EU Fluggastrechte / Annullierung

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Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
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Bei mir geht es um folgendes:
Gebucht war CPH-HKG mit SK. Die Strecke wurde gestrichen und ich umgebucht auf CPH-PEK-HKG und HKG-PVG-CPH. Infolgedessen komme ich auf dem Hin 4 Stunden und auf dem Rück 13 Stunden später am Ziel an. Ich hatte nun gebeten, mir auf dem Hinweg ein paar Tage Aufenthalt in PEK einzubauen, sodass sich der Umweg auch lohnt. Dies hat man verneint mit der Begründung, dass sie grundsätzlich nur 1 Umbuchung gewähren und dies sei schon die automatische Umbuchung infolge der Stornierung von CPH-HKG gewesen und sie außerdem Zwischenstopps >12 Stunden sowieso nicht erlauben.

Meine Frage jetzt: Muss ich das so hinnehmen?

Ich fürchte ja.
Zwar sehe ich es als nicht OK an die automatische Umbuchung als deine "eine kostenlose Umbuchung" auszulegen, aber ein Stopover ändert nunmal eine ganze Menge.
Da SAS dann auch die Fare neu kalkulieren würde, musst du selbst wissen, ob es dir das wert ist.
Hast du es bei der deutschen Hotline probiert?

Ich bin letzte Woche auf EWR-ARN-FRA (SAS Plus) gebucht gewesen und wurde von SAS dann auf United (Economy) umgebucht.
Habe deshalb mehrmals bei der Hotline angerufen hatte aber "keinen Erfolg", konnte es nicht schaffen in Premium Plus gebucht zu werden.
Anspruch auf 75% des Tickets habe ich schon geltend gemacht (Formular), aber natürlich ist es noch nicht bearbeitet.
Während ich an der deutschen Hotline gesagt bekommen habe, dass man mich auf United umbuchen könnte aber nur Economy, meinte die amerikanische, dass es nur Umbuchungen auf SAS gäbe.
Es scheint momentan also sehr daran zu liegen an wen man gerät.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Hallo!

Geht um einen one-way Flug für den 20. Juli. Gebucht war MIA-LIS-DME.
Wenn ich die Buchung öffne, ist das Leg LIS-DME "verschwunden" bzw. einfach nicht mehr sichtbar.
Der Flug am 20.7. MIA-LIS steht zwar noch als "bestätigt" drin, ist aber auf der Tap HP nicht zubuchen.
Von Tap wurde ich bisher nicht kontaktiert.

Da der Flug in USA startet, gilt dann doch die DOT Regelung, dass das Ticket komplett zu ersetzen ist.
Wie kann ich am besten vorgehen um das Geld von Tap zurück zubekommen?

TAP gibt auch zZ keinerlei Refund raus, also keine Zeit an der Hotline verschwenden.
Ich würde trotzdem per email / Formular Full Refund beantragen mit 7 Tagesfrist, danach DOT complaint einreichen: https://airconsumer.dot.gov/escomplaint/ConsumerForm.cfm

Wichtig, unter: Description of Problem/Inquiry/Comment
Nochmal Buchungsnummer (PNR) + eticket Nr. + pax Namen eintragen, sonst kommt die Antwort der Airline, sie wissen gar nicht, um welche Buchung es geht.
 
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buscopina

Reguläres Mitglied
17.02.2020
60
12
TAP gibt auch zZ keinerlei Refund raus, also keine Zeit an der Hotline verschwenden.
Ich würde trotzdem per email / Formular Full Refund beantragen mit 7 Tagesfrist, danach DOT complaint einreichen: https://airconsumer.dot.gov/escomplaint/ConsumerForm.cfm

Wichtig, unter: Description of Problem/Inquiry/Comment
Nochmal Buchungsnummer (PNR) + eticket Nr. + pax Namen eintragen, sonst kommt die Antwort der Airline, sie wissen gar nicht, um welche Buchung es geht.

Ich habe heute zwei TAP Voucher erhalten. Allerdings hatte ich die nicht beantragt, sondern wollte einen normalen Refund auf die KK. Werde die jetzt nochmal kontaktieren müssen samt Hinweis auf geltendes EU-Recht, korrekt? Geht das dann auch über die normale Enquiry-Funktion oder hat irgendwer eine bessere Idee?

Im Übrigen haben wir noch 1200 Euro von einer Flugverspätung vom Januar (ohne Corona) offen sowie einen Kofferschaden von 600 Euro. Da ist auch noch nichts passiert. Anwalt hat geschrieben, aber nichts kam... daraufhin haben wir dem Fall mal der Schlichtungsstelle gegeben. Die scheinen einfach alles zu blockieren...
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.017
634
.de
Gegeben ist ein Flug innerhalb der EU, jedoch ohne Bezug zum Wohnsitzland.
Frage: Kann der Gerichtsstand nach Wunsch des Passagiers im Wohnsitzland sein?
Ladungsfähige Adresse der Airline in DE vorhanden.
 

Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
f9e277d433a53e438d11f20ca2cec36c.jpg

Hier kündigt die LH jetzt Erstattungszahlungen (!) auf außergerichtliches (!) Anwaltsschreiben an. Ich glaube es erst, wenn das Geld auch da ist...
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.456
3.185
Neuss
www.drboese.de
Hier kündigt die LH jetzt Erstattungszahlungen (!) auf außergerichtliches (!) Anwaltsschreiben an. Ich glaube es erst, wenn das Geld auch da ist...
Davon haben wir schon drölf hier rumliegen, das ging vor gefühlt zwei Wochen los, EW ebenfalls.

Gegeben ist ein Flug innerhalb der EU, jedoch ohne Bezug zum Wohnsitzland.
Frage: Kann der Gerichtsstand nach Wunsch des Passagiers im Wohnsitzland sein?
Ladungsfähige Adresse der Airline in DE vorhanden.
Tja, die Sache treibe ich gerade für meinen Mandanten zum BGH, das zudem mit EuGH-Potential.
Wenn Du gar keine Anhaltspunkte hast, wird es schwierig. Bei AF kann der "Schein" helfen, das Ticket in Deutschland erworben zu haben.
Bei Premiumflügen über Nacht könnte auch Art. 17 Abs. 3 EuGVVO ("Reiseverträge") helfen. Das hat sicher bisher noch kein Gericht getraut.

Ein Selbstläufer wird das aber nicht.
 
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TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
245
57
Ich fürchte ja.
Zwar sehe ich es als nicht OK an die automatische Umbuchung als deine "eine kostenlose Umbuchung" auszulegen, aber ein Stopover ändert nunmal eine ganze Menge.
Da SAS dann auch die Fare neu kalkulieren würde, musst du selbst wissen, ob es dir das wert ist.
Hast du es bei der deutschen Hotline probiert?

Ich bin letzte Woche auf EWR-ARN-FRA (SAS Plus) gebucht gewesen und wurde von SAS dann auf United (Economy) umgebucht.
Habe deshalb mehrmals bei der Hotline angerufen hatte aber "keinen Erfolg", konnte es nicht schaffen in Premium Plus gebucht zu werden.
Anspruch auf 75% des Tickets habe ich schon geltend gemacht (Formular), aber natürlich ist es noch nicht bearbeitet.
Während ich an der deutschen Hotline gesagt bekommen habe, dass man mich auf United umbuchen könnte aber nur Economy, meinte die amerikanische, dass es nur Umbuchungen auf SAS gäbe.
Es scheint momentan also sehr daran zu liegen an wen man gerät.

Bei mir war es auch die deutsche Hotline.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.498
6.638
Wie kann ich am besten vorgehen um das Geld von Tap zurück zubekommen?[/QUOTE]

ist ja noch eine Weile hin bin zu dem Flug. Man muss also wohl TAP genug Zeit einräumen, die Buchung wieder hinzubekommen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.498
6.638
Gegeben ist ein Flug innerhalb der EU, jedoch ohne Bezug zum Wohnsitzland.
Frage: Kann der Gerichtsstand nach Wunsch des Passagiers im Wohnsitzland sein?
Ladungsfähige Adresse der Airline in DE vorhanden.

m.W. nicht. Vielleicht geht es wg. des Vertriebswegs (wenn im Wohnsitzland erworben). Wie wurde der Flug denn erworben?
 
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afa340

Erfahrenes Mitglied
28.10.2012
677
118
Hat jemand schon einen Mahnbescheid gegen EasyJet (EJU) erlassen? Finde mich da gerade recht schlecht mit zurecht, da deren Sitz in Wien ist und ich demnach einen Mahnbescheid in Österreich erlassen müsste. Online lässt sich das jedenfalls nicht so ohne weiteres erledigen.
Flug FRA-TXL wurde storniert, allerdings vor Viruszeiten Aufgrund Einstellung der Strecke. Seitdem wird auf Schriftverkehr nicht reagiert.
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Hat jemand schon einen Mahnbescheid gegen EasyJet (EJU) erlassen? Finde mich da gerade recht schlecht mit zurecht, da deren Sitz in Wien ist und ich demnach einen Mahnbescheid in Österreich erlassen müsste. Online lässt sich das jedenfalls nicht so ohne weiteres erledigen.
Flug FRA-TXL wurde storniert, allerdings vor Viruszeiten Aufgrund Einstellung der Strecke. Seitdem wird auf Schriftverkehr nicht reagiert.

Der Mahnbescheid bringt dir doch überhaupt nichts, ist nur Zeitverschwendung. Übergib es doch gleich kexbox und kümmert sich um alles. Geht schneller und billiger
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
568
100
Erfahrung mit AF


email an Impressumsadresse
mit Aufforderung zur Rückzahlung innerhalb 7 Tage nach EU261 inkl. Bankdaten
an mail.information.germany@airfrance.fr
keinerlei Antwort

Refund Formular:
https://www.airfrance.de/DE/de/local/customer/webform.do?webformId=assistance-remboursement
Antwort innerhalb 1-2 Tage von af.b2c.ge.en@websupportairfrance.com


Immer Verweis an (O)TA:


1. Versuch
Thank you for your recent inquiry. Please note that as you have booked with a travel agency legally we are not allowed to intervene. You will need to contact your travel agency in order for them to assist you further.

2. Versuch
I have checked your reservation and since you have purchased your ticket via travel agency, I would kindly ask you to contact them directly with your request. Refund must be always done at point of sale.
Thank you for understanding.

3. Versuch
Please contact your original Point of Sale for any refund, voucher or rebooking requests, since you have made and paid the reservation with and to them and not on the official website of Air France or KLM airlines.


Please do not reply anymore since you did not paid to us directly, we can not refund what you paid to others.


Thank you for understanding.
Yours sincerely,
[...]
Air France Reservations Team



DOT complaint, verschickt vom DOT an AF am 11.05.

Antwort von customercare@infos-airfrance.com am 28.05.
This is in reference to your claim sent to the U.S. Department of Transportation.


We have found that tickets 057... associated to reservation [...]were issued by a travel agency in Germany, and not by Air France in USA.


Nevertheless, our office in charge of tickets issued in USA gladly contacted our colleagues in Europe. They will take care of your file and will make sure that a full refund is made.


Considering that the tickets were issued by the travel agency and considering that the tickets were not paid by credit card, it may take some time for the carrier in Europe to collect all the necessary information from the travel agency, prior to organizing the refund. Thank you for your patience.

2. email am 29.05.
Further to the email we sent you yesterday, we confirm that a request for refund was created under Air France refund number [...].
However, as the payment to your travel agency was not made by credit card, the carrier is currently unable to proceed the refund.
To refund will consequently be made by bank transfer.
To that aspect, our colleagues in charge of Germany request your complete bank details, including:
exact last name and exact first name as it appears on the bank account holder
name of the bank
bank number
complete address of the branch (with area code)
branch number
bank account number
IBAN
BIC/ swift
Please respond to my direct attention at [persönliche AF Mitarbeiteradresse]@airfrance.fr referring to our case number in USA [...]


Regards

Was lernen wir daraus?
Der einzig richtige Weg ist ein DOT complaint!
EU261 wird komplett ignoriert.
Refund über OTA konnte nicht gemacht werden, da AF kein Refund über Reisebüro zulässt, nur travel credit und OTA Serviceentgelt dafür in Rechnung stellt.
 

sveli

Aktives Mitglied
01.08.2017
178
2
TXL
Hat jemand schon einen Mahnbescheid gegen EasyJet (EJU) erlassen? Finde mich da gerade recht schlecht mit zurecht, da deren Sitz in Wien ist und ich demnach einen Mahnbescheid in Österreich erlassen müsste. Online lässt sich das jedenfalls nicht so ohne weiteres erledigen.
Flug FRA-TXL wurde storniert, allerdings vor Viruszeiten Aufgrund Einstellung der Strecke. Seitdem wird auf Schriftverkehr nicht reagiert.

Hast du es mal telefonisch versucht? Hatte da noch nie Probleme.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.089
7.435
LEJ
Was lernen wir daraus?
Der einzig richtige Weg ist ein DOT complaint!
EU261 wird komplett ignoriert.
Refund über OTA konnte nicht gemacht werden, da AF kein Refund über Reisebüro zulässt, nur travel credit und OTA Serviceentgelt dafür in Rechnung stellt.

Hast du das schon gelesen?
https://www.rechteindeutig.de/air-france-darf-verbraucher-nicht-an-reisevermittler-verweisen/

Die Verbraucherzentrale hat Air France abgemahnt und hiernach ein einstweiliges Verfügungsverfahren in Auftrag gegeben, was ich betreut habe. Vor der Einreichung des Eilantrages kam es aber zu einer Einigung: Air France hat sich ab dem 25. Mai 00:00 Uhr dazu verpflichtet, solche Verweise auf Vermittler bei der Erstattung des Ticketpreises nach Annullierung gegenüber Verbrauchern mit deutschem Wohnsitz zu unterlassen. Bei Verstößen muss Air France eine Vertragsstrafe an die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen zahlen.
 

albben

Reguläres Mitglied
03.04.2020
28
0
Langsam aber sicher ist auch meine Geduld am Ende.
Nachdem mir Aegean den Flug am 3.6. gestrichen hat hatte ich ja für den 2.6. einen Condor Flug nach Frankfurt gebucht.
Eben kam eine E-Mail mit dem Inhalt rein:
Die halten es nicht einmal für nötig den Flug anständig zu annullieren oder mir einen Flug nenen sondern es kam dieser Mist:
1 am 02.06.20 THESSALONIKI - FRANKFURT/MAIN
M DE 1637 20:05 - 21:50 (2:45h)
SPO = Classic
Economy Class
1 am 29.05.20 1 Gutschein Covid

Muss ich mir das wirklich bieten lassen?

Der nächste Flug wäre am 3.6. mit einem Zwischenstopp über ATH gibt es einen Anspruch darauf auf diesen umgebucht zu werden?
Einen gestrichenen Aegean Flug für den 3.6. von Thessaloniki nach Stuttgart habe ich auch noch.
In dem Fall wird es aber wohl keinen Anspruch auf die Umbuchungsgebühren geben weil der Zielflughafen ein anderer ist richtig?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.498
6.638
Dann ist der Vertragspartner easyJet Airline Company Limited in UK. Um zu beantworten, wo der Gerichtsstand ist, müsste ein Experte für Onlinehandel (B2C) den Fall man kommentieren. Trotz UK werden hier vermutlich noch die EU-Regeln anwendbar sein. Bei "Verbrauchsgütern" könnte man den Händler im Wohnsitzland des Verbrauchers verklagen. Ob das auch für Flugscheine gilt, das müsste echt ein Experte beantworten.
Und selbst wenn das geht, heißt das ja noch nicht, dass man die deutsche Niederlassung von EZY verklagen kann.
Ansonsten kann man auch am Abflugort klagen, wenn man möchte.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.720
6.119
Ich möchte aktuell ebenfalls einen Refund von Easyjet erhalten. Reagieren die aktuell noch auf dem "friedlichen" Weg oder ist der Weg über Anwalt/Fluggastrechteportal der einzig erfolgversprechende Weg? Was deren Refund-Formular angeht, vermute ich, dass die das abgeklemmt haben, es kommt keine Mail mit Empfangsbestätigung oder ähnliches.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.158
687
jwd
Wizz-Air annulliert meinen Flug, also E-Mail an info@wizzair.com und an customerrelations.
Die E-Mail an info@wizzair.com ist nicht zurückgekommen - sehr amüsant aber die andere E-Mail-Adresse.

customerrelations@wizzair.com (customerrelations@wizzair.com)<mailto:custom=
errelations@wizzair.com>
The recipient's mailbox is full and can't accept messages now.

Ich hätte natürlich auch einen 120%-Gutschein bekommen können (brauche ich nicht, fliege sonst nie Wizz) oder aber die Erstattung beantragen, beides über die Weboberfläche und beide unschlagbaren Angebote nur gültig bis 3 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug (Greifen Sie jetzt zu!).
 

lifw

Neues Mitglied
01.06.2020
6
0
Hallo liebes Forum, ich bitte vorab um Entschuldigung, wenn die Frage schon irgendwo in diesem Thread beantwortet wurde. Ich habe es leider nicht gefunden. Dann wäre ich für einen Link dankbar. Meine Frage:

Besteht der Anspruch auf Ersatzbeförderung bzw. deren Erstattung auch, wenn der selbst gebuchte Ersatzflug vor dem annulierten Flug stattfindet?

Hintergrund: Betroffen ist der Zeitraum nach Wegfall der Coronabeschränkungen in Abflug- und Zielland. Die Fluggesellschaft annuliert Flüge zurzeit sieben Tage vorher und bietet keine Ersatzbeförderung an. Dies wird nach deren Auskunft auch für diesen Flug der Fall sein, weil der Dienst auf der Route erst später wieder aufgenommen werden soll. Zumutbare Ersatzflüge (ungefähr gleiche Tageszeit, bereits mindestens vier Stunden Verlängerung der Flug- und Transferzeit durch Umsteigeerfordernis und anderer Flughafen am Zielort inbegriffen) finden nicht am gleichen und am Folgetag, aber am Vortag statt.

Danke!
 
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