EU Fluggastrechte / Annullierung

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.185
Neuss
www.drboese.de
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Wie kann das sein will der Drecksladen mich wirklich verarschen?
Erst den Dreck mit den Gutscheinen und dann will man schon auf nen neuen Lufthansa Flug gleiche Strecke und alles umbuchen und die wollen trotzdem Geld haben die noch alle Latten am Zaun?

Latten sind wieder befestigt (oder werden es in Kürze).
 
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DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.208
105
TXL-DUS
Gib den Fall doch gleich an kexbox ab, da gab es einen ähnlchen Fall EW: https://www.rechteindeutig.de/ag-dusseldorf-airline-darf-nicht-einfach-gebuchten-flug-annullieren/

Zwar nicht downgrade, aber Flugstornierung von EW und Verweigerung auf irgendeine andere Airline umzubuchen

Ich setze morgen ein Schreiben an Customer-Relations / HON Service auf, ansonsten darf Kexbox sich freuen, RSV ist vorhanden. Nur die Liquidität der Beklagten sollte vorher klar sein :D


Ich kann diesen ganzen Müll an der Hotline einfach nicht mehr hören: Das ist ja ein Meilen-Ticket da müssen sie sich an Miles-and-more wenden. airfrance können/wollen/dürfen/müssen wir nicht buchen.

Ich frage mich ernsthaft, ob dieser Konzern nicht sogar betrügt. Die bieten ab 15.06 wieder First-Class nach Bogota an (meine Stammstrecke). Aus der Presse entnehme ich, dass die A340-600 alle in Spanien für min. 1 Jahr geparkt sind. Der A380 wird in Bogota nicht landen/starten/rollen können, eine 747-8i werden die zu 100% nicht senden. Dann wird dem Kunde Geld für First abgenommen - wohl wissend, dass das nie so geflogen wird - und 2 Wochen später wird gesagt - ah ne doch nicht, Refund gibts nicht - Gutscheine kannst du haben....
 
Zuletzt bearbeitet:

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
ann wird dem Kunde Geld für First abgenommen - wohl wissend, dass das nie so geflogen wird - und 2 Wochen später wird gesagt - ah ne doch nicht, Refund gibts nicht - Gutscheine kannst du haben....
Ja leider ist das das neue Normal bei vielen Airlines, vorallem LH Group.

Der Ottonormalbürger sortiert bei kayak eben nach dem Preis und wenn da eine Airline erstmal 100-200€ billiger ist, nichtwissend, dass bei denen das Gepäck nicht inkl. ist, wird das erstmal gebucht und im Nachgang dann realisiert, das man ja für alles noch Extra zahlen muss.

Da mussten die großen Konzerne IAG und LH G auch mitgehen und das hat dazu geführt, dass der "NurFlug" sehr gekürzt wird und man Airlines wie Norwegian folgt und für alles Extra zahlen muss, Gepäck, Sitzplatz,...

selbst Status ist bei vielen Sachen egal, kostet trotzdem. Jetzt kommt Finnair noch mit einem Biz Class Basic Tarif, bei dem kein aufzugebendes Gepäck mit enthalten ist.

Darunter leiden dann eben die Stammkunden, Service + Inkl.Leistungen werden gekürzt, es wird mehr und mehr outgesourced zur Kostenminimierung und am Ende wird der Kunde nur noch als Geldgeber angesehen.
Die Airlines wissen ja zu gut, dass Flugtickets eben nicht ein Produkt ist, wo man Kunden verliert wenn man sie schlecht behandelt, denn bei der nächsten Reise wird eben dann doch wieder die billigste Airline gebucht mit dem Hintergedanken, alle Airlines seien ja gleichschlecht.

Durch die Joint Ventures hat man zum Glück die Wahl beim Ticketen, ich stelle meine OneWorld Tickets nur noch auf AY oder AA aus, die machen kein Stress bei changes oder refunds. *A TATL wenn möglich nur auf UA ticket stock, da ist LH und AC einfach zu schlecht.
 

pcfabian

Erfahrenes Mitglied
12.02.2017
259
29
STR
Ich habe mir eine Deckungszusage von meiner RV gegen EW geholt.
Darin steht jedoch, dass der RA im Bezirk des zuständigen Gerichts niedergelassen sein sollte, da sie ansonsten die Mehrkosten nicht übernehmen würden.

Bedeutet dies, dass ich dadurch die Forenanwälte, z.B. kexbox damit nicht beauftragen könnte, da ich woanders wohne?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.185
Neuss
www.drboese.de
Kexbox arbeitet in Düsseldorf ;-)
Reisekosten sind tatsächlich teils bei RSVern unterschiedlich geregelt, unter 100 km werden in der Regel keine Reisekosten übernommen.
Du solltest aber Bedenken, dass
a) es meistens nicht zu einer mündlichen Verhandlung kommt, also keine Reisekosten anfallen und
b) Du die Reisekosten nur im Unterliegens- (oder Insolvenz-)Fall tragen müsstest.
 

AmalieTeander

Neues Mitglied
25.05.2017
20
1
Mir wurden jetzt wie zu erwarten meine Kanada-Flüge annuliert - Ticket AC, ausführende Airline LH

Gutschein kommt aktuell für mich aus privaten Gründen nicht in Frage - will jetzt unter der Woche telefonisch bei AC eine Rückerstattung nach EG261/2004 fordern - ist das ein realistisches Vorgehen?
 

AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
Nein, die ausführende Airline haftet auf Erstattung nach der Verordnung. Also Lufthansa


Das stimmt tatsächlich:

Artikel 5 - Annullierung

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,...


Artikel 8 - Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten...


Dieses Wirrwarr mit den Code-Sharing-Flügen ist für die Airlines eine willkommene Möglichkeit, um den Passagier von A nach B und dann nach C zu schicken.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
Mit unagreifbaren Dingen muss ich mich in der Regel nicht beschäftigen. Üblicherweise kümmere ich mich um Probleme, die mehrere Lösungen zulassen und deshalb kontrovers diskutiert werden.

Ja, die Adressen von Ryanair und Norwegian spielen diskursiv zweifelsohne in derselben Liga wie der Historikerstreit, die Fischer Kontroverse oder die Troja Debatte.
 

spreadit

Neues Mitglied
29.04.2020
1
0
Das stimmt tatsächlich:

Artikel 5 - Annullierung

(1) Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen
a) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten,...


Artikel 8 - Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen
a) - der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten...


Dieses Wirrwarr mit den Code-Sharing-Flügen ist für die Airlines eine willkommene Möglichkeit, um den Passagier von A nach B und dann nach C zu schicken.

Bin auch Betroffener: USA Flüge (Gabelflug) gebucht über United:
Hinflug: Abflug DE Ankunft USA (Direktverbindung) operated by LH
Rückflug: Abflug USA 1 Ankunft USA 2 (United Flug) ; Abflug USA 2 Ankunft DE operated by LH

Nun sind beide LH Flüge annulliert worden. Kann ich den vollen Ticketpreis bei LH geltend machen, obwohl bei United bezahlt?
Kann ich darüber hinaus bei United auch Forderungen geltend machen (z.B. für das gestrichene Inlandssegment) oder wie kann sichergestellt werden, dass LH und United hier nicht doppelt die Flugkosten erstatten, z.B. weil der Beförderungsvertrag mit United als Ganzes nicht zu Stande kommt und United zur Rückerstattung verpflichtet ist.
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
Bin auch Betroffener: USA Flüge (Gabelflug) gebucht über United:
Hinflug: Abflug DE Ankunft USA (Direktverbindung) operated by LH
Rückflug: Abflug USA 1 Ankunft USA 2 (United Flug) ; Abflug USA 2 Ankunft DE operated by LH

Nun sind beide LH Flüge annulliert worden. Kann ich den vollen Ticketpreis bei LH geltend machen, obwohl bei United bezahlt?
Kann ich darüber hinaus bei United auch Forderungen geltend machen (z.B. für das gestrichene Inlandssegment) oder wie kann sichergestellt werden, dass LH und United hier nicht doppelt die Flugkosten erstatten, z.B. weil der Beförderungsvertrag mit United als Ganzes nicht zu Stande kommt und United zur Rückerstattung verpflichtet ist.

Ich war in der gleichen Situation und habe beide angeschrieben.
LH hat gesagt sie können nichts machen, da UA-Ticket.
UA hat ein bisschen gebraucht aber ohne Nachfrage die Tickets erstattet (in der Mail habe ich auf EU261 verwiesen).
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
offiziell musst du nach EU261 dich an LH wenden, da LH operating carrier. Hotline wird nichts machen, per email mit Verweis auf EU261 und das sie operating carrier sind, haben sie oft bei meinen 016 Tickets es selber an UA weitergeleitet.
Offiziell muss LH erstatten, aber aktuell technisch gesehen kann es LH gar nicht machen (in der GDS).
Falls du keine Lust hast irgendeiner Airline was auszuwischen und nur schnell dein Geld wiederhaben willst, kannst du selber den Refund request bei UA einreichen:
https://www.united.com/en/us/refunds
"not for a future trip" und dann alles ausfüllen.
Unter Purchases einfach "enter receipt details", name of item: "airfare" + eticket Nummer.
Das dauert dann 3-6 Wochen bis sie antworten.

Offiziell (correct me if I'm wrong):
Wenn du deinen USA domestic UA Flug seperat gebucht hast (also nicht Teil der Buchung, bei dem es eine Flugannullierung gab) und der UA domestic Flug nicht annulliert wurde, hast du theoretisch keine Anspruch auf deinen Refund dessen, da der Flug ja ordnungsgemäß ging.

Wenn du den Airlines eins auswischen willst:
email an LH Customer.relations@lufthansa.com mit Fristsetzung von 7 oder 14 Tagen und Aufforderung zum vollen Refund. Nach Ablauf der Frist DOT complain einreichen: https://airconsumer.dot.gov/escomplaint/ConsumerForm.cfm und/oder user kexbox beauftragen LH anzuschreiben / Klage einzureichen.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
wie kann sichergestellt werden, dass LH und United hier nicht doppelt die Flugkosten erstatten, z.B. weil der Beförderungsvertrag mit United als Ganzes nicht zu Stande kommt und United zur Rückerstattung verpflichtet ist.
Glaub mir, das wird auf keinen Fall passieren.
LH erstattet nichts von sich aus was auf UA 016 Ticket stock ist. Und sobald deine Buchung Coupon Status refunded hat, wird auch nicht nochmal was ausgezahlt.
 

A320

Erfahrenes Mitglied
30.12.2014
933
212
Wie verhält sich folgender Sachverhalt:
im Januar 2020 innerdeutsche Flüge via EW gebucht. Diese wurden von mir in einen Voucher umgewandelt (Flüge fanden durch EW statt, aber ich konnte wegen der damaligen Ausgangsbeschränkung keinen Gebrauch davon machen).
Mittels diesem Voucherwert habe ich auf Juni umgebucht, gleiche Strecke, jetzt kam seitens EW Stornierung.

Da ich einen Voucher für diese zweite Buchung eingesetzt habe, welche Erstattung darf ich fordern? Geldbetrag zurück oder nur Voucher, da ich die neue Buchung mit Voucherwert bezahlt habe??
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Da ich einen Voucher für diese zweite Buchung eingesetzt habe, welche Erstattung darf ich fordern? Geldbetrag zurück oder nur Voucher, da ich die neue Buchung mit Voucherwert bezahlt habe??

Ich kenne zwar die konkreten Bedingungen deines Gutscheins nicht, aber jedenfalls die FluggastrechteVO macht keinen Unterschied, ob der Flug mit Euro, Meilen, oder sonstwie bezahlt wurde, solange er nicht kostenlos / zu nicht öffentlichen Bedingungen in Anspruch genommen wurde.

Die Erstattung erfolgt nach der VO durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351

digitalreisen

Erfahrenes Mitglied
24.05.2017
303
0
Folgender Sachverhalt:

Heute wurde ich darüber informiert, dass mein Flug mit Eurowings am 30.06. (also mehr als 14 Tage vorher) um fünf Stunden nach vorne verlegt wird. Habe ich in diesem Fall Anrecht auf einen Rücktritt vom Vertrag und somit eine Erstattung des kompletten Flugpreises?
 
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