Aegean meint auch wegen dem Virus gilt die normale Umbuchungspflicht nicht.
Eine Umbuchung auf den 3.5. sollte 61,23€ kosten, dann aber einen brauchbaren Kompromiss gefunden:
Neuer Flug am 5.5. neuer Aufpreis ganze 0,62€.
Ich buche immer nur ECO. Da kostet es normalerweise immer Geld oder funktioniert nicht.Die Mär von der "kostenlosen Umbuchung" (= keine Umbuchungsgebühr), während am gewünschten Datum "dieselbe Buchungsklasse" nicht mehr frei ist (= Aufpreis), spielt LH schon seit Jahren. Es muss einfach nur mal jemand Strafanzeige gegen Casi & Harry stellen wegen (versuchten) gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Betrugs (und einen Staatsanwalt finden, dem diese Gebrauchtwagenhändler auch auf die Nerven gehen).
Casi = Carsten Spohr? Harry?
Quelle: https://www.airliners.de/lufthansa-vorstand/52901Hohmeister soll künftig im Vorstandsressort "Commercial Passenger Airlines" die Koordination der Netzwerkplanung, des Revenue Managements, sowie Distribution und Sales für sämtliche Passagier-Airlines der Lufthansa Group übernehmen.
Aegean meint auch wegen dem Virus gilt die normale Umbuchungspflicht nicht.
Eine Umbuchung auf den 3.5. sollte 61,23€ kosten, dann aber einen brauchbaren Kompromiss gefunden:
Neuer Flug am 5.5. neuer Aufpreis ganze 0,62€.
und am 5.5. (2020?) wird man fliegen können und wollen???
Wer glaubt Anfang Mai wieder fliegen zu dürfen? Ich habe meinen GR-Urlaub für letzte Woche auf Ende Mai geschoben (glajbe6da auch noch nicht so ganz dran) . Wurde von A3 kostenfrei umgebucht, obwohl höhere BK. Dann auch gleich die Upgrades eingebucht. Kann mich nicht beschweren.
Lohnt es sich eigentlich eher auf das Ergebnis der SÖP zu warten oder lieber direkt die Entschädigung einzuklagen?
1. Fall wäre technical Fault mit EW, welcher auf das Wetter geschoben wurde (gab es mittags Probleme, andere Airlines flogen aber ohne Probleme; Hotel, Verpflegung und Transfer wurde aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leicht gekürzt erstattet)
Müsste ich dabei irgendetwas beachten, dass evtl. auch noch diese 5% Verzugszinsen aufgerechnet werden würden, oder habe ich das falsch verstanden?
Als Student wären die 750€ Entschädigung nicht schlecht![]()
5% Verzugszinsen
- Airline aus der EU (besser handelbar)
- Airline verweigert nach Annullierung kostenfreie Umbuchung oder Erstattung
- Reisender wollte zu privaten Zwecken reisen (=Verbraucher)
- Reisender hat Wohnsitz in .de
- gerne Abflug / Ziel oder Sitz der Airline in .de
Es wäre top, wenn Mails vorlägen oder zu einem Telefonat auch noch Details wie Uhrzeit und Name des Gesprächspartners vorlägen. Fall das bisher nicht der Fall war, kann man ja einfach nochmal anrufen.
achso ok, ich dachte man könnte das SÖP Verfahren durch eine evtl. später eingereichte Klage unterbrechen/abbrechen.Falls ein SÖP Verfahren bereits läuft, ist der Klageweg ohnehin fürs erste versperrt.
Und ansonsten gilt wie immer: kommt drauf an! Die Vor- und Nachteile SÖP vs. Klage vs. Portal sind hier im Forum zigfach hoch- und runterdiskutiert. Es gibt sie einfach nicht, die One Fits All Lösung.
das ist echt immer wieder ärgerlich... v.a. weil seitens EW nicht mal Voucher ausgegeben werden. Wie sieht das eigentlich theoretisch mit Taxi-Transfer aus? Der WISAG-Schalter meinte, dass das niemals erstattet werden würde und man ÖPNV nutzen müsste (ich nutzte daher als Kompromiss CleverShuttle).Das sieht nach Entschädigung aus. Im Übrigen: Die Kürzung seitens EW bei Verpflegung, Unterbringung & Co ist zwar regelmäßig zu beobachten, aber genauso regelmäßig willkürlich und (rechts-)grundlos. Ich habe Fälle erlebt, da wurden anstandslos EUR 150,00 Übernachtungskosten erstattet und einem anderen Pax (diesselbe Annullierung, dasselbe Hotel) sollten nur EUR 120,00 gewährt werden. Daraufhin haben wir in letzterem Falle die Differenz (EUR 30,00) gerichtlich geltend gemacht (zzgl. Ausgleichszahlung) und - voilá - Anerkenntnis seitens EW.
Die Zinsen setzten die wirksame Inverzugsetzung voraus, d.h.: Frist setzen und ab (erfolglosem) Ablauf der Frist werden die Zinsen fällig, allerdings nicht iHv fünf Prozent, sondern iHv fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz, §§ 286, 288 BGB.
Verstehe ich das richtig, dass 30 Tage nach Aufforderung automatisch eine Frist abläuft oder müsste ich das immer explizit machen?§ 286 BGB meinte:(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Hallo Kexbox,
wie muesste ich denn hier vorgehen?
Ich habe gestern herausgefunden, dass mein Flug FRA-PRG annulliert worden ist. Dasselbe gilt dann wahrscheinlich fuer den Flug von +1, wir haben aber 2 verschiedene Tickets.
Schreibe ich dann eine E-Mail an customer.relations@lufthansa.com, mit der Bitte mir das Geld zurueckzuüberweisen?
Ursprünglich hatten wir:
1.CPH-FRA
2.FRA-PRG
3.PRG-CPH
Flug 1 und 3 auf einem Ticket, Flug 2 wurde jetzt annulliert. Das stellt uns vor das Problem, wie von FRA nach PRG zu kommen, obwohl es keinen Sinn mehr macht.
Hinzu kommt, dass sowohl Daenemark als auch Tschechien die Grenze geschlossen haben. Sind Einreisebeschraenkungen innerhalb Europas ausreichend, damit LH diese Flüge kostenlos storniert?
Als ich sie gebucht hatte, gab es diese Einreisebeschraenkungen nicht.
Hallo Oliver2002,LH anrufen und sagen du und +1 möchten eine Erstattung weil der ursprünglich gebuchte Flug annuliert wurde. Sollte kein Thema sein, dauert aber eine Weile bis das Geld kommt.
Flug 1 & 3 ist wohl SAS? Oder LH? Wenn die Flüge noch nicht annuliert wurden dann kannst Du nur umbuchen lassen oder voucher erstellen lassen. Wenn die Einschränkungen bestehen bleiben (DK hat ja die Grenzen dicht gemacht) werden die Flüge wohl früher oder später gestrichen... also abwarten und Tee trinken. Die SAS lässt sich da gerade viel Zeit.
Die letzten zwei Wochen in Isolation verbracht?LH anrufen und sagen du und +1 möchten eine Erstattung weil der ursprünglich gebuchte Flug annuliert wurde. Sollte kein Thema sein, dauert aber eine Weile bis das Geld kommt.
Die letzten zwei Wochen in Isolation verbracht?
Ne, habe selbst wegen einem annulierten Flug angerufen, LH hat anstandslos den Flug zur Erstattung eingereicht.
Darf man in Deutschland schon Sammelklagen einreichen? Ich bin kein Anwalt.Die letzten zwei Wochen in Isolation verbracht?