Heute gerade meine Antwort auf Reklamationsantrag bekommen. So legt jetzt AF die neuen Vorschläge der EU Kommission aus :
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass durch die Corona Pandemie nur ein elektronischer Gutschein im Wert des Ticketpreises ausgestellt werden kann.
Angesichts der außergewöhnlichen Umstände, welche durch die Corona Virus/Covid-19 Krise ausgelöst wurden, glauben Air France und KLM, dass die Ausstellung eines erstattungsfähigen Gutscheines eine faire Lösung und ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen der Sicherung der Passagierrechte und den betrieblichen Gegebenheiten, mit welchen jede Fluggesellschaft konfrontiert ist, darstellt.
Es ist keineswegs unser Ziel, unseren Passagieren ihre bestehenden Rechte zu entziehen. Wenn Flüge allerdings durch die heutigen einzigartigen Umstände im Zusammenhang mit globalen Grenzschließungen und Restriktionen der Bewegungsfreiheit, welche verhindern, dass Passagiere ihre Abflughäfen erreichen, annulliert werden, ermöglicht uns die Ausstellung dieser Gutscheine den Passagieren mehr Flexibilität und Auswahl in Zeiten von Ungewissheit anbieten zu können. Zusätzlich sind diese Reisegutscheine, falls sie nicht genutzt werden, nach zwölf Monaten erstattungsfähig. Zu diesem Zeitpunkt sollten wir unser volles Flugprogramm wieder aufgenommen haben. In den Fällen, in denen erstattungsfähige Flugtickets gebucht wurden, wird selbstverständlich eine Erstattung nach den Geschäftsbedingungen erfolgen.
Einige wichtige Regierungen weltweit haben angezeigt, dass solch ein Vorgehen im aktuellen Kontext angemessen ist, vorausgesetzt, dass diese Reisegutscheine nicht bereits nach unzumutbarer kurzer Zeit ihre Gültigkeit verlieren und dass eine Erstattung nach einem Jahr möglich ist, falls der Gutschein nicht genutzt werden konnte.