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Mal eine andere Ansichtsweise:
Ich buche, warum auch immer (Passagier X ist evtl. nicht mehr der schnellste mit den Beinen, mag kein Flugzeugessen und plant am Airport zu essen; nimmt noch von Person Z etwas entgegen, you name it...) extra den Flug mit dem längeren Umstieg, der auch noch 300€ mehr kostet, als der spätere Flug mit dem kürzeren Umstieg.
Wenn ich dann einfach auf den späteren Flug umgebucht werde, ohne den bewusst gezahlten Aufpreis zurück zu bekommen, würde ich mir aber auch ordentlich verars... vorkommen![]()
THEORETISCH: Die LH Group spricht ja immer schön von nachträglichen Tarifberechnung je nach abgeflogener Flugstrecke. Den ganzen Fall hatten wir ja hier: https://www.franz.de/kanzlei/news/s...aerkt-verbraucherrechte-gegenueber-lufthansa/
https://www.lufthansa.com/de/de/geschaeftsbedingungen-1
10.3.1.2. wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anwendbaren Flugpreis abzüglich anwendbarer Entgelte.
Interessant wäre, was denn mal passieren würde das aus Passagiersicht einzufordern. Also genau in deinem Bsp. die Tarifdifferenz von 300€ zurückverlangen.
Ich habe einen aktuellen Fall, m&m Prämienflug gebucht auf LH (hohe YQ), da IRROP auf AV umgebucht wurden, bei denen nur taxes i.H.v. 30€ anfallen bei dem Ticket.
Tarifnachberechnung gefordert, m&m fühlt sich nicht zuständig dafür, man solle sich an die Airline wenden und von LH noch nichts zurückgehört.