EU Fluggastrechte / Annullierung

ANZEIGE

Brieftaube

Reguläres Mitglied
22.03.2020
63
0
ANZEIGE
Ja, wenn du mit Gutschein nicht einverstanden bist, dann wird dir aktuell nur der Weg über Anwalt, Fristsetzung und dann Klage helfen. Wie schnell dass dann geht kann sicher auch noch niemand sagen. Natürlich würde ich davor noch den Schritt gehen der Form halber, Hotline anrufen und Um Erstattung bitten. Aber freiwillig scheinen viele Airlines derzeit keine Erstattungen zu machen.

Es kann natürlich sein, dass Gesetz und EU-Rili in näherer Zukunft geändert werden und Erstattung erst nach 12 Monaten rechtlich legitimiert wird. Dann bleibt nur abwarten. Aber ist ja noch nicht klar ob das auf EU Ebene durchgeht.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.552
6.679
Guten Morgen.
Bei meinem Flug CPH-FRA, PRG-CPH wurde nun auch der Hinflug gestrichen. Ich nehme an, den Rueckflug muss man dann nicht mehr antreten.
Es ist Zeit fuer ein Schreiben an die LH mit kompletter Geldrückforderung, richtig?

ja, wenn beides auf einem Flugschein gebucht wurde. Wenn über LH gebucht, würde ich LH nun mit dem Hinweis auf die Streichung des Hinflugs anschreiben und um Erstattung des Flugpreises innerhalb von sieben Tagen bitten.
 
  • Like
Reaktionen: bluesaturn

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
ja, wenn beides auf einem Flugschein gebucht wurde. Wenn über LH gebucht, würde ich LH nun mit dem Hinweis auf die Streichung des Hinflugs anschreiben und um Erstattung des Flugpreises innerhalb von sieben Tagen bitten.
Danke. Das ist der Fall (gekauft bei LH), ein Gabelflug bei dem der Hinflug (op by LH) annulliert wurde. Der Flug waere Ende April gewesen. der Rückflug op by OS, aber gekauft bei LH zusammen mit dem Hinflug.
Muss man bei der aktuellen Situation eine laengere Frist setzen? Ich wuerde eine E-Mail schreiben oder auch ggf. ein Einschreiben schicken.
 
Zuletzt bearbeitet:

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
0
Aktuell gibt es kein Geld von LH, egal welche Frist du setzt

Bei Gutschein ist das natürlich eine andere Sache...


Das ist so pauschal aber nicht richtig.
Ich habe mich auch sehr gewundert aber ich habe zwei E-Mails bekommen das es Erstattungen auf mein Paypalkonto gab.
Das waren allerdings Erstattungen die durch den neuen Preis durch Umbuchungen entstanden sind.

Aber die Erstattung von zwei kompletten Buchungen wurde noch nicht bearbeitet.
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

lavendel

Neues Mitglied
24.04.2015
10
0
Hi @all,
ich hätte eine Frage zum Thema Ticketerstattung:
Sind Anfang März zu viert mit Air Europa von MUC nach SDQ geflogen. Hin- & Rückflugtickets zusammen bereits im November gekauft. Rückflug hätte dann am 20. März vonstatten gehen sollen. Am 19. eine Mail von AirEuropa erhalten, dass der Flug ausfällt mit der Info:
„In case you do not make the trip, you can save the amount of the ticket to use it as credit in a future purchase (valid for any destination operated by Air Europa or on the same route as the original ticket). This voucher must be used to fly up to and including December 31, 2020.“
Nach Recherche gesehn, dass die DomRep alle Flüge von und nach Europa wegen Corona bereits am 15.3. eingestellt hat.
Hinflug fand nun also statt - Rückflug eben nicht mehr.
Nächster Schritt für mich wäre also für uns vier eine Ticketpreiserstattung von der Airline einzufordern.
Hat hier jemand Erfahrung wie das abläuft, wenn der Hinflug als Leistung erbracht wurde und nur der Rückflug annuliert wurde?
Auf der Rechnung steht nämlich nur der Gesamtpreis für Hin- & Rückflug und ich erinnere mich, dass bei der Buchung damals der Hinflug nicht dasselbe kostete wie der Rückflug. Geht mir darum, dass ich der Airline ja einen Betrag nennen werde, den ich gerne rückerstattet bekäme oder würdet ihr einfach 50% der Gesamtkosten einfordern?
Vielen Dank schon mal für jede konstruktive Antwort & genießt die Feiertage.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.552
6.679
Ist denn der Hinflug genutzt worden? Und falls ja, wie erfolgte dann die Rückkehr?
Normalerweise muss die Fluggesellschaft den Ersatzrückflug ersetzen; eine zusätzliche Erstattung des Flugscheins des ausgefallenen Rückfluges gibt es nicht auch noch.
 

lavendel

Neues Mitglied
24.04.2015
10
0
Hinflug wurde normal genutzt.
Wir wurden schlussendlich aus einem anderen Land rückgeholt.
Damit hatte Air Europa allerdings nichts zu tun. Von denen erhielten wir lediglich die Mail, dass der Rückflug annuliert wird mit eben oben erwähnten angebotenen Voucher.
Flogen dann mit einer italienischen Airline (NEOS - noch nie zuvor davon gehört), landeten nicht in MUC, sondern FRA, weswegen wir auch noch einen Mietwagen benötigten, um weiter nach München zu fahren und jetzt frage ich mich eben, was ich von Air Europa rückfordern könnte.
Denke ich da zu naiv oder wäre nicht zumindest das Rückflugticket angebracht?
Wie sieht's mit dem Mietwagen aus?
Ich habe leider noch nichts Rechtliches dazu finden können.
Nicht falsch verstehen, wir sind wirklich sehr froh, dass das alles am Ende gut ausgegangen ist, aber Air Europa war daran nun mal nicht beteiligt.
Abgesehen davon bezweifle ich auch, dass es bei der momentanen Situation sinnvoll wäre, den uns von ihnen angebotenen und nur bis Ende des Jahres gültigen Voucher einzulösen und zu verreisen.
 
Zuletzt bearbeitet:

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.552
6.679
"aus einem anderen Land zurückgeholt"? Was bedeutet das konkret? Wie kam es zu dem anderen Land? Wer hat das organisiert? AA?
Und vor allem, wann fand das statt? Bevor Air Europa den Flug storniert hatte oder danach? Wie lange vor dem Rückflugdatum erfolgte denn die Annulierung? Wurde versucht, über Air Europe zu einem Ersatzflug zu kommen?
 

lavendel

Neues Mitglied
24.04.2015
10
0
Wir machten eine Kreuzfahrt (der ursprüngliche Hin- & Rückflug wurde jedoch unabhängig davon von uns selbst organisiert/gekauft) und Schritt für Schritt wurden nach etwa einer Woche nahezu alle Länder gesperrt, sodass uns am Ende nur noch eines anlegen ließ.
Am 19. März kam dann eben die Mail, dass der Flug mit Air Europa für den darauffolgenden Tag annuliert wird.
Der Kreuzfahrtanbieter organisierte dann zusammen mit Deutschland und Lufthansa die Rückholaktion und sorgte dafür, dass alle - auch die, die selbst angereist sind - nach Deutschland rückgeholt wurden. Dies geschah ab dem 21. März. Dauerte mehrere Tage, da erstmal ausreichend Flugzeuge organisiert werden mussten. Wir flogen am 21. zurück.
Durch die rechtzeitige Organisation und mangels Internetverbindung suchten wir nicht bei Air Europa um einen Ersatzflug an.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.552
6.679
Schön dass es zumindest so geklappt hat. Ich denke dass in diesem Fall man Air Europa wohl eher nicht den Rückflug in Rechnung stellen kann, wenn er aus einem ganz anderen Land erfolgte.
Zum Thema Mietwagen: zumindest bei LH habe ich gelesen, dass bei Rückholflügen nach FRA die weitere Heimfahrt mit der Bahn in Deutschland kostenfrei sei. Von daher auch deswegen wohl eher schlechte Chancen.
Ich würde einfach Air Europe anschreiben und um Erstattung des stornierten Fluges bitten begründet schlicht durch die Stornierung. Wieviel Prozent des Gesamtpreisen sie da ansetzen, bleibt abzuwarten; ich denke das ist angesichts der Frage, ob sie überhaupt bezahlen, leider nachgelagert. Es könnten durchaus weniger als 50% sein, da z.B. die Steuern für Flüge aus DE idR. höher sind als bei Abflug aus anderen Ländern. Vielleicht schlüsselt auch die Buchung den Preis nach Hin- und Rückflug auf.
Es kann übrigens sein, dass wenn die Fluggesellschaft Kenntnis von den genauen Umständen bekommt, sie zu argumentieren versucht, dass der Kunden den Flug ja gar nicht wahrnehmen hätte können (wobei das egal sein dürfte, da sie ja selbst storniert hat).
Nicht so ganz einfach mag es ggfs. sein, Air Europa überhaupt zu kontaktieren und Reaktion zu erhalten. Ein Erfahrungsbericht interessiert hier sicher einige.
M.W. kann man, falls es dazu kommt, die Fluggesellschaft übrigens am ursprünglichen Abflughafen des Hinfluges verklagen.
 
  • Like
Reaktionen: lavendel

lavendel

Neues Mitglied
24.04.2015
10
0
Erstmal vielen lieben Dank für Deine Antworten & Ratschläge, geos!
Den Rückflug aus dem anderen Land möchte ich gar nicht in Rechnung stellen, sondern den annulierten, von mir bereits bezahlten Rückflug von SDQ via MAD nach MUC.
Da mir die Airline ja einen Voucher anbietet (diesen könnte ich wie es scheint jederzeit über einen Link anfordern), hört es sich zumindest so an als sei sie jedenfalls bereit Erstattung zu leisten. Nun geht es mir nur darum, anstelle des Gutscheins eine Teilrücküberweisung der Gesamtticketkosten auf mein Konto zu erreichen.
Da ich ja dies und keine Entschädigung (Stichwort 600€) anstrebe, würde ich nun folgendermaßen vorgehen:
1. Airline via Online-Kontakt-/Beschwerdeformular anschreiben mit Forderung und 2-wöchiger Fristsetzung (daher die Frage nach dem Betrag, den ich fordern kann. Muss ich einen Betrag nennen oder reicht die Formulierung "Erstattung des Rückfluges" ohne konkrete Zahlen zu nenne?).
2. Falls sie nicht reagiert (befürchte, dass eher davon auszugehen ist) Einschreiben nach Madrid mit 2-wöchiger Fristsetzung.
3. Schlichtungstelle kontaktieren (ist die überhaupt der passende Ansprechpartner für meinen Fall?).

Werde dann über die weitere Entwicklung hier informieren...
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.552
6.679
600 € Entschädigung wird man mit Sicherheit vergessen können (höhere Gewalt). Einen Betrag muss man natürlich erstmal nicht nennen, würde ich auch nicht.
Schon mal Kontakt via Berliner Hotline oder via Beschwerdeformular versucht?
 
  • Like
Reaktionen: kexbox

lavendel

Neues Mitglied
24.04.2015
10
0
Bislang noch nicht. Wollte mich hier noch informieren, bevor ich am Ende irgendwas übersehe und dann den Kontakt via Beschwerdeformular zur Airline aufnehmen.
 

pepone100

Erfahrenes Mitglied
06.12.2011
1.494
127
Von Air Europa ist kurzfristig nicht mit Antwort zu rechnen. Ich lese es jeden Tag in spanischer Presse das die Verbraucherschutzorganisationen auf die Barrikaden gehen wegen der Gutscheingeschichten. In Anbetracht der Lage ( Verkauf/Pleite ) würde ich so schnell wie möglich versuchen an das Geld zu kommen, notfalls über Klage. Ich habe dies mal durchgezogen, hat fast 2 Jahre gedauert.
Bislang noch nicht. Wollte mich hier noch informieren, bevor ich am Ende irgendwas übersehe und dann den Kontakt via Beschwerdeformular zur Airline aufnehmen.
 
  • Like
Reaktionen: lavendel

lavendel

Neues Mitglied
24.04.2015
10
0
Gut zu wissen. Habe gerade über das Beschwerdeformular meine Forderung abgeschickt mit zweiwöchiger Fristsetzung und werde danach vermutlich noch ein Einschreiben schicken und mich wohl im Anschluss an die Schlichtungsstelle wenden. Schauen wir mal, ob dabei was rauskommt.
 

AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
7.961
7.229
Hat jemand mal was von AF gehört? Es gab vor knapp 2 Wochen nicht einmal eine zusammenfassende Bestätigung per Mail nach Eingabe über die HP.

Ich habe daraufhin die auf der HP genannte Mail Adresse probiert, die geht offensichtlich nicht mehr, meine Mail kam unzustellbar zurück. (mail.information.germany@airfrance.fr)
[FONT=&quot][/FONT]
kennt jemand sonst ggf. eine andere?
 

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
Ich wusste ja dass Austrian bis 3.5 nicht fliegt, aber ich bekam heute um 8Uhr, also eine Stunde später als mein Flug ursprünglich abgehoben die Mail, dass mein Flug storniert wurde.

Und in der Mail stand kein Wort über meine Rechte bzgl Rückerstattung, so viel zum Thema Aufklärung über Fluggastrechte.

Guten Tag,

Ihr gebuchter Flug kann nicht durchgeführt werden.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass Sie Ihr Ticket für eine Reise zu einem späteren Zeitpunkt aufheben können!

Austrian Airlines bietet allen Passagieren eine erweiterte Kulanzregelung: Tickets mit einem Abflugdatum bis 30. April 2021, die bis 19. April 2020 gebucht wurden oder werden, können ruhend gestellt werden.

Bis 31. August 2020 haben Sie Zeit auf ein neues Reisedatum (Start der neuen Reise bis 30. April 2021) sowie gegebenenfalls eine andere Destination umzubuchen. Passagiere, die auf einen Flug bis 31. Dezember 2020 umbuchen, erhalten zusätzlich € 50,- Ticketwert – die Registrierung und der Download des Gutscheins sind über https://austrian.flightvoucher.com möglich.

Sobald Sie sich für neue Flugdaten entschieden haben, kontaktieren Sie bitte das Servicecenter Ihrer Wahl. Die Telefonnummern dazu finden Sie unter www.austrian.com/contact.

Sollten Sie über ein Reisebüro gebucht haben, bitten wir Sie, dieses zu kontaktieren.
Haben Sie aktuell Fragen an uns bitten wir Sie zu beachten, dass wir derzeit eine hohe Anzahl an Kundenanfragen zu bearbeiten haben und nicht so rasch wie gewohnt antworten können. Bitte nehmen Sie von mehrmaligen Kontaktaufnahmen Abstand, da dies die Bearbeitung verzögert. Seien Sie versichert, dass wir uns zuverlässig um Ihr Anliegen kümmern.

Wir bedanken uns im Voraus und wünschen Ihnen einen angenehmen Tag!

Austrian Airlines AG
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.435
536
Am Besten finde ich die Formulierung "Kulanzregelung". Als ob es der Fehler des Gastes war, dass der Flieger nicht abgehoben ist, aber die Airline ausnahmsweise mal ein Auge zudrückt
 
  • Like
Reaktionen: Donerz

Donerz

Reguläres Mitglied
16.03.2020
30
6
Im Betreff der Mail Stand
Ihr Flug wurde storniert / Your flight has been cancelled

Die Frage ist ja, ist AUA eigentlich verpflichtet den Kunden bei der Absage vom Flug über die Fluggastrechte aufzuklären?
Oder gehen die schon davon aus, dass diese geändert werden (n)
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.702
2.444
PIX, BER, ZRH
Am Besten finde ich die Formulierung "Kulanzregelung". Als ob es der Fehler des Gastes war, dass der Flieger nicht abgehoben ist, aber die Airline ausnahmsweise mal ein Auge zudrückt

Wikipedia meinte:
Unter Kulanz (lateinisch ex gratia, „aus Gnade“) versteht man das freiwillige Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine besondere Rechtspflicht besteht.

https://de.wikipedia.org/wiki/Kulanz

Eine Rechtspflicht besteht sehr wohl zur Rückerstattung des Kaufpreises für den Flugschein.
 

enjoyyy

Neues Mitglied
13.04.2020
2
0
Liebe Leute,
eine kurze Frage: Ich habe Gabelflüge im August, bei denen nun das erste Segment des Hinflugs um 4:20h nach hinten und das zweite Segment komplett gestrichen wurde (d.h. ich komme gar nicht am Ziel an). Das ich nun eine Umbuchung oder Erstattung fordern kann, ist mir bewusst. Was ich nun nur wissen möchte: Wie lange kann ich mir damit Zeit lassen? Theoretisch bis einen Tag vor dem Abflug oder bin ich in irgendeiner Art und Weise verpflichtet, mich zumindest zeitnah zu informieren/bemühen?

Danke euch!