EU Fluggastrechte / Annullierung

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TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.231
406
VIE
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die Airline verlangt zumindest keine Geldverwahrungsgebühr ;-)
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Genau und gibst damit 12 Monate der geliebten Airline ein zinsfreies Darlehen... OHNE WORTE!!!:censored::censored::censored:

Deshalb sollte man sich auf den Gutschein nicht einlassen, sondern die Mahnung erklären. Dann gibt es das Geld zwar wahrscheinlich auch erst in 12 Monaten, aber immerhin verzinst mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
 
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Alexs

Erfahrenes Mitglied
29.12.2019
835
510
Und was heißt das für mich, der

a) bei Opodo gebucht hat
b) KLM-Flüge buchte
c) die Rückflüge von Delta ausgeführt werden sollten
d) alle Flüge auf einem Ticket standen

Vielen Dank!
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.435
536
Ich finde es trotzdem eine Frechheit. Das Mindeste wäre, dass die Fluggesellschaften den Gutschein entsprechend „verzinsen“ und einen höherwertigen anbieten und den Passagier so für das zinslose Darlehen „entschädigen“.

Betrifft das dann auch Stornierungen nach den Tarifbedingungen? Ich habe nämlich für Anfang Juni ein KLM-Ticket in flex gebucht - ich habe also extra einen Aufpreis bezahlt, dass ich ggf. stornieren kann und mein Geld zurückbekomme.

Ich bin in der gleichen Situation, habe bereits vor zwei Wochen versucht von KLM und AF eine Antwort zu bekommen, die einem aber verweigert wird. Auf den Webseite haben sie die Seite mit den "Tarifbedingungen" geändert, wo vorher vermerkt war, dass man gegen z.B. 200€ stornieren darf. Auf der dt. Seite bekommt man jetzt irgendein langes "blabla" ohne konkrete Hinweise, auf der fr. Seite (bei mir ist AF erster Ansprechpartner) führt die Seite mittlerweile ins leere. Von daher halte ich das für aktives vertuschen der Situation. Bei klarer Kommunikation könnt ich mit vielem Leben, aber das ist bei AF/KL absolut nicht der Fall.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Betrifft das dann auch Stornierungen nach den Tarifbedingungen? Ich habe nämlich für Anfang Juni ein KLM-Ticket in flex gebucht - ich habe also extra einen Aufpreis bezahlt, dass ich ggf. stornieren kann und mein Geld zurückbekomme.

Die Tarifbedingungen sollte man sich auf ExpertFlyer herunterladen und für spätere Hubot-Diskussionen bereithalten (auf das richtige Ticketing-Datum achten!). Außerdem einen Screenshot der anderen (non-flex) Tarife machen, um die Preisdifferenz belegen zu können.
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
936
212
Ich möchte nochmal meine Frage stellen, leider bisher unbeantwortet, vielleicht kann jemand eine Antwort darauf geben:

Gebucht direkt bei LH auf einem durchgängigen Ticket in C: Flug im August 2020 mit LH FRA-HKG und dann 2h später weiter mit TG nach BKK. Zurück genauso.

Jetzt wurde auf dem Rückweg BKK-HKG TG606 annulliert und ich wurde automatisch auf TG638 BKK-HKG umgebucht, der neue Flug startet aber über 2 Stunden früher als ursprünglich gebucht.

Bevor ich jetzt zum LH Schalter am Flughafen gehe: Hab ich laut EU VO grundsätzlich bei einer (Teil)Stornierung das Wahlrecht ob ich Full Refund möchte oder umgebucht werden möchte?
oder muss ich der Airline die Möglichkeit geben, mich adäquat umzubuchen??
Oder findet die EU VO hier gar keine Anwendung ?
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ich möchte nochmal meine Frage stellen, leider bisher unbeantwortet, vielleicht kann jemand eine Antwort darauf geben:

Gebucht direkt bei LH auf einem durchgängigen Ticket in C: Flug im August 2020 mit LH FRA-HKG und dann 2h später weiter mit TG nach BKK. Zurück genauso.

Jetzt wurde auf dem Rückweg BKK-HKG TG606 annulliert und ich wurde automatisch auf TG638 BKK-HKG umgebucht, der neue Flug startet aber über 2 Stunden früher als ursprünglich gebucht.

Bevor ich jetzt zum LH Schalter am Flughafen gehe: Hab ich laut EU VO grundsätzlich bei einer (Teil)Stornierung das Wahlrecht ob ich Full Refund möchte oder umgebucht werden möchte?
oder muss ich der Airline die Möglichkeit geben, mich adäquat umzubuchen??
Oder findet die EU VO hier gar keine Anwendung ?

Thai Airways ist keine EU-Airline. Der Flug startet im EU-Ausland. Daher gilt Thai-Recht.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.558
6.685
und ich glaube 2 h Unterschied stellt bei einem Langstreckenflug noch keinen Stornierungsgrund dar. Aber bis August kann sich ja noch viel ändern.
 
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bere

Aktives Mitglied
11.09.2018
171
55
Hallo,
ich habe leider ein Problem. Gebucht wurde, nicht von mir sondern den Eltern, über Opodo SZG-TXL SXF-SZG, hin mit Eurowings zurück mit Easyjet. Geflogen wäre man Ostern.
Nun wurde der Eurowings Flug bereits annulliert und ich würde in dem Fall aufgrund EU 261/2004 eine kostenlose Stornierung verlangen.
Meine Frage ist nun ob dieses kostenlose Stornierungsrecht auch für den Easyjet Flug gilt? Laut ABG ist Opodo lediglich Vermittler aber ist das wirklich so, dass diese Flüge auch für die EU Richtlinie in keinem Zusammenhang stehen? Gleichzeitig wird einem bei OTA Buchung wenn man die Airline anruft ja immer erzählt, dass die OTA Ansprechpartnerin wäre?
Danke schonmal für die Hilfe.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.605
1.665
Hallo,
ich habe leider ein Problem. Gebucht wurde, nicht von mir sondern den Eltern, über Opodo SZG-TXL SXF-SZG, hin mit Eurowings zurück mit Easyjet. Geflogen wäre man Ostern.
Nun wurde der Eurowings Flug bereits annulliert und ich würde in dem Fall aufgrund EU 261/2004 eine kostenlose Stornierung verlangen.
Meine Frage ist nun ob dieses kostenlose Stornierungsrecht auch für den Easyjet Flug gilt? Laut ABG ist Opodo lediglich Vermittler aber ist das wirklich so, dass diese Flüge auch für die EU Richtlinie in keinem Zusammenhang stehen? Gleichzeitig wird einem bei OTA Buchung wenn man die Airline anruft ja immer erzählt, dass die OTA Ansprechpartnerin wäre?
Danke schonmal für die Hilfe.

Die Flüge müssten auf einem Ticket stehen, dann könnte man auf jeden Fall beide Annullieren. Da dies bei Easyjet und Eurowings kaum möglich ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass du beide Flüge kostenfrei stornieren kann, nur weil der Hinflug entfällt. Irgendwie schrillt in meinem Hinterkopf aber ne Glocke, dass Easyjet sich überlegt die Flotte gesammthaft stillzulegen. Die Frage ist aber halt, ab welchem Datum.
 

bere

Aktives Mitglied
11.09.2018
171
55
Die Flüge müssten auf einem Ticket stehen, dann könnte man auf jeden Fall beide Annullieren. Da dies bei Easyjet und Eurowings kaum möglich ist, würde ich nicht davon ausgehen, dass du beide Flüge kostenfrei stornieren kann, nur weil der Hinflug entfällt. Irgendwie schrillt in meinem Hinterkopf aber ne Glocke, dass Easyjet sich überlegt die Flotte gesammthaft stillzulegen. Die Frage ist aber halt, ab welchem Datum.
Ja das tun sie meiner Einschätzung nach nicht. Wir werden jetzt wohl abwarten bis der Rückflug auch storniert wird.
Danke jedenfalls.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
930
472
Ich hätte ne kurze Frage zum Fluggastrechte Ding:

Die Vorordnung sagt doch man kann sich drei Dinge aussuchen wenn der Flug annulliert wurde:
1. Ticketpreis voll zurück
2. einen neuen Flug sobald es geht
3. einen neuen Flug irgendwann wenn freie Plätze gibt

Jetzt wurden meine Flüge von heute gekillt, was eh egal ist weil die Feier gibts eh nicht.
Jetzt wollt ich auf ein neues Datum im September umbuchen lassen weil dann der ganze Mist hoffentlich ruhiger geworden ist jetzt wollten die aber für die Umbuchung über 200 Euro von mir!

Wie kann das sein will der Drecksladen mich wirklich verarschen?
Erst den Dreck mit den Gutscheinen und dann will man schon auf nen neuen Lufthansa Flug gleiche Strecke und alles umbuchen und die wollen trotzdem Geld haben die noch alle Latten am Zaun?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.462
3.284
Düsseldorf
www.drboese.de
Erst den Dreck mit den Gutscheinen und dann will man schon auf nen neuen Lufthansa Flug gleiche Strecke und alles umbuchen und die wollen trotzdem Geld haben die noch alle Latten am Zaun?

Ist leider ein sehr übliches Problem gerade. Hast Du Lust, mir mal eine PN mit Deiner Mailadresse zu senden? Ein von uns betreuter Verbraucherverband sammelt gerade solche Schweinereien und schlägt möglicherweise mit den Mitteln des Wettbewerbsrechts drauf, dann ist für alle Verbraucher eine gute Lösung geschaffen.
 

dabdx

Reguläres Mitglied
14.09.2016
65
0
Zitat von CSVT
Wir haben einen EU261 Thread, da sind einige Anwälte am mitlesen und antworten, deswegen nächstes mal bitte dort posten.

Kurzfassung: Ja, du bist im Recht.
Da es noch ewig hin ist würde ich ganz entspannt abwarten. Sollte EW nicht einlenken kannst du nach EU261 einen Ersatzflug mit LH buchen (würde ich erst im August/September machen) und die Kosten von EW erstatten lassen. Wichtig ist, dass du den ursprünglichen EW Flug nicht stornierst, sonst verlierst du deine Rechte.

Wenn du das durchsetzen möchtest kannst du natürlich auch direkt zu einem Anwalt, dafür einfach mal im EU261-Thread nachfragen wer den Fall annimmt.

Bei Eurowings kann das gerne mal ein paar Monate dauern, wird also für dich nervig, auch wenn du deine Rechte am Ende sicherlich durchgesetzt bekommst.



MOD:
daher hier eingefügt *maxbluebrosche*


Sorry, hatte ich so nicht erkannt. Und vielen Dank für Deine Tipps und Hinweise!

Ich möchte euch einen kurze Zusammenfassung unseres Falles geben:

Nach nun über einem Jahr hat EW das letzte Geld überwiesen und die Sache ist beendet. An dieser Stelle möchte ich ein riesiges DANKESCHÖN an User kexbox senden, der uns excellent vertreten hat und sich weit über das normale Maß engagiert hat. Ich kann kexbox uneingeschränkt "weiterempfehlen".

Das Urteil hat kexbox in einem anderen Thread (https://www.vielfliegertreff.de/rei...-ersatzbefoerderung-auch-auf-fremdmetall.html) schon vorgestellt, deshalb nur die Kurzfassung:

- EW musste uns die Ersatzflüge auf "Fremdmetall" (war LH!) die am nächsten zu unseren gebuchten Flugzeiten lagen erstatten. Dazu war aber die Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf notwendig.
- EW konnte die Tickets nicht selbst buchen (!), wir sind in Vorleistung getreten.
- EW hat den Preis für die Tickets auch nach Fristsetzung nicht bezahlt. Erst nach einer Klage vor dem Amtsgericht, wurden die Ticketkosten bezahlt.
- Die Gerichtskosten dieser Klage wurden nun Ende März bezahlt, nachdem wir einen Titel für eine Zwangsvollstreckung hatten.

Auch an das Forum hier vielen Dank. Ohne eure Hilfe und Hinweise hätten wir das nicht geschafft!
 
Zuletzt bearbeitet:

Shadowhunt3r

Erfahrenes Mitglied
20.03.2016
1.013
144
Danke für die Info. Schon traurig so eine Geschichte, erst recht wenn man bedenkt, dass ein solcher Saftladen Erstattungsgelder in der momentanen Situation zurückhält um sich zukünftig solche Spässe finanzieren zu können.
 

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
632
61
Bodensee
Hatte 2 Tickets in FIRST von ARN nach EZE über Ostern 2020. LH hat die Flüge anulliert und weigert sich an den verschiedenen Hotlines (FIRST, SEN) mich entsprechend EU 261 ohne Zahlung einer Tarifdifferenz auf ein anderes Datum umzubuchen.

Bisher wollten alle Agenten eine Tarifdifferenz zwischen 2.000 und 4.000 Euro pro Person von mir haben.

Begründung: Damaliger Tarif (Partner Special) nicht mehr buchbar und A-Klasse nicht frei.

Die Bitte nach Verfügbarkeiten zu suchen wurde genauso abgelehnt wie die Umbuchung auf einen Flug im Oktober 2020 oder März 2021.

Bisher habe ich nicht storniert. Eigentlich möchte ich den Flug einfach nur verschieben.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
In den sozialen Medien bewirbt LH, dass man neue Tickets kostenlos umbuchen kann. Ist das nicht irreführend, da man sicherlich eine Tarifdifferenz zu zahlen hat und wahrscheinlich nichts wiederbekommt, wenn der Preis günstiger geworden ist?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Interessanter Punkt.
Ich würde vielleicht schon etwas vorher ansetzen, nämlich bei der Nichtauskehrung der Kundengelder. Schauen wir mal ins UWG:

§ 3
Verbot unlauterer geschäftlicher Handlungen
(1) Unlautere geschäftliche Handlungen sind unzulässig.

§ 3a
Rechtsbruch
Unlauter handelt, wer einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.

Die Kommentarliteratur zu der Frage, welche Vorschriften erfasst sind, ist ziemlich umfangreich, aber ich würde es erstmal nicht als völlig abwegig ansehen, dass die Erstattungspflicht aus VO EG 261/2004 eine Vorschrift ist, die von § 3a UWG erfasst ist.

Schmökern wir mal weiter:

§ 5Irreführende geschäftliche Handlungen
(1) 1Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,


1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Hört sich bei einem ersten Durchlesen so an, als könnte dein Punkt, also der fehlende Hinweis auf die bessere, einigen Leuten unbekannte Möglichkeit, nämlich Erstattung nach der VO zu verlangen, auch nicht so ganz korrekt sein.

Vielleicht hat ja wer einen guten Draht zur Wettbewerbszentrale ;)
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
In den sozialen Medien bewirbt LH, dass man neue Tickets kostenlos umbuchen kann. Ist das nicht irreführend, da man sicherlich eine Tarifdifferenz zu zahlen hat und wahrscheinlich nichts wiederbekommt, wenn der Preis günstiger geworden ist?

Die Mär von der "kostenlosen Umbuchung" (= keine Umbuchungsgebühr), während am gewünschten Datum "dieselbe Buchungsklasse" nicht mehr frei ist (= Aufpreis), spielt LH schon seit Jahren. Es muss einfach nur mal jemand Strafanzeige gegen Casi & Harry stellen wegen (versuchten) gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Betrugs (und einen Staatsanwalt finden, dem diese Gebrauchtwagenhändler auch auf die Nerven gehen).
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.462
3.284
Düsseldorf
www.drboese.de
Vielleicht hat ja wer einen guten Draht zur Wettbewerbszentrale ;)

Was meinst du wohl, warum ich hier Betroffene sammle. Wir haben schon mehrere eV-Verfahren für einen Verband (nein, nicht IDO...) betrieben. Derzeit ist man aber, was die Erstattung angeht, etwas zurückhaltend wegen der möglichen Anpassung der Rechtslage. Ich werbe da derzeit für.

Die Grätsche über 5 oder 3a UWG mit ein paar Risiken (hier gibt jetzt keine Abwehrmuniton), liesse sich etwas einfacher mit 2 UKlaG umschiffen.

Wer also verweigerte Erstattungen oder nur die Option einer kostenpflichtigen Umbuchung erlebt habt, möge sich per PN bei mir melden.

Stay tuned.
 

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
0
Ich versuche einmal meine Lufthansa Erfahrungen kurz zu fassen:
- man sollte es mehrfach probieren drei oder vier Mal hat eine Umbuchung nicht funktioniert am Ende aber doch
- weiß jemand was es mit den verschiedenen Hotlinenummer von Lufthansa auf sich hat?
Ich hatte immer die 799 am Ende angerufen, wurde aber später an die 699 am Ende verwiesen dort konnten dann zwei Buchungen geändert werden wo es vorher nie funktioniert hat
- es kann sich lohnen wenn man selbst flexibel genug ist ein wenig am Datum schrauben
- bei mehreren Umbuchungen war die Zuzahlung nach Abzug dieser 50€ Gutscheine unter 10€ das war dann so gering und ich habe mein Ok gegeben
- bei drei Buchungen soll es Erstattungen geben einmal 33,19€ einmal 43,19€ und 16,47€ ich habe diese Erstattungsinformation als PDF Datei bekommen aber natürlich noch kein Geld gesehen.
- drei Buchungen sind nach Annullierungen komplett storniert worden, hier soll es die Erstattung der ganzen Tickets in Geld geben und keinen Gutschein.
Ich habe dazu aber noch keine Bestätigung oder ähnliches.

Jetzt ist noch eine Buchung übrig die war besonders günstig, für München nach Toulouse und zurück habe ich nur 69€ bezahlt, hier wollte Lufthansa nochmal etwas über 75€ oben drauf.
Zu diesem Fall habe ich jetzt die ganzen Informationen wie vorher abgesprochen an den User Kexbox gesendet, mal abwarten was dabei heraus kommen wird.

Mein Fazit: die wenigsten Fälle konnte ich jeweils im ersten Versuch kostenlos umgebucht bekommen, aber teilweise hat ein Tag früher/später bei gleicher Reisedauer oder die Reise um einen Tag zu verlängern schon geholfen um den Restbetrag drastisch zu drücken oder auf eine Erstattung zu kommen.
War jetzt rechtlich nicht unbedingt sauber von denen aber mit dem Ergebnis kann ich leben.

Ansonsten unbedingt öfters probieren und vielleicht auch mal die 799 gegen die 699 ersetzen, nur habe ich da keien Erklärung wieso.

Andere können das aber viel besser bei Airfrance konnte ich selber einen neuen Flug aussuchen.
LOT hat innerhalb von ein paar Stunden über dieses spezielle Formular wie angefragt umgebucht, trotz ebenfalls günstigen sogar OTA gebuchen Tickets und dreifachen neuem Preis.

Darum sollte wirklich jeder seinen Fall für das Verfahren einreichen vielleicht ändert sich ja durch etwas grundsätzlich.