EU Fluggastrechte / Annullierung

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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
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@kexbox: Was sind deine Suchkriterien?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.462
3.283
Düsseldorf
www.drboese.de
- Airline aus der EU (besser handelbar)
- Airline verweigert nach Annullierung kostenfreie Umbuchung oder Erstattung
- Reisender wollte zu privaten Zwecken reisen (=Verbraucher)
- Reisender hat Wohnsitz in .de
- gerne Abflug / Ziel oder Sitz der Airline in .de

Es wäre top, wenn Mails vorlägen oder zu einem Telefonat auch noch Details wie Uhrzeit und Name des Gesprächspartners vorlägen. Fall das bisher nicht der Fall war, kann man ja einfach nochmal anrufen.
 
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Goettinger

Reguläres Mitglied
16.03.2019
97
18
Ich kann bieten:

- Airline nicht aus EU
- Bietet kostenfreie Umbuchung oder Gutschein & 10%, aber keine Erstattung
- Privatreise, 2 Tickets
- Wohnsitz in DE
- Abflug in DE, Rückflug nicht aus EU

Da telefonisch niemand erreichbar war, liegen mir meine Briefe und eine Antwort als Mail vor.
 

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
0
Aegean meint auch wegen dem Virus gilt die normale Umbuchungspflicht nicht.
Eine Umbuchung auf den 3.5. sollte 61,23€ kosten, dann aber einen brauchbaren Kompromiss gefunden:
Neuer Flug am 5.5. neuer Aufpreis ganze 0,62€.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Lesenswert:

https://www.welt.de/wirtschaft/arti...Reisen-Gutschein-Loesung-als-Kostenfalle.html

Hinhalten, abwimmeln, abstreiten – das scheint im Augenblick die Taktik vieler Airlines und Reiseveranstalter zu sein, um die rechtlich gebotenen Rückerstattungen zigtausender annullierter Flüge zu verzögern oder ganz zu verhindern. Nachdem das sogenannte Corona-Kabinett der Bundesregierung am Donnerstag zugesagt hatte, sich bei der EU-Kommission für eine Gutschein-Lösung einzusetzen, ist es eher noch schlimmer geworden.

Denn seither tun viele Tourismus-Unternehmen so, als handele es sich bei dem Versprechen der Bundesregierung bereits um unmittelbar geltendes Recht. Das ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen. Denn der Anspruch der Verbraucher auf Erstattung des Ticketpreises stammt aus den europäischen Verbraucherschutz-Verordnungen, die vorerst unverändert weiter gültig sind.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.223
604
LEJ
Aegean meint auch wegen dem Virus gilt die normale Umbuchungspflicht nicht.
Eine Umbuchung auf den 3.5. sollte 61,23€ kosten, dann aber einen brauchbaren Kompromiss gefunden:
Neuer Flug am 5.5. neuer Aufpreis ganze 0,62€.

Wer glaubt Anfang Mai wieder fliegen zu dürfen? Ich habe meinen GR-Urlaub für letzte Woche auf Ende Mai geschoben (glajbe6da auch noch nicht so ganz dran) . Wurde von A3 kostenfrei umgebucht, obwohl höhere BK. Dann auch gleich die Upgrades eingebucht. Kann mich nicht beschweren.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Die Mär von der "kostenlosen Umbuchung" (= keine Umbuchungsgebühr), während am gewünschten Datum "dieselbe Buchungsklasse" nicht mehr frei ist (= Aufpreis), spielt LH schon seit Jahren. Es muss einfach nur mal jemand Strafanzeige gegen Casi & Harry stellen wegen (versuchten) gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Betrugs (und einen Staatsanwalt finden, dem diese Gebrauchtwagenhändler auch auf die Nerven gehen).
Ich buche immer nur ECO. Da kostet es normalerweise immer Geld oder funktioniert nicht.
Casi = Carsten Spohr? Harry?
Die Leute fallen doch darauf rein. Wuerde LH oder jede andere Airline nach der Umbuchung, falls es billiger geworden ist, Geld zurueckgeben?

@Kexbox: Danke. Ich kenne ggf. eine Person. Spaeter sonst auch mich selbst :)

PS: Ich hoffe, dieser Mist mit den Gutscheinen setzt sich nicht durch. Ich könnte der Airline dann umgekehrt vielleicht auch erst einen Gutschein anbieten statt Geld. Verbraucher sind keine zinslosen Darlehnsgeber.
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.552
6.679
Aegean meint auch wegen dem Virus gilt die normale Umbuchungspflicht nicht.
Eine Umbuchung auf den 3.5. sollte 61,23€ kosten, dann aber einen brauchbaren Kompromiss gefunden:
Neuer Flug am 5.5. neuer Aufpreis ganze 0,62€.

und am 5.5. (2020?) wird man fliegen können und wollen???
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Lohnt es sich eigentlich eher auf das Ergebnis der SÖP zu warten oder lieber direkt die Entschädigung einzuklagen?

1. Fall wäre technical Fault mit EW, welcher auf das Wetter geschoben wurde (gab es mittags Probleme, andere Airlines flogen aber ohne Probleme; Hotel, Verpflegung und Transfer wurde aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leicht gekürzt erstattet)
2. Fall bzgl. vorzeitiger Streichung aller Flüge durch Laudamotion (die Flüge wären am 18.-19. März gewesen, somit noch außerhalb irgendwelcher Reiserestriktionen innerhalb der EU (STR-VIE-STR))

Müsste ich dabei irgendetwas beachten, dass evtl. auch noch diese 5% Verzugszinsen aufgerechnet werden würden, oder habe ich das falsch verstanden?

Als Student wären die 750€ Entschädigung nicht schlecht :)
 
Zuletzt bearbeitet:

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
0
und am 5.5. (2020?) wird man fliegen können und wollen???

Ja sicher will ich fliegen sonst hätte ich die Buchung nicht geändert ob ich es auch kann das werden wir sehen.

Aber die Chancen sollten nicht soo schlecht sein das ist noch ein ganzer Monat hin.
Aber stimmt schon ich rechne damit das es Ende Juli/August wieder so richtig los gehen kann.

Wenn nicht wird es spannend weil dann geht die Umbucherrei sind ja immerhin insgesamt 17 Stück und 10 davon bei Lufthansa von vorne los.
 

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
0
Wer glaubt Anfang Mai wieder fliegen zu dürfen? Ich habe meinen GR-Urlaub für letzte Woche auf Ende Mai geschoben (glajbe6da auch noch nicht so ganz dran) . Wurde von A3 kostenfrei umgebucht, obwohl höhere BK. Dann auch gleich die Upgrades eingebucht. Kann mich nicht beschweren.

Das mit dem Fliegen s.o.

Wann ist denn die Umbuchung gemacht worden?
Das letzte mal war das umbuchen kein Problem, aber die Dame sagte eindeutig das man für Flüge die durch das Virus ausfallen eben nicht kostenlos in eine höhere Klasse umbuchen kann.
Ansonsten klingt Upgrades nach vorhanden Status bei denen? ein Lufthansa FTL beeindruckt die eben nicht so besonders.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Lohnt es sich eigentlich eher auf das Ergebnis der SÖP zu warten oder lieber direkt die Entschädigung einzuklagen?

Falls ein SÖP Verfahren bereits läuft, ist der Klageweg ohnehin fürs erste versperrt.

Und ansonsten gilt wie immer: kommt drauf an! Die Vor- und Nachteile SÖP vs. Klage vs. Portal sind hier im Forum zigfach hoch- und runterdiskutiert. Es gibt sie einfach nicht, die One Fits All Lösung.

1. Fall wäre technical Fault mit EW, welcher auf das Wetter geschoben wurde (gab es mittags Probleme, andere Airlines flogen aber ohne Probleme; Hotel, Verpflegung und Transfer wurde aber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht leicht gekürzt erstattet)

Das sieht nach Entschädigung aus. Im Übrigen: Die Kürzung seitens EW bei Verpflegung, Unterbringung & Co ist zwar regelmäßig zu beobachten, aber genauso regelmäßig willkürlich und (rechts-)grundlos. Ich habe Fälle erlebt, da wurden anstandslos EUR 150,00 Übernachtungskosten erstattet und einem anderen Pax (diesselbe Annullierung, dasselbe Hotel) sollten nur EUR 120,00 gewährt werden. Daraufhin haben wir in letzterem Falle die Differenz (EUR 30,00) gerichtlich geltend gemacht (zzgl. Ausgleichszahlung) und - voilá - Anerkenntnis seitens EW.

Müsste ich dabei irgendetwas beachten, dass evtl. auch noch diese 5% Verzugszinsen aufgerechnet werden würden, oder habe ich das falsch verstanden?

Die Zinsen setzten die wirksame Inverzugsetzung voraus, d.h.: Frist setzen und ab (erfolglosem) Ablauf der Frist werden die Zinsen fällig, allerdings nicht iHv fünf Prozent, sondern iHv fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz, §§ 286, 288 BGB.

Als Student wären die 750€ Entschädigung nicht schlecht :)

Na dann los!
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
- Airline aus der EU (besser handelbar)
- Airline verweigert nach Annullierung kostenfreie Umbuchung oder Erstattung
- Reisender wollte zu privaten Zwecken reisen (=Verbraucher)
- Reisender hat Wohnsitz in .de
- gerne Abflug / Ziel oder Sitz der Airline in .de

Es wäre top, wenn Mails vorlägen oder zu einem Telefonat auch noch Details wie Uhrzeit und Name des Gesprächspartners vorlägen. Fall das bisher nicht der Fall war, kann man ja einfach nochmal anrufen.

Hallo Kexbox,
wie muesste ich denn hier vorgehen?
Ich habe gestern herausgefunden, dass mein Flug FRA-PRG annulliert worden ist. Dasselbe gilt dann wahrscheinlich fuer den Flug von +1, wir haben aber 2 verschiedene Tickets.
Schreibe ich dann eine E-Mail an customer.relations@lufthansa.com, mit der Bitte mir das Geld zurueckzuüberweisen?

Ursprünglich hatten wir:
1.CPH-FRA
2.FRA-PRG
3.PRG-CPH

Flug 1 und 3 auf einem Ticket, Flug 2 wurde jetzt annulliert. Das stellt uns vor das Problem, wie von FRA nach PRG zu kommen, obwohl es keinen Sinn mehr macht.
Hinzu kommt, dass sowohl Daenemark als auch Tschechien die Grenze geschlossen haben. Sind Einreisebeschraenkungen innerhalb Europas ausreichend, damit LH diese Flüge kostenlos storniert?
Als ich sie gebucht hatte, gab es diese Einreisebeschraenkungen nicht.
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Falls ein SÖP Verfahren bereits läuft, ist der Klageweg ohnehin fürs erste versperrt.

Und ansonsten gilt wie immer: kommt drauf an! Die Vor- und Nachteile SÖP vs. Klage vs. Portal sind hier im Forum zigfach hoch- und runterdiskutiert. Es gibt sie einfach nicht, die One Fits All Lösung.
achso ok, ich dachte man könnte das SÖP Verfahren durch eine evtl. später eingereichte Klage unterbrechen/abbrechen.

Das sieht nach Entschädigung aus. Im Übrigen: Die Kürzung seitens EW bei Verpflegung, Unterbringung & Co ist zwar regelmäßig zu beobachten, aber genauso regelmäßig willkürlich und (rechts-)grundlos. Ich habe Fälle erlebt, da wurden anstandslos EUR 150,00 Übernachtungskosten erstattet und einem anderen Pax (diesselbe Annullierung, dasselbe Hotel) sollten nur EUR 120,00 gewährt werden. Daraufhin haben wir in letzterem Falle die Differenz (EUR 30,00) gerichtlich geltend gemacht (zzgl. Ausgleichszahlung) und - voilá - Anerkenntnis seitens EW.
das ist echt immer wieder ärgerlich... v.a. weil seitens EW nicht mal Voucher ausgegeben werden. Wie sieht das eigentlich theoretisch mit Taxi-Transfer aus? Der WISAG-Schalter meinte, dass das niemals erstattet werden würde und man ÖPNV nutzen müsste (ich nutzte daher als Kompromiss CleverShuttle).
Die Zinsen setzten die wirksame Inverzugsetzung voraus, d.h.: Frist setzen und ab (erfolglosem) Ablauf der Frist werden die Zinsen fällig, allerdings nicht iHv fünf Prozent, sondern iHv fünf Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz, §§ 286, 288 BGB.
§ 286 BGB meinte:
(3) Der Schuldner einer Entgeltforderung kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet; dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellung besonders hingewiesen worden ist. Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oder Zahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner, der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug.
Verstehe ich das richtig, dass 30 Tage nach Aufforderung automatisch eine Frist abläuft oder müsste ich das immer explizit machen?
 

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
0
Die letzte Buchung ist jetzt auch geschafft:
Bei der Strecke München - Toulouse und zurück sollten ja je nach Datum zwischen 75 und sogar 120€ Aufpreis fällig werden.

Jetzt auf die viel günstigere Strecke Frankfurt - Toulouse und zurück umgebucht hier sollte die Zuzahlung etwa 10€ sein.
Komisch ist jetzt das Ticket wurde inzwischen ausgestellt aber die Kreditkarte zeigt nur die Umsatzvormerkung von 0,01€, wenn ich mir jetzt die Passenger/ItineraryReceipt herunterlade wird mir dort ein Preis von 0,00€ bzw. die gleichen Preisdaten des ursprünglichen Tickets angezeigt.

Müsste der Betrag der nachgezahlt werden muss in diesem Beleg ausgewiesen sein und auch gleichzeitig auf der Kreditkarte vorgemerkt werden?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
8.984
4.458
50
MUC
www.oliver2002.com
Hallo Kexbox,
wie muesste ich denn hier vorgehen?
Ich habe gestern herausgefunden, dass mein Flug FRA-PRG annulliert worden ist. Dasselbe gilt dann wahrscheinlich fuer den Flug von +1, wir haben aber 2 verschiedene Tickets.
Schreibe ich dann eine E-Mail an customer.relations@lufthansa.com, mit der Bitte mir das Geld zurueckzuüberweisen?

Ursprünglich hatten wir:
1.CPH-FRA
2.FRA-PRG
3.PRG-CPH

Flug 1 und 3 auf einem Ticket, Flug 2 wurde jetzt annulliert. Das stellt uns vor das Problem, wie von FRA nach PRG zu kommen, obwohl es keinen Sinn mehr macht.
Hinzu kommt, dass sowohl Daenemark als auch Tschechien die Grenze geschlossen haben. Sind Einreisebeschraenkungen innerhalb Europas ausreichend, damit LH diese Flüge kostenlos storniert?
Als ich sie gebucht hatte, gab es diese Einreisebeschraenkungen nicht.

LH anrufen und sagen du und +1 möchten eine Erstattung weil der ursprünglich gebuchte Flug annuliert wurde. Sollte kein Thema sein, dauert aber eine Weile bis das Geld kommt.

Flug 1 & 3 ist wohl SAS? Oder LH? Wenn die Flüge noch nicht annuliert wurden dann kannst Du nur umbuchen lassen oder voucher erstellen lassen. Wenn die Einschränkungen bestehen bleiben (DK hat ja die Grenzen dicht gemacht) werden die Flüge wohl früher oder später gestrichen... also abwarten und Tee trinken. Die SAS lässt sich da gerade viel Zeit.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
LH anrufen und sagen du und +1 möchten eine Erstattung weil der ursprünglich gebuchte Flug annuliert wurde. Sollte kein Thema sein, dauert aber eine Weile bis das Geld kommt.

Flug 1 & 3 ist wohl SAS? Oder LH? Wenn die Flüge noch nicht annuliert wurden dann kannst Du nur umbuchen lassen oder voucher erstellen lassen. Wenn die Einschränkungen bestehen bleiben (DK hat ja die Grenzen dicht gemacht) werden die Flüge wohl früher oder später gestrichen... also abwarten und Tee trinken. Die SAS lässt sich da gerade viel Zeit.
Hallo Oliver2002,

Flug 1&3 sind auf einem Ticket und von LH. Flug 1 wird von LH durchgeführt, Flug 3 von Austrian.

Ich sehe gerade, dass fuer Flug 1 LH831 schon seit 14 Tagen nicht mehr geflogen ist.
Bei Flug 3 ist es genau dasselbe, seit 14 Tagen keine Fluege mehr.
Alle diese Fluege stehen aber noch bei LH im System drin. Dann warte ich weiter.
Danke schön.
 

el toro

Aktives Mitglied
16.12.2009
230
19
FKB
Kurze Frage in die Runde (nachdem ich bei Google nichts gefunden habe): wie schaut auf bei einem Abflug in einem Drittstaat aus, konkret XXX-SIN-FRA, wenn der Zubringer XXX-SIN LH Codeshare (konkret op by MI) und SIN-FRA oby by LH ist? Alles auf einem durchgängigen LH Ticket.

Komme ich in den Anwendungsbereich der VO 261/2004 über Artikel 3 Absatz 1b? Das wäre ja der umgekehrte Fall zum EuGH Urteil C-502/18 (über das ich bei meiner Google Suche gestolpert bin), daher wäre meine Vermutung, dass EU Passagierrechte greifen sollten?
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Die letzten zwei Wochen in Isolation verbracht?
Darf man in Deutschland schon Sammelklagen einreichen? Ich bin kein Anwalt.
Verbraucherrechte sind in Zeiten von COVID19 nichts mehr Wert? Ich verstehe zwar, dass LH das Geld behalten will, aber dann gleichzeitig Mrd. Kredite vom Bund zu bekommen, ist imho nicht ok. Gutscheine lehne ich auch ab.
Ich hoffe hier ein wenig auf im Forum aktiven Anwaelte :) und druecke die Daumen.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Guten Morgen.
Bei meinem Flug CPH-FRA, PRG-CPH wurde nun auch der Hinflug gestrichen. Ich nehme an, den Rueckflug muss man dann nicht mehr antreten.
Es ist Zeit fuer ein Schreiben an die LH mit kompletter Geldrückforderung, richtig?
Danke schön.