EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.185
Neuss
www.drboese.de
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Kurze Frage, damit ich keinen Formfehler begehe:
Flugannullierung von EW innerdeutsch, automatische Umbuchung auf einen Flug, vier Stunden früherer Abflug und damit für mich nicht mehr nutzbar.

Wenn EW keine Erstattung des Reisepreises freiwillig anstößt, wie gehe ich vor wenn ich zwei getrennte Buchungen habe, Rechnungsempfänger aber bin jeweils ich (für meine Familie gebucht, ich selber bin auch Passagier). Pro Buchungscode eine Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid etc. Oder kann ich die beiden Buchungen in einem Vorgang zusammen fassen ??

Spar dir den Magenbescheid, das ist verschwendete Zeit (ca 2-4 Wochen verlierst du damit).

Aber ja, man kann mehrere Forderungen bündeln, sich diese vorher abtreten lassen und in einem MB geltend machen.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.506
6.649
ich denke dass wenn diese Umbuchung auf Grund höherer Gewalt erfolgt ist und der Passagier sie akzeptiert (wahrgenommen) hat, gibt's da keine Erstattung. Die Fahrkosten von MUC nach FRA, so denn welche angefallen sind und sich im vernünftigen Rahmen bewegten, sollte die Fluggesellschaft allerdings erstatten
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Welche Adresse von Ryanair gibt man in der Klage an, wenn man Ryanair in Deutschland verklagt?
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.185
Neuss
www.drboese.de
Was hält Dich von der irischen Adresse ab? Warum das Risiko irgendwelcher inoffiziellen Adressen gehen (die es immer wieder gibt?) Die Klagezustellung übernimmt das Gericht und in den meisten Fällen an eine Hamburger Kanzlei, für die Vollmachten bei wichtigen Gerichten hinterlegt sind.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Was hält Dich von der irischen Adresse ab? Warum das Risiko irgendwelcher inoffiziellen Adressen gehen (die es immer wieder gibt?) Die Klagezustellung übernimmt das Gericht und in den meisten Fällen an eine Hamburger Kanzlei, für die Vollmachten bei wichtigen Gerichten hinterlegt sind.
Ich hörte übrigens, die besagte Hamburger Kanzlei würde abgelöst. Zu diesem Zwecke wurde extra ein Standort in Frankfurt eröffnet.
 
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tomhsv

Reguläres Mitglied
12.06.2018
88
1
Heute gerade meine Antwort auf Reklamationsantrag bekommen. So legt jetzt AF die neuen Vorschläge der EU Kommission aus :

Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass durch die Corona Pandemie nur ein elektronischer Gutschein im Wert des Ticketpreises ausgestellt werden kann.

Angesichts der außergewöhnlichen Umstände, welche durch die Corona Virus/Covid-19 Krise ausgelöst wurden, glauben Air France und KLM, dass die Ausstellung eines erstattungsfähigen Gutscheines eine faire Lösung und ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen der Sicherung der Passagierrechte und den betrieblichen Gegebenheiten, mit welchen jede Fluggesellschaft konfrontiert ist, darstellt.



Es ist keineswegs unser Ziel, unseren Passagieren ihre bestehenden Rechte zu entziehen. Wenn Flüge allerdings durch die heutigen einzigartigen Umstände im Zusammenhang mit globalen Grenzschließungen und Restriktionen der Bewegungsfreiheit, welche verhindern, dass Passagiere ihre Abflughäfen erreichen, annulliert werden, ermöglicht uns die Ausstellung dieser Gutscheine den Passagieren mehr Flexibilität und Auswahl in Zeiten von Ungewissheit anbieten zu können. Zusätzlich sind diese Reisegutscheine, falls sie nicht genutzt werden, nach zwölf Monaten erstattungsfähig. Zu diesem Zeitpunkt sollten wir unser volles Flugprogramm wieder aufgenommen haben. In den Fällen, in denen erstattungsfähige Flugtickets gebucht wurden, wird selbstverständlich eine Erstattung nach den Geschäftsbedingungen erfolgen.



Einige wichtige Regierungen weltweit haben angezeigt, dass solch ein Vorgehen im aktuellen Kontext angemessen ist, vorausgesetzt, dass diese Reisegutscheine nicht bereits nach unzumutbarer kurzer Zeit ihre Gültigkeit verlieren und dass eine Erstattung nach einem Jahr möglich ist, falls der Gutschein nicht genutzt werden konnte.


 
Zuletzt bearbeitet:

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
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529
Wow, ich bin beeindruckt, dass du von AF ein Lebenszeichen bekommen hast. Bei mir haben sie sich 2 Monate tot gestellt, nicht einmal irgendwelche automatisierten Mails habe ich bekommen.
 

Rena

Aktives Mitglied
25.07.2019
178
159
Bei uns steht ebenfalls noch eine Rückerstattung für einen stornierten AF-Flug CDG-FRA am 26.03.2020 an. Heute kam folgende Mail:

vielen Dank für Ihr weiteres Schreiben vom 12. Mai 2020.
Aufgrund der außergewöhnlichen Umstände verzeichnen wir zurzeit eine unerwartete Anzahl von Anrufen und E-Mails (Covid-19 coronavirus)
Daher können Wartezeiten länger als gewöhnlich sein. Unsere Finanzabteilung wird sich sehr bald in Verbindung mit Ihnen setzten bezüglich der Rückerstattung.

In der Hoffnung Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben, verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen


​Bin mal gespannt, ob sich die Finanzabteilung tatsächlich meldet ...
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wie es aussieht will CHECK24 ins Rechtsbusiness einsteigen:

Verbraucherportal für Passagierrechte GmbH
Heinrich-Heine-Allee 53
40213 Düsseldorf
+49 89 2000471010
https://check24.de

Das kann ja was werden. Optimal wäre eine 40/40 Gutscheinaktion zur Eröffnung :D
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.208
105
TXL-DUS
Im Zuge des neuen Flugplans hab ich heute ein Downgrade von LH bekommen auf FRA-MEX von F in C. Fliege im Juni von CDG aus. Am gleichen Tag fliegt AF direkt 777 mit F, aber natürlich wird darauf nicht umgebucht, aber ich würde nur zahlen was ich fliege, man könnte mit den C Tarif ausrechnen... dass ist ja sowas von nett. (Handelt sich um einen Meilen-Award) Was die Sache noch schöner macht - "miles-and-more erlaubt AF nicht und selbst revenue würden wir nicht auf AF umbuchen"

Also merke: HON + F Ticket (ja Meilen!) = Das Recht ist uns sowas von egal.

Man merkt immer mehr, der HON ist nur eine Karte für das Schnitzelparadies.

Ich überlege ernsthaft ob ich das F Tocket bei AF kaufe und bei Hansa einklage, solange die keine Insolvenz anmeldet :(
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Im Zuge des neuen Flugplans hab ich heute ein Downgrade von LH bekommen auf FRA-MEX von F in C. Fliege im Juni von CDG aus. Am gleichen Tag fliegt AF direkt 777 mit F, aber natürlich wird darauf nicht umgebucht, aber ich würde nur zahlen was ich fliege, man könnte mit den C Tarif ausrechnen... dass ist ja sowas von nett. (Handelt sich um einen Meilen-Award) Was die Sache noch schöner macht - "miles-and-more erlaubt AF nicht und selbst revenue würden wir nicht auf AF umbuchen"

Also merke: HON + F Ticket (ja Meilen!) = Das Recht ist uns sowas von egal.

Man merkt immer mehr, der HON ist nur eine Karte für das Schnitzelparadies.

Ich überlege ernsthaft ob ich das F Tocket bei AF kaufe und bei Hansa einklage, solange die keine Insolvenz anmeldet :(
Gib den Fall doch gleich an kexbox ab, da gab es einen ähnlchen Fall EW: https://www.rechteindeutig.de/ag-dusseldorf-airline-darf-nicht-einfach-gebuchten-flug-annullieren/

Zwar nicht downgrade, aber Flugstornierung von EW und Verweigerung auf irgendeine andere Airline umzubuchen
 
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Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
Hab's schon im Covid-Stornierungs-Thread erwähnt.
Bin auf SK EWR-ARN-FRA gebucht (nächste Woche), alles storniert worden seitens SK, Umbuchung nur auf SK.
UA fliegt täglich, LH alle zwei Tage.
Dass seitens der Airlines geltendes Recht missachtet wird finde ich unfassbar.
 

cubano

Aktives Mitglied
16.04.2010
184
25
Mal ein Beispiel von Condor:

Nach zwei Monaten Bearbeitungszeit bietet Condor nun folgendes an:
Sehr geehrter Herr cubano,
entschuldigen Sie die späte Antwort.
Wir haben aktuell ein ungewöhnlich hohes Aufkommen an E-Mails. Daher konnten wir Ihre Anfrage leider nicht rechtzeitig beantworten.
Eine Auszahlung des Betrages ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Wie andere deutsche Fluggesellschaften auch, folgt Condor der Empfehlung der Bundesregierung und bietet allen Betroffenen ein besonders langfristiges und flexibles Flugguthaben an: Bis zum 30. Juni 2022, also mehr als zwei Jahre gültig, können Sie den vollen Buchungswert (inkl. Steuern und Gebühren) flexibel für Ihre Wunschflüge einsetzen. Ausschlaggebend hierfür ist das Buchungsdatum, die Reise selber kann auch noch nach Ablauf der Frist stattfinden.
Gerne möchte ich Ihnen entgegenkommen und Sie doch noch überzeugen. Ich biete Ihnen hiermit eine Erhöhung des Flugguthabens um 15 Prozent auf insgesamt XXXX Euro an.
Bitte teilen Sie mir mit, ob ich Ihr Guthaben erhöhen soll.
Es wäre schön, wenn wir Sie schon bald wieder an Bord unserer Flüge begrüßen dürften.


Nun kam noch eine zweite Antwort, da ich letzte Woche eine Beschwerde bei der DOT eingereicht hatte:

Dear Mr. cubano,
We are in receipt of your complaint you submitted to the U.S. Department of Transportation on May Xth, 2020.
We regret that your flight could not operate due to the outbreak of Covid-19.
Since you have no use for the voucher you received, we have cancelled it. The flight price for booking XXXX will be refunded to the credit card on file in return.
We apologize for any inconveniences in these troubled times.


So unterschiedlich erfolgt die Einhaltung der Verbraucherrechte auf beiden Seiten des Atlantiks.
 

Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.432
529
Wieso sollte es höher gewesen sein? Es wurde rückwirkend zu dem Tag, an dem der Betrag ursprünglich abgebucht wurde, gutgeschrieben.