EU Fluggastrechte / Annullierung

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DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
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Viele Flüge laufen ja momentan überpünktlich. Wenn du 20min zu früh bist sollte 20 Uhr machbar sein. Aufgeben die Hoffnung würde ich noch nicht. 50/50 Sache meines Erachtens.
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.432
529
Die Frankfurter Justiz hat so gar kein Bock, den Mist der Lufthansa auszubaden:

Richter appellierte nun allgemein an die Fluggesellschaften: "Wir erwarten, dass sich Luftverkehrsunternehmen rechtstreu verhalten und gesetzliche Verpflichtungen zur Rückerstattung von stornierten Tickets erfüllen."
"Sofern eine klare gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung besteht, sollten Gerichtsverfahren zur Feststellung eines Schuldverhältnisses eigentlich nicht erforderlich

https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/frankfurt-justiz-fuerchtet-wegen-corona-stornierungen-ueberlastung-durch-flugticket-verfahren-a-727f7945-c259-4546-9a66-35a78272ee74


Von LH natürlich nur "mimimi". Klar dauert es länger, aber wenn seitens LH keine Kommunikation oder die Auskunft kommt, dass es nur Gutscheine gibt, braucht man sich nicht wundern.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
0624c25c556d20cc96d47637f2e08c71.jpg


Das ist schon eine steile Aussage, wenn man bedenkt, wie man „teleologisch reduziert“ und die Ansicht „der Bundesregierung teilt“, Gutscheine entsprächen der Erstattung.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
Ganz spontan teilt mir Air Prishtina heute mit, dass der Rückflug ex DUS am 01.06. von EW annulliert worden ist. Bevor ich jetzt was falsch mache, bitte ich um Rat, es ist meine erste Erfahrung mit 261/ 2004.

Die Fakten.
Ticket am 16.05. gebucht über airprishtina.com. Es ist die einzige Möglichkeit, EW 5703 zu buchen. Ursprüngliche (gebuchte) Abflugzeit 10.15 Uhr.
Benachrichtigung am 20.05: Neue Abflugzeit nach DUS 17.10 Uhr.
Heute Anruf: Rückflug gestrichen - was ich vorhätte. Meine Antwort - ich muss zurück nach PRN, in jedem Fall hätte ich die Absage gerne schriftlich.

Nach meinem Dafürhalten sind das pro Nase 500 € Entschädigung. Unschlüssig bin ich beim Rückflug - Erstattung des Flugpreises ist zwar eine Option, aber wie kommen wir wieder zurück. Muss EW einen Ersatz finden? Möglicherweise fliegt nichts nach PRN, mit etwas Glück gibt es ein Routing nach TIA. Die sicherste Möglichkeit wäre es, den Flug ganz sein zu lassen und mit dem Auto zu fahren, Serbien ist ja wieder offen. Nur - ganz ohne Entschädigung will ich EW nicht davon kommen lassen.

Wie gehe ich so vor, dass die Reihenfolge später gerichtsfest ist?
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.208
105
TXL-DUS
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Das ist schon eine steile Aussage, wenn man bedenkt, wie man „teleologisch reduziert“ und die Ansicht „der Bundesregierung teilt“, Gutscheine entsprächen der Erstattung.

Das ist wirklich die Höhe, auf der einen Seite die Reisebüros abklemmen vom "Erstattungssystem" und dann solche Aussagen. Dann sollen die mal Zahlen vorlegen, wie viel sie normalweise erstatten und was die in den letzten 6 Wochen erstattet haben. Man muss auch nicht jedes Ticket einzeln prüfen, Tickets wo die Coupons alle offen sind können doch einfach erstattet werden?
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Das ist wirklich die Höhe, auf der einen Seite die Reisebüros abklemmen vom "Erstattungssystem" und dann solche Aussagen. Dann sollen die mal Zahlen vorlegen, wie viel sie normalweise erstatten und was die in den letzten 6 Wochen erstattet haben. Man muss auch nicht jedes Ticket einzeln prüfen, Tickets wo die Coupons alle offen sind können doch einfach erstattet werden?

Total unlogisch ausserdem. Wenn ein LH Mitarbeiter Zeit hat, mir eine Standardemail zu schreiben wegen meines Erstattungswunsches, dann kann er sich das ja auch sparen und in der gleichen Zeit mir das Geld zurücküberweisen. Die Lage war eindeutig, mein Wunsch war eindeutig.
Statt mir sinnlose Worte zu schreiben, lieber gleich das Geld zurueckschicken. Ausserdem hat LH genug Mitarbeiter, die gerade nichts zu tun haben. Die könnten bei den Erstattungen helfen. Einfach nur faule Ausreden seitens LH.
 
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AirForce

Erfahrenes Mitglied
21.01.2020
295
35
Deutschland
https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...fahren-a-727f7945-c259-4546-9a66-35a78272ee74

"Richter appellierte nun allgemein an die Fluggesellschaften: "Wir erwarten, dass sich Luftverkehrsunternehmen rechtstreu verhalten und gesetzliche Verpflichtungen zur Rückerstattung von stornierten Tickets erfüllen.""

:D:D:D

Das ist ja nett, dass die Richter das erwarten. Dann wird es sicher so kommen und LH zahlt die 1,8 Milliarden Kundengelder sofort aus, damit die Richter nicht so viel zu tun haben und Freitags um 13:00 Uhr Feierabend machen können.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
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Wie sieht es denn mit der Einreise in PRN aus? Meiner Beobachtung fliegen die Maschinen, jedoch ist nur PRN-DUS buchbar.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
Wie sieht es denn mit der Einreise in PRN aus? Meiner Beobachtung fliegen die Maschinen, jedoch ist nur PRN-DUS buchbar.

Grob gesagt: Wer in Kosovo einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kommt wieder rein, muss aber noch für 14 Tage in Quarantäne.
Die Flüge sind über airprishtina.com oder flyksa.com buchbar, nicht über EW direkt. Das Recht auf Einreise nach Kosovo wird individuell geprüft.

Mein Flug am 01.06. ist nicht mehr online verfügbar (ich habe noch keine E-Mail bekommen), aber ab 06.06. werden Verbindungen wieder angezeigt.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
https://www.spiegel.de/wirtschaft/s...fahren-a-727f7945-c259-4546-9a66-35a78272ee74

"Richter appellierte nun allgemein an die Fluggesellschaften: "Wir erwarten, dass sich Luftverkehrsunternehmen rechtstreu verhalten und gesetzliche Verpflichtungen zur Rückerstattung von stornierten Tickets erfüllen.""

:D:D:D

Das ist ja nett, dass die Richter das erwarten. Dann wird es sicher so kommen und LH zahlt die 1,8 Milliarden Kundengelder sofort aus, damit die Richter nicht so viel zu tun haben und Freitags um 13:00 Uhr Feierabend machen können.

Richter unterliegen keinen Arbeitszeitregelungen und können daher auch von Montag bis Donnerstag um 13.00 Uhr Feierabend machen. Theoretisch. Die Zeiten, in denen sowas ging, sind allerdings Geschichte.

Es geht nicht darum, dass es "nett" ist, dass die Richter das erwarten. Hinter diesen 20.000 Verfahren steht ein erheblicher Personalbedarf für die Justiz an einzelnen Gerichten, der mangels Vorhersehbarkeit so nirgends eingerechnet ist. Eine Vollzeitstelle für einen Richter am Amtsgericht mit 100 % Tätigkeit in Zivilsachen wird nach meiner Kenntnis mit 600 Verfahren im Jahr bewertet. Demnach bedeutet diese von Flightright angekündigte Klagewelle bezogen auf ein Jahr die nirgendwo berücksichtigte Bindung der Arbeitskraft von aufgerundet 34 Richtern in Vollzeit, die nichts anderes machen. Dazu kommen dann noch Bedarfe an Rechtspflegern für die Kostenfestsetzung und Geschäftsstellenpersonal, ferner die Raumfrage für die Aufbewahrung der Akten. Ich bin heute in einem anderen Ressort tätig, war aber lange genug bei der Justiz, um sagen zu können, dass das ein Riesenproblem wird, wenn diese Klagewelle tatsächlich losgeht.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.456
986
Unter besonderer Berücksichtigung, dass sich sowas an Amtsgerichten wie Königs Wusterhausen oder Freising (?) abspielt.

Ich hatte es in einem anderen Thread erwähnt - bereits 2019 waren rund 10 % der Zivilprozessachen an deutschen Amtsgerichten Fluggastrechteverfahren (die sich aber nur auf eine Handvoll der über 600 deutschen Amtsgerichte verteilen).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.506
6.647
Total unlogisch ausserdem. Wenn ein LH Mitarbeiter Zeit hat, mir eine Standardemail zu schreiben wegen meines Erstattungswunsches, dann kann er sich das ja auch sparen und in der gleichen Zeit mir das Geld zurücküberweisen.

man muss das Spiel verstehen. Für LH stehen 1,8 Mrd € Liquidität im Feuer, das sind vielleicht 50% der Barmittel, die sie noch haben, Tendenz stark sinkend. Da lässt man es durchaus mal darauf ankommen, für ein paar Mio. € verklagt zu werden. Sobald die Klage eingegangen ist, kann man ja immer noch im Einzelfall zahlen. Im Moment zählt Liquiditätssicherung bei LH über alles. Der Einstieg des Bundes ist noch lange nicht über die Bühne, und bis da Geld fließet, müssen sie durchhalten, ohne zahlungsunfähig zu werden. Darum nur geht's im Hause LH (einschl. Swiss etc., die genauso verfahren).
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.506
6.647
Wie gehe ich so vor, dass die Reihenfolge später gerichtsfest ist?

Für die Entschädigung, die nur 250 € pro Pax beträgt, ist EW zuständig. Daher wäre es wichtig, von EW die Absage zu erhalten.
In diesem Fall würde die bei EW um eine Begründung bitten sowie nachfragen, ob sie eine Ersatzverbindung anbieten. Dies gilt es zu dokumentieren. Für eine Kompensation ist der Grund wer Annullierung wichtig.

Wenn und mit wem ist übrigens der Hinflug?
 
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wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.456
986
Klar, aber man darf nicht aus dem Blick verlieren, dass eine Klage über, sagen wir mal, 1000 EUR Rückerstattungabetrag bis zu knapp 800 EUR an Verfahrenskosten nach sich ziehen kann, je nachdem, wie weit es LH treibt. Bei 20.000 Flightright-Klagen kommt da schon was zusammen on top.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.239
884
Das ist ja nett, dass die Richter das erwarten. Dann wird es sicher so kommen und LH zahlt die 1,8 Milliarden Kundengelder sofort aus, damit die Richter nicht so viel zu tun haben

Was man auch nicht vergessen sollte, Richter sind auch Menschen. Die Richterschaft am Heimathub so zu verprellen, daß man sich da eigentlich nicht mehr blicken lassen kann, wirkt sich vermutlich in der Zukunft nicht gut aus. Aber gut, vielleicht war das ja auch schon vor Corona so. Dann ist das Motto wieder mal "ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich gänzlich ungeniert".
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.474
15.132
Eine Vollzeitstelle für einen Richter am Amtsgericht mit 100 % Tätigkeit in Zivilsachen wird nach meiner Kenntnis mit 600 Verfahren im Jahr bewertet. Demnach bedeutet diese von Flightright angekündigte Klagewelle bezogen auf ein Jahr die nirgendwo berücksichtigte Bindung der Arbeitskraft von aufgerundet 34 Richtern in Vollzeit, die nichts anderes machen.

Oder anders gesagt (man kann sich streiten, ob Deine oder meine Darstellungsweise plakativer ist): Ein Richter befasst sich sein ganzes Berufsleben lang mit einem einzigen Schuldner, der aus reinem Daffke mit dem Fuss aufstampft und sagt "Django zahlt heute nicht."

Es ist schon dreist...

Unter besonderer Berücksichtigung, dass sich sowas an Amtsgerichten wie Königs Wusterhausen oder Freising (?) abspielt.

An den AGen Simmern und Geldern macht man wohl auch drei Kreuze fuer jeden Schritt, den HHN und NRN weiter in Richtung Bedeutungslosigkeit gehen ;)
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.119
Ebenso wohl auch beim AG Rheine bezüglich FMO. Beim AG Nürtingen gibt es sicherlich nichts auf Bedeutungslosigkeit von STR zu hoffen, aber es können im Moment ein paar Akten weggehauen werden, ohne das Nachschub kommt. ;) Und natürlich das AG Erding für MUC als prominentestes Beispiel kleinstädtischer Amtsgerichte, die vor 261/2004 eher nicht so bekannt waren.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
2.116
1.549
Grob gesagt: Wer in Kosovo einen gewöhnlichen Aufenthalt hat, kommt wieder rein, muss aber noch für 14 Tage in Quarantäne.
Die Flüge sind über airprishtina.com oder flyksa.com buchbar, nicht über EW direkt. Das Recht auf Einreise nach Kosovo wird individuell geprüft.

Mein Flug am 01.06. ist nicht mehr online verfügbar (ich habe noch keine E-Mail bekommen), aber ab 06.06. werden Verbindungen wieder angezeigt.

Laut https://www.20min.ch/story/kosovo-erlaubt-ab-juni-fluege-wieder-180463516655 (stelv. Botschafter Schweiz) nur Einreise bei Notfällen. Mir ist nur aufgefallen, dass die ganzen letzten EW Flüge als Ferry nach PRN gingen. 6.6. wäre ja genau 14 Tage, das ist momentan der "übliche" Streichhorizont.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
Laut https://www.20min.ch/story/kosovo-erlaubt-ab-juni-fluege-wieder-180463516655 (stelv. Botschafter Schweiz) nur Einreise bei Notfällen. Mir ist nur aufgefallen, dass die ganzen letzten EW Flüge als Ferry nach PRN gingen. 6.6. wäre ja genau 14 Tage, das ist momentan der "übliche" Streichhorizont.
Seit knapp einer Woche nicht mehr nur Ferry, sondern auch Heimreise gestrandeter Kosovaren und einige wenige andere Gruppen, analog zur EU-COM-Aufzählung.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.506
6.647
Hinflug heute um 17 Uhr mit EW. Sieben Stunden später als bei der Buchung Anfang der Woche.

ich persönlich würde nicht fliegen, wenn der Rückflug nicht sichergestellt ist. Hängt natürlich von den Reisegründen, der Unterbringung vor Ort, der zeitlichen Flexibilität usw. ab.
Ob man für Hin- und/oder Rückflug Anrecht auf Kompensation hat, müssen Fachleute beantworten. Vermutlich kommt EW mit "höhere Gewalt" momentan durch.
Allein das Geld vom OTA zurückzubekommen, wird sicher keine Freude werden...
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
ich persönlich würde nicht fliegen, wenn der Rückflug nicht sichergestellt ist. Hängt natürlich von den Reisegründen, der Unterbringung vor Ort, der zeitlichen Flexibilität usw. ab.
Ob man für Hin- und/oder Rückflug Anrecht auf Kompensation hat, müssen Fachleute beantworten. Vermutlich kommt EW mit "höhere Gewalt" momentan durch.
Allein das Geld vom OTA zurückzubekommen, wird sicher keine Freude werden...

Die höhere Gewalt sehe ich nicht so sehr. Es werden Flüge aufgelegt, buchbar gemacht und später annuliert.
Bin gerade am Dokumentieren und sehe das Puzzlespiel, das einige nicht zu beneidende EW-Mitarbeiter gerade spielen müssen.

EW 5702 sollte heute aus DUS um 0950 in PRN landen und als EW 5703 mit mir um 10 Uhr nochwas zurückfliegen. Flug aus DUS aber annulliert.
Stattdessen trudelt heute um 1615 EW 6625 aus LHR in PRN ein (das Motiv für diesen Flug ist mir schleierhaft. Ferry fällt mir nur ein) und übernimmt als EW 5703 die Paxe nach DUS. Damit dürften die ersten 250 € Kompensation nachweisbar sein.

Die Flüge von Deutschland (DUS, STR) nach PRN werden in letzter Zeit häufig verschoben. Ich mache mir keine allzu großen Sorgen, nicht mehr zurückzukommen. Zumal ich dank schleppers Hinweis in #7916 auf WizzAir aufmerksam geworden bin. Die fliegen (noch) einen Tag später nach SKP (nur 80 km mit viel neuer Autobahn) und vor allem von SXF. Da warte ich mehr oder weniger geduldig auf die schriftliche Bestätigung des annulllierte EW-Flugs, um auf die WizzAir zu kommen.

Die sorgenträchtigste Frage werden mir wohl nur pimpcoltd, Berlin_Lawyer oder kexbox beantworten können. Die Flüge sind ausschließlich über die beiden OTA Eurokoha (flyksa.com) und Air Prishtina (airprishtina.com) buchbar. Meine Kolleginnen reden immer halb auskennend von Vollcharter. Ich bin nicht überzeugt. EW ist letztes Jahr mit viel Tamtam eine Kooperation mit Eurokoha eingegangen, Air Prishtina ist nach dem Germania-Wegfall hinzugestoßen. Genau verstehe ich das rechtliche Konstrukt nicht (könnte es aber nach Rückkehr genauer herausfinden). Wer ist für die Entschädigung nach 261/ 2004 Ansprechpartner? Ich lese aus der VO das "ausführende Luftfahrtunternehmen", also EW.

Ich gehe nicht davon aus, dass ich heute Abend in DUS EW-Mitarbeiter mit 50-Euro-Scheinen zur Begrüßung sehe, sondern eher, dass sich die Firma etwas ziert, um Zeit zu gewinnen.