EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
ANZEIGE
Frage an alle, ab welchem Datum ist es denn ein aussergewöhnlicher Umstand für Flüge in Europa?

Zu Beginn der Krise wurde bei LH Group m.E. recht grosszügig und kurzfristig ausgedünnt ohne adäquate Ersatzverbindungen anzubieten. An Orte zu denen noch keinerlei Beschränkungen bestanden. Allerdings habe ich auch moralische Bedenken die Pauschalen zu fordern. Vielleicht liege ich falsch.

Ob und wenn wann, lässt sich nur für den einzelnen betroffenen Flug sagen: https://www.vielfliegertreff.de/rei...ggastrechte-annullierung-365.html#post3138056
 
A

Anonym70281

Guest
Ich habe einen neuen Fall. Wie sieht es aus, wenn man mit Ryanair einen Flug nach Portugal und den Rückflug mit einer anderen Airline gebucht hat, Ryanair aber schon mitgeteilt hat, dass Rückflüge wahrscheinlich wegen Flugverbots nicht stattfinden werden. Es wäre absolut widersinnig, den Hinflug anzutreten.

Bekommt man sein Geld zurück? Oder müsste man den Hinflug antreten um irgendwelche Rechte zu haben?
Wenn du einen Hinflug nach Portugal bei Ryanair buchst und den Rückflug woanders, wieso teilt die Ryanair dann mit, dass Rückflüge wahrscheinlich wegen Flugverbots nicht stattfinden?
Woher wissen die, dass du einen Rückflug hast? Wer sagt, dass du nicht nach Portugal willst und dort bleiben willst?

Klingt nach "Stornier bitte du, dann brauchen wir nix zurückzahlen."
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Kurze Frage: Ansprechpartner für einen Langstreckenflug EW op. by SN ist die Eurowings GmbH, Düsseldorf, Kontaktadresse Köln, da diese hier als ausführendes Luftfahrtunternehmen angesehen wird, richtig? (Und nein, ich will keine Kompensation fordern ;-) )
 
Zuletzt bearbeitet:

Goettinger

Reguläres Mitglied
16.03.2019
97
18
Meine Frage im Corona-Stornieren Faden blieb unbeantwortet, ich versuche es mal hier.

Gebucht zwei Tickets mit QR

31.03. QR068 FRA - DOH
01.04 QR980 DOH - BKK
Flüge bestätigt und bislang auch wie gebucht

Der Rückflug
15.04. QR981 BKK - DOH, bestätigt & wie gebucht
16.04 umgebucht auf QR067DOH - FRA, bestätigt, aber neue Flugnummer. Geänderte Abflugzeit, ca. 6Std später.

Natürlich die günstigste Buchungsklasse in Eco. Storno kostet ca. 240,—€. Kann ich aufgrund der Umbuchung den ganzen Ticketpreis zurück fordern, da alles auf einem Ticket, oder eben nicht, da der umgebuchte Flug nicht in der EU startet?
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
688
594
Leoben, AUT
Normalerweise schon, da es sich um wieder einmal um eine einseitige Vertragsänderung seitens der Airline handelt, welche in einem außerordentlichen Rücktrittsrecht für dich mündet.
 
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.435
536
Besonders schön fand ich ja die Werbung von AirFrance vor zwei Wochen: "Travel with confidence" mit erstattbaren Tickets... Das Vertrauen ist lange weg und die Erstattbarkeit aus AF Sicht auch... :no:
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Die Airlines sind natürlich auch in einer ganz üblen Lage. Klar, normalerweise verhalten sie sich oft nicht korrekt. Aber an Corona haben sie hart zu knabbern. Wir können nur hoffen, dass sich trotz allem die Insolvenzen bzw. die Totalverluste in Grenzen halten!
 
  • Like
Reaktionen: OneMoreTime

dede

Reguläres Mitglied
16.07.2016
62
0
DUS
Vorweg: ich will keine Kompensation, mich interessiert nur wie die Situation für zukünftige Buchungen aussieht.

am 17.03.20 Gebucht:
- LH 521 MEX-MUC-DUS 22.03.20, ONEWAY, 900€

am 19.03 entschied sich LH alle Strecken ex MUC einzustellen
- sowohl LH 521 und LH 499 (MEX-FRA) sind/waren für die nächsten +/-7 Tage komplett ausgebucht.
- Hotline bietet nur eine Umbuchung auf United am 23.03 mit 30h Reisezeit an.

Ich habe dankend abgelehnt, storniert und Air Canada für 430€ gebucht.

Meine Frage: Würden bei dieser Konstellation zukünftig weiterhin alle EU261-Rechte (Kompensation) gelten? Oder können die Airlines jetzt fröhlich stornieren wie sie wollen.
Da die Flüge offensichtlich komplett ausgebucht sind, handelt es sich nicht um mangelnde Auslastung aufgrund Corona?!
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Bei Air Canada hast du schon mal keine EU-261 Rechte, falls irgendwas vorfällt.

Du solltest aber die Kosten für den Flug von Air Canada bei Lufthansa einreichen können, wobei das jetzt bestimmt länger dauert die Kosten geltend zu machen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.463
3.287
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich habe dankend abgelehnt, storniert und Air Canada für 430€ gebucht.

Meine Frage: Würden bei dieser Konstellation zukünftig weiterhin alle EU261-Rechte (Kompensation) gelten? Oder können die Airlines jetzt fröhlich stornieren wie sie wollen.
Da die Flüge offensichtlich komplett ausgebucht sind, handelt es sich nicht um mangelnde Auslastung aufgrund Corona?!
Möglicherweise ist nur der Rückflug ausgebucht, der Hinflug wenig wirtschaftlich zu betreiben ("Rettungsflug"). Für Kompensation sehe ich da eher schwarz.

Du solltest aber die Kosten für den Flug von Air Canada bei Lufthansa einreichen können, wobei das jetzt bestimmt länger dauert die Kosten geltend zu machen.
Dachte ich auch erst, der Flug war aber sogar günstiger ;-)
 

Goettinger

Reguläres Mitglied
16.03.2019
97
18
Normalerweise schon, da es sich um wieder einmal um eine einseitige Vertragsänderung seitens der Airline handelt, welche in einem außerordentlichen Rücktrittsrecht für dich mündet.


Normalerweise schon heißt "jetzt in der aktuellen Situation auch" oder "jetzt eher nicht". Ich verstehe ja dass die Airlines momentan das Geld behalten möchten und stattdessen lieber Gutscheine geben. Ich möchte aber lieber Geld statt Gutschein und so langsam muss ich stornieren...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.559
6.686
solange man problemlos über Kanada fliegen kann... Vermutlich braucht man ESTA und eTA.
 

alpha zulu

Aktives Mitglied
25.11.2016
222
147
Wie schätzt ihr diese Situation in Richtung Thailand ein:

Habe für 01.04. einen Gabelflug (6 Paxe auf einem Ticket) nach FRA-HKT/BKK-FRA, Rückflug 16.04. Gebucht direkt über TG-Website. Thai Airways führt aktuell noch alle Flüge planmäßig durch. Selbstverständlich wollen wir diese Flüge nicht antreten. TG bietet auf der Website "nur" eine kostenlose Umbuchung an, durchzuführen bis 15. Dezember UND identisches Routing, identische Fluggäste. Dies können wir aber mangels Terminalternativen nicht annehmen (2 Schulpflichtige dabei).

Nun gibt es aber seit gestern die Pflicht, ein Gesundheitszertifikat (Coronafreiheit) beim Check-Inn vorzuweisen. Zusätzlich noch eine bestimmte Krankenversicherung. Mein Hausarzt, den ich vorsorglich mal befragte, lehnt selbstverständlich die Unterschrift des Zertifikats ab, was ich absolut nachvollziehen kann. Faktisch können wir die Flüge also nicht antreten.

Umbuchungen und Stornierungen gehen bei TG nur telefonisch. Seit Tagen keine Chance durchzukommen! E-Mails werden ebenfalls nicht beantwortet. Nun kommt erschwerend hinzu, dass laut Hinweis auf deren Website der Umbuchungswunsch min. 7 Tage vor dem Abflug geäußert muss. Dies wäre also am Mittwoch. Lustig, wenn man sowieso nicht durchkommt ...

Frage 1: Haltet ihr diesen Passus mit den 7 Tagen für legitim?

Frage 2: Wie sieht es mit den zusätzlichen Anforderungen bezüglich Gesundheitszeugnis und Versicherung aus? Diese stellen unüberwindbare Hürden dar oder wären zumindest mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Ein freiwilliger Coronatest kostet 250 Euro. Versicherung weiß ich nicht. Ist das ein Stornogrund wegen einseitiger Änderung der Vertragsbedingungen?

3. Frage: Würdet ihr abwarten bis zum letzten Tag?

4. Frage: Rechnet ihr damit, dass TG am 01.04. überhaupt noch fliegen wird? (Ich weiß, das ist eine Glaskugelfrage).
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.463
3.287
Düsseldorf
www.drboese.de
Frage 1: Haltet ihr diesen Passus mit den 7 Tagen für legitim?
Wenn Du nicht durchkommst, dann nicht. Gut dokumentieren. Auch andere Kanäle z.B. social media versuchen.

Frage 2: Wie sieht es mit den zusätzlichen Anforderungen bezüglich Gesundheitszeugnis und Versicherung aus? Diese stellen unüberwindbare Hürden dar oder wären zumindest mit deutlichen Mehrkosten verbunden. Ein freiwilliger Coronatest kostet 250 Euro. Versicherung weiß ich nicht. Ist das ein Stornogrund wegen einseitiger Änderung der Vertragsbedingungen?
Nein. Nach deutschem Recht vielleicht eine Anpassung nach § 313 BGB, die wohl primär eine Umbuchung auf einen anderen Zeitpunkt ermöglichen würde. Sollte hier Thai-Recht anwendbar sein (was durchaus denkbar ist), kann ich die Frage nicht beantworten.

3. Frage: Würdet ihr abwarten bis zum letzten Tag?

Dann klappt ggf. auch full refund nach 261/2004, falls TG bis dahin selbst annulliert.

4. Frage: Rechnet ihr damit, dass TG am 01.04. überhaupt noch fliegen wird? (Ich weiß, das ist eine Glaskugelfrage).
Ich denke schon.
 

alpha zulu

Aktives Mitglied
25.11.2016
222
147
Danke kexbox,

noch eine Frage, hältst du diesen Passus für legitim:

TG bietet auf der Website "nur" eine kostenlose Umbuchung an, durchzuführen bis 15. Dezember UND identisches Routing, identische Fluggäste. Dies können wir aber mangels Terminalternativen nicht annehmen (2 Schulpflichtige dabei).

Einen normalen Wertgutschein über den Gesamtbetrag, anzuwenden auf dem gesamten Streckennetz inklusive Namensänderungen würde ich evt. akzeptieren. Dann würde ich mir mit meiner besseren Hälfte evt. mal einen Businessclass-Flug gönnen ...

.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.463
3.287
Düsseldorf
www.drboese.de
Wenn für Euch ein Flug bis 15.12. nicht möglich ist, dann kommt doch die Refund-Variante in Frage, wenn TG da nicht mit sich reden lässt. Aber das wäre die deutsche Rechtslage
 

JD200384

Erfahrenes Mitglied
07.11.2017
338
398
Geschätzte Vielfliegende,

nun hat es mich auch erwischt.

Gebucht war wie folgt:

FRA-BKK TG 921 am 18.07
BKK-DPS TG 431 am 19.07.

DPS-BKK TG 432 am 31.07.

BKK-FRA TG 920 am 03.08.

Nun werden die Verbindung BKK-DPS und return nur noch 3x pro Woche durchgeführt.

TG hat mir nun eine E-Mail geschrieben und will wie folgt umbuchen:

FRA-BKK TG 921 am 18.07. (keine Änderung)
BKK-DPS TG 431 am 21.07. (also 51 Stunden Aufenthalt)

DPS-BKK TG 432 am 01.08. (24 Stunden später)

BKK-FRA TG 920 am 03.08. (keine Änderung)

Meine Idee war, den TG 921 bereits am 17.07. zu nehmen, um TG 431 am 18.07. in BKK zu erreichen. Problem: Y ausverkauft.

TG 432 am 30.07. (also einen Tag früher als geplant statt einen Tag später) habe ich noch nicht geprüft.

Ich gehe davon aus, dass es sich hier um eine einseitige Vertragsänderung handelt, die ich nicht akzeptieren muss.
Bei TG habe ich nur die Option "confirm" zu wählen (was ich natürlich nicht mache).

Ich habe TG daraufhin umgehend gebeten, die Verbindung kostenfrei zu stornieren, da ich die Änderung nicht akzeptiere, da ich sie für unzumutbar halte. Bisher keine Rückmeldung und telefonisch kein Durchkommen (noch nicht mal Warteschleife, nur besetzt).

Wie seht ihr das? Kostenfrei Storno möglich?

Und wie lange sollte ich den Herrschaften geben, zu reagieren?

Kann ich ggf. nach einer angemessenen Wartezeit ein Chargeback durchführen (Eurowings Gold von Barclay))

Wie sind Eure Erfahrungen?

Ich freue mich über Rückmeldungen :)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Leudz,

in den vielen Jahren hier habe ich mir vermutlich nicht den Ruf erarbeitet, zimperlich mit den Airlines umzugehen. Aber was wollt Ihr eigentlich derzeit erreichen? Schon in normalen Zeiten steht hier gefühlte tausendmal, dass man den Anspruch auf Umbuchung nicht durchgesetzt bekommt. Nun gibt es kaum noch etwas, wohin man überhaupt umbuchen kann, es ist auch praktisch niemand erreichbar, der sich darum kümmern kann, und die Gerichte übrigens sind auch geschlossen, sofern nicht ein Haftbefehl gegen einen Serienmörder gebraucht wird. Aber gestorben wird fleißig, auch hier zunehmend.
 

alpha zulu

Aktives Mitglied
25.11.2016
222
147
Leudz,

in den vielen Jahren hier habe ich mir vermutlich nicht den Ruf erarbeitet, zimperlich mit den Airlines umzugehen. Aber was wollt Ihr eigentlich derzeit erreichen? Schon in normalen Zeiten steht hier gefühlte tausendmal, dass man den Anspruch auf Umbuchung nicht durchgesetzt bekommt. Nun gibt es kaum noch etwas, wohin man überhaupt umbuchen kann, es ist auch praktisch niemand erreichbar, der sich darum kümmern kann, und die Gerichte übrigens sind auch geschlossen, sofern nicht ein Haftbefehl gegen einen Serienmörder gebraucht wird. Aber gestorben wird fleißig, auch hier zunehmend.

Ich (und ich kann nur für mich sprechen) wünsche mir eine kostenlose, unbürokratische Stornierungsmöglichkeit. Solche Spitzfindigkeiten wie das "Gesundheitszertifikat" sollen doch die Passagiere nur dazu bringen, selbst zu stornieren - und die Kosten dafür zu tragen. Mir ist durchaus bewusst, dass die Airlines massiv unter Druck stehen. Dennoch bin ich nicht bereit, mein sauer Verdientes hier einfach, ohne Gegenleistung, in den Gully zu werfen. Gerade jetzt, wo uns allen eventuell Einkommenseinbußen drohen, sehe ich mich nicht als Samariter einer Airline. Ich erwarte, dass man dort Telefonate entgegen nimmt und/oder auf Mails reagiert. Insbesondere dann, wenn man ansonsten keine anderen Wege der Kommunikation zur Verfügung stellt.
 
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Frage nach einem Storno, dies nach Ablauf der Erstattungsfrist aus der VO 261/2004 (soweit anwendbar) durchgesetzt durch Chargeback, finde ich auch in heutigen Zeiten sehr wichtig, denn sonst ist das Geld vielleicht nicht mehr zurückzubekommen.

Die letzten Fälle drehten sich nicht um aktuelle Annullierungen, sondern um einen Stornowunsch des Passagiers (!) bzw. eine Flugplanänderung im Juli (!).
 
  • Like
Reaktionen: chrini1

CmdrCool

Reguläres Mitglied
13.01.2020
29
0
Hallo zusammen,

eine Frage von mir als Laie. Wir hatten unsere Hochzeitsreise nach Japan für den 22.5 geplant. Abflug von Zürich mit Swiss - wir sind aus Österreich, aber der Flughafen liegt am nächsten. Nachdem wir ja fliegen wollten, sind die "Economy Saver" Tickets nicht über die Mastercard erstattbar bzw. generell stornierbar - für was wäre, wenn war die Reiseversicherung geplant. Welche Alternativen ergeben sich jetzt für mich?

1. Warten und hoffen, dass am 22.5 Einreise und Abflug möglich sind
2. Aktuelles "Angebot" der Swiss nutzen und auf ein Datum bis 31.12.2020 umbuchen
3. Bis zum 19.05 warten und "hoffen", dass der Flug annulliert wird und wir unser Geld rückerstattet bekommen?

Fehlt noch etwas und könnte man bis zum 19.05 warten und falls der Flug nicht annulliert wird dann noch umbuchen oder ist die Vorlaufzeit dafür zu kurz?

Vielen Dank im Voraus!
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.463
3.287
Düsseldorf
www.drboese.de
1. Warten und hoffen, dass am 22.5 Einreise und Abflug möglich sind
2. Aktuelles "Angebot" der Swiss nutzen und auf ein Datum bis 31.12.2020 umbuchen
3. Bis zum 19.05 warten und "hoffen", dass der Flug annulliert wird und wir unser Geld rückerstattet bekommen?

Fehlt noch etwas und könnte man bis zum 19.05 warten und falls der Flug nicht annulliert wird dann noch umbuchen oder ist die Vorlaufzeit dafür zu kurz?

Vielen Dank im Voraus!

Ich würde abwarten, was sich in den kommenden Wochen ergibt. Full refund ist derzeit nicht geschuldet und wird wohl auch nicht aus Kulanz erfolgen. Wenn die Reise im Mai nicht möglich sein wird, dürfte LX auch dann noch eine Umbuchung anbieten. Sollten sie bis dahin "platt" sein, hilft auch eine Umbuchung jetzt schon nicht.
 
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

CmdrCool

Reguläres Mitglied
13.01.2020
29
0
Danke für die rasche Antwort. Unbedingt eine Rückerstattung brauche ich gar nicht - Ich will ja eigentlich nach Japan, nur nicht im Herbst / Winter.

Das einzige Problem, beim Warten sind die Hotels, die ich auch irgendwann stornieren muss. Ich kann es mir also aussuchen, wo ich das Risiko setze, preislich sind Flug für 2 und Hotels in Summe ähnlich.