Heute hat in den Niederlanden, Ministerin Van Nieuwenhuizen der Kammer einen Brief zukommen lassen. Worin gemeldet wird das die heutige vorgehensweise von z.b. Transavia und KLM wo bei einer Flugstreichung ein Gutschein ausgegeben wird zeitweise toleriert wird. Unter folgenden bedingungen:
Bitte genau lesen (z.B. via google translate), das ist eine Dienstanweisung an das ILT. Letzteres ist eine Behörde, die unter anderem dafür zuständig wäre den Airlines Bußgelder wegen nichtgesetzeskonformen Verhaltens aufzudrücken. Letzteres wird aktuell also wegen Corona nicht passieren.
Das darf man sicher als kurzsichtig kritisieren, weil es letztendlich "Wild-West" Verhalten fördert. Es ändert aber nichts an der Rechtslage: Sie bleiben rechtlich zur Rückzahlung verpflichtet. Wer will, kann das durchsetzen oder eben nicht. Diese Durchsetzungsmöglichkeit ist nicht gehindert und so steht es auch in dem Brief explizit drin (Rechtslage nicht verändert, dazu müßte EU Verordnung geändert werden).
Faktisch ist das natürlich Rückenwind für KLM, da sie jetzt zwar mit Klagen, aber nicht mit zusäzlichen Bußgeldern rechnen müssen. Jetzt bekommt das Geld von KLM nur noch zügig zurück, wer mit harten Bandagen kämpft.
Ich, als Nicht-Jurist. Warum kann sie das machen? Auf welches Recht kann sie sich berufen?
Auf Ihre Möglichkeit, Dienstanweisungen für untergeordnete Behörden raus zu geben. Rest muß man jetzt sehen. Kritisch sehe ich diese "Lösung", die keine ist, auch. Wer die Möglichkeit hat, über seine Kreditkarte zu gehen, sollte das machen. Es hat sich auch in den Niederlanden nichts an der Rechtslage geändert.