EU Fluggastrechte / Annullierung

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Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
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Eine Rechtspflicht besteht sehr wohl zur Rückerstattung des Kaufpreises für den Flugschein.

Da Austrian es auch nach 3 Wochen nicht geschafft hat den Kaufpreis zurückzuerstatten, hat letzte Woche der gesamte Vorstand eine Mail von mir, die Adressen sind ja einfach, mit der letzten Frist erhalten.

Parallel ging das eingeschriebenen Schreiben an Aua, LBA sowie nach Brüssel.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Im Betreff der Mail Stand
Ihr Flug wurde storniert / Your flight has been cancelled

Die Frage ist ja, ist AUA eigentlich verpflichtet den Kunden bei der Absage vom Flug über die Fluggastrechte aufzuklären?
Oder gehen die schon davon aus, dass diese geändert werden (n)

Selbstverständlich besteht die Pflicht zur Information, siehe Art. 14 VO (EG) Nr. 261/2004.

Da Austrian es auch nach 3 Wochen nicht geschafft hat den Kaufpreis zurückzuerstatten, hat letzte Woche der gesamte Vorstand eine Mail von mir, die Adressen sind ja einfach, mit der letzten Frist erhalten.

Parallel ging das eingeschriebenen Schreiben an Aua, LBA sowie nach Brüssel.

Um ehrlich zu sein: Solche Aktionen finde ich wenig zweckmäßig.

Das LBA & Co. haben (nicht nur) in diesen Tagen wichtigere Aufgaben. Um sich sein Geld von einer Airline zurückzuholen, sind Mittel und Wege vorgesehen, die zum Ziel führen. Wer sein gutes Recht geltend machen will, sollte sich dieser bedienen. Bei allem Verständnis für den Ärger und das eigene Interesse an einer raschen Rückzahlung, man sollte mE Maß und Mitte wahren und ein wenig darauf achten, die Sache auch nicht größer zu machen als sie ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Da Austrian es auch nach 3 Wochen nicht geschafft hat den Kaufpreis zurückzuerstatten, hat letzte Woche der gesamte Vorstand eine Mail von mir, die Adressen sind ja einfach, mit der letzten Frist erhalten.

Parallel ging das eingeschriebenen Schreiben an Aua, LBA sowie nach Brüssel.

Schreiben an AUA und Aufsichtsbehörde okay. Aber an den Vorstand? Die Poststelle sortiert den doch direkt in Ablage P ein. Nach Brüssel? Was machst du in dem wahrscheinlich eintretenden Fall dass du binnen deiner Frist keine Antwort bekommst? Presse? Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte oder was?

Wenn du den Rechtsweg durchziehen willst, dann bitte ohne viel Tamtam, was am Ende sowieso nix bringt. Frist verstrichen ? Klage ans Amtsgericht Kleinkleckersdorf abschicken und fertig.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.103
288
MUC
Und wenn schon an die Aufsichtsbehörde, dann doch bitte auch an die zuständige.

Und selbst, wenn das LBA die richtige Behörde sein sollte: Das LBA hat für genau solche Beschwerden/Anzeigen im Zusammenhang mit den Fluggastrechten ein Online-Formular eingerichtet, das benutzt werden soll: https://www.lba.de/DE/ZentraleDienste/Fluggastrechte/Online-Formular/Online_Formular_node.html ("Bitte nutzen Sie ab sofort nur noch dieses Formular für Ihre Anzeige beim Luftfahrt-Bundesamt.")
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
An mein Geld komme, es geht mir nur darum, dass die Praktiken der Airline nicht den EU Vorgaben entsprechen. Die Behörden sollen das ruhig wissen.

Bislang hat noch kein einziger aus dem Forum geschrieben, dass er von AUA/LH sein Geld Retour bekommen hat. Das sollte hier schon Mal einige zum Nachdenken bewegen, ob die aktuelle Nichtrückzahlung evtl. sogar angeordnet sein könnte.
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
51
Wismut Aue
An mein Geld komme, es geht mir nur darum, dass die Praktiken der Airline nicht den EU Vorgaben entsprechen. Die Behörden sollen das ruhig wissen...
Die Wissen alle um was es geht. Und das schon weit länger als du hier mit deinen Heldentaten prahlst.
So kannst du tausende Mails an irgendwelche Vorstände schreiben. Die landen eh alle ungelesen im Papierkorb. Oder denkst du wirklich, dass sie auf kleinen Donerz gewartet haben, welcher ihnen erklärt was sie zu tun und zu lassen haben.


... hat noch kein einziger aus dem Forum geschrieben, dass er von AUA/LH sein Geld Retour bekommen hat. Das sollte hier schon Mal einige zum Nachdenken bewegen, ob die aktuelle Nichtrückzahlung evtl. sogar angeordnet sein könnte.
Nur weil du hier noch nichts gelesen hast, bedeutet es eben nicht, dass noch niemand seine Kohle zurück bekommen hat. So ist das doch genau wie bei den Error Fare. Sobald es die Runde macht, schreitet die Fluggesellschaft ein.
Und warum soll man jemanden, welcher sich hier neu angemeldet hat und so peinlich überheblich daher kommt einen Tipp geben, wenn von ihm zu 100% nichts zurück kommt.



Ich zitiere mich aber gerne noch einmal, was ich vor 4 Wochen geschrieben habe. Hier ein wunderbares Beispiel.
Das Problem ist, dass (fast) jeder denkt er wäre der einzig betroffene. Von denen, welche sich erst im März hier angemeldet haben sind es 100%.
Nicht umsonst kommen die hier alle mit dem Anwalt, Pfändung, zinslosem Darlehn, Chargeback, Einlenken...
So nach dem Motto. Denen werd ich es Zeigen und dann lenken die schon ein. Für all dies empfehle ich einen langen Atem oder einen gesunden Menschenverstand.
 

Arctifox

Reguläres Mitglied
12.08.2017
54
2
Am Besten finde ich die Formulierung "Kulanzregelung". Als ob es der Fehler des Gastes war, dass der Flieger nicht abgehoben ist, aber die Airline ausnahmsweise mal ein Auge zudrückt

Das denke ich mir auch, mit Kulanzregelung hat das gar nichts zu tun. Wenn der Flug stattgefunden hätte, dann ist es durchaus passend, nicht aber, wenn der Flug gestrichen wurde. Aus der Sicht der Fluglinien verstehe ich natürlich, dass man versuchen will, so viel Geld wie möglich zu behalten anstatt zurückzuzahlen, und Fluggäste daher zum Umbuchen statt Stornieren animieren möchte, jedoch sollte dabei auch klar sein: Die Fluglinie bietet hier keine Kulanz an, sondern bittet den Kunden um Kulanz, daher sollte sie dem Kunden entgegenkommen. Beispiele, wie die Lufthansa Gruppe und manch andere Fluglinien das machen, sind zb das Angebot des 50€-Gutscheins, der beim Umbuchen angewendet wird. Was ich problematisch finde, ist, wenn man sagt: Hier, du bekommst dein Geld nicht zurück sondern stattdessen einen Gutschein, für deren Einlösung du die folgenden Bedingungen erfüllen musst (zB du musst selber fliegen, oder du kannst an einem anderen Tag fliegen, an dem der Flug allerdings 30% mehr kostet, etc.)
 
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west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.953
2.933
CGN
Die Wissen alle um was es geht. Und das schon weit länger als du hier mit deinen Heldentaten prahlst.
So kannst du tausende Mails an irgendwelche Vorstände schreiben. Die landen eh alle ungelesen im Papierkorb. Oder denkst du wirklich, dass sie auf kleinen Donerz gewartet haben, welcher ihnen erklärt was sie zu tun und zu lassen haben.

Das LBA hat sich jedenfalls im Hinblick auf die Einhaltung von Verbraucherschutzregeln im Luftverkehr bereits vor der Krise in etwa in dem Umfang an Jetfuel beatmet, wie das KBA an den Auspuffen der Autoindustrie hängt. Ich wüsste nicht, warum diese Einstellung sich jetzt gerade aufgrund Corona ändern sollte. Eher im Gegenteil.
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
Nur weil du hier noch nichts gelesen hast, bedeutet es eben nicht, dass noch niemand seine Kohle zurück bekommen hat. So ist das doch genau wie bei den Error Fare. Sobald es die Runde macht, schreitet die Fluggesellschaft ein.
Und warum soll man jemanden, welcher sich hier neu angemeldet hat und so peinlich überheblich daher kommt einen Tipp geben, wenn von ihm zu 100% nichts zurück kommt.

.

Gibt es von Ihnen anstatt andere andauernd zu berichtigen auch Mal konstruktive Beiträge?

Von jemanden mit knapp 2600 Posts erwartet ein Neuling wie ich Hilfe und nicht nur Kritik was man falsch machen würde.
Aber die Anzahl von Posts sagt halt nichts über die Qualität aus.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
...


Um ehrlich zu sein: Solche Aktionen finde ich wenig zweckmäßig.

Das LBA & Co. haben (nicht nur) in diesen Tagen wichtigere Aufgaben. Um sich sein Geld von einer Airline zurückzuholen, sind Mittel und Wege vorgesehen, die zum Ziel führen. Wer sein gutes Recht geltend machen will, sollte sich dieser bedienen. Bei allem Verständnis für den Ärger und das eigene Interesse an einer raschen Rückzahlung, man sollte mE Maß und Mitte wahren und ein wenig darauf achten, die Sache auch nicht größer zu machen als sie ist.
Ich verstehe dein Argument durchaus, dennoch halte ich eine Meldung an die Aufsichtsbehörden durchaus für angebracht. Denn nur mit Hilfe der Fluggäste können die doch wirklich einen Überblick erhalten, welche Airlines sich an geltendes Recht halten und welche nicht. Aber wenn ein Formular dafür vorgesehen ist, sollte man das natürlich auch nutzen, damit die Verarbeitung möglichst automatisiert stattfinden kann und nicht zu viele personelle Resourcen bindet.
Allerdings habe ich vor 7-8 Jahren mal erlebt, dass ich, von der Airline plötzlich eine Kompensation angeboten bekommen habe, obwohl meine Forderung nach Kompensation von der Airline zunächst abgewiesen wurde (Ryanair). Dies hatte ich dem LBA gemeldet und etwa 9 Monate später wurde mir die Kompensation eben doch angeboten.
 
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Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Donerz, lies dir mal Asahis Beiträge so durch. Außer Pöbeleien gegen alle, die nicht genauso viele Posts und Dankes wie er haben und nicht mindestens so lange wie er angemeldet sind, brauchst du von ihm nicht zu erwarten. Er ist der Meinung, jeder Kunde müsste jetzt Gutscheine annehmen, um mit privaten unabgesicherten Kleinkrediten den armen Airlines zu helfen. Dass das nicht für jeden in Frage kommt, kann er nicht nachvollziehen. Jeder, der einfach nur gültiges Recht wahrnehmen möchte, ist für ihn ein Egoist.

Gut, ich denke schon auch, dass dir die Vorstände und LBA jetzt nicht wirklich konkret was bringen werden. Ohne Anwalt und Klage werden die Airlines nichts rausrücken. Traurig, aber wahr. Und auch mit Klage wird’s wohl eine Weile dauern steht zu befürchten.

Wobei die Mail von AUA schon selten unverschämt ist, einen Rechtsbruch als Kulanz zu bezeichnen...
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.432
530
Von jemanden mit knapp 2600 Posts erwartet ein Neuling wie ich Hilfe und nicht nur Kritik was man falsch machen würde.

Ich verstehe ja, dass es frustrierend ist, wenn man hier um Hilfe bittet und als Antwort nur Kritik, ob nun konstruktiv oder unkonstruktiv, bekommt. Aber ich finde es unangebracht, nicht nur als Neuling, sondern generell als Forenteilnehmer, Hilfe von anderen zu erwarten. Du kannst Hilfe von der Airline erwarten, oder von einem Anwalt den du beauftragt hast. Aber nicht von Leuten, die hier in ihrer Freizeit sich hobbymäßig in einem Forum beteiligen.
Man kann lieb fragen und mit etwas Glück bekommt man eine Antwort. Das war's aber auch schon, was man als Erwartungshaltung haben sollte.
 
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Jazz76

Neues Mitglied
13.04.2020
11
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Hallo zusammen,

sicher gibt es hier einige die ihre Flüge über ABC Travel gebucht haben - diese haben zu m 11.04.2020 neue Infos zu Erstattungen eingestellt.

Hab gleich mal eine Frage, an die die über ABC Travel mit Delta geflogen wären. ABC behauptet, man könne seine Erstattung auch direkt bei Delta beantragen und würde sich dann die 93 Euro Bearbeitungsgebühr je Ticket sparen (die Gebühr wären bei uns rund 22 Prozent des Flugpreises). Ich habe daraufhin nochmal bei Delta angerufen, diese verweisen wiederum auf ABC Travel als Vermittler des Fluges.

Wir würden am 23.04.2020 fliegen (Berlin-Tampa), die Flüge sind zum Teil auch schon gestrichen. Wie sieht es rechtlich aus, haben wir überhaupt eine Chance die 93 Euro Bearbeitungsgebühr pro Ticket von ABC zu umgehen?!

VG aus Berlin
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Wir würden am 23.04.2020 fliegen (Berlin-Tampa), die Flüge sind zum Teil auch schon gestrichen.

Schreib doch mal konkret Deine Reiseroute und auch, welche Flüge als gestrichen im System stehen und welche Flüge (zumindest laut System) noch gültig sind.

Desweiteren wäre es nicht schlecht zu wissen, mit welchem 3-Ziffern-Prefix Dein Ticket beginnt. Ist das auf DL (= Code 006 am Anfang der Ticket Nummer) ausgestellt?
 

Jazz76

Neues Mitglied
13.04.2020
11
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Also ursprünglich sollte der Flug am 23.04.2020 ab Berlin TXL über AMS (KL9077) nach TPA gehen (DL77). Am 08.05.2020 zurück DL 76 Tampa - Ams und KL 9686 Ams - TXL (die KLM Flüge sind Delta operated by KLM)

Zwischenzeitlich wurde dieser mehrfach von Delta umgebucht - derzeit würden wir noch nach Amsterdam kommen (DL9692) - dann aber erst ab New York weiter nach Mineapolis (DL 807) und von dort nach Tampa (DL 3066). Von Amsterdam nach New York besteht also kein Flug mehr in der Buchung. Auch der Rückflug ist komplett nicht mehr in der Buchung ersichtlich.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Die Lufthansa versucht es mit einer Hinhalte-Taktik? Ich hatte sie schriftlich gebeten, mir mein Geld zurueckzuzahlen.
Meine Lektion: Sich nicht irritieren lassen und den nächsten Schritt gehen.


Bitte erlauben Sie uns den Hinweis, dass Anfragen zu diesen Themen, sowie Umbuchungen oder Tarifbedingungen bei Customer Relations nicht bearbeitet werden. Alle diesbezüglichen Informationen finden Sie im Internet auf [url]http://www.lufthansa.com/de/de/fluginformationen[/URL].
Wir sind uns den gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäß der EU-Passagierrechteverordnung durchaus bewusst und versichern Ihnen Erstattungen sind weiterhin möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies in der aktuellen Situation aber nicht in den sonst üblichen Fristen möglich ist und wir keinen konkret absehbaren Zeitraum verlässlich kommunizieren können.

Alternativ möchten wir Sie informieren, dass wir unsere Umbuchungsbedingungen erweitert und noch flexibler gestaltet haben. Alle Informationen in Bezug auf die Umbuchungs- und Gutscheinmöglichkeiten finden Sie auf LH.com unter [url]https://lufthansa.flightvoucher.com/?lang=de[/URL].

Sollte eine Stornierung aktuell für Sie die einzig mögliche Option sein, bitten wir Sie, unsere Service Center zu kontaktieren. Die weltweiten Telefonnummern finden Sie auf [url]www.lufthansa.com/de/de/Hilfe-und-Kontakt[/URL]. Wir danken Ihnen für Ihre Verbundenheit in dieser dynamischen und herausfordernden Situation.
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
51
Wismut Aue
Gibt es von Ihnen anstatt andere andauernd zu berichtigen auch Mal konstruktive Beiträge?

Von jemanden mit knapp 2600 Posts erwartet ein Neuling wie ich Hilfe und nicht nur Kritik was man falsch machen würde.
Aber die Anzahl von Posts sagt halt nichts über die Qualität aus.
So bekommst du dein Geld aber nicht zurück.

Donerz, lies dir mal Asahis Beiträge so durch. Außer Pöbeleien gegen alle, die nicht genauso viele Posts und Dankes wie er haben und nicht mindestens so lange wie er angemeldet sind, brauchst du von ihm nicht zu erwarten. Er ist der Meinung, jeder Kunde müsste jetzt Gutscheine annehmen, um mit privaten unabgesicherten Kleinkrediten den armen Airlines zu helfen. Dass das nicht für jeden in Frage kommt, kann er nicht nachvollziehen. Jeder, der einfach nur gültiges Recht wahrnehmen möchte, ist für ihn ein Egoist.

Gut, ich denke schon auch, dass dir die Vorstände und LBA jetzt nicht wirklich konkret was bringen werden. Ohne Anwalt und Klage werden die Airlines nichts rausrücken. Traurig, aber wahr. Und auch mit Klage wird’s wohl eine Weile dauern steht zu befürchten.

Wobei die Mail von AUA schon selten unverschämt ist, einen Rechtsbruch als Kulanz zu bezeichnen...
Ich muss nicht Pöbeln. Ich weiß von was ich schreibe.
So weiß ich eben, dass man mit eurem Egoismus die Welt in keinster weise weiter bringt.
Denn die die hier am lautesten Schreien sind immer die Neulinge, welche meinen immer und überall im Recht zu sein. Aber das wollen sie nicht wissen. Deshalb wissen die Fluggesellschaften genau was sie momentan machen um nicht nur einzelnen zu helfen sondern allen. Aber um das zu kapieren braucht es eben etwas Grips.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.702
2.444
PIX, BER, ZRH
So weiß ich eben, dass man mit eurem Egoismus die Welt in keinster weise weiter bringt.

Aber Du könntest natürlich mit Deiner Grosszügigkeit dem hier völlig zu unrecht angegriffenem Luftfahrtunternehmen helfen, indem Du die Voucher der Foristen aufkaufst. Mit soviel selbstlosem Einsatz würden Deine erhaltenen Danke schneller auf fünfstellig sein als es die Todesrate an COVID-19 in New York war.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Hihi, guter Vorschlag, mal schauen wie selbstlos er wirklich ist :)

Ich glaub ja eher, er hat sich vorschnell mit Spielgeld-Gutscheinen abspeisen lassen und bemerkt jetzt erst seinen Fehler. Jetzt geht ihm die Düse, weil er merkt, dass Klage auf Erstattung doch cleverer gewesen wäre. Und er hat jetzt Angst, wenn das zu viele machen, dass sich seine Gutscheine in Luft auflösen, deshalb warnt er jetzt vor möglichen Insolvenzen. Weil dann sein Spielgeld nichtS mehr Wert wäre. Eine ganz eigene Form von Egoismus, aber nett versteckt hinter Weltverbesserungs Idealismus ;-)
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
51
Wismut Aue
Aber Du könntest natürlich mit Deiner Grosszügigkeit dem hier völlig zu unrecht angegriffenem Luftfahrtunternehmen helfen, indem Du die Voucher der Foristen aufkaufst. Mit soviel selbstlosem Einsatz würden Deine erhaltenen Danke schneller auf fünfstellig sein als es die Todesrate an COVID-19 in New York war.
Niemand wurde gezwungen seine Flugtickets weit im voraus zu Kaufen. Oder gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, da hier ja immer nach dem Recht geschrien wird.


Hihi, guter Vorschlag, mal schauen wie selbstlos er wirklich ist :)

Ich glaub ja eher, er hat sich vorschnell mit Spielgeld-Gutscheinen abspeisen lassen und bemerkt jetzt erst seinen Fehler. Jetzt geht ihm die Düse, weil er merkt, dass Klage auf Erstattung doch cleverer gewesen wäre. Und er hat jetzt Angst, wenn das zu viele machen, dass sich seine Gutscheine in Luft auflösen, deshalb warnt er jetzt vor möglichen Insolvenzen. Weil dann sein Spielgeld nichtS mehr Wert wäre. Eine ganz eigene Form von Egoismus, aber nett versteckt hinter Weltverbesserungs Idealismus ;-)
Du hast ja auch schon behauptet, das ich gar nicht betroffen wäre. Auch sind die Gurtscheine kein Spielgeld, sondern haben den Wert, der darauf steht.
Aber wo soll denn mir die Düse gehen? Ich bleibe doch ruhig und weiß was ich mache. Ich frage hier doch nicht was ich machen soll. Das weiß ich von mir aus.
Und wie viel ist denn deine Erstattung wert, wenn die Fluggesellschaft Pleite geht? Den Gutschein kann ich sobald einsetzen, wie wieder gereist werden kann. Die Erstattung erst, wenn es ein Gericht entscheidet. Somit kann sich deine Erstattung viel schneller in Luft auflösen als es dir Recht ist, ich aber meine Flüge absolviert habe.

PS: Bis jetzt habe ich rund 70% meiner Auslagen das Geld zurück erhalten. Der Rest würde mir nicht weh tun. Aber ich gehe zu 99% davon aus, dass ich die 30€% abgeflogen habe, während du noch auf deine Erstattung wartest.
 

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
Asahi, in einem (und vermutlich nur in einem...) Punkt bin ich durchaus mit dir einig: Gutscheine mögen eine akzeptable Lösung sein, wenn man mit der betreffenden Airline die betreffende Strecke oft und regelmäßig fliegt. Sie also so schnell wie möglich für einen Flug einsetzen kann. Sobald denn fliegen wieder überhaupt möglich ist. Wenn ich mir das Ticket, das mir jetzt hopps gegangen ist, so oder so ähnlich eh alle paar Wochen oder Monate kaufe, natürlich würde ich dann einen Gutschein nehmen und denn abfliegen. Kein Ärger, kein Schaden, überschaubares Risiko. So wie du deine Situation beschreibst würde ich das auch machen in der Lage.

Völlig anders ist aber die Ausgangssituation, die eben nicht planen, auf absehbare Zeit noch einmal neu zu fliegen. Für die der Urlaub abgesagt ist, nicht nur verschoben. Weil ihnen derzeit nicht nach Urlaubsplanung ist. Weil sie selbst aufgrund der Situation beruflich und finanziell vor einer unklaren Zukunft stehen. Weil die stornierte Reise nicht beruflich bedingt war und dann einfach später nachgeholt wird. Was sollen diese Leute mit einem Gutschein?

Einziger Nutzen so eines Gutscheins wäre, ihn nach 12 Monaten auszahlen zu lassen. Und das dann eben mit allen Risiken, das sich die Airline dann dran hält an das Versprechen. Und noch existiert. - Spätestens da gehen unsere Meinungen dann auseinander. Ich halte in so einem Fall eine Klage für vollkommen gerechtfertigt und empfehlenswert. Da so eine Gutschein dann meiner Meinung nach sehr schnell zum Spielgeld mutiert.
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
Mal was positives in der aktuellen Zeit.

Wizzair hat meiner Freundin den wegen Corona stornierten Flug innerhalb von 12 Tagen aufs Bankkonto Rückerstattet.
Offen gesagt hätte ich es von denen zuletzt erwartet, zeigt jedoch wie bemüht die Airline ist.
Wizzair hat in den letzten Jahren keine Milliarden Gewinne erzielt...
Es zeigt jedoch auch, wie unfähig der LH Konzern ist und wie egal ihm die Kunden sind.
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.623
51
Wismut Aue
Wizzair hat in den letzten Jahren keine Milliarden Gewinne erzielt...
Was für wunderbare Stammtischparolen. Oder soll man sagen Schulhofparolen?
Für seine “Milliardengewinne“ musste die LH 2019 über 36 Mrd. € Einnehmen um dann 2 Mrd. € an Gewinn zu haben. Macht rund 5,5 Cent Gewinn pro eingenommenen EURO.
Wizz dagegen hatte letztes Jahr 2 Mrd. € Einnahmen und 300 Mio € Gewinn. Also hatte Wizz mit 15 Cent Gewinn pro eingenommenen EURO etwas das dreifache wie die LH.
Und hätte Wizz den gleichen Umsatz wie die LH wäre der Gewinn 6 Mrd. €.
 

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
0
Ich habe noch ein positives Feedback zu LH:

Flug für den 2.5 annulliert jetzt neu umgebucht Umbuchung dieses mal kostenlos möglich.
Aber dank dem 50 Euro Rabatt jetzt die neue Buchung in Classic statt light Tarif jetzt soll es auch noch 1,04€ an Erstattung geben.

Es gibt aber auch einen Haken:
Zwei Tickets sollten schon lange zur Erstattung bearbeitet werden, die Sache ist aber bei der Abteilung für Erstattungen nicht bearbeitet worden, wurde jetzt nochmal neu weitergeleitet mal sehen was kommt.