gerade unsere Flüge LCY-MUC am 22.3 gecancelt.
Anspruch auf 250€ Entschädigung?


Andere Ansicht mit jedem weiteren und noch krasseren Tag der Krise sehr gut vertretbar.

Wenn sich die Kompensationsklagen nach der Krise bei den Gerichten stapeln, wird die Party schnell vorbei sein und die EU Richtlinie zum (berechtigten) Schutz der Airlines in Staub zerfallen.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
BA hat gerade unsere Flüge LCY-MUC am 22.3 gecancelt.
Anspruch auf 250€ Entschädigung?

Andere Ansicht mit jedem weiteren und noch krasseren Tag der Krise sehr gut vertretbar.

Ich vermute, wir sind uns einig, dass man überhaupt nur über solche Flüge reden kann, die nicht wegen staatlich angeordneter Flugverbote gestrichen wurden. Was die Annullierungen aus wirtschaftlichen Gründen betrifft:

Art. 5 III macht ja selbst die Einschränkung der Zumutbarkeit. Ja, ich weiß, dass das erst die zweite Stufe der Anspruchsprüfung ist, aber man kann doch nicht ernsthaft sagen, dass die VO eine Pandemie im Blick hatte und Annullierungen sanktionieren wollte, die jeder redliche Kaufmann in der Position der Airlines genauso vornehmen würde.

Die Pandemie als von den Airlines nicht zu beherrschendes Ereignis macht zwar, solange für die betroffene Strecke oder Airline kein Flugverbot ausgesprochen ist, die Durchführung des Fluges nicht unmöglich. Sie macht aber die Durchführung unter den gegebenen Bedingungen wirtschaftlich unzumutbar. Mit etwas gestreckter Kausalität (in deren Rahmen man die Annullierungsentscheidung der Airline als unausweichliche Reaktion ansieht), ist man also bei der Enthaftung.

Gleichzeitig ist damit das Beweisprogramm umrissen: Die Airline wird darlegen müssen, wie die Auslastung des betroffenen Fluges vor der Pandemie war und dass die Auslastung infolge des Ausbruchs schlagartig auf ein Maß zurückging, das einen wirtschaftlich zumutbaren Flug nicht mehr zuließ. Von 90% runter auf 70% ist was anderes als von 70% runter auf 20%. Und technische Ausfälle bleiben natürlich weiterhin entschädigungspflichtig. Man hat ja gegenwärtig sehr viel Zeit zur Wartung.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.485
432
Ganz ehrlich: Ich hole mir ja gerne die Kompensation, wenn die Airline es sehenden Auges verbockt. Dann klage ich auch. Im jetzigen Fall aber werde ich - in meinem Fall konkret BA - der Airline gerne die Kompensation ersparen, sobald mein Flug demnächst gecancelled wird (den Flugpreis möchte ich natürlich zurück).

Die können da nichts für, stornieren nicht absichtlich, und haben auch keinen Vorteil. Muss ich mir da jetzt 250 EUR erkämpfen, wenn gleichzeitig Menschen entlassen werden müssen? Naja.
 

aldemar

Erfahrenes Mitglied
08.12.2010
1.587
93
MUC
Ganz ehrlich: Ich hole mir ja gerne die Kompensation, wenn die Airline es sehenden Auges verbockt. Dann klage ich auch. Im jetzigen Fall aber werde ich - in meinem Fall konkret BA - der Airline gerne die Kompensation ersparen, sobald mein Flug demnächst gecancelled wird (den Flugpreis möchte ich natürlich zurück).

Die können da nichts für, stornieren nicht absichtlich, und haben auch keinen Vorteil. Muss ich mir da jetzt 250 EUR erkämpfen, wenn gleichzeitig Menschen entlassen werden müssen? Naja.
LH fliegt noch von LCY,
die Online-Flugerstattung leitet derzeit nur auf einen Future Travel Voucher.
Zur Erstattung der Ticketkosten soll man anrufen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
Aktuelles Negativbeispiel bei Swiss:

LX1584 (ZRH-VIE) fiel aus, Umbuchung auf nächsten Tag. Da LX und OS sowie OS by EWE die Strecke mehrfach an diesem Tag bedienten, ist die Streichung mMn wirtschaftlicher Natur. Zahlen will LX nur Hotel etc., da die Streichung aus Sicht von LX wegen Corona zu Stande kam.

LX Customer Service beendet die Konversation mit folgendem Grund: „wir unserer Position an dieser Stelle keine weiteren Argumente hinzufügen können“.

Werde in 1-2 Tagen nochmal einen Case bei LX eröffnen, mit Hoffnung auf anderen Mitarbeiter. Wenn nicht geht das wohl zu FlightRight.

Nehme an die SÖP gilt nicht? (da ausländischer Flug)

Unbedingt klagen! Fast kein Flieger mehr in der Luft, die Leute werden nach Hause geschickt und Clowns wie Du haben nicht besseres als sowas im Kopf. :doh:
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Naja, die Airlines sind auch nicht ganz so kulant, wie sie tun. Bestes Beispiel ist hier gerade die viel genannte LH-Groupe, die jetzt eine "kostenlose" Umbuchung zulässt, aber immer unter der Prämisse, dass auch die entsprechende Buchungsklasse noch offen ist. Man kann und darf sich gerne darüber unterhalten, ob es die 250 Euro sein müssen, ich bin aber der Meinung, dann müssten die Airlines auch entsprechend kulant bezüglich Umbuchung bzw. Annullierung sein. Die jetztige Situation ist eine Herausforderung für alle.
 
Zuletzt bearbeitet:

MFBM

Erfahrenes Mitglied
17.07.2014
556
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Naja, die Airlines sind auch nicht ganz so kulant, wie sie tun. Bestes Beispiel ist hier gerade die viel genannte LH-Groupe, die jetzt eine "kostenlose" Umbuchung zulässt, aber immer unter der Prämisse, dass auch die entsprechende Buchungsklasse noch offen ist. Man kann und darf sich gerne darüber unterhalten, ob es die 250 Euro sein müssen, ich bin aber der Meinung, dann müssten die Airlines auch entsprechend kulant bezüglich Umbuchung bzw. Annullierung sein. Die jetztige Situation ist eine Herausforderung für alle.

Absolut, sogar offen für Fluggutscheine oder Meilen. Nur wenn LX Flüge streicht keine Alternativen anbieten und die Hotline Dauer besetzt ist kann der Kunde erst recht nichts dazu. Noch weniger wenn LH nicht auf OS by EWE umbuchen darf. Vielleicht sollte der Konzern seine Komplexität reduzieren und Os-Flüge auch als solche ausweisen.
 

THF

Erfahrenes Mitglied
04.02.2013
277
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Berlin / THF
Servus, bei meiner morgigen Buchung Malaga-Lissabon-Berlin wurde erstes Segment gestern gecancelt – seitens TAP weiß ich davon nichts bislang.

An allen Hotlines in PT und ES kein Durchkommen, auf der TAP-Website ist der "Umbuchungs-Button" ohne Funktion.
Habe ich dokumentiert und nun bei Ryanair für 300 Euro neu gebucht. Es wäre innerhalb der Star Alliance eine Umbuchung über Brüssel oder Zürich oder München möglich gewesen.

Bin dankbar für Tipps, wie ich das Geld (zügig) von TAP zurückbekomme. Gebucht wurde über flytap.de, in der Bestätigung steht die Frankfurter Adresse. Anwaltpost direkt dorthin?

Verspätung wird es, wenn alles klappt, nicht geben, da Ryanair früher in SXF ist als der ursprünglich geplante Rundgang durch Lissabon gedauert hätte.
Auf der TAP-Website gibt es eine Erstattungsformular, wobei ich Sorge hätte, mit der Rückforderung des Flugpreises (128,-) die weiteren Rechte zu verlieren. Danke allerseits!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.463
3.288
Düsseldorf
www.drboese.de
Bin dankbar für Tipps, wie ich das Geld (zügig) von TAP zurückbekomme. Gebucht wurde über flytap.de, in der Bestätigung steht die Frankfurter Adresse. Anwaltpost direkt dorthin?
TAP hat früher schon... Unregelmäßigkeiten bei der Regulierung gezeigt:
tap.JPG
Mach Dir also nicht zu viel Arbeit. Kontaktformular (mit Screenshots dokumentiert) und Mailadresse von der Website mit BCC an Freunde/Bekannt dürfte ausreichen.

Das LG Frankfurt hat die einstweilige Verfügung übrigens auch auf Widerspruch hin aufrechterhalten, dort ging es auch um eine Mail an die auf der Website genannte Adresse,
 
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Reaktionen: A320 und StefanR